Eine gesetzliche Bestimmung dessen, was genau als soziokulturelles Minimum zu verstehen ist, gibt es nicht. Dies ist eine politisch-normative Entscheidung, bei der die allgemeinen Lebensverhältnisse und deren Entwicklung zu berücksichtigen sind und die stets kontrovers diskutiert wird. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 hat in dieser Debatte insofern eine grundsätzliche Orientierung gesetzt, dass die Bundesregierung seitdem verpflichtet worden ist, die Regelbedarfe nach einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren zu ermitteln. Ob diese Anforderung aktuell erfüllt wird, bleibt allerdings strittig. So gehen die Sozial- und Wohlfahrtsverbände nach wie vor davon aus, dass bei einem "angemessenen" Berechnungsverfahren die Regelbedarfe deutlich höher liegen müssten.
Und immer wieder steht die Frage im Raum, ob die Grundsicherung den Anreiz zur Arbeit untergräbt: "Lohnt es sich noch zu arbeiten, wenn die Leistungen gleich hoch oder gar höher liegen als das verfügbare Einkommen bei einfacher Arbeit?" Ganz offensichtlich würde ein System der Grundsicherung seine Akzeptanz gerade bei den Arbeitnehmer:innen gefährden, die mit ihren Steuern für die Finanzierung der Leistungen aufkommen, wenn das Bedarfsniveau des letzten sozialen Netzes das Niveau der Arbeitseinkommen am unteren Ende der Erwerbshierarchie tatsächlich generell überschreiten würde. Empirische Überprüfungen dieses Zusammenhangs kommen indes zu dem Ergebnis, dass zwischen Löhnen und dem Gesamtbedarf der Grundsicherung eine erhebliche Spanne besteht. Bei einem solchen Vergleich müssen allerdings gleiche Haushaltstypen einander gegenübergestellt werden (z.B. Paare mit zwei Kindern). Und bei der Ermittlung des verfügbaren Einkommens von Erwerbstätigenhaushalten sind Sozialleistungen wie Kindergeld und Wohngeld zu berücksichtigen. Die Daten zeigen, dass ein verfügbares Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung gegenwärtig auch in unteren Lohn- und Gehaltsgruppen ausreicht, um das sozialkulturelle Existenzminimum von Familien abzudecken
Einschränkend bleibt festzustellen, dass in vielen Fällen eine Anhebung der Grundsicherungsleistungen allein noch nicht ausreicht, um Armutslagen zu bekämpfen. Dies betrifft vor allem den verfestigten Verbleib in der Armut. Bei diesem Kreis von Personen, die über Jahre hinweg keinen dauerhaften Ausweg aus der Armutslage finden, handelt es sich um sog. Multiproblemgruppen, bei denen sich Benachteiligungen kumulieren. Beispielhaft dafür steht die Situation von gering qualifizierten, gesundheitlich beeinträchtigten Langzeitarbeitslosen, denen es nur schwer gelingt, einen Kontakt zur Arbeitswelt zu finden, die unter schlechten Wohn- und Wohnumfeldbedingungen zu leiden haben und die Gefahr laufen politisch, kulturell und sozial isoliert zu werden. Zu reden ist hier von einer sozialen Unterschicht ("Prekariat"), die sozial-strukturell wie auch sozial-räumlich ausgegrenzt ist.
Hinsichtlich der Bewältigungsformen und -strategien bleibt als Erkenntnis aus der Armutsforschung festzuhalten, dass die Betroffenen nicht als ausschließlich passive Opfer der eingeschränkten sozialen Verhältnisse und Bedingungen gesehen werden können
Interventionsmaßnahmen der sozialen Arbeit und der Rahmen setzenden allgemeinen Sozialpolitik müssen die Vielgestaltigkeit von Armutslagen berücksichtigen, wenn sie erfolgreich sein sollen. Soziale Arbeit und allgemeine Sozialpolitik haben je nach Situation verschiedene, sich ergänzende Aufgabenfelder. Die Betroffenen in ihren Handlungsressourcen zu unterstützen, ein Abgleiten in Resignation und Apathie zu vermeiden, ist Aufgabe der sozialen Arbeit mit ihren dienstleistenden und pädagogischen Handlungsstrategien. Aufgabe der Sozialpolitik ist es, durch Einkommens-, Infrastruktur-, Qualifizierungs- und arbeitsmarktpolitische Strategien bessere Rahmenbedingungen zu setzen. Diese Rahmenbedingungen sind nicht nur für den Austritt aus der Armut entscheidend, sie haben vor allem eine präventive Funktion, um das Abrutschen immer neuer Personengruppen in Armut und Ausgrenzung zu verhindern. Einige der Betroffenen benötigen "nur" bessere Möglichkeiten zur Erwerbsintegration und ein gesichertes Einkommen, während für andere Gruppen diese Maßnahmen zwar wichtig, aber keinesfalls ausreichend sind.
Diese Bewältigungsstrategien müssen vor Ort ansetzen, in den sozial benachteiligten Stadtteilen und Wohngebieten. Zivilgesellschaftliche Hilfen haben hier ihre Bedeutung, sie können und sollen (sozial)staatliche Leistung allerdings nicht ersetzen. Die Praxis der Tafeln ist dafür das prominenteste Beispiel: Durch die kostenlose Verteilung von Lebensmitteln (die ansonsten vernichtet würden) an "Bedürftige" können Armutslagen gelindert werden. Gleichwohl müssen die Regelbedarfe der Grundsicherung so hoch angesetzt werden, dass eine ausreichende und gesunde Ernährung gewährleistet ist und die Tafeln nicht in die Rolle eines Lückenbüßers gedrängt werden.