Glossar
öffentlich-rechtlicher Rundfunk
In der Bundesrepublik Deutschland wurden nach dem Zweiten Weltkrieg der Hörfunk und das Fernsehen in der Rechtsform von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten organisiert. Gründe für die staatsunabhängige, aber nicht privatwirtschaftliche Organisation waren:- Der Hörfunk und das Fernsehen sollten nicht wie zur Zeit des nationalsozialistischen Regimes zentral gesteuert werden. Daher sollte ein Mediensystem geschaffen werden, das unabhängig und somit kritisch gegenüber Politik und Machthabern ist.
- Es sollten keine privatwirtschaftlichen Rundfunkunternehmen gegründet werden, wie sie zum Beispiel in den USA existierten. Zum einen war die Gründung privatwirtschaftlicher Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Notlage nach dem Krieg nur schwer möglich. Zum anderen wollte man auch kein werbefinanziertes Fernsehen, das sich vor allem am Massengeschmack der Zuschauer orientiert.
- Sie unterliegen keiner behördlichen Fachkontrolle, sondern sind mit Selbstverwaltungsbefugnissen ausgestattet.
- Ihre Aufgabe ist ihnen gesetzlich zugewiesen. Sie müssen die Grundversorgung der Bevölkerung mit Radio- und Fernsehprogrammen gewährleisten.
- Die Rundfunkanstalten finanzieren sich überwiegend aus Gebühren.
Quelle:
- Tele-Visionen – Fernsehgeschichte in Ost und West / Tele-Didaktik / Thementour 2, Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
- Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 9-10/2009): Öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
- Klaus Schubert / Martina Klein: Das Politiklexikon. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Anstalt des öffentlichen Rechts
06.10.2014
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