Kernfamilie, Alleinerziehende, Patchwork: Die Vielfalt der Lebensformen in Deutschland wächst. Ein Überblick zum Wandel von Partnerschaft und Familie und seinen gesellschaftlichen Folgen
Heterosexuelle Paare heiraten heute nicht mehr so oft wie noch in den vorangegangenen Jahrzehnten. Das dürfte hauptsächlich daran liegen, dass Frauen inzwischen finanziell unabhängiger sind.
Paare bekommen weniger Kinder und häufiger auch gar keine, trotzdem haben die meisten Paare im Durchschnitt immer noch zwei Kinder.
Zusätzlich gibt es zunehmend queere (Ehe-)Paare und Familien mit Kindern sowie Patchworkfamilien und Kinder, die nur mit einem Elternteil aufwachsen.
Wandelt sich die Gesellschaft, verändern sich auch die privaten Lebensformen, also wie Menschen im Alltag zusammenleben. In Deutschland gilt dabei häufig ein Rückblick auf die 1950er-Jahre, dem sogenannten „Golden age of marriage“, als historischer Bezugspunkt: Damals prägte eine große Einheitlichkeit das Bild – fast alle Erwachsenen lebten in einer heterosexuellen Ehe mit ihren leiblichen Kindern.
Heute hingegen zeigt sich ein Nebeneinander traditioneller und neuer Lebensformen, die sich in den letzten Jahrzehnten etabliert haben – von Ehe- und Familienhaushalten über Alleinerziehende bis hin zu Paaren, die in getrennten Wohnungen leben. Diese Vielfalt wirkt sich auf Sozialpolitik, Rechtsordnung und gesellschaftliche Normen aus. Zugleich prägt sie den Alltag vieler Menschen und verändert Vorstellungen darüber, wie Partnerschaft, Familie und Gemeinschaft gestaltet werden können.
Ehe und Partnerschaft: Wandel und Vielfalt in heterosexuellen Paarbeziehungen
Die Vielfalt der Lebensformen zeigt sich besonders in Partnerschaften. Wie Menschen ihre Beziehungen gestalten, hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert, als klassisch geltende Muster lockern sich auf und neue Formen des Zusammenlebens entstehen. Vor 30 Jahren waren in Deutschland noch rund 60 Prozent aller Erwachsenen über 18 Jahren verheiratet, heute sind es nur noch etwa 50 Prozent. Parallel dazu ist im selben Zeitraum der Anteil lediger Personen gestiegen – von 24 Prozent auf 33 Prozent (Destatis, 2025b).
Diese Entwicklung hängt eng mit veränderten Rollenerwartungen und Normen zusammen. Bildung und Erwerbstätigkeit von Frauen haben sich im Schnitt stark erhöht, wodurch sie finanziell unabhängiger geworden sind. Für viele Frauen bedeutet das, dass sie nicht mehr auf eine Ehe als soziale oder wirtschaftliche Absicherung angewiesen sind. Gleichzeitig ist die Akzeptanz von anderen Lebensformen gestiegen. In einer Befragung zu Vorstellungen vom Familienleben in Deutschland stimmten im Jahr 2021 92 Prozent der 18- bis 50-Jährigen der Aussage zu, dass es in Ordnung sei, wenn Paare unverheiratet zusammenleben; 2005 waren dies noch 84 Prozent (Diabaté & Ruckdeschel, 2024).
Im Hinblick auf die Ehe zeigt sich eine Entstandardisierung von Lebensverläufen zum Beispiel am Erstheiratsalter. Viele Paare leben zunächst für eine längere Zeit unverheiratet zusammen, sichern sich beruflich ab, oder planen ihre Hochzeit längerfristig. Das spiegelt sich im Heiratsalter wider: Im Jahr 2024 heirateten Männer im Durchschnitt erstmals mit 35,1 Jahren und Frauen mit 32,6 Jahren; rund drei bis vier Jahre später als noch vor 20 Jahren (Destatis, 2024c).
Was sich ebenfalls innerhalb der Ehe als Lebensform zeigt, ist ein Anstieg an Ehen, bei denen mindestens ein Partner schon vorher einmal verheiratet war. Anfang der 1960er Jahre handelte es sich bei fast 84 Prozent aller Eheschließungen (im früheren Bundesgebiet) um Erstehen. Im Jahr 2024 ist dieser Anteil auf 71 Prozent zurückgegangen. Das heißt im Umkehrschluss, dass in 29 Prozent aller Eheschließungen mindestens ein Partner oder eine Partnerin vorher schon einmal verheiratet war (Destatis, 2024b).
Trotz dieser Veränderungen hat die Institution Ehe nicht an Bedeutung verloren. Laut einer Befragung halten sie nur 21 Prozent der 18-50-Jährigen für überholt (Diabaté & Ruckdeschel, 2024). Wer sich dagegen entscheidet, trägt auch gleichzeitig mehr Eigenverantwortung. Denn viele rechtliche Regelungen sind in Deutschland an die Ehe gebunden, etwa Rentenansprüche, die Vaterschaftsanerkennung oder die Absicherung im Fall von Krankheit, Trennung oder Tod. Dies gilt sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Paare, seit die Ehe für alle im Jahr 2017 eingeführt wurde. Wer andere Modelle lebt, muss sich aktiv absichern, was oft mit zusätzlichem Aufwand, Kosten und Bürokratie verbunden ist.
Rechtliche Entwicklung der Ehe für alle
Schon seit der Kaiserzeit ab 1871 wurde gleichgeschlechtlicher Sex zwischen Männern nach Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) mit Gefängnis bestraft. Diese Gesetzeslage wurde während der NS-Diktatur noch verschärft, hielt sich aber auch, in Abstufungen, weiter in der Bundesrepublik und der DDR. Homosexuelle Handlungen wurden mindestens geächtet, bisweilen auch bestraft.
Erst ab den späten 1960er Jahren wurde der Paragraf 175 allmählich liberalisiert, im Jahr 1994 im wiedervereinigten Deutschland schließlich gestrichen. Die Ehe war aber auch weiterhin nur heterosexuellen Paaren vorbehalten.
Schon ab 1990 forderte der Schwulenverband in Deutschland (SVD), heute Lesben und Schwulenverband Deutschland (LSVD), die Öffnung der Ehe. 2001 trat das sogenannte Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft, das homosexuellen Paaren ermöglichte, sich als Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, ohne jedoch alle Rechte der Ehe zu haben.
Nur ein Jahr später urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Lebenspartnerschaft mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist und keine Gefahr für die Institution der Ehe darstellt. Fortan wurden Forderungen laut, eingetragenen Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte wie Eheleuten zuzugestehen, wie beispielsweise im Steuer- oder Adoptionsrecht.
Im Jahr 2017 erklärte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Entscheidung über die Eheöffnung zur Gewissensfrage und löste eine Abstimmung im Bundestag damit vom Fraktionszwang. Am 30. Juni 2017 folgte eine namentliche Abstimmung über den Gesetzesentwurf zur Ehe für alle. Mit 393 Ja-Stimmen und 226 Nein-Stimmen erreichte er die erforderliche Mehrheit.
Das Gesetz „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. § 1353 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert die Ehe seither wie folgt: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Elternschaft und Kinderzahl: Familiale Vielfalt im demografischen Wandel
Auch bei heterosexuellen Paaren mit Kindern zeigt sich ein deutlicher Wandel. Während im Jahr 2005 noch 53 Prozent der Bevölkerung in einer Familie mit Kindern lebten, waren es 2023 nur noch 49 Prozent (Destatis, 2024a). Dahinter stehen gegenläufige Trends: Durch eine alternde Gesellschaft verringert sich die Zahl von Familien, insbesondere mit minderjährigen Kindern (Hochgürtel, 2018). Gleichzeitig nehmen besonders Familien mit Migrationsgeschichte zu, die vergleichsweise viele Kinder haben (Keller & Körner, 2024).
Familiale Vielfalt zeigt sich auch in der Kinderzahl (siehe Abb. „Frauen nach Alter und Anzahl der leiblichen Kinder“). Die Daten für 2023/2024 verdeutlichen die Anzahl leiblicher Kinder nach Alter bei Frauen ab 29 Jahren. Zunächst ist der Anteil an Frauen ohne Kinder noch hoch, nimmt jedoch mit zunehmendem Alter deutlich ab und stagniert ab etwa 40 Jahren. Frauen mit nur einem Kind bleiben über alle Altersgruppen hinweg mit rund 20–25 Prozent weitgehend konstant, während der Anteil der Frauen mit zwei oder drei Kindern ansteigt. Die Abbildung unterstreicht, dass die meisten Familien zwei Kinder haben. Diese vermeintliche Norm gilt nicht nur für Deutschland (Diabaté & Ruckdeschel, 2016), sondern mit leichten Abweichungen für ganz Europa (Sobotka & Beaujouan, 2014).
Strukturell betrachtet bleibt die Kernfamilie, bestehend aus zwei Eltern mit ihren leiblichen Kindern, zwar die häufigste Form, verliert aber an Bedeutung zugunsten nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Alleinerziehender. Waren 1998 noch 80 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern verheiratet, so lag der Anteil 2023 bei 68 Prozent. Gleichzeitig verdoppelte sich der Anteil nichtehelicher Elternpaare mit Kindern von fünf Prozent auf zwölf Prozent, während Alleinerziehende von 14 Prozent auf 20 Prozent zunahmen (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 2023).
Getrennte Wege: Trends bei Scheidung und Trennung heterosexueller Paare
Teil des demografischen Wandels sind ebenfalls sich verändernde Scheidungs- und Trennungsraten. Die sogenannte zusammengefasste Scheidungsziffer in Deutschland stieg ab 1990 zunächst an, sinkt seit 2003 aber wieder. Gleichzeitig hat sich die Dauer von Ehen bis zur Scheidung verlängert: Im Jahr 2024 lag sie bei durchschnittlich 15 Jahren, das sind rund drei Jahre länger als noch 1990 (Destatis, 2025a). Gerade unter den über 45-Jährigen ist der Anteil an Scheidungen in den letzten Jahren gestiegen (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, 2020). Gründe dafür sind unter anderem die gestiegene Lebenserwartung, durch die auch in späteren Lebensphasen mehr Zeit für neue Lebensentwürfe bleibt.
Der Rückgang von Scheidungen bedeutet jedoch nicht, dass sich insgesamt weniger Paare trennen. Der Trend deutet eher darauf hin, dass Paare, die sich für eine Ehe entscheiden, häufiger zusammenbleiben und Trennungen vermehrt in nichtehelichen Lebensgemeinschaften erfolgen. Allerdings stellt die Ehe deshalb kein Erfolgskonzept für eine stabile Partnerschaft dar. Vielmehr unterscheiden sich wohlmöglich Paare, die heiraten, von vornherein von jenen, die bewusst unverheiratet zusammenleben – etwa in Bezug auf Partnerschaftsdauer, Zustimmung zu traditionellen Werten oder Religion. So sehen 33 Prozent der heterosexuellen Paare ihr unverheiratetes Zusammenleben als bewusste Ablehnung der Institution Ehe (Hiekel et al., 2015).
Die Konsequenzen einer Trennung für das Paar sind sowohl von kurz- als auch von langfristiger Natur und betreffen diverse Lebensbereiche (Leopold, 2018): Angefangen von der finanziellen Lage, der Wohnsituation, bis hin zu Folgen für Gesundheit, Lebenszufrieden und soziale Netzwerke. Dabei zeigen sich Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Bei den meisten Männern wirkt sich eine Scheidung meist kurzfristig negativ auf das subjektive Wohlbefinden aus, während ein Großteil der Frauen langfristig stärker unter den finanziellen Folgen leiden, besonders wenn sie Kinder allein erziehen müssen. Alleinerziehende Mütter in Deutschland haben schließlich auch ein vierfach höheres Armutsrisiko als verpartnerte Mütter (Hübgen, 2018).
Aufwachsen in Vielfalt: Kinder in Alleinerziehenden- und Stieffamilien
Familiäre Umbrüche betreffen nicht nur Eltern, sondern auch deren Kinder. Im Jahr 2024 hatten etwas mehr als die Hälfte der geschiedenen Ehepaare minderjährige Kinder (Destatis, 2025a). Auch hier zeigt sich über die Zeit eine Vervielfältigung der Familienformen. Während 79 Prozent der Kinder aus den Geburtenjahrgängen 1971–1973 bis zum 18. Lebensjahr mit beiden leiblichen Eltern zusammenlebten, waren es bei den Jahrgängen 1991–1993 nur noch 69 Prozent. Gleichzeitig stieg der Anteil der Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil aufgewachsen sind, über dieselben Geburtenjahrgänge, von elf Prozent auf 20 Prozent, und der Anteil in Stieffamilien von sechs Prozent auf elf Prozent (Kleinschlömer & Krapf, 2023).
Stieffamilien können sehr verschieden sein: So kann beispielsweise schon das leibliche Kind eines Elternteils im Haushalt leben oder beide Partnerinnen und Partner bringen Kinder aus früheren Beziehungen mit. Genauso gut kann es auch sein, dass sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus vorherigen Partnerschaften in einer Stieffamilie zusammenleben.
Diese Entwicklung ist nicht nur ein demografischer Trend, sondern hat gesellschaftliche Folgen. Kinder aus Trennungsfamilien schneiden im Durchschnitt schlechter ab als solche, die mit beiden biologischen Eltern aufwachsen – etwa im Hinblick auf Bildung, Gesundheit und ihr allgemeines Wohlbefinden (Raley & Sweeney, 2020).
Eine Trennung der Eltern kann zudem zu mehr sozialer Ungleichheit für Kinder beitragen, weil oft zwei Risikofaktoren zusammenkommen: Kinder aus einkommensschwachen Familien sind häufiger von Trennungen betroffen, und gleichzeitig erhöhen Trennungen ihr Armutsrisiko (McLanahan, 2004). Auch das Zusammenwachsen als Stieffamilie kann für Kinder herausfordernd sein – besonders wenn sich durch Stief- oder Halbgeschwister die neue Familienkonstellation zusätzlich vergrößert (Halpern‐Meekin & Tach, 2008).
Eine Trennung oder Scheidung der Eltern muss aber nicht nur negative Folgen haben: Eine Auflösung einer konfliktreichen Familie, in der Kinder regelmäßig elterliche Streitigkeiten mitbekommen, kann für die Kinder eine Erleichterung sein und ihr Wohlbefinden sogar verbessern (Booth & Amato, 2001). Positiv wirkt sich ebenfalls eine konfliktarme Beziehung der Eltern und eine gute Eltern-Kind-Beziehung nach der Trennung aus (Dronkers, 1999; Kleinschlömer & Krapf, 2023).
Trennungen können dazu führen, dass komplexe familiäre Lebensmodelle entstehen. Die Abbildung „Paare und ihre Beziehung zu ihren Kindern“ zeigt deutlich: Mit wachsender Kinderzahl nimmt die Zahl der Kinder aus früheren Beziehungen zu und die Familienkonstellationen werden vielfältiger. Während es sich bei einem Einzelkind in über 80 Prozent der Fälle um ein gemeinsames leibliches Kind handelt, trifft das bei vier oder fünf Kindern nur noch bei etwa der Hälfte zu. Parallel dazu steigt der Anteil von Stiefkindern oder Kindern aus früheren Partnerschaften.
Mehr Formen, mehr Vielfalt: Gleichgeschlechtliche Paare und LAT-Beziehungen
Ein sichtbarer Ausdruck der wachsenden Vielfalt von Lebensformen ist, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften heute offener ausgelebt werden. Die Zahl gleichgeschlechtlicher Paare stieg von rund 73.000 im Jahr 2012 auf etwa 208.000 im Jahr 2024 (Destatis, 2025c). Seit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 haben bis Ende 2021 65.600 gleichgeschlechtliche Paare geheiratet (Destatis, 2022).
Das Gesetz eröffnet ihnen zudem die Möglichkeit, Kinder zu adoptieren. So sind unter den gleichgeschlechtlichen Paaren auch immer häufiger Familien mit Kindern: Im Jahr 2024 lebten 15 Prozent der gleichgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern zusammen, davon rund 70 Prozent mit zwei Frauen. Insgesamt wuchsen 2024 50.000 Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf (Destatis, 2025c).
Auch das Modell „Living Apart Together“ (LAT) ist Ausdruck einer wachsenden Vielfalt an Lebensformen: Paare führen eine feste Beziehung, leben aber getrennt. Die vorhandenen Studien weisen darauf hin, dass in Deutschland jüngere Erwachsene deutlich häufiger in LAT-Beziehungen leben – Schätzungen zufolge etwa ein Fünftel der Unter-30-Jährigen (Dorbritz & Naderi, 2013), während der Anteil bei Älteren unter zehn Prozent liegt (Bischoff et al., 2024). Gründe reichen von beruflichen und familiären Bindungen bis hin zum Wunsch nach Autonomie.
Lebensformen zwischen Tradition und Vielfalt
Die Bandbreite an Lebensformen hat sich deutlich erweitert. Neben der weiterhin wichtigen Rolle von heterosexueller Ehe und Paaren mit leiblichen Kindern treten zunehmend queere Partnerschaften, Regenbogenfamilien, Stieffamilien, Alleinerziehende und LAT-Beziehungen als selbstverständliche Varianten hinzu. Damit wird deutlich: Vorstellungen von Partnerschaft und Familie sind nicht statisch, sondern wandeln sich und passen sich den Lebensrealitäten unterschiedlicher Gruppen an. Damit sich eine Lebensform in der Gesellschaft etablieren kann, ist ihre Akzeptanz entscheidend, die laut Umfragen in Deutschland hoch ist. Zwar gilt für die meisten immer noch die heterosexuelle Kernfamilie als Leitbild, doch auch andere Lebensmodelle finden breite Zustimmung (Lück & Ruckdeschel, 2015).
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Dr. Pauline Kleinschlömer ist Senior Researcherin im Bereich Familiensoziologie. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit den Folgen von familiären Veränderungen – insbesondere Trennung, Scheidung und dem Eingehen neuer Partnerschaften für Kinder und Erwachsene. Dabei analysiert sie verschiedene Auswirkungen, etwa auf die Gesundheit, auf Bildungsindikatoren sowie auf das allgemeine Wohlbefinden.
Dr. Kerstin Ruckdeschel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden mit den Forschungsschwerpunkten Familiensoziologie und -demografie. Sie beschäftigt sich mit dem Einfluss von kulturellen Vorstellungen auf Familienleben und Fertilität in Deutschland und im internationalen Vergleich.