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Umlageverfahren und Rücklagen | Rentenpolitik | bpb.de

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Umlageverfahren und Rücklagen Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Was die Gesetzliche Rentenversicherung im Laufe einer Periode an Renten auszahlt, muss in derselben Periode auch wieder an Einnahmen hereinkommen, um den Haushalt auszugleichen. Durch dieses Umlageverfahren trägt die jeweils aktive erwerbstätige Generation die Finanzierung der Einkommen der älteren Generation (intergenerationelle Einkommensumschichtung).

Opa schält Apfel für Enkel. Die versicherten Arbeitnehmer bezahlen über ihre Beiträge die Renten von heute und erwerben dadurch zugleich den Anspruch, dass auch ihre eigenen Renten von der künftigen, dann im Erwerbsleben stehenden Generation finanziert werden. (© picture-alliance, imageBROKER)

Die versicherten Arbeitnehmer:innen bezahlen über ihre Beiträge, d.h. über Abzüge von ihrem Einkommen, die Renten von heute und erwerben dadurch zugleich den Anspruch, dass auch ihre eigenen Renten von der künftigen, dann im Erwerbsleben stehenden Generation finanziert werden (Generationenvertrag). Der Anspruch ist jedoch nicht im engeren juristischen Sinne zu verstehen, sondern als Norm, die im politischen Prozess eingelöst werden muss.

Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Beim Umlageverfahren finanzieren die Beitragszahler also nie die eigene Rente, sie leisten immer nur einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Renten. Aus den Beiträgen der Versicherten wird kein Vermögen bzw. kein Kapitalbestand angesammelt. Der Beitragszahler erwirbt jedoch Anwartschaften, d. h. eine staatliche Zusage auf einen Rentenanspruch. Dieser Anspruch besteht allerdings nicht in einem absoluten Wert, sondern in so genannten "Entgeltpunkten" (vgl. Interner Link: Rentenberechnung). Im Umlagesystem gibt es keine Rechte hinsichtlich einer bestimmten Rentenhöhe oder eines bestimmen Rentenniveaus, sondern immer nur Ansprüche auf eine relative Beteiligung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Erwerbsgeneration. Insofern vertraut das Umlageverfahren prinzipiell auf die langfristige Stabilität und Ergiebigkeit der Lohn- bzw. Erwerbseinkommen und der Bereitschaft und Fähigkeit der jeweiligen Erwerbsgeneration, Beiträge in der erforderlichen Höhe zu leisten.

Kapitalrücklagen, wie sie beim Kapitaldeckungsverfahren erforderlich sind, existieren beim Umlageverfahren nicht. Vorgehalten werden muss lediglich eine kleine finanzielle Reserve (im Gesetz als "Nachhaltigkeitsreserve" bezeichnet) im Mindestvolumen von 0,2 Monatsausgaben, mit der kurzfristige Liquiditätslücken abgedeckt werden können. Aus der Abbildung "Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung 2022" ist für das Jahr 2022 ersichtlich, dass die Ausgaben etwas höher als die Einnahmen ausgefallen sind, so dass auf die Rücklagen zurückgegriffen werden musste.

Entwicklung der Rücklagen der Gesetzlichen Rentenversicherung* 1990 - 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Reichen die Einnahmen und die Rücklagen (Nachhaltigkeitsreserve) nicht aus, um die Rentenausgaben zu decken, muss der Beitragssatz erhöht werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Rücklagen einen Korridor von 0,2 bis 1,5 Monatsausgaben nicht unter- oder überschreiten dürfen. Danach ist der Beitragssatz für das folgende Jahr neu festzusetzen, wenn bei Beibehaltung des bisherigen Satzes die Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende voraussichtlich außerhalb des Zielkorridors liegen würde. Werden 1,5 Monatsausgaben überschritten, muss der Beitragssatz gesenkt werden, werden 0,2 Monatsausgaben unterschritten, muss der Beitragssatz erhöht werden. Dabei wirkt sich jede Änderung des Beitragssatzes unmittelbar auf die Höhe des Bundeszuschusses und über die Veränderung der Nettoquote auch auf die Höhe des Anpassungssatzes bei den Renten aus.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.