Die Gesamtbeschäftigung hat sich auch nach Einführung und den ersten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns weiter positiv entwickelt. Zwischen April 2014 und April 2019 stieg die Zahl der Beschäftigten insgesamt um 8,7 % beziehungsweise annähernd 3 Millionen Beschäftigte an. Auch in den vom Mindestlohn besonders stark betroffenen Wirtschaftszweigen zeigt sich eine positive Entwicklung von 7,3 % beziehungsweise rund 535.000 Beschäftigten insgesamt. Dabei gab es zwei gegenläufige Trends: Auf der einen Seite ist die Anzahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter ("Minijobber") leicht zurückgegangen, wobei die Anzahl der Minijobber in der Gesamtwirtschaft wegen einer Zunahme der geringfügig Beschäftigten im Nebenjob mit insgesamt rund 7,5 Millionen nahezu gleich geblieben ist. Auf der anderen Seite nahm die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse insgesamt deutlich zu.
Beschäftigungsentwicklung
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Die Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten ging vor allem unmittelbar nach Einführung des Mindestlohns Anfang des Jahres 2015 zurück. Ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten vor der Einführung des Mindestlohns besonders häufig Stundenlöhne unter 8,50 Euro und waren somit von der Einführung des Mindestlohns am stärksten betroffen. Ein Teil der geringfügigen Beschäftigung wurde in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt, ein Teil der sogenannten Minijobber hat sich vom Arbeitsmarkt zurückgezogen. Auch die mit dem Mindestlohngesetz eingeführte Pflicht, die Arbeitszeiten für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu dokumentieren, trug unter Umständen dazu bei, dass Arbeitgeber diese Beschäftigungsform seltener wählten.
Die inzwischen vorliegenden kausalen Wirkungsanalysen deuten darauf hin, dass sich die Gesamtbeschäftigung im Vergleich zu einer Situation ohne Mindestlohn etwas schwächer entwickelt hat. Diese negativen Beschäftigungseffekte speisen sich daraus, dass etwas weniger sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze neu entstanden sind, als dies in einer Situation ohne Mindestlohn der Fall gewesen wäre.