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Wie die EU bei Forschung und Innovation wieder aufholen kann | Europäische Wirtschaftspolitik | bpb.de

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Wie die EU bei Forschung und Innovation wieder aufholen kann

Irene Bertschek Helge Dauchert

/ 8 Minuten zu lesen

Durch Zusammenarbeit in der Innovationspolitik kann europäischer Mehrwert entstehen. Irene Bertschek und Helge Dauchert machen Vorschläge, wie aus EU-Startups leichter Weltmarktführer werden können.

Nahaufnahme einer roten Elektronikplatine mit Steckverbindern, DIP-Schalter, Stiftleisten und Flachbandkabel. (© picture-alliance, SvenSimon | Frank Hoermann)

Forschung und Innovation (F&I) sind für wirtschaftliches Wachstum und somit für gesellschaftlichen Wohlstand von herausragender Bedeutung. Die Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften im Jahr 2025, Joel Mokyr, Philippe Aghion und Peter Howitt, haben diesen Zusammenhang in ihren Forschungsarbeiten prominent herausgestellt. Ihnen zufolge entsteht langfristiges Wirtschaftswachstum nicht primär durch mehr Arbeit, mehr Kapital oder die Ausweitung bestehender Produktion, sondern vor allem durch Forschung, Innovation und den Austausch alter durch neue, bessere Technologien.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Politik auf nationaler und EU-Ebene zunehmend die Frage, wie sie Forschung und Innovation fördern kann, zumal sich der weltweite F&I-Wettbewerb in den vergangenen Jahrzehnten intensiviert hat.

Eine europäische F&I-Politik – ergänzend zu den nationalen Ansätzen – wird dabei mit dem Ziel begründet, einen europäischen Mehrwert zu schaffen. Der entsteht insbesondere durch grenzüberschreitende und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie durch den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Wissen und Infrastrukturen. Ein abgestimmtes Vorgehen und gemeinsame Investitionen sollen zudem dazu beitragen, Skaleneffekte zu ermöglichen, Risiken zu teilen und internationale Kooperationen zu erleichtern. Zentrales Instrument der europäischen F&I-Politik sind die Rahmenprogramme für Forschung und Innovation.

Im Juli 2025 präsentierte die Europäische Kommission ihren Entwurf für ihr 10. Forschungsrahmenprogramm (FP10), das den Zeitraum von 2028 bis 2034 abdecken soll. Vorgesehen ist ein Budget von 175 Milliarden Euro, eine erhebliche Erhöhung gegenüber dem aktuellen, von 2021 bis 2027 laufenden, neunten Rahmenprogramm (FP9) mit einem Umfang von 95,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig zeichnet sich eine inhaltliche Neuausrichtung ab. Vor dem Hintergrund anhaltender Wachstumsschwäche in vielen EU-Mitgliedstaaten rückt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt des künftigen Programms. Diese stärkere Betonung zeigt sich auch in der avisierten engen Verzahnung des FP10 mit dem geplanten Europäischen Wettbewerbsfonds (European Competitiveness Fund, ECF).

Forschungsrahmenprogramm mit Europäischem Wettbewerbsfonds verbinden

Mit dem ECF, der voraussichtlich mit 234,3 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2028 bis 2034 ausgestattet sein wird, verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas insbesondere in strategisch wichtigen Bereichen und Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Raumfahrt und Biotechnologie zu erhöhen.

Der umfangreiche Mitteleinsatz für den ECF wird unter anderem mit Verweis auf das sogenannte europäische Paradoxon gerechtfertigt. Demnach ist Europa in vielen Forschungsbereichen ähnlich stark wie die USA. Anders als den USA gelingt es Europa allerdings nicht, Ergebnisse exzellenter Forschung in innovative Produkte und Dienstleistungen sowie international erfolgreiche Unternehmen zu übersetzen. Dieses Transferproblem soll durch die Verknüpfung des auf Forschung und Innovation ausgerichteten FP10 mit dem auf ökonomische Verwertung fokussierten ECF gelöst oder zumindest abgeschwächt werden.

Allerdings sollte die Verknüpfung des Forschungsrahmenprogramms mit dem ECF mit Bedacht erfolgen: Zwar kann ein stärkerer Fokus auf anwendungsnahe und auf wirtschaftliche Verwertung ausgerichtete Forschung kurzfristig den Transfer aus der Forschung in die Anwendung verbessern und somit das Wachstum geförderter Unternehmen unterstützen. Jedoch ist mit der Ausrichtung der Forschung auf die wirtschaftliche Verwertungsperspektive das Risiko verbunden, dass die Förderung der neugiergetriebenen Grundlagenforschung zu kurz kommt, obwohl grundlegend neue Ideen und Innovationen für die langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum wichtig sind. Bildlich gesprochen: Die Pipeline, die Ideen aus der Grundlagenforschung über mehrere Stufen hinweg in neue, innovative Produkte überführt, würde nicht mehr mit – oftmals bahnbrechenden – Ideen befüllt. Dann käme der Innovationsprozess mittelfristig ins Stocken.

Sprunginnovationen auf europäischer Ebene fördern

Das F&I-System der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist stark auf inkrementelle Innovationen ausgerichtet. Das heißt, bestehende Produkte werden durch schrittweise Innovationen sukzessive verbessert. Radikale Innovationen – in der Politik oft als Sprunginnovationen bezeichnet –, mit denen völlig neue Produkte und neue Märkte geschaffen werden, entstehen hingegen vor allem außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA.

Zur Förderung europäischer Sprunginnovationen plant die EU-Kommission zudem, den Europäischen Innovationsrat (EIC) weiter auszubauen. Der EIC ist das wichtigste EU-Instrument zur Förderung bahnbrechender, risikoreicher Innovationen. Mit rund 10 Milliarden Euro Budget (2021 bis 2027) unterstützt er Start-ups, Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Forschende dabei, radikal neue Ideen und Technologien zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dabei soll der EIC künftig stärker auf Mechanismen setzen, die sich an den US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen orientieren. Diese zeichnen sich durch Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme, ein hohes Maß an Flexibilität sowie anpassungsfähige Personal- und Finanzierungsstrukturen aus. Eine zentrale Rolle spielen befristet eingesetzte Programmmanagerinnen und -manager, die mit weitreichendem Handlungsspielraum Programme konzipieren, Projekte eigenständig auswählen und sie anhand klar definierter Kriterien steuern. Damit sollen vielversprechende Technologien in frühen, risikoreichen Entwicklungsphasen bis zur Anwendungsreife entwickelt werden. Ein typisches Instrument der ARPA-Einrichtungen sind so genannte „Challenges“, also Innovationswettbewerbe, die auf technologische Durchbrüche in klar abgegrenzten Problemfeldern abzielen.

Die von der EU-Kommission angestrebte Einführung ARPA-ähnlicher Mechanismen im EIC könnte somit die Entstehung von Sprunginnovationen auch in Europa fördern. Allerdings sind dafür zentrale Bedingungen erforderlich, die derzeit noch nicht erfüllt sind: Zum einen müsste der EIC zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die weitgehend unabhängig von der Steuerung durch die EU-Kommission agiert. Zum anderen bedarf es eines Kreises unabhängiger Programmmanagerinnen und -manager mit vergleichbaren Befugnissen wie in den ARPA-Institutionen.

Sollte die EU-Kommission nicht bereit sein, dem EIC diese notwendige politische und operative Autonomie einzuräumen, dürften sich Sprunginnovationen innerhalb der bestehenden Strukturen kaum realisieren lassen. In diesem Fall sollte die Förderung von Sprunginnovationen besser außerhalb der bestehenden EU-Institutionen vorangetrieben werden. Denkbar wäre etwa, dass die 2020 gegründete deutsche Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ihre Zusammenarbeit mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen europäischen Ländern intensiviert. Alternativ könnte die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnerländern eine neue, weitgehend unabhängige Institution nach dem Vorbild der US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen außerhalb der EU-Institutionen aufbauen.

Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts überwinden

Innovative Produkte und Dienstleistungen werden oftmals nicht durch etablierte Unternehmen auf den Markt gebracht, sondern durch Start-ups. Für deren wirtschaftlichen Erfolg ist es entscheidend, dass sie mit ihren innovativen Geschäftsmodellen schnell wachsen können. Angesichts des stark fragmentierten europäischen Binnenmarkts ist dies in Europa – anders als in den USA oder China – allerdings nur eingeschränkt möglich. Bei grenzüberschreitender Tätigkeit sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen konfrontiert, insbesondere im Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht. Für Start-ups ist das besonders belastend. So müssen sich Gründerinnen und Gründer, die europaweit aktiv werden wollen, in jedem Land einzeln registrieren und mit 27 nationalen Rechtssystemen und mehr als 60 Gesellschafts- und Unternehmensformen auseinandersetzen. Die Anpassung an diese vielfältigen Rechtsstandards führt zu erhöhten Kosten, Verzögerungen und Unsicherheiten – und zum Nachteil gegenüber Wettbewerbern aus den USA oder China.

Um für zukunfts- und technologieorientierte Wachstumsunternehmen attraktiv zu bleiben und ihre Abwanderung zu verhindern, hat die EU-Kommission im März 2026 einen Entwurf für ein sogenanntes 28. Regime vorgelegt, das es insbesondere jungen, innovativen Unternehmen ermöglichen soll, einen harmonisierten, EU-weit gültigen Satz an Vorschriften zu nutzen. Der Begriff „28. Regime“ bezeichnet in diesem Zusammenhang eine einheitliche europäische Rechtsform für Unternehmen, die ergänzend zu den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften der 27 Mitgliedstaaten eingeführt werden soll. Zentrales Element eines 28. Regimes ist die EU Inc. – eine neue Rechtsform für Unternehmen, ähnlich einer europäischen GmbH.

Der vorgelegte Entwurf umfasst nicht alle für Start-ups relevanten nationalen Rechtsbereiche, schafft aber unter anderem einen einheitlichen Rahmen für das Gesellschafts- und Insolvenzrecht sowie erstmals einheitliche Regeln für die Kapitalbeteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihrem Unternehmen sowie die damit verbundene Versteuerung.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll es künftig möglich sein, ein Unternehmen innerhalb von 48 Stunden EU-weit zu registrieren. Die Anmeldung erfolgt einmalig digital und soll über eine von der EU-Kommission eingerichtete Schnittstelle in ein einheitliches europäisches Unternehmensregister überführt werden. Ausgespart wurden im vorliegenden Entwurf die Punkte Arbeitsrecht und Steuerrecht (mit Ausnahme der Kapitalbeteiligung), da hier keine europaweite Einigung auf gemeinsame Standards zu erwarten ist.

Mit der Unternehmensrechtsform EU Inc. hat die EU-Kommission einen wichtigen Schritt getan, um die Erfolgsbedingungen für innovative junge Unternehmen in Europa zu verbessern. EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag allerdings noch zustimmen. Falls sich für das EU Inc. in seiner vorliegenden Form keine Mehrheit findet, sollte sich die Bundesregierung für die Umsetzung des EU Inc. innerhalb einer kleineren Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise im Rahmen einer sogenannten verstärkten Zusammenarbeit, einsetzen.

Kapitalmarktunion endlich verwirklichen

Als nächster Schritt sollte die Verwirklichung der europäischen Kapitalmarktunion folgen. Ähnlich wie die Einführung einer europäischen Unternehmensrechtsform ist ein einheitlicher Kapitalmarkt eine zentrale Voraussetzung dafür, dass innovative Start-ups in Europa wachsen können. So kann eine Kapitalmarktunion zur Mobilisierung von Wagnis- und Wachstumskapital beitragen. Diese Form der Finanzierung ist für wachstumsorientierte Start-ups von besonderer Bedeutung.

Durch die verstärkte Bereitstellung von Wagniskapital wird die Abhängigkeit von klassischen Bankkrediten reduziert, die für innovative Geschäftsmodelle mit ihren hohen Unsicherheiten oft ungeeignet sind. Im Gegensatz zu den USA ist der Wagnis- und Wachstumskapitalmarkt in Europa allerdings nach wie vor stark unterentwickelt. Im Zeitraum 2019 bis 2024 lag der Anteil des Wagnis- und Wachstumskapitals in der EU bei 0,23 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). In den USA war dieser Markt im selben Zeitraum mit 0,85 Prozent des BIP mehr als dreimal so groß.

Die Kapitalmarktunion kann für wachstumsorientierte Start-ups zudem den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten erleichtern, etwa durch vereinfachte Börsengänge und geringere regulatorische Hürden. Gleichzeitig zielt die Kapitalmarktunion darauf ab, langfristiges Kapital institutioneller Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen stärker in innovative Unternehmen zu lenken. Durch den Abbau nationaler Barrieren kann zudem Kapital innerhalb der EU effizienter dorthin fließen, wo die größten Wachstums- und Innovationspotenziale bestehen.

EU-Kommission und Bundesregierung sind also dringend aufgefordert, die Kapitalmarktunion als prioritäres Projekt weiter voranzutreiben. Ohne einen echten Binnenmarkt für Kapital wird der Transfer exzellenter Forschung in Innovationen oder international konkurrenzfähige Start-ups nicht gelingen.

Quellen / Literatur

Arampatzi, A.-S; Christie, R.; Evrard, J.; Parisi, L.; Rouveryrol, C.; van Overbeek, F. (2025): Capital Markets Union: A Deep Dive. European Central Bank Occasional Papier Series, No. 369.

Azoulay, P.; Fuchs, E.; Goldstein, A.P.; Kearney, M. (2018): Funding Breakthrough Research. Promises and Challenges of the “ARPA Model”. Innovation Policy and the Economy. NBER Working Paper Series, Working Paper 24674. Cambridge.

Bundesregierung (2017): Zwischenevaluierung von Horizont 2020. Positionspapier der Bundesregierung. Berlin: Bundesregierung.

EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation (2026): Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2026. Berlin: EFI.

EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation (2019): Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2019. Berlin: EFI.

EFI – Expertenkommission Forschung und Innovation (2018): Gutachten zu Forschung, Innovation und Technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2018. Berlin: EFI.

European Commission (2026): Communication from the Commission the European Parliament, the Council, the European Economic and Social Committee and the committee of the Regions. Towards a 28th regime for EU companies. Brussels COM (2026) 320 final.

Metzger, G.; Viete, S. (2025): Der deutsche Venture Capital-Markt nach dem ‚Boom and Bust‘: Rückkehr zu nachhaltigem Aufwärtstrend sollte Ziel sein. KfW Research, Nr. 492.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Externer Link: https://www.nobelprize.org/prizes/economic-sciences/2025/press-release.

  2. „Die Europäische Union (EU) hat auf diese Herausforderung bereits im Jahr 2000 mit der Lissabon-Agenda reagiert, in der sie die Absicht formuliert hat, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Für dieses sehr ambitionierte Ziel beschlossen EU-Kommission und Mitgliedstaaten, ihre Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik stärker als zuvor zu koordinieren und dadurch einen Europäischen Forschungsraum zu schaffen. Der Europäische Forschungsraum soll die nationalen Forschungssysteme miteinander verbinden und effektiver gestalten, einen offenen Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher sicherstellen sowie den Austausch und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen verbessern.“ EFI (2018: 54).

  3. Vgl. Bundesregierung (2017): Zwischenevaluierung von Horizont 2020. Positionspapier der Bundesregierung. Berlin: Bundesregierung. In: EFI (2018: 55).

  4. Vgl. EFI (2026: 41).

  5. Das aktuelle Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa (FP9) für den Zeitraum 2021 bis 2027 zielt u.a. darauf ab, exzellente wissenschaftliche Erkenntnisse und hochwertige Technologien zu fördern und zu verbreiten, Talente auf allen Ebenen zu gewinnen, zur Bewältigung globaler Herausforderungen beizutragen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken. Vgl. EFI (2026: 41).

  6. Vgl. EFI (2026: 41).

  7. Vgl. European Commission (2025).

  8. Vgl. Externer Link: https://www.unibocconi.it/en/news/will-erc-be-able-defeat-european-paradox.

  9. Vgl. EFI (2026: 43).

  10. ARPA steht für Advanced Research Projects Agency.

  11. Vgl. Azoulay et al. (2018).

  12. Vgl. EFI (2026: 44).

  13. Vgl. EFI (2026: 44f.).

  14. Vgl. EFI (2026: 47).

  15. Vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_614.

  16. Vgl. EFI (2026: 47).

  17. Vgl. European Commission (2026).

  18. Vgl. EFI (2026: 47).

  19. Vgl. European Commission (2026).

  20. Vgl. Externer Link: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/vereinfachte-regeln-jetzt-sollen-europaeische-start-ups-in-48-stunden-gruenden-koennen-accg-200642883.html.

  21. Vgl. EFI (2026: 50).

  22. Vgl. EFI (2019: 44ff.) und Externer Link: https://www.oecd.org/en/topics/sub-issues/start-up-driven-innovation-and-growth.html.

  23. Vgl. Vgl. Arampatzi et al. (2025).

  24. Vgl. Externer Link: https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2024/html/ecb.sp241002~33cedce2bc.en.html.

  25. Vgl. Metzger; Viete (2025).

  26. Vgl. Arampatzi, A.-S. et al. (2025): Capital Markets Union: A Deep Dive, European Central Bank Occasional Papier Series, No. 369.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 4.0 - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International" veröffentlicht. Autoren/-innen: Irene Bertschek, Helge Dauchert für bpb.de

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Prof. Dr. Irene Bertschek leitet den Forschungsbereichs Digitale Ökonomie am ZEW Mannheim und ist Professorin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit 2019 ist Bertschek Mitglied der von der Bundesregierung berufenen Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI). Im August 2025 hat sie den Vorsitz der Kommission übernommen.

Dr. Helge Dauchert ist Leiter der Geschäftsstelle der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in Berlin und Mitglied der Geschäftsleitung der Wissenschaftsstatistik gGmbH, dem Forschungs- und Datenkompetenzzentrum des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft.