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Erwerbstätige nach Stellung im Beruf | Die soziale Situation in Deutschland | bpb.de

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Erwerbstätige nach Stellung im Beruf

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Anteile in Prozent, 1965 bis 2018

Anteile in Prozent, 1965 bis 2018

Anteile in Prozent, 1980 und 2018

Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus
Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/

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Bezogen auf die Stellung im Beruf sind insbesondere zwei Entwicklungen hervorzuheben: Der abnehmende Anteil der Arbeiter an allen Erwerbstätigen und der zunehmende Anteil der Angestellten. Beide Entwicklungen lassen sich sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen feststellen. Und zwar sowohl für Westdeutschland in der Zeit von 1970 bis 1990 als auch für Deutschland in der Zeit von 1991 bis 2018. Insgesamt waren im Jahr 2018 zwei von drei Erwerbstätigen Angestellte (65,1 Prozent) und nur noch jeder Sechste war Arbeiter (16,6 Prozent).

Fakten

Im Jahr 1970 gehörten in Westdeutschland 47,3 Prozent aller Erwerbstätigen zur Gruppe der Arbeiter und 29,6 Prozent waren Angestellte. Bis 2018 schrumpfte in Deutschland der Anteil der Arbeiter auf 16,6 Prozent. Gleichzeitig waren rund zwei Drittel aller Erwerbstätigen Angestellte (65,1 Prozent). Knapp jeder zehnte Erwerbstätige war im Jahr 2018 selbstständig (9,6 Prozent) und jeder zwanzigste war beamtet (4,8 Prozent). Schließlich hatten die Auszubildenden im Jahr 2018 einen Anteil von 3,6 Prozent an allen Erwerbstätigen und 0,3 Prozent waren mithelfende Familienangehörige.

Bei der Stellung im Beruf gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Bei den Frauen lag im Jahr 2018 der Anteil der Angestellten an allen Erwerbstätigen bei 74,4 Prozent – das sind 17,4 Prozentpunkte mehr als bei den Männern (57,0 Prozent). Der Anteil der männlichen Arbeiter an allen erwerbstätigen Männern war hingegen mit 22,2 Prozent gut doppelt so hoch wie der entsprechende Anteil bei den Frauen (10,1 Prozent). Auch bei Selbstständigen lagen die Anteile mit 12,0 Prozent bei den Männern und 6,8 Prozent bei den Frauen relativ weit auseinander.

Trotz der bestehenden Unterschiede zwischen Männern und Frauen ist insgesamt eine Annäherung festzustellen: 1970 waren noch 16,0 Prozent der erwerbstätigen Frauen mithelfende Familienangehörige (Männer: 1,7 Prozent) und der Anteil der beamteten Frauen unter den Erwerbstätigen lag bei 2,4 Prozent (Männer: 7,3 Prozent). Heute sind die Anteile bei den Frauen und Männern ähnlich hoch (0,5 gegenüber 0,2 Prozent bzw. 4,8 gegenüber 4,7 Prozent). Und auch bei den Angestellten und Arbeiten waren die Unterschiede zwischen Männern und Frauen schon deutlich höher als gegenwärtig. Am größten war der Abstand im Jahr 1993: Bei den Frauen waren 63,1 Prozent Angestellte, bei den Männern waren es im selben Jahr lediglich 34,1 Prozent. Auf der anderen Seite waren 45,7 Prozent der Männer Arbeiter, bei den Frauen lag der entsprechend Anteil im Jahr 1993 bei nur 24,8 Prozent.

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Informationen zur Erwerbstätigkeit nach Wirtschaftszweigen erhalten Sie Interner Link: hier...

Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer einschließlich Soldaten), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitglieds gehören auch dann zu den Erwerbstätigen, wenn sie keinen Lohn/kein Gehalt zu beziehen. Daneben gelten auch Personen als erwerbstätig, die vorübergehend nicht arbeiten, aber formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (z.B. Urlaub, Krankheit).

Zu den Angestellten zählen alle nicht beamteten Gehaltsempfänger (einschließlich sonstige Beschäftigte mit kleinem Job neben Schule, Studium oder Ruhestand). Für die Zuordnung ist grundsätzlich die Stellung im Betrieb beziehungsweise die Vereinbarung im Arbeitsvertrag entscheidend. Leitende Angestellte gelten ebenfalls als Angestellte, sofern sie nicht Miteigentümer sind. Grundsätzlich werden auch die Personen in Freiwilligendiensten den Angestellten zugeordnet.

Arbeiter sind alle Lohnempfänger, unabhängig von der Lohnzahlungs- und Lohnabrechnungsperiode und der Qualifikation, ferner Heimarbeiter sowie Hausgehilfen.

Auszubildende sind Personen in anerkannten Ausbildungsberufen, die in praktischer Berufsausbildung stehen (einschl. Praktikanten sowie Volontäre).

Beamte sind Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter und der Beamte im Vorbereitungsdienst), Richter sowie Soldaten. Ferner zählen im Mikrozensus auch Personen im freiwilligen Wehrdienst, Pfarrer, Priester, kirchliche Würdenträger sowie Beamte in den Sicherheitsdiensten dazu.

Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer oder Pächter leiten (einschließlich selbstständiger Handwerker) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister.

Unbezahlt mithelfende Familienangehörige sind Personen, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Unternehmen, das von einem Familienmitglied als Selbstständiger geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Informationen zu den Abweichungen zwischen Erwerbstätigenrechnung (im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen) und Mikrozensus bei der Zahl der Erwerbstätigen erhalten Sie hier: Externer Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Methoden/Erlaeuterungen/erlaeuterungen-etr-zum-mz.html

Erwerbstätige nach Stellung im Beruf

In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 1960 bis 2018

insgesamt 1 Selbst-
ständige
mithelfende
Familien-
angehörige
Beamte Ange-
stellte
Arbeiter Auszu-
bildende 2
Anteile, in Prozent
Deutschland
2018 100,0 9,6 0,3 4,8 65,1 16,6 3,6
2017 100,0 9,8 0,4 4,8 63,9 17,5 3,6
2016 100,0 10,0 0,4 4,9 62,5 18,6 3,6
2015 100,0 10,3 0,4 4,9 59,2 21,4 3,7
2014 100,0 10,5 0,4 5,0 60,4 20,0 3,8
2013 100,0 10,7 0,5 5,1 59,3 20,6 3,8
2012 100,0 11,0 0,5 5,1 57,7 21,7 3,9
2011 100,0 11,0 0,6 5,3 57,0 26,0
2010 100,0 10,9 0,6 5,4 57,9 25,3
2009 100,0 10,9 0,6 5,4 56,9 26,1
2008 100,0 10,7 0,9 5,4 55,5 27,4
2007 100,0 10,9 1,0 5,8 52,1 30,1
2006 100,0 11,1 1,0 6,0 53,5 28,4
2005 100,0 11,2 1,2 6,1 52,2 29,5
2004 100,0 10,8 1,1 6,3 50,5 31,3
2003 100,0 10,4 1,1 6,2 51,5 30,9
2002 100,0 10,0 1,1 6,1 51,1 31,7
2001 100,0 9,9 1,2 6,1 50,2 32,6
2000 100,0 10,0 0,9 6,3 48,2 34,6
1999 100,0 9,9 0,9 6,6 48,5 34,2
1998 100,0 10,0 1,1 6,7 47,9 34,3
1997 100,0 9,9 1,0 6,9 47,4 34,8
1996 100,0 9,5 1,1 6,8 46,6 36,1
1995 100,0 9,3 1,3 6,8 46,6 36,0
1994 100,0 9,1 1,4 6,8 46,7 36,0
1993 100,0 8,7 1,3 6,8 46,1 37,0
1992 100,0 8,4 1,4 6,7 45,6 37,8
1991 100,0 8,1 1,4 6,7 44,9 38,9
Westdeutschland
1990 100,0 8,8 2,0 8,5 43,3 37,4
1985 100,0 9,1 2,7 8,9 39,6 39,8
1980 100,0 8,6 3,4 8,4 37,2 42,3
1975 100,0 9,2 5,0 8,3 34,6 42,9
1970 100,0 10,7 6,9 5,5 29,6 47,3
1965 100,0 11,6 8,4 5,0 26,3 48,6
1960 100,0 12,6 9,9 4,7 22,6 50,2
insgesamt 1 Selbst-
ständige
mithelfende
Familien-
angehörige
Beamte Ange-
stellte
Arbeiter Auszu-
bildende 2
in Tsd.
Deutschland
2018 41.895 4.009 139 2.007 27.289 6.951 1.500
2017 41.641 4.095 151 2.015 26.604 7.286 1.490
2016 41.339 4.142 157 2.031 25.831 7.696 1.482
2015 40.279 4.161 160 1.991 23.862 8.623 1.482
2014 39.941 4.192 176 1.986 24.105 7.974 1.508
2013 39.618 4.239 190 2.006 23.497 8.176 1.510
2012 39.207 4.315 212 2.019 22.631 8.517 1.513
2011 38.915 4.295 231 2.058 22.201 10.130
2010 38.939 4.259 221 2.084 22.536 9.839
2009 38.663 4.215 245 2.089 22.017 10.097
2008 38.734 4.143 349 2.110 21.502 10.630
2007 38.163 4.160 396 2.218 19.894 11.495
2006 37.343 4.131 382 2.224 19.993 10.613
2005 36.566 4.080 421 2.224 19.071 10.770
2004 35.659 3.852 402 2.242 18.016 11.147
2003 36.172 3.744 385 2.244 18.633 11.166
2002 36.536 3.654 414 2.224 18.668 11.576
2001 36.816 3.632 441 2.263 18.496 11.984
2000 36.604 3.643 323 2.315 17.645 12.678
1999 36.402 3.594 311 2.389 17.655 12.453
1998 35.860 3.594 388 2.406 17.172 12.300
1997 35.805 3.528 360 2.455 16.986 12.476
1996 35.982 3.409 385 2.461 16.752 12.975
1995 36.048 3.336 482 2.445 16.790 12.995
1994 36.077 3.288 488 2.471 16.847 12.983
1993 36.379 3.175 483 2.483 16.770 13.468
1992 36.939 3.091 529 2.491 16.860 13.968
1991 37.446 3.037 522 2.511 16.808 14.568
Westdeutschland
1990 29.334 2.580 578 2.485 12.716 10.975
1985 26.626 2.424 712 2.367 10.531 10.592
1980 26.875 2.316 924 2.261 10.002 11.372
1975 25.961 2.398 1.299 2.142 8.977 11.145
1970 25.951 2.766 1.790 1.423 7.693 12.279
1965 26.630 3.089 2.238 1.344 7.007 12.952
1960 26.194 3.308 2.599 1.230 5.909 13.148

Fußnote: 1 Erwerbstätige bis einschließlich 1971 ohne Soldaten.

Fußnote: 2 bis 2011 wurden Auszubildende in kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufen bei den Angestellten und Auszubildende in gewerblichen Ausbildungsberufen bei den Arbeitern erfasst.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Mikrozensus

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