Forschung und Innovation (F&I) sind für wirtschaftliches Wachstum und somit für gesellschaftlichen Wohlstand von herausragender Bedeutung. Die Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften im Jahr 2025, Joel Mokyr, Philippe Aghion und Peter Howitt, haben diesen Zusammenhang in ihren Forschungsarbeiten prominent herausgestellt. Ihnen zufolge entsteht langfristiges Wirtschaftswachstum nicht primär durch mehr Arbeit, mehr Kapital oder die Ausweitung bestehender Produktion, sondern vor allem durch Forschung, Innovation und den Austausch alter durch neue, bessere Technologien.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Politik auf nationaler und EU-Ebene zunehmend die Frage, wie sie Forschung und Innovation fördern kann, zumal sich der weltweite F&I-Wettbewerb in den vergangenen Jahrzehnten intensiviert hat.
Eine europäische F&I-Politik – ergänzend zu den nationalen Ansätzen – wird dabei mit dem Ziel begründet, einen europäischen Mehrwert zu schaffen. Der entsteht insbesondere durch grenzüberschreitende und interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie durch den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Wissen und Infrastrukturen.
Im Juli 2025 präsentierte die Europäische Kommission ihren Entwurf für ihr 10. Forschungsrahmenprogramm (FP10), das den Zeitraum von 2028 bis 2034 abdecken soll. Vorgesehen ist ein Budget von 175 Milliarden Euro, eine erhebliche Erhöhung gegenüber dem aktuellen, von 2021 bis 2027 laufenden, neunten Rahmenprogramm (FP9) mit einem Umfang von 95,5 Milliarden Euro. Gleichzeitig zeichnet sich eine inhaltliche Neuausrichtung ab. Vor dem Hintergrund anhaltender Wachstumsschwäche in vielen EU-Mitgliedstaaten rückt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den Mittelpunkt des künftigen Programms. Diese stärkere Betonung zeigt sich auch in der avisierten engen Verzahnung des FP10 mit dem geplanten Europäischen Wettbewerbsfonds (European Competitiveness Fund, ECF).
Forschungsrahmenprogramm mit Europäischem Wettbewerbsfonds verbinden
Mit dem ECF, der voraussichtlich mit 234,3 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2028 bis 2034 ausgestattet sein wird, verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas insbesondere in strategisch wichtigen Bereichen und Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz, Raumfahrt und Biotechnologie zu erhöhen.
Der umfangreiche Mitteleinsatz für den ECF wird unter anderem mit Verweis auf das sogenannte europäische Paradoxon gerechtfertigt. Demnach ist Europa in vielen Forschungsbereichen ähnlich stark wie die USA. Anders als den USA gelingt es Europa allerdings nicht, Ergebnisse exzellenter Forschung in innovative Produkte und Dienstleistungen sowie international erfolgreiche Unternehmen zu übersetzen.
Allerdings sollte die Verknüpfung des Forschungsrahmenprogramms mit dem ECF mit Bedacht erfolgen: Zwar kann ein stärkerer Fokus auf anwendungsnahe und auf wirtschaftliche Verwertung ausgerichtete Forschung kurzfristig den Transfer aus der Forschung in die Anwendung verbessern und somit das Wachstum geförderter Unternehmen unterstützen. Jedoch ist mit der Ausrichtung der Forschung auf die wirtschaftliche Verwertungsperspektive das Risiko verbunden, dass die Förderung der neugiergetriebenen Grundlagenforschung zu kurz kommt, obwohl grundlegend neue Ideen und Innovationen für die langfristige Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum wichtig sind.
Sprunginnovationen auf europäischer Ebene fördern
Das F&I-System der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist stark auf inkrementelle Innovationen ausgerichtet. Das heißt, bestehende Produkte werden durch schrittweise Innovationen sukzessive verbessert. Radikale Innovationen – in der Politik oft als Sprunginnovationen bezeichnet –, mit denen völlig neue Produkte und neue Märkte geschaffen werden, entstehen hingegen vor allem außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA.
Zur Förderung europäischer Sprunginnovationen plant die EU-Kommission zudem, den Europäischen Innovationsrat (EIC) weiter auszubauen. Der EIC ist das wichtigste EU-Instrument zur Förderung bahnbrechender, risikoreicher Innovationen. Mit rund 10 Milliarden Euro Budget (2021 bis 2027) unterstützt er Start-ups, Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) und Forschende dabei, radikal neue Ideen und Technologien zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Dabei soll der EIC künftig stärker auf Mechanismen setzen, die sich an den US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen
Die von der EU-Kommission angestrebte Einführung ARPA-ähnlicher Mechanismen im EIC könnte somit die Entstehung von Sprunginnovationen auch in Europa fördern. Allerdings sind dafür zentrale Bedingungen erforderlich, die derzeit noch nicht erfüllt sind: Zum einen müsste der EIC zu einer eigenständigen Organisation weiterentwickelt werden, die weitgehend unabhängig von der Steuerung durch die EU-Kommission agiert. Zum anderen bedarf es eines Kreises unabhängiger Programmmanagerinnen und -manager mit vergleichbaren Befugnissen wie in den ARPA-Institutionen.
Sollte die EU-Kommission nicht bereit sein, dem EIC diese notwendige politische und operative Autonomie einzuräumen, dürften sich Sprunginnovationen innerhalb der bestehenden Strukturen kaum realisieren lassen. In diesem Fall sollte die Förderung von Sprunginnovationen besser außerhalb der bestehenden EU-Institutionen vorangetrieben werden. Denkbar wäre etwa, dass die 2020 gegründete deutsche Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) ihre Zusammenarbeit mit vergleichbaren Einrichtungen in anderen europäischen Ländern intensiviert. Alternativ könnte die Bundesregierung gemeinsam mit europäischen Partnerländern eine neue, weitgehend unabhängige Institution nach dem Vorbild der US-amerikanischen ARPA-Einrichtungen außerhalb der EU-Institutionen aufbauen.
Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts überwinden
Innovative Produkte und Dienstleistungen werden oftmals nicht durch etablierte Unternehmen auf den Markt gebracht, sondern durch Start-ups. Für deren wirtschaftlichen Erfolg ist es entscheidend, dass sie mit ihren innovativen Geschäftsmodellen schnell wachsen können. Angesichts des stark fragmentierten europäischen Binnenmarkts ist dies in Europa – anders als in den USA oder China – allerdings nur eingeschränkt möglich. Bei grenzüberschreitender Tätigkeit sehen sich Unternehmen mit einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen konfrontiert, insbesondere im Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht.
Um für zukunfts- und technologieorientierte Wachstumsunternehmen attraktiv zu bleiben und ihre Abwanderung zu verhindern, hat die EU-Kommission im März 2026 einen Entwurf für ein sogenanntes 28. Regime vorgelegt, das es insbesondere jungen, innovativen Unternehmen ermöglichen soll, einen harmonisierten, EU-weit gültigen Satz an Vorschriften zu nutzen.
Der vorgelegte Entwurf umfasst nicht alle für Start-ups relevanten nationalen Rechtsbereiche, schafft aber unter anderem einen einheitlichen Rahmen für das Gesellschafts- und Insolvenzrecht sowie erstmals einheitliche Regeln für die Kapitalbeteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an ihrem Unternehmen sowie die damit verbundene Versteuerung.
Mit dem vorliegenden Entwurf soll es künftig möglich sein, ein Unternehmen innerhalb von 48 Stunden EU-weit zu registrieren. Die Anmeldung erfolgt einmalig digital und soll über eine von der EU-Kommission eingerichtete Schnittstelle in ein einheitliches europäisches Unternehmensregister überführt werden.
Mit der Unternehmensrechtsform EU Inc. hat die EU-Kommission einen wichtigen Schritt getan, um die Erfolgsbedingungen für innovative junge Unternehmen in Europa zu verbessern. EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag allerdings noch zustimmen. Falls sich für das EU Inc. in seiner vorliegenden Form keine Mehrheit findet, sollte sich die Bundesregierung für die Umsetzung des EU Inc. innerhalb einer kleineren Gruppe von EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise im Rahmen einer sogenannten verstärkten Zusammenarbeit, einsetzen.
Kapitalmarktunion endlich verwirklichen
Als nächster Schritt sollte die Verwirklichung der europäischen Kapitalmarktunion folgen. Ähnlich wie die Einführung einer europäischen Unternehmensrechtsform ist ein einheitlicher Kapitalmarkt eine zentrale Voraussetzung dafür, dass innovative Start-ups in Europa wachsen können. So kann eine Kapitalmarktunion zur Mobilisierung von Wagnis- und Wachstumskapital beitragen. Diese Form der Finanzierung ist für wachstumsorientierte Start-ups von besonderer Bedeutung.
Durch die verstärkte Bereitstellung von Wagniskapital wird die Abhängigkeit von klassischen Bankkrediten reduziert, die für innovative Geschäftsmodelle mit ihren hohen Unsicherheiten oft ungeeignet sind.
Die Kapitalmarktunion kann für wachstumsorientierte Start-ups zudem den Zugang zu öffentlichen Kapitalmärkten erleichtern, etwa durch vereinfachte Börsengänge und geringere regulatorische Hürden. Gleichzeitig zielt die Kapitalmarktunion darauf ab, langfristiges Kapital institutioneller Investoren wie Pensionsfonds und Versicherungen stärker in innovative Unternehmen zu lenken. Durch den Abbau nationaler Barrieren kann zudem Kapital innerhalb der EU effizienter dorthin fließen, wo die größten Wachstums- und Innovationspotenziale bestehen.
EU-Kommission und Bundesregierung sind also dringend aufgefordert, die Kapitalmarktunion als prioritäres Projekt weiter voranzutreiben. Ohne einen echten Binnenmarkt für Kapital wird der Transfer exzellenter Forschung in Innovationen oder international konkurrenzfähige Start-ups nicht gelingen.