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Finanzkraftausgleich und Bundesergänzungszuweisungen | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Finanzkraftausgleich und Bundesergänzungszuweisungen

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In absoluten Zahlen, vorläufige Ergebnisse, 2020 und 2021

In absoluten Zahlen, vorläufige Ergebnisse, 2020 und 2021

In Milliarden Euro, vorläufige Ergebnisse, 2021

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF): Daten zum Finanzkraftausgleich und zu den Bundesergänzungszuweisungen
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Auch wenn die Zusammensetzung der Zahler- bzw. der Empfängerländer beim Finanzkraftausgleich nicht immer gleich ist, gibt es Kontinuitäten: So haben Baden-Württemberg und Hessen noch nie eine Zahlung empfangen. Niedersachsen und das Saarland sind hingegen durchgehend seit 1950 Empfängerländer. Für Bremen gilt dies seit 1970 und für alle ostdeutschen Bundesländer sowie für Berlin durchgehend seit 1995.

Fakten

Nach Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes ist "durch Bundesgesetz [...] sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird". Der Ausgleich der Finanzkraftunterschiede erfolgt insbesondere durch den Finanzkraftausgleich zwischen den Ländern und durch Bundesergänzungszuweisungen (BEZ).

Der Finanzkraftausgleich soll die Finanzkraftunterschiede unter den Ländern verringern, aber nicht beseitigen. Gegenstand des Ausgleichs sind die Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden nach einem bestimmten Schlüssel unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen. Die Differenz zwischen der sogenannten Finanzkraftmesszahl und der Ausgleichsmesszahl der einzelnen Länder wird zu 63 Prozent durch Zuschläge oder Abschläge ausgeglichen (siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen).

Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) lag das Volumen des Finanzkraftausgleichs in den Jahren 2021 und 2022 bei 17,1 bzw. 18,5 Milliarden Euro – im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 lag der Wert noch bei 9,4 Milliarden Euro. In den Jahren 2021 und 2022 gab es jeweils fünf Zahlerländer und elf Empfängerländer. Die drei Zahlerländer Bayern (9,0 bzw. 9,9 Mrd. €), Baden-Württemberg (4,0 bzw. 4,5 Mrd. €) und Hessen (3,6 bzw. 3,3 Mrd. €) hatten einen Anteil von 97,0 bzw. 95,0 Prozent an den Ausgleichszahlungen. Auf Rheinland-Pfalz und Hamburg entfielen die verbleibenden 3,0 bzw. 5,0 Prozent. Die Empfängerländer, die sowohl 2021 als auch 2022 am stärksten vom Finanzkraftausgleich profitierten, waren Berlin (jeweils 3,6 Mrd. €), Sachsen (3,2 bzw. 3,3 Mrd. €) und Sachsen-Anhalt (jeweils 2,0 Mrd. €).

Wird der Bevölkerungsstand der Länder berücksichtigt, standen bei den Zahlerländern im Jahr 2021 Bayern (687 € pro Kopf), Hessen (566 €) und Baden-Württemberg (361 €) an der Spitze. Im Jahr 2022 waren es Bayern (740 € pro Kopf), Hessen (510 €) und Hamburg (434 €). Bei den Empfängerländern erhielt sowohl 2021 als auch 2022 Bremen mit 1.233 bzw. 1.306 Euro die höchsten pro-Kopf-Zahlungen. Darauf folgten Berlin (983 € bzw. 969 €), Sachsen-Anhalt (911 € bzw. 908 €), Thüringen (879 € bzw. 904 €) und Mecklenburg-Vorpommern (823 € bzw. 889 €).

Auch wenn die Zusammensetzung der Zahler- bzw. der Empfängerländer nicht immer gleich ist, gibt es Kontinuitäten: So hat Baden-Württemberg als einziges Bundesland durchgehend seit 1950 Zahlungen geleistet. Aber auch Hessen hat noch nie eine Zahlung empfangen und ist seit 1957 durchgehend Zahlerland. Hamburg war in den 73 Jahren von 1950 bis 2022 insgesamt 67-mal Zahler und lediglich 4-mal Empfänger.

Auf der anderen Seite sind Niedersachsen und das Saarland seit 1950 durchgehend Empfängerländer. Für Bremen gilt dies seit 1970 und für alle ostdeutschen Bundesländer sowie für Berlin durchgehend seit 1995. Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren in den 73 Jahren von 1950 bis 2022 lediglich zweimal Zahlerland (in Rheinland-Pfalz waren dabei 2021 und 2022 die Einnahmen des Impfstoffherstellers Biontech ausschlaggebend).

Nur bei Bayern und Nordrhein-Westfalen gab es Wechsel: Bayern war zwischen 1950 und 1986 durchgehend ein Empfängerland, seit 1993 ist es durchgehend ein Zahlerland – seit 2008 sogar durchgehend mit dem höchsten Beitrag. Nordrhein-Westfalen war bis 1978 durchgehend Zahlerland, dabei bis 1965 mit dem größten Anteil. 1985 empfing NRW das erste Mal Zahlungen, seitdem wechseln sich Phasen als Empfänger- und als Zahlerland ab.

Neben dem Finanzkraftausgleich gewährt der Bund leistungsschwachen Ländern Zuweisungen zur ergänzenden Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Im Jahr 2021 lagen die Bundesergänzungszuweisungen, die sich auf 11 Bundesländer verteilten, bei 9,9 Milliarden Euro. Die größten Zahlungen entfielen dabei auf Sachsen (2,1 Mrd. €), Berlin (1,7 Mrd. €), Sachsen-Anhalt (1,3 Mrd. €) und Thüringen (1,3 Mrd. €) – allein diese vier Länder haben 64,3 Prozent der Bundesergänzungszuweisungen erhalten.

Von den Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) im Jahr 2021 entfielen 7,7 Milliarden Euro auf BEZ zur ergänzenden Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs aller leistungs¬schwachen Länder: Ausgehend von 99,75 Prozent der jeweiligen Ausgleichsmesszahl der Länder (siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen) wird dabei – nach Durchführung des Finanzkraftausgleichs – der jeweils verbliebene Fehlbetrag zu 80 Prozent ausgeglichen.

Sonderbedarfs-BEZ erhalten – erstens – die fünf ostdeutschen Flächenländer aufgrund von Sonderlasten durch strukturelle Arbeitslosigkeit (2021: 268 Mio. €), – zweitens – die zehn leistungsschwachen kleineren Länder wegen überproportional hoher Kosten politischer Führung (642 Mio. €), – drittens – finanzschwache Länder mit unterdurchschnittlicher kommunaler Steuerkraft (1.236 Mio. €) sowie – viertens – finanzschwache Länder, die bei der Vergabe von Forschungsförderungsmitteln gem. Art. 91b GG nur unterdurchschnittlich hohe Nettozuweisungen bekamen (128 Mio. €).

Um zu beurteilen, wie stark der Finanzkraftausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen zu einem Ausgleich der Finanzkraftunterschiede beitragen, kann das Verhältnis zwischen Finanzkraftmesszahl und Ausgleichsmesszahl betrachtet werden (siehe unten: Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen). Vor dem Ausgleich entsprach im Jahr 2021 in Bremen die Finanzkraftmesszahl 70,9 Prozent der Ausgleichsmesszahl und in Bayern waren es 121,9 Prozent. Nach dem Finanzkraftausgleich lag der entsprechende Wert zwischen 89,2 Prozent in Bremen und 108,1 Prozent in Bayern. Nach den Bundesergänzungszuweisungen entsprach die Finanzkraftmesszahl Bremens 97,6 Prozent der Ausgleichsmesszahl. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt lag die Finanzkraftmesszahl nach Finanzkraftausgleich und Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 2021 sogar leicht über der Ausgleichsmesszahl.

Wie groß die Bedeutung der Bundesergänzungszuweisungen und der Zahlungen im Rahmen des Finanzkraftausgleichs für einzelne Empfängerländer ist, zeigt sich auch, wenn diese auf das jeweilige Bruttoinlandsprodukt (BIP) bezogen werden: In Sachsen-Anhalt (4,9 Prozent), Thüringen (4,8 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (4,4 Prozent) und Sachsen (4,0 Prozent) entsprachen die Ausgleichszahlungen zusammen mit den BEZ zwischen vier und fünf Prozent des BIP. Darauf folgten Bremen (3,7 Prozent des BIP), Berlin (3,3 Prozent) und Brandenburg (2,7 Prozent).

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Die Finanzkraftmesszahl ist die Summe aus

  • den Steuereinnahmen des einzelnen Landes (abzüglich 12 Prozent der im Ländervergleich überdurchschnittlichen Zuwächse des einzelnen Landes bei den Pro-Kopf- Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr, ohne Umsatzsteuer),

  • den Einnahmen des einzelnen Landes aus der Förderabgabe zu 33 Prozent (§ 31 Bundesberggesetz) und

  • den Gemeindesteuereinnahmen in dem einzelnen Land; Ansatz von 75 Prozent der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer (einschl. Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) und an der Umsatzsteuer sowie 75 Prozent der Realsteuereinnahmen (nach bundeseinheitlich normierten Hebesätzen) abzüglich 75 Prozent der Gewerbesteuerumlage ("Normalumlage").

Die Ausgleichsmesszahl entspricht der Summe aus der

  • Messzahl zum Ausgleich der Landessteuereinnahmen: Rechnerischer Anteil der einzelnen Länder an den Landessteuereinnahmen aller Länder. Der Anteil richtet sich grundsätzlich nach der Einwohnerzahl, wobei die Einwohnerzahlen der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg jeweils mit 135 Prozent gewertet werden

und der

  • Messzahl zum Ausgleich der Gemeindesteuereinnahmen: Rechnerischer Anteil der einzelnen Länder an den Gemeindesteuereinnahmen aller Länder. Der Anteil richtet sich grundsätzlich nach der Einwohnerzahl, wobei die Einwohnerzahlen der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg jeweils mit 135 Prozent, des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit 105 Prozent, des Landes Brandenburg mit 103 Prozent und des Landes Sachsen- Anhalt mit 102 Prozent gewertet werden.

Finanzkraftausgleich und Bundesergänzungszuweisungen

In absoluten Zahlen, vorläufige Ergebnisse, 2020 und 2021

Abschläge
finanzkraftstarke
Länder
Zuschläge
finanzkraftschwache
Länder
Bundes
ergänzungs
zuweisungen
in Mio. Euro
2021
Ausgleichsvolumen 17.132 17.132 9.928
Bayern 9.044
Baden-Württemberg 4.015
Hessen 3.556
Rheinland-Pfalz 287 48
Hamburg 230
Nordrhein-Westfalen 200
Schleswig-Holstein 317 200
Saarland 514 323
Bremen 832 442
Brandenburg 1.370 783
Mecklenburg-Vorpommern 1.326 865
Niedersachsen 1.911 879
Thüringen 1.856 1.261
Sachsen-Anhalt 1.978 1.301
Berlin 3.602 1.702
Sachsen 3.225 2.122
2020
Ausgleichsvolumen 14.772 14.772 8.885
Bayern 7.771
Baden-Württemberg 3.674
Hessen 2.531
Rheinland-Pfalz 334 241
Hamburg 172
Nordrhein-Westfalen 624
Schleswig-Holstein 172 129
Saarland 411 277
Bremen 712 387
Brandenburg 1.139 673
Mecklenburg-Vorpommern 1.177 841
Niedersachsen 1.471 683
Thüringen 1.576 1.107
Sachsen-Anhalt 1.619 1.105
Berlin 3.454 1.639
Sachsen 2.708 1.803

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF): Daten zum Finanzkraftausgleich und zu den Bundesergänzungszuweisungen

Finanzkraftausgleich 2022

In absoluten Zahlen, vorläufige Ergebnisse

Abschläge
finanzkraftstarke
Länder
Zuschläge
finanzkraftschwache
Länder
in Mio. Euro
Ausgleichsvolumen 18.509 18.509
Bayern 9.865
Baden-Württemberg 4.473
Hessen 3.250
Hamburg 814
Rheinland-Pfalz 107
Schleswig-Holstein 299
Saarland 577
Bremen 888
Nordrhein-Westfalen 1.241
Mecklenburg-Vorpommern 1.447
Brandenburg 1.452
Niedersachsen 1.789
Thüringen 1.919
Sachsen-Anhalt 1.986
Sachsen 3.304
Berlin 3.609

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF): Umsatzsteuerverteilung (UStV) und Finanzkraftausgleich (FKA) für die Zeit vom 01.01.2022 - 31.12.2022

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