Beantragung und Träger
Die Leistung wird nur auf Antrag gewährt; der Antrag kann nicht nur direkt beim Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung eingereicht werden. Festgestellt wird die dauerhafte volle Erwerbsminderung auf Ersuchen der Grundsicherungsträger durch die Gesetzliche Rentenversicherung.
Bei der Zahlung niedriger Renten beim Erstrentenbezug sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, die Versicherten darüber zu informieren, dass möglicherweise ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht.
Ausgaben
Die Ausgaben (Bruttoausgaben) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lagen im Jahr 2022 bei etwa 9,1 Milliarden Euro. Entsprechend dem Zuwachs der Empfängerzahlen seit 2005 weisen auch die Ausgaben ein dynamisches Wachstum auf: 2016 errechnet sich gegenüber 2005 (2,9 Mrd. Euro) deutlich mehr als eine Verdreifachung.
Die Nettoausgaben liegen etwas niedriger, da die Träger der Grundsicherung auch Einnahmen erhalten. Zu den Einnahmen gehören außer den Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern auch übergeleitete Unterhaltsansprüche von zum Unterhalt verpflichteten Angehörigen und Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Darlehen.
Finanzierung
Eine Besonderheit bei der Grundsicherung liegt in deren Finanzierung: Grundsätzlich werden Sozialhilfeleistungen von den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, finanziert. Dies gilt aber seit 2014 nicht mehr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kosten trägt seitdem voll und ganz der Bund. Die Kommunen werden dadurch entlastet.