Im Jahr 2020 galt rund jede sechste Person in Deutschland als armutsgefährdet: 16,2 Prozent der Bevölkerung bezogen ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Ohne die umverteilende Wirkung von Sozialleistungen wäre sogar knapp jede vierte Person in Deutschland armutsgefährdet. Überdurchschnittlich häufig sind Erwerbslose betroffen – gut die Hälfte war 2020 armutsgefährdet. Ebenso besteht bei Alleinerziehenden ein auffällig hohes Armutsrisiko – vier von zehn galten 2020 als armutsgefährdet.
Fakten
Im Jahr 2020 waren in Deutschland 16,2 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet. Laut Mikrozensus lag dabei der Schwellenwert für Armutsgefährdung in Deutschland für Alleinlebende bei 1.124 Euro pro Monat. Zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren armutsgefährdet, wenn sie zusammen und nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 2.361 Euro pro Monat zur Verfügung hatten. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren lag die Armutsgefährdungsschwelle im Jahr 2020 bei 1.461 Euro, bei zwei Erwachsenen ohne Kinder bei 1.686 Euro.
Nach Angaben des Mikrozensus bestehen bei der Armutsgefährdung deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen. Wie bei vorangehenden Erhebungen in den Jahren 2005 bis 2019 war die Armutsgefährdungsquote der 18- bis unter 25-Jährigen auch 2020 am höchsten: Mit 25,9 Prozent war gut ein Viertel dieser Altersgruppe armutsgefährdet. An zweiter Stelle standen – wie bei vorangehenden Erhebungen – die unter 18-Jährigen mit 20,4 Prozent. Bei den 25- bis unter 50-Jährigen bzw. bei den 50- bis unter 65-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2020 bei 14,4 bzw. 12,3 Prozent. Die Armutsgefährdung der 65-Jährigen und Älteren hat sich bei den vorangehenden Erhebungen von 11,0 Prozent im Jahr 2005 auf 15,7 Prozent im Jahr 2019 erhöht. 2020 lag die Quote bei 16,3 Prozent.
Am stärksten erhöht Erwerbslosigkeit die Armutsgefährdung. 2020 waren 52,0 Prozent aller Erwerbslosen in Deutschland armutsgefährdet. Bei den Erwerbstätigen waren es im selben Jahr lediglich 8,7 Prozent. Die Armutsgefährdung von Personen im Ruhestand lag mit 17,5 Prozent etwas über dem Wert der Gesamtbevölkerung.
Auch der Bildungsabschluss hat Auswirkungen auf die Armutsgefährdung. So lebten im Jahr 2020 lediglich 6,5 Prozent der Personen mit einem hohen Bildungsstand in Armut (Personen im Alter von 25 Jahren und älter / Bildungsstand nach der Klassifikation ISCED – International Standard Classification of Education). Bei Personen mit einem mittleren Bildungsstand waren es im selben Jahr 16,2 Prozent. Schließlich lag die Armutsgefährdungsquote der Personen mit niedrigem Bildungsstand im Jahr 2020 bei 38,9 Prozent. Der Zusammenhang zwischen niedrigem Bildungsstand und hohem Armutsrisiko ist nicht nur bei allen Erhebungen seit 2005 festzustellen, sondern der Unterschied zu den Personen mit mittlerem bzw. hohem Bildungsstand hat sich dabei insgesamt immer weiter erhöht.
Im Jahr 2020 waren 40,4 Prozent aller Personen in Haushalten von Alleinerziehenden armutsgefährdet – das entsprach in etwa dem Mittelwert der Jahre 2005 bis 2019. Überdurchschnittlich hoch waren im Jahr 2020 auch die Armutsgefährdungsquote der Haushalte von zwei Erwachsenen mit drei oder mehr Kindern (31,2 Prozent) sowie die der Einpersonenhaushalte (27,8 Prozent). Deutlich unter dem Durchschnitt lagen hingegen die Quoten der Haushalte von zwei Erwachsenen ohne Kind (8,7 Prozent), mit einem Kind (9,0 Prozent) oder mit zwei Kindern (11,4 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
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Die Armutsgefährdungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an einer Gesamtgruppe ist. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt. Dabei berücksichtigt die Einkommensberechnung sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte, die durch das Zusammenleben – durch gemeinsam genutzten Wohnraum, beim Energieverbrauch pro Kopf oder bei Haushaltsanschaffungen – entstehen. Die Einkommen werden also gewichtet.
Zur Ermittlung des Einkommens wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen zusammengefasst. Dieses setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Sozialtransfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge werden abgezogen.
Anschließend wird das verfügbare Einkommen gewichtet bzw. das sogenannte Äquivalenzeinkommen ermittelt. Dazu wird das verfügbare Haushaltseinkommen unter Berücksichtigung eines Gewichtungsschlüssels (Äquivalenzskala) geteilt. Die Äquivalenzskala weist dabei der ersten erwachsenen Person stets das Gewicht 1 zu. Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3.
Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren hat nach der Äquivalenzskala das Gesamtgewicht 2,1 (1 plus 0,5 plus 0,3 plus 0,3). Zu Berechnung des Äquivalenzeinkommens muss das verfügbare Haushaltseinkommen demnach durch 2,1 – und nicht durch die Anzahl der Personen – geteilt werden. Bei einem verfügbaren Haushaltseinkommen von beispielsweise 2.100 Euro hat jedes der vier Haushaltsmitglieder ein Äquivalenzeinkommen von 1.000 Euro.
Um das mittlere Einkommen zu berechnen, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden hier alle Personen ihrem gewichteten Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat ein höheres, die andere ein niedrigeres gewichtetes Einkommen. 60 Prozent dieses Medianwertes stellen die Armutsgefährdungsgrenze dar.
Ausgewählte Armutsgefährdungsquoten
In Prozent, nach Sozialleistungen, 2020
Armutsgefährdungsquoten 1 | |
---|---|
Bevölkerung insgesamt | 16,2 |
Männer | 15,3 |
Frauen | 17,0 |
unter 18-Jährige | 20,4 |
18- bis unter 25-Jährige | 25,9 |
25- bis unter 50-Jährige | 14,4 |
50- bis unter 65-Jährige | 12,3 |
65-Jährige und Ältere | 16,3 |
Erwerbstätige 2 | 8,7 |
Erwerbslose 2 | 52,0 |
Personen im Ruhestand 3 | 17,5 |
hoher Bildungsstand 4 | 6,5 |
mittlerer Bildungsstand 4 | 16,2 |
niedriger Bildungsstand 4 | 38,9 |
Personen mit Migrationshintergrund 5 | 28,0 |
Personen ohne Migrationshintergrund 5 | 11,8 |
ohne deutsche Staatsangehörigkeit | 35,9 |
mit deutscher Staatsangehörigkeit | 13,3 |
Einpersonenhaushalt | 27,8 |
2 Erwachsene ohne Kind 6 | 8,7 |
2 Erwachsene mit 1 Kind 6 | 9,0 |
2 Erwachsene mit 2 Kindern 6 | 11,4 |
2 Erwachsene mit 3 oder mehr Kindern 6 | 31,2 |
1 Erwachsene mit Kind(ern) 6 | 40,4 |
Ostdeutschland | 18,4 |
Westdeutschland | 15,6 |
Fußnote: 1 Berechnungsgrundlagen: 60%-Median, modifizierte OECD-Skala.
Fußnote: 2 Nach dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organization (ILO).
Fußnote: 3 Nichterwerbspersonen mit Bezug einer eigenen (Versicherten-) Rente bzw. Pension und Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit überwiegendem Lebensunterhalt aus einer Hinterbliebenenrente, -pension.
Fußnote: 4 Personen im Alter von 25 Jahren und älter. Bildungsstand nach der Klassifikation ISCED (International Standard Classification of Education).
Fußnote: 5 Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.
Fußnote: 6 Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus