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Die Verbrechen des nationalsozialistischen Staates

/ 4 Minuten zu lesen

Vielen Menschen wurden im Nationalsozialismus großer Schaden und Leid zugefügt. Menschen wurden gefangen genommen, gequält und getötet.

Diese Verfolgung geschah häufig willkürlich. Das heißt: Es konnte jede Person treffen, die die Nationalsozialisten als Gegner oder Gegnerin sahen. Dies erklären wir am Beispiel der ‚Schutzhaft‘.

Es wurden aber auch Regeln beschlossen, unter denen viele Menschen sehr leiden mussten. Dies erklären wir an einem Beispiel. Dieses Beispiel ist das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘.

Willkür als Unrecht: das Beispiel ‚Schutzhaft‘

Willkür bedeutet: Jemand nimmt keine Rücksicht auf Rechte oder Gesetze. Jemand handelt nur nach seinen eigenen Interessen. Die Nationalsozialisten verfolgten Menschen, die gegen den Nationalsozialismus waren. Dies geschah willkürlich. Zum Beispiel wurden willkürlich Menschen verhaftet. Die Nationalsozialisten nannten das beschönigend ‚Schutzhaft‘.

Menschen wurden zum Beispiel von der Gestapo oder der SS von zu Hause abgeholt oder auf der Straße verhaftet. Sie hatten keine Verbrechen begangen. Sie wurden nur deshalb verhaftet, weil sie gegen den Nationalsozialismus waren. Oder weil die Nationalsozialisten sie aus anderen Gründen verfolgten. Zum Beispiel wegen ihrer Religion oder Lebensweise. Es gab auch keine Gerichtsverhandlung.

Verfolgte Menschen wurden verhaftet und dann in Lager gebracht. Diese Lager hießen Konzentrationslager. Dort wurden sie festgehalten. Die Menschen wussten nicht, wie lange sie in den Lagern bleiben müssen und was mit ihnen geschieht. Sie wurden dort auch gefoltert und oftmals ermordet. Zum Beispiel ließen die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen die Menschen verhungern.

Konzentrationslager Sachsenhausen. (© Bundesarchiv)

Eine solche ‚Schutzhaft‘ konnte jeden treffen. Dadurch hatten viele Menschen in der Bevölkerung Angst vor einer Verhaftung. Meistens haben die Gestapo und die SS die Menschen verhaftet. Auch die SA hat zu Beginn des Nationalsozialismus Menschen verhaftet. Die ‚Schutzhaft‘ im Nationalsozialismus ist ein Beispiel für Willkür. Diese richtete sich gegen Menschen, die gegen kein Gesetz verstoßen hatten.

Recht als Unrecht: das Beispiel‚ Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘

Gesetze sind wichtige Regeln. Gesetze regeln das Zusammenleben von Menschen. Im Nationalsozialismus wurden viele neue Gesetze beschlossen. Diese Gesetze sollten die Ziele des Nationalsozialismus durchsetzen.

Ein Beispiel war das ‚Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘. Die Abkürzung dafür ist ‚GzVeN‘. Das Gesetz wurde zu Beginn der NS-Diktatur am 14. Juli 1933 beschlossen. Manche Beeinträchtigungen oder Krankheiten können vererbt werden. Das bedeutet: Wenn Menschen mit dieser Beeinträchtigung oder Krankheit Kinder bekommen, werden oft auch ihre Kinder krank oder beeinträchtigt. Das betrifft aber nur wenige Krankheiten oder Beeinträchtigungen.

Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen nannten viele Menschen ‚erbkrank‘, auch wenn ihre Krankheiten und Beeinträchtigungen oft nichts mit Vererbung zu tun hatten.

Im ‚GzVeN‘ wurden folgende Menschen als ‚erbkrank‘ bezeichnet:

  • Menschen mit Schizophrenie. Das ist eine psychische Erkrankung.

  • Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Im Gesetz wurde der Begriff ‚Schwachsinn‘ verwendet.

  • Menschen mit der Huntington-Krankheit. Das ist eine Erkrankung des Gehirns.

  • Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

  • Menschen mit Epilepsie.

  • Menschen mit Blindheit oder Taubheit, die vererbbar ist.

  • Auch für Menschen mit einer schweren Alkoholkrankheit galt das ‚GzVeN‘. Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen glaubten, dass die Alkoholkrankheit vererbbar ist.

Propagandaplakat aus der NS-Zeit. Quellen: Volk und Rasse 10 (1936), sowie Schulbuch „Biologie für höhere Schulen“ (1940)

Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen wollten nicht, dass es viele beeinträchtigte oder kranke Menschen gab. Sie meinten: Beeinträchtigte oder kranke Menschen sind eine Last für die Gesellschaft. Die anderen Menschen müssen sich um die beeinträchtigten oder kranken Menschen kümmern.

Sie können nicht arbeiten und kosten daher nur Geld. Ihr Leben ist nichts wert, weil sie für Volk und Staat nichts leisten können.

Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen behaupteten aber auch: Ihr Leben schadet Volk und Staat. Wenn beeinträchtigte und kranke Menschen Kinder bekommen, ist das eine Gefahr für die wertvolle ‚Rasse‘.

Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen erkannten die Menschenwürde nicht an. Wer die Menschenwürde anerkennt, weiß: Jeder Mensch ist wertvoll, weil er ein Mensch ist. Es ist egal, ob er eine Krankheit oder Beeinträchtigung hat.

Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen wollten, dass kranke oder beeinträchtigte Menschen keine Kinder bekommen. Sie unterschieden zwischen ‚gutem und schlechtem Erbmaterial‘ und behaupteten: Kranke oder beeinträchtigte Menschen haben ‚schlechtes Erbmaterial‘. Erbmaterial sind die genetischen Informationen für den Bauplan des Körpers. Leibliche Eltern können ihren Kindern zum Beispiel die Augenfarbe vererben.

Die Nationalsozialisten und Nationalsozialistinnen wollten, dass ‚schlechtes Erbmaterial‘ nicht an die Kinder weitergegeben wird. Deswegen erlaubte das ‚GzVeN‘ Zwangssterilisationen.

Zwangssterilisation bedeutet: Eine Person wird ohne ihre Zustimmung unfruchtbar gemacht. Eine Frau kann dann keine Kinder mehr bekommen. Ein Mann kann dann keine Kinder mehr zeugen. Bis 1945 wurden ungefähr 400 000 Menschen zwangssterilisiert. Sie konnten dann keine Kinder mehr bekommen. Bei den Operationen starben mehrere Tausend Menschen.

Die Operationen wurden gegen den Willen der Menschen durchgeführt. Die Menschen durften nicht über ihren eigenen Körper bestimmen. Sie durften nicht mehr über ihre Lebensplanung entscheiden.

Die Nationalsozialisten wollten, dass Frauen ohne ‚Erbkrankheiten‘ viele gesunde Kinder bekommen. Mit dem ‚GzVeN‘ begründeten sie die Zwangssterilisationen an beeinträchtigten und kranken Menschen.

Durch das ‚GzVeN‘ ist vielen Menschen großes Unrecht geschehen. Es ist ein Beispiel, wie die Nationalsozialisten Unrecht zu Gesetzen gemacht haben.
Damit haben sie Unrecht als richtig und erlaubt dargestellt.

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