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Sozialversicherung: Lohnersatzleistungen stärken | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Wie lässt sich die Einkommensverteilung messen? Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Abweichungen zwischen West- und Ostdeutschland Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländern Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Soziale Ungleichheit in Krisenzeiten Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Grafiken zu "Wie lässt sich die Einkommensverteilung messen?" Grafiken zu "Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung" Grafiken zu "Arbeitnehmereinkommen" Grafiken zu "Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit" Grafiken zu "Haushaltseinkommen" Grafiken zu "Einkommensarmut" Grafiken zu "Grundsicherung als Einkommensminimum" Grafiken zu "Einkommensreichtum" Grafiken zu "Vermögensverteilung" Grafiken zu "Einkommensumverteilung durch Steuern und Beiträge" Grafiken zu "Soziale Ungleichheit, Armut – und die Folgen" Grafiken zu "Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken" Grafiken zu "Internationaler Vergleich" Glossar Literatur und Daten Redaktion

Sozialversicherung: Lohnersatzleistungen stärken Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken – aber wie?

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 3 Minuten zu lesen

Die Geldleistungen der Sozialversicherung (vor allem das Arbeitslosengeld) sind nur begrenzt „armutsfest“. Es droht die Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung. Der Reformbedarf ist groß.

Eine Spaziergängerin mit Schirm geht bei Regen durch den Park. Die Geldleistungen der Sozialversicherung sind aktuell nur begrenzt in der Lage, beim Eintritt sozialer Risiken einen Ersatz für das ausgefallene Arbeitseinkommen zu gewährleisten. (© picture-alliance/dpa, Henning Kaiser)

Ausbau des Sozialschutzes

Die Geldleistungen in der Sozialversicherung werden nach dem (modifizierten) Äquivalenzprinzip berechnet. Danach hängt die (relative) Höhe der Ansprüche aus der Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung unmittelbar von der Höhe des individuellen versicherungs- und beitragspflichtigen Arbeitsentgelts ab. Zwischen Zahlbetrag und Einkommens- bzw. Beitragshöhe, zwischen Leistung und Gegenleistung also, besteht ein Entsprechungsverhältnis. Ein hohes Arbeitsentgelt führt zu relativ hohen, ein niedriges zu relativ niedrigen Versicherungsleistungen. Die Höhe des Haushaltseinkommens oder Maßstäbe von Bedarf und Bedürftigkeit spielen bei der Leistungsberechnung keine Rolle. Die Geldleistungen der Sozialversicherung haben damit eine Lohnersatzfunktion und sollen gewährleisten, dass die durch das Arbeitsentgelt erzielte Einkommensposition zumindest weitgehend beibehalten werden kann.

Ob jedoch dieser Lohnersatz tatsächlich erreicht wird und die Leistungen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegen, hängt maßgeblich vom Sicherungsniveau ab. Die Abweichungen zwischen den einzelnen Versicherungszweigen sind groß: Beim Krankengeld werden 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens abgedeckt. Beim Arbeitslosengeld sind es hingegen nur 60 bzw. 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens und begrenzt auf eine maximale Bezugsdauer von einem Jahr (für Ältere ab 50 Jahren auf bis zu 2 Jahre). Die Höhe der Rente wiederum berechnet sich nicht nach einem festen Prozentsatz, sondern hängt von der durchschnittlichen Einkommensposition im Verlauf des Versicherungslebens und von der Dauer der Beitragszahlung ab.

Wie die gruppenspezifischen Armutsgefährdungsquoten zeigen, ist aktuell keinesfalls sichergestellt, dass die Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Erwerbsminderung sowie im Alter armutsfest sind. Knapp zwei Drittel aller (registrierten) Arbeitslosen sind auf Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld) angewiesen (vgl. "Interner Link: Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende"), und die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt seit Jahren an (vgl. "Interner Link: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung").

Um diese Trends zu brechen, wird von vielen vorgeschlagen, die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs zu verlängern und die Bezugsvoraussetzungen zu erleichtern (im Überblick Knuth 2018). Bei der Alterssicherung zeichnen sich bereits Reformen ab: Durch die Einführung der sog. Grundrente ab 2022 können langjährig Versicherte, die zu Niedriglöhnen gearbeitet haben, mit einem Zuschlag ihrer gesetzlichen Rente rechnen. Dieser ist jedoch einkommensabhängig ausgestaltet. Zudem sind bei der Grundsicherung Rentenfreibeträge eingeführt worden, so dass Personen, die Beiträge geleistet haben, besser gestellt werden als Personen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Hinzu kommt die Notwendigkeit, das Rentenniveau zu stabilisieren, da bei einer (weiteren) Absenkung des Rentenniveaus immer mehr Versicherungsjahre erforderlich werden, um eine Rente in Höhe des Gesamtbedarfs der Grundsicherung zu erhalten.

Offensichtich ist allerdings auch, dass Lohnersatzleistungen ins "Leere" laufen, wenn es um die Absicherung von Niedriglöhnen, von nur kurzen Erwerbs- und Versicherungsverläufen, von Minijobs und von nicht versicherungspflichtigen Selbstständigen geht. Denn unter diesen Bedingungen werden keine oder nur sehr geringe Anwartschaften erworben.

In allen Zweigen der Sozialversicherung wird das versicherungsförmige Äquivalenzprinzip durch Elemente des sozialen Ausgleichs ergänzt. Die Frage ist, ob diese Leistungen des Sozialausgleichs zum originären, versicherungstypischen Aufgabenspektrum einer Sozialversicherung zählen, oder ob es sich um allgemeine Staatsaufgaben handelt. Ist das letztere der Fall, ist eine Finanzierung dieser "versicherungsfremden" Aufgaben aus Beitragsmitteln problematisch. Zur berücksichtigen ist nämlich, dass die Solidargemeinschaft der Versicherten nur einen Teil der Bevölkerung erfasst, die versicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen, während andere – in der Regel besser verdienende – Beschäftigtengruppen (wie Beamte, Selbstständige in verkammerten Berufen) eigenständige Sicherungssysteme aufweisen, nicht beitragspflichtig und von daher auch nicht in den Solidarausgleich eingebunden sind. Infolge der Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung kommt es überdies dazu, dass Beschäftigte im höheren Einkommensbereich zwischen Sozialversicherung und Privatversicherung wählen und sich - wenn es für sie vorteilhaft ist - dem Solidarausgleich entziehen können.

Aus ordnungs- und verteilungspolitischen Gesichtspunkten wäre es geboten, allgemeine Staatsaufgaben auch durch die Allgemeinheit, d.h. durch Steuerzuschüsse zu finanzieren. Das angemessene Finanzierungsinstrument wäre die Einkommensteuer, da diese alle Personen und Einkommen erfasst und die Belastung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit erfolgt. Weitergehend ist die Forderung nach einer Erwerbstätigen- oder Bürgerversicherung: Durch eine Verallgemeinerung der Versicherungspflicht und durch die Ausweitung der Beitragsbemessung auf das gesamte Einkommen würde damit die Bevölkerung insgesamt in den Schutz und zugleich Solidarausgleich der Sozialversicherungssysteme eingebunden (vgl. dazu ausführlich "Interner Link: Dossier Rentenpolitik").

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.