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Sozialbudget
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Leistungen nach Funktionen, 2020 und 2021
Leistungen nach Funktionen, 2020 und 2021
Leistungen nach Funktionen, 2021 (geschätzt, Mai 2022)
Im Jahr 2020 wurden für die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland insgesamt 1.123 Milliarden Euro ausgegeben. Knapp zwei Drittel davon entfielen auf die Bereiche Krankheit und Alter. Insgesamt sind die Sozialleistungsausgaben seit Anfang der 1970er-Jahre stärker gestiegen als das Bruttoinlandsprodukt. Schon 2019 lag die Sozialleistungsquote bei 30,1 Prozent. Durch die Corona-Pandemie stieg die Quote sprunghaft auf 33,4 Prozent.
Fakten
Die Bundesregierung gibt mit dem Sozialbudget jährlich einen Überblick über das Leistungsspektrum und die Finanzierung der sozialen Sicherung in Deutschland. Nach den vorläufigen Daten für das Sozialbudget 2020 wurden insgesamt 1.123 Milliarden Euro für soziale Leistungen ausgegeben (Schätzung für 2021: 1.161 Mrd. Euro). Davon entfielen 468 Milliarden Euro auf die Bereiche Krankheit und Invalidität, 402 Milliarden Euro auf Alter und Hinterbliebene sowie 126 Milliarden Euro auf die Bereiche Kinder, Mutterschaft und Ehegatten. Auf den Bereich Arbeitslosigkeit entfielen 58 Milliarden Euro, die Verwaltungsausgaben lagen bei 40 Milliarden Euro. Auf die Bereiche Wohnen und allgemeine Lebenshilfen entfielen 19 beziehungsweise 6 Milliarden Euro. 5 Milliarden Euro wurden keiner dieser Leistungen zugeordnet.
Bezogen auf die einzelnen Institutionen wurde im Jahr 2020 der größte Teil der Leistungen über die Rentenversicherung und die Krankenversicherung erbracht (29,4 bzw. 22,3 Prozent). Mit großem Abstand folgten die Bereiche Pensionen des öffentlichen Dienstes (5,6 Prozent) und Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgeber (5,5 Prozent). An fünfter Stelle standen die Leistungen, die über die Arbeitslosenversicherung erbracht wurden (4,8 Prozent), gefolgt von dem Bereich Kinder- und Jugendhilfe (4,6 Prozent) sowie dem Familienleistungsausgleich (4,5 Prozent).
Bei der Finanzierung des Sozialbudgets entfiel im Jahr 2020 mit 40,9 Prozent der größte Anteil auf den Staat – also auf den Bund (21,9 Prozent), die Länder (9,1 Prozent) und die Gemeinden (9,8 Prozent). Die privaten Haushalte hatten (insbesondere über die Sozialbeiträge) einen Anteil von knapp einem Drittel an der Finanzierung (30,1 Prozent), die Unternehmen von gut einem Viertel (27,5 Prozent). Der Rest entfiel vor allem auf private Organisationen.
Insgesamt nahm das Sozialbudget in den zehn Jahren von 1993 bis 2002 um 37,0 Prozent und von 2002 bis 2011 um 19,6 Prozent zu. Zwischen 2011 und 2020 erhöhte sich das Sozialbudget von 775 auf 1.123 Milliarden Euro – was einem überdurchschnittlichen Wachstum von 45,0 Prozent entsprach. Besonders hoch fiel dabei die Steigerung von 2019 auf 2020 aus: Das Sozialbudget erhöhte sich insbesondere durch die staatlichen Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie in nur einem Jahr um 77 Milliarden Euro beziehungsweise um 7,4 Prozent.
Die Sozialleistungsquote – also das Verhältnis der Sozialleistungen zum Bruttoinlandsprodukt – erhöhte sich in Westdeutschland zwischen 1970 und 1975 von 20,2 auf 26,3 Prozent. In den Folgejahren reduzierte sich die Quote – abseits kleinerer Schwankungen im Zeitverlauf – stetig und lag 1990 bei 24,1 Prozent. Im wiedervereinigten Deutschland stieg die Sozialleistungsquote zwischen 1991 und 1996 von 24,9 auf 28,8 Prozent. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) resultierte dieser Anstieg vor allem aus dem Aufbau des gesamtdeutschen sozialen Sicherungssystems sowie aus der Einführung der sozialen Pflegeversicherung und des neu geordneten Familienleistungsausgleichs.
Laut BMAS führten nach 2003 insbesondere die Arbeitsmarktreformen beziehungsweise das BIP-Wachstum zu einem Rückgang der Sozialleistungsquote auf 26,9 Prozent im Jahr 2007 und damit auf den niedrigsten Stand seit 1992. In den Jahren 2008/2009 führte die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. die daraus resultierende Rezession zu einem deutlichen Anstieg der Sozialleistungen und zu einem ebenso deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts. Dabei stieg die Sozialleistungsquote sprunghaft von 27,3 auf 30,8 Prozent (von der Steigerung entfallen allerdings 0,7 Prozentpunkte auf die zeitgleich erfolgte Einbeziehung der Leistungen der privaten Krankenversicherung). Ab 2011 stiegen die Sozialleistungen nach Angaben des BMAS dadurch, dass es in der Folge des wirtschaftlichen Aufschwungs zu einer Ausweitung der Leistungen im Bereich der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung kam. Zwischen 2011 und 2019 stieg die Sozialleistungsquote von 28,8 auf 30,1 Prozent.
Zur Milderung der Folgen der Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 unter anderem zu steigenden Ausgaben beim Kurzarbeitergeld, bei der Pflegeversicherung (Pflegebonus) und beim Kindergeld (Kinderbonus). Die Leistungen der Krankenversicherung trugen hingegen in geringerem Umfang zum Anstieg bei, da die pandemiebedingten Ausgaben durch eine Verringerung der Ausgaben in anderen Bereichen ausgeglichen wurden. Der Anstieg der Sozialleistungsausgaben um 7,4 Prozent und der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 3,0 Prozent führten von 2019 auf 2020 zu einem Anstieg der Sozialleistungsquote von 30,1 auf 33,4 Prozent.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.
Sozialleistungsquote = Sozialleistungen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt
Generell ist ein Rückgang beziehungsweise eine Erhöhung der Sozialleistungsquote nicht immer gleichbedeutend mit einer Senkung beziehungsweise einer Steigerung des Versorgungsniveaus. So führen beispielsweise Fortschritte bei der Unfallprävention zu einer Reduzierung der Leistungen im Bereich der Unfallversicherung, ohne dass sich dadurch das Versorgungsniveau verändert. Eine effizientere Mittelverwendung zum Beispiel im Verwaltungsbereich hat den gleichen Effekt. Andererseits können Zuwächse bei den Gesamtausgaben auch mit einer Absenkung des Leistungsniveaus pro Kopf einhergehen.
Sozialbudget
Leistungen nach Arten und Funktionen, 2020 und 2021
2021 1 | Leistungen | Anteile am Sozialbudget | Einkommens- leistungen | Sach- leistungen |
---|---|---|---|---|
in Mio. Euro | in Prozent | in Mio. Euro | in Mio. Euro | |
insgesamt | 1.161.499 | 100,0 | 678.488 | 437.051 |
Krankheit | 395.290 | 34,0 | 80.869 | 314.421 |
Alter | 348.616 | 30,0 | 348.370 | 246 |
Kinder | 124.912 | 10,8 | 68.977 | 55.935 |
Invalidität | 97.773 | 8,4 | 56.141 | 41.632 |
Hinterbliebene | 61.783 | 5,3 | 61.555 | 227 |
Arbeitslosigkeit | 55.738 | 4,8 | 53.237 | 2.500 |
Wohnen | 19.432 | 1,7 | – | 19.432 |
allgemeine Lebenshilfen | 5.849 | 0,5 | 3.191 | 2.657 |
Mutterschaft | 3.576 | 0,3 | 3.576 | – |
Ehegatten | 2.572 | 0,2 | 2.572 | – |
Verwaltungsausgaben | 40.738 | 3,5 | – | – |
sonstiges | 5.222 | 0,4 | – | – |
2020 2 | Leistungen | Anteile am Sozialbudget | Einkommens- leistungen | Sach- leistungen |
in Mio. Euro | in Prozent | in Mio. Euro | in Mio. Euro | |
insgesamt | 1.123.486 | 100,0 | 665.500 | 413.136 |
Krankheit | 375.594 | 33,4 | 77.480 | 298.113 |
Alter | 340.502 | 30,3 | 340.262 | 239 |
Kinder | 120.183 | 10,7 | 68.069 | 52.115 |
Invalidität | 92.725 | 8,3 | 54.223 | 38.501 |
Hinterbliebene | 61.385 | 5,5 | 61.168 | 217 |
Arbeitslosigkeit | 57.905 | 5,2 | 55.267 | 2.637 |
Wohnen | 18.755 | 1,7 | – | 18.755 |
allgemeine Lebenshilfen | 5.633 | 0,5 | 3.075 | 2.558 |
Mutterschaft | 3.418 | 0,3 | 3.418 | – |
Ehegatten | 2.537 | 0,2 | 2.537 | – |
Verwaltungsausgaben | 39.928 | 3,6 | – | – |
sonstiges | 4.921 | 0,4 | – | – |
Fußnote: 1 geschätzte Daten, Datenstand Mai 2022
Fußnote: 2 vorläufige Daten, Datenstand Mai 2022
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Sozialbudget 2021
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