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Grundsicherung und Armutsrisiko | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Begriffe und Indikatoren Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Alte und neue Bundesländer Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländer*innen Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Grundsicherung und Armutsrisiko

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Zahl und Quote der Grundsicherungsempfänger können als Indikatoren für die Armutsbetroffenheit der Bevölkerung interpretiert werden. Statistisch erfasst sind dabei jene, die die Grundsicherung beantragt haben und nach Anrechnung ihres Einkommens und Vermögens als bedürftig gelten. Strittig bleibt, ob der Bezug von Grundsicherungsleistungen Ausdruck von Armut ist oder darauf hinweist, dass Armut erfolgreich bekämpft wird.

Eine ältere Frau hat ihre Hände schützend auf ihre Handtasche gelegt. (© picture-alliance/dpa)

Das Vorhandensein von Einkommensarmut in einer insgesamt wohlhabenden Gesellschaft lässt sich nicht am Unterschreiten des physischen, sondern des sozialkulturellen Existenzminimums feststellen. Diese Schwelle orientiert sich am allgemeinen Einkommens- und Lebensstandardniveau zu einem jeweiligen Zeitpunkt. Ab welchem Einkommen von Armut gesprochen werden kann, hängt entscheidend von der Bestimmung dieses Schwellen- oder Grenzwertes ab. In der politischen und wissenschaftlichen Debatte ist es durchaus üblich, auch das politisch-administrativ festgelegte Bedarfsniveau der Grundsicherung als Armutsrisikoschwelle zu bezeichnen.

Kontrovers wird diskutiert, ob durch den Bezug von Leistungen der Grundsicherung Armut vermieden wird, ob also der Sozialstaat durch die Aufstockung niedriger Einkommen Armut bekämpft bzw. vermeidet. Diese Frage ist nicht ohne die Setzung von Wertmaßstäben zu klären. Wenn der Grundsicherungsbezug tatsächlich zur Bekämpfung von Einkommensarmut führt, dann würden allein jene als arm zu bezeichnen sein, die die Leistungen trotz eines Anspruchs nicht wahrnehmen. Entscheidend ist aber die Frage, ob die Höhe der Grundsicherung tatsächlich ausreichend ist, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern. Die andauernde Debatte um die Angemessenheit einer aus dem so genannten Statistik-Modell ermittelten Höhe des Regelbedarfs, weist darauf hin, wie vage und ergebnisoffen die angewendeten Verfahren sind. Letztlich spielen hierbei auch fiskalische Kriterien der politischen Entscheidungsträger eine zentrale Rolle. Denn ein höherer Regelbedarf würde ja nicht nur die aktuellen Leistungsbezieher besser stellen, sondern zugleich dazu führen, dass die Zahl der Leistungsberechtigten steigt, da viele Personen bzw. Haushalte mit ihrem Einkommen dann die Grundsicherungsschwelle unterschreiten würden.

Eine pauschale Gleichsetzung des Bezugs von Grundsicherung auf der einen und Armut auf der anderen Seite ist auch insofern unangemessen, da jede Erhöhung des Leistungsniveaus zu einer Erhöhung der Armut und eine Absenkung des Niveaus zu einer Absenkung der Armut führen würde.

Im Unterschied zu der aus der Einkommensverteilung ermittelten Armutsschwelle kennt der Grundsicherungsstandard keinen exakten Schwellenwert. Zwar sind die Regelbedarfe bundeseinheitlich festgelegt, aber die anerkannten Kosten der Unterkunft (Warmmiete) variieren erheblich zwischen den Bundesländern, zwischen Stadt und Land und auch zwischen den Stadteilen und den Wohnungsstandards. Zusätzlich können Mehrbedarfe anfallen, so dass es sich beim Grundsicherungsstandard um ein vergleichsweise breites Band unterschiedlicher Grundsicherungsniveaus handelt. Und im Unterschied zur empirischen Bemessung der relativen Armut, die auf das verfügbare Einkommen, d.h. das Nettoäquivalenzeinkommen abstellt, werden bei der Grundsicherung Vermögenswerte und Unterhaltsansprüche in Rechnung gestellt. Anspruch besteht hier erst dann, wenn die Vermögenswerte aufgelöst und die Unterhaltsansprüche eingefordert worden sind.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee ist Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.