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Steuereinnahmen nach Steuerarten | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Steuereinnahmen nach Steuerarten

/ 4 Minuten zu lesen

Bereinigt um Zahlungen untereinander beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte im Jahr 2012 auf 1.171 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen in Höhe von 600,0 Milliarden Euro im Jahr 2012 haben dabei den größten Anteil.

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Fakten

Bereinigt um Zahlungen untereinander beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (insbesondere Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und die Sozialversicherung) im Jahr 2012 auf 1.171 Milliarden Euro. Das notwendige Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die öffentlichen Haushalte aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Erlösen aus dem Verkauf von Vermögen oder – wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – über Kredite.

Die Steuereinnahmen in Höhe von 600,0 Milliarden Euro im Jahr 2012 haben den größten Anteil an den Einnahmen der öffentlichen Haushalte, gefolgt von den Beitragseinnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung in Höhe von 420,0 Milliarden Euro. Zwischen 1992 und dem Jahr 2000 sind die Steuereinnahmen – abseits kleinerer Schwankungen im Zeitverlauf – von 374,1 auf 467,2 Milliarden Euro gestiegen. In den Folgejahren stagnierten die Einnahmen auf einem etwas niedrigeren Niveau (2001: 446,2 Mrd. Euro / 2004: 442,9 Mrd. Euro), um dann bis 2008 deutlich auf 561,2 Milliarden Euro zu steigen. Nicht zuletzt die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise führte zu einem Rückgang der Steuereinnahmen im Jahr 2009 auf 524,0 Milliarden Euro. Seitdem nahmen die Einnahmen jedes Jahr zu – zwischen 2009 und 2012 um 14,5 Prozent auf 600,0 Milliarden Euro.

Die Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) und die Lohnsteuer (nach Abzug des Kindergeldes) waren im Jahr 2012 mit 194,6 bzw. 149,1 Milliarden Euro die mit Abstand aufkommensstärksten Steuern (2013: 196,8 bzw. 158,2 Mrd. Euro). Auf die Umsatz- bzw. Lohnsteuer entfielen 2012 knapp ein Drittel bzw. ein Viertel aller Steuereinnahmen. Während der Anteil der Umsatzsteuer am gesamten Steueraufkommen in den letzten 20 Jahren insgesamt gestiegen ist (zwischen 1992 und 2012 von 27,0 auf 32,4 Prozent), nahm der Anteil des Lohnsteueraufkommens deutlich ab (von 33,8 auf 24,8 Prozent). Weitere aufkommensstarke Steuerarten waren im Jahr 2012 die Gewerbesteuer mit einem Anteil von 7,1 Prozent am Gesamtsteueraufkommen sowie die Energiesteuer und die veranlagte Einkommensteuer mit 6,6 bzw. 6,2 Prozent.

Das Grundgesetz weist Bund und Ländern, zum Teil auch den Gemeinden, bestimmte Steuern gemeinschaftlich zu (siehe Art. 106 GG). Im Jahr 2012 entfielen auf die Gemeinschaftsteuern 71,0 Prozent der gesamten Steuereinnahmen. Die Bundessteuern hatten einen Anteil von 16,6 Prozent, die Landessteuern von 2,4 Prozent und die Gemeindesteuern von 9,2 Prozent. Die restlichen 0,7 Prozent waren Zolleinnahmen.

Allerdings entsprechen die Anteile bei der Erhebung der Steuern nicht den Steuereinnahmen nach der Steuerverteilung zwischen den Gebietskörperschaften: Grundsätzlich erhalten Bund und Länder vom Aufkommen der Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer) jeweils 42,5 Prozent und die Gemeinden die verbleibenden 15 Prozent. Die Einnahmen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge entfallen zu jeweils 44 Prozent auf Bund und Länder und zu 12 Prozent auf die Gemeinden. Von der Körperschaftsteuer erhalten Bund und Länder jeweils die Hälfte. Das Aufkommen der Umsatzsteuer wird nicht jedes Jahr zu gleichen Teilen auf die Gebietskörperschaften verteilt. Im Jahr 2012 erhielt der Bund rund 53,4 Prozent, die Länder etwa 44,6 Prozent und die Gemeinden rund 2 Prozent.

Zu den Steuern, deren gesamtes Aufkommen dem Bund zusteht, gehören insbesondere die meisten Verbrauchsteuern (darunter Energiesteuer und Tabaksteuer), der Solidaritätszuschlag, die Versicherungsteuer sowie seit Mitte 2009 die Kraftfahrzeugsteuer. Den Ländern steht das gesamte Aufkommen aus den Landessteuern zu (darunter Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, Biersteuer). Die Gemeinden erhalten das Aufkommen aus der Gewerbesteuer, der Grundsteuer und den örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, wobei Bund und Länder durch eine Umlage an der Gewerbesteuer beteiligt werden.

Bezogen auf die Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften nach der Steuerverteilung hatte der Bund im Jahr 2012 mit 256,3 Milliarden Euro den größten Anteil am Steueraufkommen (42,7 Prozent). An zweiter Stelle standen die Länder mit 236,3 Milliarden Euro (39,4 Prozent), an dritter die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 81,3 Milliarden Euro (13,5 Prozent). Die verbleibenden 4,4 Prozent waren Finanzanteile der Europäischen Union (EU). Ein langfristiger Vergleich der Anteile am Steueraufkommen zeigt, dass der Anteil des Bundes seit 1960 insgesamt um rund 10 Prozentpunkte gefallen und der Anteil der Länder um etwa 10 Prozentpunkte gestiegen ist. Der Anteil der Gemeinden und Gemeindeverbände am Steueraufkommen hat sich hingegen kaum verändert.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen


Die öffentlichen Haushalte umfassen den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Sozialversicherung, die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die kommunalen Zweckverbände sowie einzelne Sondervermögen des Bundes und der Länder. Die EU-Anteile sind die aus Deutschland direkt an die EU abgeführten Einnahmen (Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU, Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel der EU, Zölle, Abschöpfungen) sowie die Marktordnungsausgaben der EU an Inländer. Je nach Erhebung können die öffentlichen Haushalte unterschiedlich abgegrenzt sein.

Informationen zu den einzelnen"Steuerarten" erhalten Sie Interner Link: hier...

Die gesetzliche Grundlage zu den "Bundes- und Landessteuern" finden Sie Externer Link: hier...

Tabelle: Steuereinnahmen nach Steuerarten


Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012

Einnahmen,
in Mio. Euro
Anteile,
in Prozent
insgesamt 600.046 100,0
Gemeinschaftsteuern (netto)
nach Art. 106 Abs. 3 GG
insgesamt 426.190 71,0
Lohnsteuer1 149.065 24,8
veranlagte Einkommensteuer2 37.262 6,2
nicht veranlagte Steuern
vom Ertrag2
20.059 3,3
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
(einschl. ehem. Zinsabschlag)
8.234 1,4
Körperschaftsteuer2 16.934 2,8
Umsatzsteuer 142.439 23,7
Einfuhrumsatzsteuer 52.196 8,7
Bundessteuern3
insgesamt 99.794 16,6
Versicherungsteuer 11.138 1,9
Tabaksteuer 14.143 2,4
Kaffeesteuer 1.054 0,2
Branntweinsteuer 2.121 0,4
Alcopopsteuer 2 0,0
Schaumweinsteuer 450 0,1
Zwischenerzeugnissteuer 14 0,0
Stromsteuer 6.973 1,2
Energiesteuer 39.305 6,6
Kraftfahrzeugsteuer4 8.443 1,4
Luftverkehrsteuer 948 0,2
Kernbrennstoffsteuer 1.577 0,3
Solidaritätszuschlag 13.624 2,3
pauschalierte Eingangsabgaben 2 0,0
sonstige Bundessteuern 0,1 0,0
Landessteuern3
insgesamt 14.201 2,4
Vermögensteuer -1 0,0
Erbschaftsteuer 4.305 0,7
Grunderwerbsteuer 7.389 1,2
Rennwett- und Lotteriesteuer 1.432 0,2
Feuerschutzsteuer 380 0,1
Biersteuer 697 0,1
Zölle
insgesamt 4.462 0,7
Gemeindesteuern5
insgesamt 55.398 9,2
Grundsteuer A 375 0,1
Grundsteuer B 11.642 1,9
Gewerbesteuer (brutto) 42.345 7,1
sonstige Steuern der Gemeinden 1.037 0,2

1 nach Abzug von Kindergeld (Familienkassen- und steuerliches Kindergeld), ausschl. Pauschsteuer Mini-Jobs und Altersvorsorge.
2 nach Abzug von Erstattungen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).
3 ohne den gemeindlichen Bereich der Stadtstaaten.
4 ab 1.7.2009 steht das Aufkommen aus der Kfz-Steuer dem Bund zu.
5 einschl. des gemeindlichen Bereichs der Stadtstaaten, ohne steuerähnliche Einnahmen.


Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern

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