Glossar
Riepl'sches Gesetz
Das Riepl'sche "Grundgesetz der Entwicklung des Nachrichtenwesens" wurde 1913 von Wolfgang Riepl am Beispiel des Informationswesens des Altertums formuliert. Es besagt, dass in Zeiten von Medienumbrüchen die einfacheren, "alten" Medien nie gänzlich durch die vollkommeneren, "neuen" ersetzt oder verdrängt werden. Das bedeutet, dass einmal eingeführte Medien auch unter veränderten Bedingungen weiterbestehen können. Gegebenenfalls müssen sie sich aber den neuen Bedingungen anpassen sowie Form und Funktion ändern. Zeitungen und Radio sind trotz neuer Medien nicht verschwunden, sondern sie haben überlebt, weil sie sich mit dem Verlust ihrer einstmaligen Vormachtstellung arrangiert und ihre Formen gewandelt haben. Selbst die antike Steintafel existiert heute als Grabstein und als Denkmal weiter.Quellen / weitere Informationen:
- Dossier-Beitrag Claudia Gerhards: Besser Fernsehen – mit dem Internet?
- Dossier-Beitrag Gerhard Vowe / Philipp Henn: Leitmedium Fernsehen?
- Urs Meier: 100 Jahre Riepl’sches Gesetz
06.10.2014
Dossier
Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West
Welche Brüche und Gemeinsamkeiten zeichnen die Fernsehgeschichte im geteilten Deutschland aus?
Medien
Wem gehören die Medien?
Wer steckt hinter den großen Medienunternehmen? Wie sind sie aufgestellt? Welchen Strategien folgen sie? Welche Rolle spielt der deutsche Markt bei den globalen Plänen? Welche Rolle spielen die Kapitalinvestoren? Informationen zu den 50 größten internationalen und den 10 größten nationalen Medienkonzernen in der Mediendatenbank.