Bundeszuschüsse
Neben den Beiträgen finanziert sich die Gesetzliche Rentenversicherung durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Damit sollen die allgemeinen gesellschaftspolitischen Aufgaben der Rentenversicherung finanziert und der Verantwortung des Bundes für die Stabilität dieses wichtigsten Sozialversicherungszweiges Rechnung getragen werden.
Zu den gesellschaftspolitischen Aufgaben der GRV zählen u.a. die Abdeckung eines Teils der Folgekosten der deutschen Einheit, bestimmte Kriegsfolgelasten, Renten an Spätaussiedler sowie die lange Zeit mögliche kostenneutrale (für die Versicherten) Inanspruchnahme vorgezogener Altersgrenzen. Darüber hinaus ist der Bund verpflichtet, bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen, d.h. dann, wenn die Rücklage nicht ausreicht, mit einem unverzinslichen Darlehen einzuspringen.


Mit dem Rentenreformgesetz von 1992 erfolgte eine Neuordnung des Bundeszuschusses: Er wurde aufgestockt und folgt seither nicht mehr nur der Entwicklung der Arbeitsentgelte, sondern zusätzlich auch der Veränderung des Beitragssatzes. Neben diesem Regelbundeszuschuss gibt es seit 1998 einen (durch die Anhebung der Mehrwertsteuer finanzierten) zusätzlichen Bundeszuschuss, der jeweils entsprechend des Anstiegs der Mehrwertsteuereinnahmen dynamisiert wird. Eine weitere Entlastung der Beitragszahler erfolgte Anfang 1999 durch die Übernahme bestimmter Ausgaben der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern durch den Bund sowie durch direkte Beitragszahlungen des Bundes für Zeiten der Kindererziehung. Die Gegenfinanzierung erfolgte durch die Öko-Steuer.
Im Ergebnis ist der Anteil des Bundeszuschusses an den Ausgaben der GRV seit Anfang der 1990er Jahre wieder kontinuierlich gestiegen und hat 2017 einen Wert von etwa 23 Prozent erreicht.



