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Bundeszuschüsse | Rentenpolitik | bpb.de

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Bundeszuschüsse Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Neben den Beiträgen finanziert sich die Gesetzliche Rentenversicherung durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Damit sollen die allgemeinen gesellschaftspolitischen Aufgaben der Rentenversicherung finanziert und der Verantwortung des Bundes für die Stabilität dieses wichtigsten Sozialversicherungszweiges Rechnung getragen werden.

In einem Autorückspiegel ist das Schild "Bundesministerium für Finanzen" mit dem Bundesadler zu sehen. Neben den Beiträgen finanziert sich die Gesetzliche Rentenversicherung durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. (© picture-alliance, Ulrich Baumgarten)

Zu den gesellschaftspolitischen Aufgaben der GRV zählen u.a. die Abdeckung eines Teils der Folgekosten der deutschen Einheit, bestimmte Kriegsfolgelasten, Renten an Spätaussiedler sowie die lange Zeit mögliche kostenneutrale (für die Versicherten) Inanspruchnahme vorgezogener Altersgrenzen. Darüber hinaus ist der Bund verpflichtet, bei kurzfristigen Liquiditätsproblemen, d.h. dann, wenn die Rücklage nicht ausreicht, mit einem unverzinslichen Darlehen einzuspringen.

Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung* 1957 – 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Der Anteil des Bundeszuschusses an den Gesamtausgaben der GRV hat einen wechselvollen Verlauf (vgl. Abbildung "Anteil der Bundeszuschüsse an den Ausgaben der Rentenversicherung 1957 – 2022"): Ausgehend von einem Ausgangsniveau von 27,4 Prozent im Jahre 1957 wurde 1975 mit einem Anteil von 14,2 Prozent ein Tiefstand erreicht. Dieser Rückgang war alleinige Folge einer Koppelung der Anpassung des Bundeszuschusses an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung: Weil aber die Rentenausgaben in der Vergangenheit aufgrund von mehr Anspruchsberechtigten, der gestiegenen Lebenserwartung und von Leistungsverbesserungen stets stärker als die Arbeitsentgelte stiegen, sank auch der Anteil des Bundeszuschusses entsprechend.

Mit dem Rentenreformgesetz von 1992 erfolgte eine Neuordnung des Bundeszuschusses: Er wurde aufgestockt und folgt seither nicht mehr nur der Entwicklung der Arbeitsentgelte, sondern zusätzlich auch der Veränderung des Beitragssatzes. Neben diesem Regelbundeszuschuss gibt es seit 1998 einen (durch die Anhebung der Mehrwertsteuer finanzierten) zusätzlichen Bundeszuschuss, der jeweils entsprechend des Anstiegs der Mehrwertsteuereinnahmen dynamisiert wird. Eine weitere Entlastung der Beitragszahler erfolgte Anfang 1999 durch die Übernahme bestimmter Ausgaben der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern durch den Bund sowie durch direkte Beitragszahlungen des Bundes für Zeiten der Kindererziehung. Die Gegenfinanzierung erfolgte durch die Öko-Steuer.

Im Ergebnis ist der Anteil des Bundeszuschusses an den Ausgaben der GRV seit Anfang der 1990er Jahre wieder kontinuierlich gestiegen und hat 2005 einen Wert von etwa 24 Prozent erreicht. Seitdem zeigen sich leichte Schwankungen. Im Jahr 2022 liegt der Anteil bei 22,8 Prozent.

Bundesmittel an die Gesetzliche Rentenversicherung 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Der Bund finanziert nicht nur den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung, sondern ist u.a. auch zuständig für die Beitragszahlungen bei den Kindererziehungszeiten, für (früher) Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie für Zahlungen an die Knappschaftliche Rentenversicherung. In der Summe flossen im Jahr 2022 108,9 Mrd. Euro vom Bundeshaushalt an die Rentenversicherungsträger (vgl. Abbildung "Bundesmittel an die Gesetzliche Rentenversicherung 2022"). Das entspricht knapp 24 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes (vgl. Abbildung "Ausgabenstruktur des Bundeshaushaltes 2022") und macht rund die Hälfte der Gesamtausgaben des Bundes für die Soziale Sicherung aus.

Ausgabenstruktur des Bundeshaushaltes 2022 in Mrd. Euro und in Prozent aller Ausgaben (Haushaltsplan) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.