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Leistungen an Asylbewerber/-innen | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Verteilung - ein kontroverses Thema Bedeutung und Aktualität der Verteilungsfrage Verteilungsdimensionen - Verteilung von was? Ebenen der Einkommensverteilung Sozialstaat und Einkommensumverteilung Begriffe und Indikatoren Funktionelle Einkommensverteilung Arbeitseinkommen Verfügbare Haushaltseinkommen Vermögensverteilung Armutsrisikoquoten und Grundsicherungsquoten Reichtumsquoten Datengrundlagen Datenprobleme Gesamtwirtschaftliche Einkommensverteilung Arbeitnehmereinkommen Verdienststruktur Alte und neue Bundesländer Tarifentgelte und Tarifbindung Niedriglöhne Mindestlöhne 450 Euro Beschäftigung/Minijobs Gender Pay-Gap Nettoverdienste Einkommensverläufe Lohnhöhe und Lohnersatzleistungen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Selbstständigkeit - ein komplexes Feld Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Haushaltseinkommen Auf die Haushaltseinkommen kommt es an Brutto- und Nettoeinkommen der privaten Haushalte Verteilung der Haushaltsnettoeinkommen Verteilung der Nettoäquivalenzeinkommen Anhaltende Zunahme der Ungleichheit Einkommensarmut Relative Einkommensarmut Armutsrisikoquoten im Zeitverlauf Armutsrisikoquoten im regionalen Vergleich Armutsrisiken besonders betroffener Personengruppen Armutsrisiken von Kindern und Familien Armutsrisiken älterer Menschen Armutsrisiken von Ausländer*innen Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Leistungen an Asylbewerber/-innen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

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Auch Ausländer/-innen können bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem SBG II und SGB XII erhalten. Für Asylbewerber/-innen, Bürgerkriegsflüchtlinge, Ausländer/-innen mit Duldung sowie deren Ehepartner/-innen und Kinder gelten jedoch besondere Bedingungen. Das auf diese Gruppen abgestellte Asylbewerberleistungsgesetz weist wesentlich geringere Leistungen auf.

Nürnberger Organisation hilft Geflüchteten bei der Wohnungssuche. Die gegenüber der Sozialhilfe abgesenkten Leistungen für Asylbewerber*innen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren. (© picture-alliance/dpa)

Bei den Rechtsansprüchen auf Grundsicherung und Sozialhilfe wird zwischen unterschiedlichen Gruppen von Ausländer/-innen unterschieden:

  • In sozialhilferechtlicher Hinsicht mit den Deutschen gleichgestellt (mit einigen Ausnahmen) sind u.a. EU-Bürger*innen, anerkannte Flüchtlinge, Bürger*innen aus Unterzeichnerstaaten des europäischen Fürsorgeabkommens.

  • Ausländer*innen ohne Sonderregelungen haben einen Rechtsanspruch nur auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Krankenhilfe und Hilfe zur Pflege. Die Gewährung der anderen Hilfen in besonderen Lebenslagen liegt im Ermessen der Behörden. Voraussetzung für die Leistungsberechtigung ist dabei ein sog. verfestigter Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsgenehmigung).

Gänzlich ausgeschlossen von den Leistungen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII sind Ausländer*innen, die eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz, Duldung, Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar, Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder, noch nicht gestattete Einreise über einen Flughafen sowie Folge- oder Zweitantrag. Dieser Personenkreis wird bei Hilfebedürftigkeit auf ein besonderes fürsorgerechtliches Leistungsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, verwiesen. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weichen in mehrfacher Hinsicht von den Prinzipien und Ansprüchen ab, die die anderen Grundsicherungssysteme kennen:

  • Der Lebensunterhalt wird zu großen Teilen durch Sachleistungen, so durch Verpflegung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Bekleidungsausgabe, und/oder durch Wertgutscheine und Geldleistungen sichergestellt.

  • Die Leistungen sind gegenüber den Regelbedarfen abgesenkt. So sind die Leistungssätze in den Jahren zwischen 1993 und 2013 unverändert geblieben. Erst seit 2014, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, orientieren sich die Grundleistungen grundsätzlich an der Sozialhilfe bzw. am Arbeitslosengeld II.

  • Die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gelten nur eingeschränkt, da diese lediglich bei akuten Erkrankungen gewährt werden.

Die gegenüber der Sozialhilfe abgesenkten Leistungen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren. Bei einem längeren Aufenthalt in Deutschland stehen Leistungen nach der Sozialhilfe/SGB XII zu. Fragt man nach der Begründung für die mehrfache Schlechterstellung von Flüchtlingen, so steht neben dem fiskalischen Motiv der direkten Ausgabenminderung zweifelsohne die Zielsetzung im Mittelpunkt, die Zuwanderungszahlen zu begrenzen und die niedrigen Leistungen als Abschreckungsfaktor einzusetzen. Hinzu kommt das Argument, dass den betroffenen Ausländern wegen ihres begrenzten Aufenthaltes in Deutschland keine Integrationsleistungen zu gewähren seien

Vor dem Hintergrund steil angestiegener Asylanträge seit 2014 haben die Empfängerzahlen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stark zugenommen, seit 2016 zeigt sich allerdings ein deutlicher Rückgang (vgl. Abbildung "Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1994 bis 2019").

Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1994–2019 (Interner Link: Grafik zum Download) (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Prof. Dr. rer. pol., geb. 1952; Direktor am INIFES.
E-Mail: E-Mail Link: info@inifes.de