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Euro-Schuldenkrise
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Öffentlicher Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte Staaten, 1995 bis 2023
Öffentlicher Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte Staaten, 1995 bis 2023
Öffentlicher Schuldenstand in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), ausgewählte Staaten, 2007, 2014 und 2023
Quelle: Eurostat: Online-Datenbank: Defizit/Überschuss, Schuldenstand des Staates und damit zusammenhängende Daten (Stand: 04/2024)
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Die Euro-Schuldenkrise begann nach der globalen Finanzkrise 2008/2009 und war durch hohe Staatsschulden, Vertrauensverluste in die Finanzmärkte und wirtschaftliche Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone geprägt.
Zwischen 2007 und 2014 erhöhte sich der Schuldenstand der Staaten des Euroraums insgesamt von 66,1 auf 93,5 Prozent des BIP. Dabei sind die öffentlichen Schulden in allen 20 Staaten des Euroraums gestiegen.
Die Krise stellte die Stabilität der Eurozone infrage, führte aber mittelfristig zu einer stärkeren Zusammenarbeit.
Fakten
Zu den Ursachen der Euro-Schuldenkrise zählen vor allem die hohe Staatsverschuldung in den sogenannten PIIGS-Staaten Portugal, Italien, Irland, Griechenland und Spanien sowie die ökonomischen Ungleichgewichte innerhalb der EU. Große Leistungsbilanzdefizite in einigen Ländern (z.B. Griechenland) standen Leistungsbilanzüberschüssen in anderen Ländern (z.B. Deutschland) gegenüber.
Die Schuldenkrise hat dabei in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich Gründe: In Irland induzierte die durch die globale Finanzkrise 2008/2009 ausgelöste Bankenkrise einen beispiellosen Anstieg der Staatsverschuldung und in Spanien führten platzende Immobilienblasen zu Rettungsmaßnahmen für Banken, die die Staatsverschuldung massiv erhöhten und eine Rezession auslösten. In Griechenland, das am stärksten betroffene Land, wurde hingegen im Jahr 2010 deutlich, dass seit Jahren falsche Zahlen zu den eigenen Verbindlichkeiten angegeben und Primärdefizite verschleiert wurden.
Hinzu kommt die fehlende fiskalische Integration der Eurozone. Es gab keine einheitliche Haushalts- und Fiskalpolitik, die Krisen auf gesamteuropäischer Ebene hätte abfedern können, und auch keine institutionalisierten Rettungs- oder Hilfsmaßnahmen. Im Gegenteil ist in Artikel 125 AEUV festgelegt, dass weder die Union noch ein Mitgliedstaat für die Schulden eines anderen Mitgliedstaates haftet oder sie übernehmen darf.
Auch wenn die Entwicklungen in den einzelnen Staaten des Euroraums unterschiedlich waren, hat sich der Schuldenstand in den Jahren 2008 bis 2010 in allen Staaten erhöht. Am stärksten in Irland (+43,7 %-Punkte), Griechenland (+38,1 %-Punkte), Lettland (+29,1 %-Punkte) und Portugal (+24,6 %-Punkte). Zwischen 2007 und 2014 erhöhte sich der Schuldenstand der Staaten des Euroraums insgesamt von 66,1 auf 93,5 Prozent des BIP – ein Plus von 27,4 Prozentpunkten. Auch in diesem Zeitraum stiegen die öffentlichen Schulden im Verhältnis zum BIP in allen 20 Staaten des Euroraums.
Wie oben bereits erwähnt, offenbarte Griechenland im Jahr 2010 eine stark unterschätzte Verschuldung. Der hierdurch ausgelöste Vertrauensverlust führte zu steigenden Zinsen für Staatsanleihen, was Griechenland an den Rand der Zahlungsunfähigkeit brachte. Die EU, einzelne Länder und der Internationale Währungsfonds (IWF) schnürten mehrere Rettungspakete für Griechenland, Irland, Portugal und Spanien, während die Troika – bestehend aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und IWF – die Umsetzung der Sparmaßnahmen und Reformen in den betroffenen Ländern überwachte. Ein dauerhafter Rettungsschirm – der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM ) – wurde eingerichtet, um zukünftige Krisen zu bewältigen. Dieser kann Ländern mit Liquiditätsengpässen vergünstigte Kredite im Gesamtvolumen von bis zu 500 Milliarden Euro gewähren. Bei großen Krisen – zum Beispiel in Italien oder Frankreich – wäre dieses Volumen aber definitiv nicht ausreichend. Zusätzlich startete die EZB massive Programme zum Aufkauf von Staatsanleihen, um die Zinsen zu senken und das Vertrauen in die Märkte zurückzugewinnen. Zeitweise hatte die EZB rund die Hälfte aller Staatsschulden der Eurozone in Ihrer Bilanz.
Die Folgen der strikten Sparmaßnahmen (Austeritätsprogramme) lassen sich nur schwer von den direkten Auswirkungen der negativen Schocks durch die Nachwirkungen der globalen Finanzkrise und der allgemeinen Rezession trennen. Fest steht, dass es in vielen Krisenländern zu sozialen Spannungen, einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und zu einem wirtschaftlichen Abschwung kam. Durch Reformen, Rettungspakete und die Maßnahmen der EZB stabilisierte sich die Eurozone jedoch bis 2015 wieder. Die Krise stellte die Stabilität der Eurozone infrage, führte aber mittelfristig zu einer stärkeren Zusammenarbeit, wie der Bankenunion und den Fiskalpakten. Die Euro-Schuldenkrise verdeutlichte die strukturellen Schwächen der Währungsunion und führte zu einer stärkeren Integration und neuen Mechanismen, um zukünftige Krisen besser zu bewältigen.
Bezogen auf das BIP gingen die Schulden im Euroraum zwischen 2014 und 2019 fünfmal in Folge zurück – von 93,5 auf 84,1 Prozent. Und auch seit dem Höhepunkt der Corona-Pandemie sank der Schuldenstand von 97,2 Prozent im Jahr 2020 auf 88,6 Prozent 2023. In Griechenland lag der öffentliche Schuldenstand im Jahr 2023 bei 161,9 Prozent des BIP. Darauf folgten Italien (137,3 Prozent des BIP), Frankreich (110,6 Prozent), Spanien (107,7 Prozent) und Belgien (105,2 Prozent). Weitere sieben Staaten verfehlten die 60-Prozent-Marke ebenfalls: Portugal, Österreich, Zypern, Finnland, Slowenien, Deutschland und Kroatien. Im Jahr 2023 lag der Schuldenstand in Deutschland bei 2.623 Milliarden Euro – 63,6 Prozent des BIP. 2019 entsprach der Schuldenstand in Höhe von 2.070 Milliarden Euro 59,6 Prozent des BIP und lag damit das erste Mal seit 2002 unterhalb der 60-Prozent-Marke. In Estland lag der Schuldenstand im Jahr 2023 bei lediglich 19,6 Prozent des BIP. Darauf folgten Luxemburg (25,7 Prozent), Litauen und Lettland (38,3 bzw. 43,6 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Ein Primärüberschuss bedeutet, dass die Einnahmen ausreichen, um die Kernausgaben und dar über hinaus noch einen Teil der Zinsausgaben zu finanzieren. Ein Primärdefizit dagegen weist darauf hin, dass die Einnahmen nicht ausreichen, um die Kernausgaben zu finanzieren.
Informationen zur globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 finden Sie
In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten der EU übermäßige öffentliche Defizite vermeiden sollen. Dabei überprüft die Europäische Kommission die Entwicklung der Haushaltslage und die Höhe des öffentlichen Schuldenstands. Insbesondere zwei Kriterien stehen im Mittelpunkt der Überprüfung. Erstens darf das jährliche öffentliche Defizit nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entsprechen. Zweitens darf der gesamte öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen. Allerdings bestehen für beide Kriterien Ausnahmen.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.
Euroraum (20 Länder): Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Euroraums erhalten Sie hier: Externer Link: https://www.ecb.europa.eu/euro/intro/html/index.de.html