Ende 2023 waren 123 Mio. Menschen von Flucht und Vertreibung betroffenen – darunter 63,3 Mio. Binnenvertriebene, 31,6 Mio. Flüchtlinge und 6,9 Mio. Asylsuchende.
Mehr als die Hälfte der Binnenvertriebenen lebte in nur fünf Staaten: Sudan, Syrien, Kolumbien, Demokratische Republik Kongo und Jemen.
Die Hälfte aller Flüchtlinge und Asylantragsteller stammte aus Afghanistan, Syrien und der Ukraine. Die größten Aufnahmestaaten waren Ende 2023 Iran (9,8 %), Türkei (9,0 %), USA (7,8 %) und Deutschland (7,7 %).
Relativ zur eigenen Einwohnerzahl haben Libanon, Montenegro, Jordanien, Tschad und Zypern die meisten Flüchtlinge und Asylsuchenden aufgenommen.
Fakten
Nach Angaben des United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) lag die Zahl der weltweit von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen Ende 2023 bei 122,6 Millionen. Das waren doppelt so viele wie im Jahr 2015 und rund sechsmal so viele Personen wie im Jahr 2005. Von den 122,6 Millionen Menschen im UNHCR-Verantwortungsbereich waren 63,3 Millionen Binnenvertriebene, 31,6 Millionen Flüchtlinge und Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen sowie 6,9 Millionen Asylsuchende. 5,1 Millionen Menschen waren zurückgekehrte Binnenvertriebene, 1,1 Millionen zurückgekehrte Flüchtlinge. Unter den verbleibenden 16 Millionen Menschen waren 5,8 Millionen Menschen aus Venezuela, die internationalen Schutz benötigen, aber 2023 noch keinen Schutzstatus hatten, sowie 4,4 Millionen Staatenlose.
Von den 63,3 Millionen Binnenvertriebenen, die Ende 2023 von UNHCR geschützt oder unterstützt wurden, entfiel mehr als die Hälfte auf lediglich fünf Staaten: Sudan (14,3 Prozent), Syrien (11,5 Prozent), Kolumbien (10,9 Prozent), Demokratische Republik Kongo (9,9 Prozent) und Jemen (7,1 Prozent). Auf die zehn Staaten mit der höchsten Anzahl an Binnenvertriebenen entfielen 80,1 Prozent, auf die Top 20 96,7 Prozent aller Binnenvertriebenen. Knapp die Hälfte aller Binnenvertriebenen entfiel 2023 auf das subsaharische Afrika (49,7 Prozent), ein weiteres Fünftel auf die Staaten Nordafrikas und des Mittleres Ostens (20,6 Prozent).
Auch bei den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge (einschließlich Personen in flüchtlingsähnlichen Situationen) und der Asylantragsteller haben einzelne Staaten einen weit überdurchschnittlichen Anteil: Von den betroffenen 38,5 Millionen Menschen stammte die Hälfte allein aus Afghanistan, Syrien und der Ukraine (50,0 Prozent). Auf die Top 10 der Herkunftsstaaten – darunter auch Südsudan, Sudan, Venezuela und Myanmar – entfielen Ende 2023 drei Viertel aller Flüchtlinge und Asylantragsteller (75,6 Prozent), bei den Top 20 steigt der Anteil auf 86,3 Prozent.
Etwas weniger stark konzentriert ist die Verteilung bei den Aufnahmestaaten: Ein Drittel der 38,5 Millionen Flüchtlinge und Asylantragsteller entfiel Ende 2023 auf Iran (9,8 Prozent), die Türkei (9,0 Prozent), die USA (7,8 Prozent) und Deutschland (7,7 Prozent). Bei den Top 10 der Aufnahmestaaten – darunter Pakistan, Uganda und Russland – lag der Anteil bei 55,1 Prozent und auf die Top 20 entfielen Ende 2023 knapp drei Viertel aller Flüchtlinge und Asylantragsteller (73,6 Prozent).
Werden ausschließlich die Asylantragsteller betrachtet, ergibt sich eine andere Zusammensetzung der Top-10- Aufnahmestaaten: An der Spitze standen Ende 2023 mit großem Abstand die USA mit 2,6 Millionen Asylantragstellern. Darauf folgten Peru (508.000), Deutschland (361.000), Mexiko (257.000) und Ägypten (232.000). Zu den Top 10 gehörten zudem die Türkei, Spanien, Kanada, Costa Rica und Kenia.
Wird der Stand der aufgenommenen Flüchtlinge und Asylantragsteller Ende 2023 ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl des Jahres 2023 gesetzt, ergibt sich wiederum ein anderes Bild: Bezogen auf die eigene Einwohnerzahl hatte Ende 2023 der Libanon die höchste Anzahl an Flüchtlingen und Asylantragstellern (138 je 1.000 Einwohner). Darauf folgten Montenegro (102), Jordanien (63), Tschad (57) und Zypern (53). Deutschland belegte mit rund 35 Flüchtlingen und Asylantragstellern je 1.000 Einwohner Rang 12. Die USA – die bei den absoluten Zahlen vor Deutschland auf Rang 3 liegen – belegen bei dieser Betrachtung den 50. Rang (9 Flüchtlinge und Asylantragsteller je 1.000 Einwohner).
Bezogen auf die Wirtschaftskraft – hier das Bruttoinlandsprodukt des jeweiligen Staates im Jahr 2022 – hatte Ende 2023 Südsudan die meisten Flüchtlinge und Asylantragsteller (84 je 1 Mio. US-Dollar). An zweiter und dritter Stelle standen Tschad und Uganda (66 bzw. 33 je 1 Mio. US-Dollar), gefolgt von der Zentralafrikanischen Republik und Sudan (27 bzw. 26 je 1 Mio. US-Dollar). Die nach den absoluten Zahlen größten Aufnahmestaaten Iran und Türkei lagen auf Rang 14 und 26 (9 bzw. 4 Flüchtlinge und Asylantragsteller je 1 Mio. US-Dollar), die USA und Deutschland belegten den 113. bzw. 60. Rang (0,1 bzw. 0,7 je 1 Mio. US-Dollar).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Soweit nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf Personen im UNHCR-Verantwortungsbereich.
Das wichtigste internationale Übereinkommen zum Flüchtlingsschutz ist die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die 1967 durch ein Protokoll ergänzt wurde. Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine begründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht in Anspruch nehmen will.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR – United Nations High Commissioner for Refugees) schützt und unterstützt Flüchtlinge auf der ganzen Welt. UNHCR wurde 1951 von der UN-Generalversammlung gegründet, um in der Folge des Zweiten Weltkriegs Millionen von europäischen Flüchtlingen zu helfen. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Aufgabengebiet stetig erweitert.
Ein Teil der Staatenlosen wird bei UNHCR auch in anderen Gruppen statistisch erfasst. Beim Gesamtwert wird diese Doppelzählung herausgerechnet.
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