Glossar
Rundfunk
Laut Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV – in Kraft getreten am 01.01.2013, § 2 Begriffsbestimmungen) ist "Rundfunk ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind".Quelle:
- Landesmedienanstalten www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Gesetze_aktuell/15_RStV_01-01-2013.pdf
06.10.2014
Dossier
Deutsche Fernsehgeschichte in Ost und West
Welche Brüche und Gemeinsamkeiten zeichnen die Fernsehgeschichte im geteilten Deutschland aus?
Medien
Wem gehören die Medien?
Wer steckt hinter den großen Medienunternehmen? Wie sind sie aufgestellt? Welchen Strategien folgen sie? Welche Rolle spielt der deutsche Markt bei den globalen Plänen? Welche Rolle spielen die Kapitalinvestoren? Informationen zu den 50 größten internationalen und den 10 größten nationalen Medienkonzernen in der Mediendatenbank.