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Rentenbestand (GRV) | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Rentenbestand (GRV)

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Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten und Renten wegen Todes, in absoluten Zahlen, 1960 bis 2021

Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten und Renten wegen Todes, in absoluten Zahlen, 1960 bis 2021

Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten und Renten wegen Todes, in Millionen, 1960 bis 2021

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
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Ende 2021 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 26 Millionen Renten an rund 21,5 Millionen Rentner gezahlt. Von dem Rentenbestand in Höhe von knapp 25,9 Millionen entfielen 20,3 Millionen auf Versichertenrenten – insbesondere Altersrenten – und 5,5 Millionen auf Renten wegen Todes – insbesondere Witwenrenten.

Fakten

Ende 2021 wurden in der gesetzlichen Rentenversicherung rund 26 Millionen Renten an rund 21,5 Millionen Rentner gezahlt (einschließlich Waisenrenten). Die Zahl der gezahlten Renten (Rentenbestand) liegt über der Zahl der Rentner, da einige Rentner mehr als eine Rente beziehen (Mehrfachrentner).

In der Vergangenheit hat sich der Rentenbestand stetig erhöht. In Westdeutschland stieg er von 7,9 Millionen im Jahr 1960 auf 15,0 Millionen 1990 und weiter auf 20,0 Millionen im Jahr 2010. In den Folgejahren erhöhte sich der Bestand langsamer und lag 2021 bei 20,7 Millionen – der bisherige Höchststand. In Ostdeutschland stieg der Rentenbestand zwischen 1992 und 2004 deutlich von 3,8 auf 5,1 Millionen, blieb dann aber bis zum Jahr 2015 weitgehend stabil. Im Jahr 2021 lag der Rentenbestand bei 5,16 Millionen.

Von dem Rentenbestand in Höhe von 25,86 Millionen Ende 2021 entfielen 20,33 Millionen auf Versichertenrenten und 5,53 Millionen auf Renten wegen Todes. Der Anteil der Versichertenrenten am Rentenbestand hat sich in den letzten Jahrzehnten tendenziell erhöht. In Westdeutschland stieg er von 60,9 Prozent im Jahr 1970 auf 69,1 Prozent 1990. In Deutschland nahm er zwischen 2000 und 2021 von 74,5 auf 78,6 Prozent zu. Der Anteil der Renten wegen Todes am Rentenbestand war entsprechend rückläufig.

Von den 5,53 Millionen Renten wegen Todes im Jahr 2021 waren 81,6 Prozent Witwenrenten und 13,1 Prozent Witwerrenten. Halbwaisenrenten hatten einen Anteil von 5,1 Prozent, Vollwaisen- und Erziehungsrenten von jeweils 0,1 Prozent. Von den 20,33 Millionen Versichertenrenten Ende 2021 entfielen 8,9 Prozent auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (1,81 Mio.). Entsprechend waren 91,1 Prozent Altersrenten (18,52 Mio.). Mit einem Anteil von 37,7 Prozent an allen Versichertenrenten war die Regelaltersrente die häufigste Altersrente (7,66 Mio.). Es folgten die Altersrenten für Frauen (15,6 Prozent/3,18 Mio.), für langjährig und besonders langjährig Versicherte (10,9 bzw. 9,4 Prozent/2,22 Mio. bzw. 1,91 Mio.) sowie für schwerbehinderte Menschen (8,9 Prozent/1,80 Mio.). Die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit hatten einen Anteil von 8,5 Prozent an allen Versichertenrenten (1,72 Mio.).

An den 20,28 Millionen Versichertenrenten im Jahr 2020 hatten die Frauen einen etwas höheren Anteil als die Männer (55,5 gegenüber 44,5 Prozent). Bei einer Betrachtung der einzelnen Rentenarten variieren die Anteile jedoch stärker und lediglich bei der Altersrente für Frauen (100 Prozent) sowie der Regelaltersrente (59,4 Prozent) lag der Anteil der Frauen höher als der Anteil der Männer. Der Anteil der Männer war am größten bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit (90,0 Prozent) sowie bei den Altersrenten für langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen (64,2 bzw. 58,3 Prozent). Bei den Renten wegen Todes lag der Frauenanteil wiederum deutlich über dem der Männer. Dies liegt daran, dass im Jahr 2020 den 4,55 Millionen Witwenrenten lediglich 713.500 Witwerrenten gegenüberstanden.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Zu den Versichertenrenten gehören Renten wegen Alters sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Zu den Renten wegen Todes gehören Witwen- und Witwerrenten, Halbwaisen- und Vollwaisenrenten sowie Erziehungsrenten.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Rentenarten erhalten Sie Interner Link: hier...

Rentenbestand (GRV)

Gesetzliche Rentenversicherung, Versichertenrenten und Renten wegen Todes, in absoluten Zahlen, 1960 bis 2021

Jahr 1 Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
2021 25.857.335 20.699.508 5.157.827
2020 25.836.009 20.667.481 5.168.528
2019 25.796.269 20.642.803 5.153.466
2018 25.695.222 20.550.135 5.145.087
2017 25.661.680 20.526.925 5.134.755
2016 25.645.679 20.523.117 5.122.562
2015 25.519.737 20.434.237 5.085.500
2014 25.332.428 20.286.785 5.045.643
2013 25.164.401 20.130.183 5.034.218
2012 25.180.430 20.129.972 5.050.458
2011 25.167.500 20.096.675 5.070.825
2010 25.012.987 19.995.376 5.017.611
2009 24.932.492 19.884.928 5.047.564
2008 24.803.709 19.782.637 5.021.072
2007 24.733.713 19.697.063 5.036.650
2006 24.603.634 19.542.560 5.061.074
2005 24.483.745 19.420.792 5.062.953
2004 24.253.612 19.181.405 5.072.207
2003 23.974.241 18.937.980 5.036.261
2002 23.679.032 18.668.047 5.010.985
2001 23.464.860 18.473.119 4.991.741
2000 23.144.467 18.184.863 4.959.604
1995 21.060.962 16.527.316 4.533.646
1992 19.272.916 15.455.432 3.817.484
1990 15.012.633
1985 14.014.838
1980 12.454.138
1975 11.480.297
1970 9.879.105
1965 8.605.163
1960 7.872.473

Fußnote: 1 Ohne Knappschaftsausgleichsleistungen, reine KLG-Leistungen, Nullrenten und ohne Renten nach Art. 2 RÜG. Bis 1980 Inland, ab 1981 Inland und Ausland.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de

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