Zur Wohnsituation und den Wohnverhältnissen liefert der Mikrozensus vierjährlich wichtige Kennzahlen, zuletzt 2018. Für das Thema Wohnen ist die Entwicklung der Eigentumsverhältnisse von großer Bedeutung. In keinem anderen Land der Europäischen Union wohnen so wenig Menschen in den "eigenen vier Wänden" wie in Deutschland.
Im Jahr 2018 wurden bundesweit gut 46,5 % der (bewohnten) Wohnungen durch die Eigentümerin beziehungsweise den Eigentümer bewohnt. Damit hat sich der Anteil der sogenannten Eigentümerwohnungen – also von Wohnungen, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern bewohnt werden – seit 2010 nur geringfügig erhöht (2010: 45,7 %). Hierunter fallen auch Einfamilienhäuser. Deutschland bleibt also ein Land der Mieterinnen und Mieter (53,5 %).
Es gibt allerdings beträchtliche regionale Unterschiede bei dieser Kennzahl. So sind die Eigentümerquoten in fast allen westdeutschen Flächenländern traditionell nach wie vor höher als in den meisten ostdeutschen Bundesländern, wo allerdings in den vergangenen 20 Jahren ein Aufholprozess stattgefunden hat. Dies betrifft vor allem Brandenburg: Hier stieg die Eigentümerquote um 12 Prozentpunkte. Die bundesweit höchste Eigentümerquote gibt es nach wie vor im Saarland, wo fast zwei von drei Wohnungen (65 %) durch die Eigentümerin oder den Eigentümer bewohnt sind.
Unterschiede zeigen sich auch aus der Stadt-Land-Perspektive. Wohnen in der Stadt bedeutet überwiegend, zur Miete zu wohnen. So lag die Eigentümerquote in den kreisfreien Großstädten Deutschlands im Jahr 2018 bei lediglich 27 %. In den TOP-7-Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf) waren es sogar nur 22 %. In den an die Metropolen angrenzenden Gemeinden, dem sogenannten Speckgürtel, liegt die Eigentümerquote bundesweit schon bei über 44 %. In den ländlichen Kreisen wird hingegen mehr als jede zweite Wohnung von der Eigentümerin oder dem Eigentümer selbst bewohnt. Je weiter eine Wohnung von einer Großstadt entfernt liegt, desto eher handelt es sich um eine von Eigentümerinnen oder Eigentümern bewohnte Wohnung.
Gebäudegröße
Ob eine Wohnung selbst bewohnt wird oder vermietet ist, steht in einem engen Zusammenhang zur jeweiligen Gebäudegröße. So lagen 2018 bundesweit vier von fünf eigentümerbewohnten Wohnungen in einem Gebäude mit maximal zwei Wohnungen. Genau andersherum war dies bei den sogenannten Mieterwohnungen, also den Wohnungen, in denen Mieterinnen und Mieter lebten. Hier lag der Anteil der Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen bei 81 %.
Bundesweit ist der Anteil der Mieterwohnungen in Gebäuden mit zehn und mehr Wohnungen deutlich gestiegen, von gut 31 % bei den vor 2011 errichteten Wohngebäuden auf 42 % bei den von 2011 bis 2018 gebauten. Der Anteil der eigentümerbewohnten Wohnungen ist in den von 2011 bis 2018 errichteten Gebäuden leicht auf 8 % gestiegen. Noch höher wurde der Anteil von Wohnungen in diesen Mehrfamilienhäusern in den sieben größten Städten Deutschlands: Im Neubau von 2011 bis 2018 stieg er auf 39 % bei Eigentümer- und auf 72 % bei Mieterwohnungen.
Wohnfläche und Zahl der Räume
Die durchschnittliche Wohnfläche je bewohnter Wohnung lag 2018 bundesweit bei 95 Quadratmetern. Von Eigentümerinnen und Eigentümern bewohnte Wohnungen sind mit gut 120 Quadratmetern im Schnitt um zwei Drittel größer als vermietete Wohnungen (72 Quadratmeter). Die Entwicklung zeigt für beide Wohnsegmente, dass die Wohnfläche je Wohnung immer mehr zunimmt und es hier einen direkten Zusammenhang zum Baujahr des Gebäudes gibt. So hatten im Jahr 2018 Wohnungen, die bis 1990 gebaut wurden, in gut 37 % der Fälle eine Wohnungsgröße von mehr als 100 Quadratmetern. Bei den zwischen 1991 und 2010 gebauten Wohnungen ist der Anteil bereits auf 56 % gestiegen und erhöhte sich im Neubau ab 2011 schon auf 59 %.
Obwohl also immer größere Wohnungen gebaut werden und die Wohnfläche je Person bundesweit konstant bei gut 45 Quadratmetern liegt, müssen die Menschen in den sieben größten Städten Deutschlands zusammenrücken. Hier ging die durchschnittliche Wohnfläche je Person seit 2010 um 1,7 auf 39,2 Quadratmeter zurück, bei eigentümerbewohnten Wohnungen auf 48,6 (– 1,4) und bei Mieterwohnungen auf 36,1 Quadratmeter (– 1,8). Ursächlich hierfür ist der gestiegene Anteil der Wohnungen, in denen zwei und mehr Personen leben.
Die durchschnittliche Zahl der Wohnräume liegt in Deutschland bei 3,6 und ist erwartungsgemäß in Eigentümerwohnungen mit 4,6 Räumen noch einmal höher als in Mieterwohnungen (2,8 Räume). Anders als bei der Wohnfläche bleibt die Zahl der Wohnräume abhängig vom Baualter des Gebäudes nahezu konstant.
Überwiegende Energieart zur Beheizung
Im Jahr 2018 wurden wie in den vergangenen Jahren die Wohnräume überwiegend mit Gas beheizt (52 %). Knapp ein Viertel (23 %) der Privathaushalte in Deutschland nutzte Öl zum Heizen. Hierbei zeigen sich aber deutliche regionale Unterschiede. So war Öl als Energieträger für die Beheizung der Wohnräume in den ostdeutschen Bundesländern deutlich seltener als in vielen anderen Bundesländern. Insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg heizten über 30 % mit Öl.
Ab 2026 soll in Deutschland der Einbau neuer Ölheizungen in Gebäuden verboten werden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist. Der Wechsel von alten Ölheizungen zu klimafreundlicheren Heizsystemen soll mit einer Austauschprämie von bis zu 40 % der Kosten gefördert werden. Darauf hatte sich das Klimakabinett der Bundesregierung im September 2019 geeinigt. Ölheizungen im Neubau sind aber schon heute selten geworden. So lag 2018 der Anteil der vorrangig mit Öl beheizten Wohnungen in den ab 2011 erbauten Gebäuden nur bei 2 %. Die meisten mit Öl beheizten Wohnungen gab es in Gebäuden aus den Baujahren 1949 bis 1978 mit gut 30 %. Rund 2 % aller bewohnten Wohnungen wurden 2018 überwiegend mit erneuerbaren Energiearten beheizt, wie Biomasse, Sonnenenergie, Abluftwärme sowie Erd- und andere Umweltwärme. Bei den ab 2011 fertiggestellten und im Jahr 2018 bewohnten Wohnungen waren es schon gut 25 %.
Barrierereduktion: Wohnungen für körperlich eingeschränkte Personen
Ein weiterer wichtiger Baustein für die Bewertung der Wohnqualität sind Informationen über Barrieren beim Zugang zur Wohnung beziehungsweise innerhalb der Wohnung. Sie zeigen gesellschafts-, sozial- und wohnungspolitische Handlungsfelder auf und geben Hinweise für Modernisierungsbedarfe. Daher erfasste der Mikrozensus im Jahr 2018 erstmals Barrieren, die Personen mit körperlichen Einschränkungen beeinträchtigen können. Die Angaben beruhen auf der Einschätzung der befragten Haushalte oder der Interviewenden. Dabei wurde erfasst, ob eine Wohnung beziehungsweise der Zugang barrierereduziert oder barrierearm ist.
Zu einem barrierereduzierten oder barrierearmen Zugang zur Wohnung gehören ausreichend breite Türen und ausreichend breite Flure sowie ein stufen- oder schwellenloser Zugang. Im Durchschnitt erfüllte 2018 nur jede zehnte Wohnung in Deutschland alle drei genannten Kriterien und bot daher einen barrierereduzierten Zugang. Je nach Baujahr des Gebäudes gibt es hier große Unterschiede. In neueren Gebäuden ab dem Baujahr 2011 besaßen 44 % der Wohnungen sowohl stufenlose Zugänge zur Wohnung als auch ausreichend breite Türen und Flure. In den bis 1948 errichteten Altbauten lag der Anteil der Wohnungen mit einem barrierearmen Zugang dagegen nur bei 5 %.
Hinsichtlich der Bewegungsfreiheit innerhalb der Wohnungen zeigt sich ein Bild mit vielen Hindernissen: Nur 2 % der Wohnungen erfüllten alle Merkmale eines barrierearmen Wohnens. Sie boten genügend Raum in Küche und Bad, besaßen ausreichend breite Wohnungs- und Raumtüren sowie Flure, einen ebenerdigen Einstieg zur Dusche und hatten keine Stufen und Schwellen, die die Bewegungsfreiheit einschränkten. Auch hier sind die Unterschiede zwischen Alt- und Neubauten groß. In den bis 1948 errichteten Gebäuden war 1 % der Wohnungen nach den genannten Kriterien komplett barrierereduziert, bei einem Baujahr zwischen 2011 und 2018 lag der Anteil der Wohnungen bei 18 %.
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