Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) ist der Vorläufer der WTO.
Die WTO wurde 1995 gegründet. Ihre Ziele sind die Liberalisierung der Märkte, die Senkung von Zöllen und die Schaffung einer Welthandelsordnung.
Im Jahr 2025 wurden gut 70 % des weltweiten Warenhandels nach den Regeln der WTO abgewickelt.
Seit vielen Jahren fehlt die Bereitschaft großer Staaten, die Welthandelsordnung an die Veränderungen seit Gründung der WTO anzupassen.
Manche sehen in einer "WTO verschiedener Geschwindigkeiten" die größten Chancen für die Zukunft der WTO.
Fakten
Der Vorläufer der Welthandelsorganisation (WTO – World Trade Organization) war das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT – General Agreement on Tariffs and Trade). In insgesamt acht Verhandlungsrunden des GATT zwischen 1947 und 1994 wurden Regeln für den grenzüberschreitenden Handel festgelegt. Die Ziele dieser Verhandlungsrunden waren, wie heute bei der WTO, die Liberalisierung der Märkte, die Senkung von Zöllen und die Schaffung einer Welthandelsordnung.
Bei der letzten Verhandlungsrunde innerhalb des GATT, der sogenannten Uruguay-Runde von 1986 bis 1994, wurden die Vereinbarungen und Ziele neben dem Warenhandel auf die Bereiche Dienstleistungen (GATS) und geistiges Eigentum (TRIPS) ausgedehnt und die Gründung der WTO zum 1. Januar 1995 beschlossen. Heute ist das GATT eines der wichtigsten Abkommen innerhalb der WTO.
Im Jahr 2025 wurden laut WTO gut 70 Prozent des weltweiten Warenhandels nach den Regeln der WTO abgewickelt. Sowohl die Zölle der ökonomisch entwickelten Staaten als auch die der ökonomisch sich entwickelnden Staaten bewegen sich insgesamt auf einem historisch niedrigen Niveau. Nach kleineren und größeren Schwankungen vor 1990 verringerte sich das Zollniveau in den Folgejahren kontinuierlich: Nach Angaben der Weltbank sanken die tatsächlich erhobenen Zölle (handelsgewichtet und bezogen auf alle Produkte) von 14,1 Prozent 1990 auf 3,8 Prozent 2021 (2023: 4,3 Prozent).
Allerdings steht die WTO vor vielen Herausforderungen. Spätestens seit der Ministerkonferenz in Seattle/USA im Jahr 1999 ist die WTO mit Ansprüchen verschiedener sozialer Gruppen konfrontiert, die Marktliberalisierung nicht über soziale und ökologische Interessen zu stellen. Gleichzeitig fordern die ökonomisch sich entwickelnden Staaten eine stärkere Öffnung der Märkte der ökonomisch entwickelten Staaten. Jedoch führte keine der folgenden Ministerkonferenzen zu verbindlichen Vereinbarungen. Das Regelwerk der WTO hat sich seit 1995 kaum verändert. Die einzigen Ausnahmen sind das Abkommen über Handelserleichterungen, das 2017 in Kraft trat, und das Abkommen über Fischereisubventionen, das 2022 verhandelt wurde. Es fehlen angepasste Handelsregeln im Bereich Investitionen, ein zeitgemäßer Schutz des geistigen Eigentums und neue Vereinbarungen bei der Wettbewerbspolitik. Ebenso fehlt die Möglichkeit effektiv gegen protektionistisches Verhalten vorzugehen.
Aufgrund der Vielzahl an offenen Themen und der seit 1996 nochmals stark gestiegene Heterogenität der Mitglieder haben Vereinbarungen und (Freihandels-)Abkommen abseits der WTO immer stärker an Bedeutung gewonnen – manche als Ergänzung und manche als Alternative zur WTO. Nicht zuletzt wurde die WTO auch dadurch geschwächt, dass das WTO-Streitschlichtungsverfahren – dessen Schaffung als Errungenschaft des Multilateralismus gilt – seit Jahren von den USA blockiert wird, da sich diese weigern, das Streitbeilegungsgremium (Dispute Settlement Body) personell nachzubesetzen.
Durch die Vielzahl an ungelösten Problemen hat die WTO an Bedeutung verloren, ohne dass sich alternative Institutionen oder Prozesse für eine regelbasierte Welthandelsordnung herausgebildet hätten. Weder die USA noch China nehmen hier eine Führungsrolle ein. Im Gegenteil schwächen sie den Multilateralismus unter anderem durch die Erhöhung von Zöllen, Subventionen, Einschränkungen des Marktzugangs, erzwungene Technologietransfers sowie die strategische Nutzung von Handelsabhängigkeiten.
Auch in der EU werden Forderungen lauter, Zölle zu erhöhen, den Marktzugang zu erschweren, den Technologietransfer durch Joint-Venture-Verpflichtungen zu erzwingen und staatliche Subventionen so zu gestalten, dass importierte Waren nicht davon profitieren. Gleichzeitig unterstützt die EU aktiv die Lösung von Problemen und Konflikten zwischen WTO-Mitgliedern über Mediationen, Schiedsverfahren und alternative Streitschlichtungsmöglichkeiten innerhalb der WTO. Ebenso ist die EU ein wichtiger Akteur bei Initiativen, bei denen sich zumindest ein Teil der WTO-Mitglieder auf gemeinsame Regelungen verständigt. In einer "WTO verschiedener Geschwindigkeiten" oder einer "WTO der Willigen" bei der die vorhandenen Strukturen wieder mehr für den Austausch und die Formulierung gemeinsamer Standpunkte genutzt werden, sehen manche Beobachter die größten Chancen für die Zukunft der WTO.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Handelsgewichtete Zollbelastung: Um Verzerrungen zu vermeiden, wird bei der Bestimmung der Zollbelastung der jeweilige Anteil, den die einzelnen Waren am Handel haben, berücksichtigt. Waren, die selten gehandelt werden, fallen so weniger stark ins Gewicht. Waren, die häufiger umgesetzt werden, werden entsprechend stärker gewichtet. Weitere Informationen erhalten Sie
Zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen gehören Quotenregelungen, Marktzugangsgenehmigungen, Selbstbeschränkungsabkommen, Anti-Dumping-Verfahren und andere Zugangsregelungen wie zum Beispiel Produktstandards (darunter Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Beschriftungs- und Verpackungsvorschriften, Angaben zur Herkunft oder die Prüfung der Umweltverträglichkeit). Auch Subventionen gehören zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen.