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Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
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Zwischen 1975 und 2013 erhöhte sich die Zahl der Versorgungsempfänger um 48,3 Prozent. Von Versorgungsempfängern Anfang 2013 erhielten knapp 1,15 Millionen ein Ruhegehalt, gut 360.000 Witwen- oder Witwergeld und rund 26.500 Waisengeld.
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Fakten
Der öffentliche Dienst deckt ein breites Spektrum öffentlicher Dienstleistungen ab. Die personalintensivsten Bereiche sind das Bildungswesen, die soziale Sicherung sowie die innere und äußere Sicherheit. Von den 4,6 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Mitte 2012 waren 2,7 Millionen Arbeitnehmer, 1,7 Millionen Beamte und Richter sowie knapp 180.000 Berufs- und Zeitsoldaten. 242 Personen bezogen Externer Link: Amtsgehalt.
Während die Altersversorgung der Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung (RV) und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD) organisiert ist, werden die ehemals in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten und ihre Hinterbliebenen durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Pensionäre und Hinterbliebene bilden zusammen die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes.
Von den 1,53 Millionen Versorgungsempfängern Anfang 2013 erhielten knapp 1,15 Millionen ein Ruhegehalt, gut 360.000 Witwen- oder Witwergeld und rund 26.500 Waisengeld. Auf den Bundesbereich entfielen gut 634.000 Versorgungsempfänger, darunter rund 87.000 Beamte und Richter, 90.500 Berufssoldaten sowie etwa 174.000 beziehungsweise 276.500 Personen aus den Bereichen Bahn und Post. Auf den Landesbereich entfielen rund 765.000 Versorgungsempfänger, darunter knapp 388.000 Personen aus dem Schuldienst und etwa 149.500 aus dem Vollzugsdienst. Beim kommunalen Bereich lag die Zahl der Versorgungsempfänger Anfang 2013 bei gut 114.000, bei der Sozialversicherung bei knapp 21.000.
Zwischen 1975 und 2013 erhöhte sich die Zahl der Versorgungsempfänger um rund eine halbe Million beziehungsweise um 48,3 Prozent, wobei der relative Anstieg beim Bund (plus 147,4 Prozent) und im Landesbereich (plus 95,0 Prozent) weit über dem Durchschnitt lag. Die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger veränderte sich zwischen 1975 und Ende der 1980er-Jahre nur leicht (plus 5,4 Prozent). Der rasante Anstieg in den 1990er-Jahren (plus 15,4 Prozent) und seit dem Jahr 2000 (plus 18,5 Prozent bis 2013) ist vor allem darauf zurückzuführen, dass in den 1960er- und 1970er-Jahren viel Personal aufgebaut wurde (insbesondere in den Bereichen Schulen, Hochschulen, innere und äußere Sicherheit). Seit Beginn der 1990er-Jahre tritt dieses Personal nach und nach in den Ruhestand.
Nach Angaben des dritten Versorgungsberichts der Bundesregierung vom April 2009 wird die Zahl der Versorgungsempfänger bis 2030 auf 1,96 Millionen ansteigen, sich dann aber bis 2050 auf 1,80 Millionen reduzieren. Die Zahl der Renten der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL und AKA) wird sich nach den Modellrechnungen zwischen 2005 und 2050 von 2,1 auf 4,4 Millionen mehr als verdoppeln.
Steigende Versorgungsempfängerzahlen führen zu einer Erhöhung der Versorgungsausgaben und damit zu einer Belastung der überwiegend steuerfinanzierten Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes. Zwischen 1970 und 1993 erhöhten sich die Versorgungsausgaben (einschließlich der Ausgaben nach dem Gesetz zu Artikel 131 GG) laut dem dritten Versorgungsbericht der Bundesregierung in allen Bereichen kontinuierlich. Insgesamt stiegen sie von 6,6 auf 23,9 Milliarden Euro – eine Steigerung um gut 260 Prozent. Zwischen 1994 und 2012 stiegen die Versorgungsausgaben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes weiter von 24,5 auf 42,4 Milliarden Euro (plus 73 Prozent).
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
In den Personalstatistiken umfasst der öffentliche Dienst das Personal aller Kernhaushalte, Sonderrechnungen und der Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Das Personal der Einrichtungen in privater Rechtsform zählt nicht zum öffentlichen Dienst. Zu den Kernhaushalten gehören alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherungsträger die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt und Personalausgaben ausgewiesen werden. Sonderrechnungen sind rechtlich unselbstständige Einheiten in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die über eine eigene Wirtschafts-/Rechnungsführung verfügen. Zu den Sonderrechnungen zählen Bundesbetriebe und Landesbetriebe, kommunale Eigenbetriebe sowie Sondervermögen. Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sind rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Aufsicht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen (einschließlich Zweckverbände, ohne Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit). Kirchen, Geschäftsbanken, Rundfunk- und Fernsehanstalten zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern. Einrichtungen in privater Rechtsform sind rechtlich selbstständige privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Weitere Informationen finden Sie unter "Begriffserläuterungen" in der Publikation des Statistischen Bundesamtes "Personal des öffentlichen Dienstes".
Bei den Angaben für die Jahre 2030 und 2050 handelt es sich nicht um Prognosen, sondern um Modellrechnungen.
VBL und AKAAKA – Zusatzversorgungskassen der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung
VBL – Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz sind nach dem Zweiten Weltkrieg nicht übernommene Beamte und Beamtinnen, Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, Führer des Reichsarbeitsdienstes und sonstige Bedienstete mit Beamtenversorgung sowie ihre Hinterbliebenen.
VBL und AKADie Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezieht sich auf Bezieher von Amtsgehalt (Bundespräsident, Bundeskanzler, Ministerpräsidenten der Länder, Minister, Senatoren, Parlamentarische Staatssekretäre) und Angestellte/Arbeiter die aufgrund einer Dienstordnung beschäftigt waren sowie ihre Hinterbliebenen.
Weitere Informationen zum "öffentlichen Dienst" erhalten Sie Interner Link: hier...
Tabelle: Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
In absoluten Zahlen, 1975 bis 20131, Modellrechnungen für 2030 und 2050
1975 | 1980 | 1985 | 1990 | 1995 | 2000 | 2005 | |
in Tsd. | |||||||
Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht | 1.034,7 | 1.076,3 | 1.077,6 | 1.097,6 | 1.165,0 | 1.295,2 | 1.387,4 |
davon: | |||||||
Bundesbereich | – | – | – | – | – | – | – |
davon: | |||||||
Bund | 71,7 | 87,9 | 97,2 | 110,2 | 139,1 | 152,9 | 162,1 |
davon: | |||||||
Beamte und Richter | 44,4 | 51,9 | 54,3 | 58,5 | 64,5 | 73,4 | 77,5 |
Berufssoldaten | 27,3 | 35,9 | 42,9 | 51,7 | 74,6 | 79,5 | 84,6 |
Bahn2 | 283,8 | 286,8 | 271,4 | 253,8 | 242,3 | 243,4 | 223,5 |
Post3 | 172,6 | 172,7 | 169,1 | 176,8 | 195,5 | 260,5 | 271,1 |
rechtlich selbständige Einrichtungen | – | – | – | – | – | – | – |
Landesbereich | 392,5 | 411,8 | 424,0 | 441,9 | 467,7 | 515,1 | 600,1 |
kommunaler Bereich4 | 104,2 | 106,1 | 104,0 | 102,5 | 103,4 | 104,6 | 107,5 |
Sozialversicherung5 | – | – | – | – | – | – | 18,5 |
Versorgungsempfänger nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 Grundgesetz6 | 237,3 | 200,6 | 166,2 | 134,3 | 104,1 | 73,5 | 45,0 |
2007 | 2009 | 2011 | 2013 | 2030* | 2050* | ||
in Tsd. |
* abweichende Quelle: Bundesministerium des Innern (BMI): Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung (April 2009)
1 bis 1992: Westdeutschland, ab 1993: Deutschland / ab 2012 ohne Forschungseinrichtungen.
2 bis 1993: Deutsche Bundesbahn, ab 1994: Bundeseisenbahnvermögen; einschließlich Versorgungsempfänger/-innen nach dem Gesetz zu Art. 131 Kap. II des Grundgesetzes.
3 bis 1994: Deutsche Bundespost, ab 1995: Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG; einschließlich Versorgungsempfänger/ -innen nach dem Gesetz zu Art. 131 Kap. II des Grundgesetzes.
4 teilweise geschätzt.
5 einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
6 nach dem Zweiten Weltkrieg nicht übernommene Beamte, Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, Führer des Reichsarbeitsdienstes und sonstige Bedienstete mit Beamtenversorgung sowie ihre Hinterbliebenen; einschließlich mittelbarer öffentlicher Dienst.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern: Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes