Grundlage dafür, was im Mikrozensus als Lebensform betrachtet wird, sind die sozialen Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Im Jahr 2019 lebten 17,5 Millionen Ehepaare und 3,3 Millionen Lebensgemeinschaften in Deutschland, zusammen also rund 20,8 Millionen Paare. Dazu kamen 18,7 Millionen alleinstehende Personen, die ganz überwiegend (92 %) allein wohnten (Alleinlebende). Rund 2,6 Millionen Menschen waren als Mütter oder Väter alleinerziehend.
Im Vergleich zu 2009 haben sich die Relationen zwischen den Lebensformen verändert. So erhöhte sich die Zahl der Lebensgemeinschaften um 575.000 oder 21 %, während es 2019 in Deutschland rund 763.000 weniger Ehepaare gab als noch zehn Jahre zuvor (– 4 %). Die Zahl der Alleinlebenden stieg von 2009 bis 2019 um knapp 1,6 Millionen (+ 10 %) auf 17,1 Millionen Personen an, die der Alleinerziehenden blieb mit 2,6 Millionen nahezu unverändert.
Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich auf Familien und andere Lebensformen am Hauptwohnsitz. Familien und Lebensformen am Nebenwohnsitz und Menschen in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel Wohnheimen) werden nicht berücksichtigt.
Da sich der Mikrozensus als Haushaltsbefragung auf das Beziehungsgefüge der befragten Menschen in den "eigenen vier Wänden", also auf einen gemeinsamen Haushalt konzentriert, bleiben Eltern-Kind-Beziehungen, die über Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, oder Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung, das "living apart together", unberücksichtigt.
Die Ergebnisse ab dem Mikrozensus 2011 wurden auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt, basierend auf den fortgeschriebenen Daten des Zensus 2011. Die Mikrozensus-Hochrechnung für die hier dargestellten Vergleichsjahre vor 2011 basiert hingegen auf den fortgeschriebenen Ergebnissen der Volkszählung 1987 beziehungsweise auf Fortschreibungsergebnissen der Daten des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990.
Ab dem Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus auf eine neue Grundlage, basierend auf den Daten des Zensus 2011, umgestellt. Seit dem Jahr 2017 wird die Frage nach unverheirateten Paaren im Haushalt mit Auskunftspflicht erhoben. Die erfasste Anzahl der unverheirateten Paare steigt damit geringfügig an, da mit der Auskunftspflicht unverheiratete Paare näherungsweise vollständig erfasst werden. Im Gegenzug sinkt die Anzahl der Alleinerziehenden und Alleinstehenden.
Gemischtgeschlechtliche Paare
Bei gemischtgeschlechtlichen Paaren zeigt sich eine Präferenz für Partnerinnen beziehungsweise Partner mit ähnlichen Eigenschaften. So weisen beide in der Regel einen ähnlichen Bildungsstand, ein ähnliches Alter und die gleiche Nationalität auf.
Bildungsstand
Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2019 fast zwei Drittel (63 %) der 20,7 Millionen gemischtgeschlechtlichen Paare den gleichen oder einen ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn sich das Bildungsniveau unterscheidet, dann verfügt meist der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei 26 % der Paare der Fall. Die umgekehrte Situation – die Frau hat einen höheren Bildungsstand – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (11 %). Im Vergleich zu 2009 hat sich hier wenig verändert: Damals hatte bei 9 % der Paare die Frau einen höheren Bildungsabschluss als der Mann.
Unterschiede zeigen sich bei einer separaten Betrachtung der Ehepaare und der Lebensgemeinschaften. Bei 27 % der Ehepaare hatte der Mann einen höheren Bildungsstand als seine Frau und nur bei 10 % war dies umgekehrt. Die dem klassischen Rollenbild entsprechende Bildungskonstellation – der Mann ist höher gebildet als die Frau – ist bei den Lebensgemeinschaften, die ohne Trauschein in einem Haushalt zusammenleben, schwächer ausgeprägt. Bei den unverheirateten Paaren verfügte der Mann nur in 20 % der Fälle über einen höheren Bildungsabschluss als die Frau, wohingegen in 15 % der Fälle der Abschluss der Frau höher war als der des Mannes.
Info 2Bildungsstand
Der Bildungsstand basiert auf der international vergleichbaren Klassifikation für das Bildungswesen "International Standard Classification of Education" (ISCED 2011). Der höchste erreichte Bildungsstand wird danach aus den Merkmalen "allgemeiner Schulabschluss" und "beruflicher Bildungsabschluss" kombiniert. Grundsätzlich wird zwischen drei Kategorien unterschieden: "hoch", "mittel" und "niedrig". Personen mit einem hohen Bildungsstand verfügen über einen akademischen Abschluss oder einen Meister- / Techniker- oder Fachschulabschluss (ISCED-Stufen 5 bis 8). Berufsqualifizierende Abschlüsse und / oder das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife gehören zur Kategorie mittlerer Bildungsstand (ISCED-Stufen 3 und 4). Personen mit ausschließlich einem Haupt-/Realschulabschluss oder ohne schulischen oder beruflichen Abschluss fallen in die Kategorie niedriger Bildungsstand (ISCED-Stufen 0, 1 und 2).
Alter
Die meisten Paare weisen ein ähnliches Lebensalter auf. Lediglich 6 % aller Paare trennte 2019 ein Altersunterschied von mehr als zehn Jahren. Fast die Hälfte (47 %) hatte nur einen geringen Altersunterschied zwischen einem und drei Jahren. Genau gleich alt war jedes zehnte Paar (10 %). Unabhängig von der Höhe des Altersunterschiedes gilt jedoch im Großen und Ganzen die traditionelle Altersverteilung – der Mann ist älter als die Frau. Bei knapp drei Vierteln (72 %) traf dies zu, nur bei 18 % der Paare war es umgekehrt.
Betrachtet man verheiratete und nicht verheiratete Paare getrennt voneinander hinsichtlich des Alters in der Paarkonstellation, zeigt sich noch einmal eine andere Struktur. Zwar bestand im Jahr 2019 auch bei unverheirateten Paaren überwiegend (66 %) eine traditionelle Altersverteilung, doch in fast jeder vierten Beziehung (24 %) war die Frau älter als ihr Partner. Rund 10 % dieser Paare waren gleich alt. Unter den Verheirateten war die klassische Verteilung der Alterskonstellation etwas stärker ausgeprägt: Bei knapp drei von vier Ehepaaren (73 %) war der Mann älter als die Frau. In 17 % der Ehen war die Frau älter und in jeder zehnten Ehe (10 %) waren beide gleich alt.
Staatsangehörigkeit
Studium und Urlaub im Ausland, der Zuzug von Ausländerinnen und Ausländern nach Deutschland – mit zunehmender Globalisierung und Mobilität im privaten und beruflichen Umfeld der Menschen könnte man vermuten, dass auch Paarbeziehungen immer internationaler werden. Zwar steigt der Anteil von Paaren mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten, dennoch haben nach wie vor die meisten Paare den gleichen Pass. So überwogen unter den Paaren 2019 in Deutschland klar die deutsch-deutschen Verbindungen (84 %), auch wenn ihr Anteil im Zehnjahresvergleich etwas zurückgegangen ist (2009: 87 %). Im Jahr 2019 machten deutsch-ausländische Paare 7 % (2009: 7 %) und ausländische Paare 9 % (2009: 6 %) aus. Unter ausländischen Paaren überwiegen ebenfalls deutlich diejenigen Partnerschaften (89 %), in denen beide die gleiche Staatsangehörigkeit besitzen.
Wenn deutsche Männer eine ausländische Partnerin gewählt hatten, dann hatte diese häufig eine türkische (12 %), polnische (9 %) oder eine russische (6 %) Staatsangehörigkeit. Deutsche Frauen lebten 2019 vor allem mit Türken (17 %), Italienern (12 %) und Österreichern (7 %) zusammen.
Gleichgeschlechtliche Paare
Der Mikrozensus weist für das Jahr 2019 rund 142.000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus. Seit dem 1. Oktober 2017 ist es auch für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland möglich zu heiraten. Etwa 52.000 (37 %) der gleichgeschlechtlichen Paare haben diese Möglichkeit der sogenannten Ehe für alle genutzt und waren 2019 verheiratet, wobei es sich zu 54 % um Ehen von Männern handelte. Rund 34.000 (24 %) der gleichgeschlechtlichen Paare waren 2019 eingetragene Lebenspartnerschaften, 59 % davon wurden von Männern geführt. Im Zeitverlauf lässt sich ein konstanter Anstieg der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften erkennen. Seit 2009 hat sich die erfasste Anzahl der gleichgeschlechtlichen Paare von 63.000 mehr als verdoppelt (+ 125 %).
Im Jahr 2019 lebten 15.000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kind(ern) zusammen. Davon entfielen 89 % auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften von Frauen. Insgesamt lebten so 22.000 Kinder mit einem gleichgeschlechtlichen Elternpaar zusammen. Davon waren 19.000 Kinder unter 18 Jahren.
Info 3Gleichgeschlechtliche Paare
Ein gleichgeschlechtliches Paar ist im Mikrozensus eine Partnerschaft, bei der zwei Menschen gleichen Geschlechts in einem Haushalt zusammenleben und gemeinsam wirtschaften.
Entscheidend für die Klassierung als Paar im Mikrozensus – egal ob gleich- oder gemischtgeschlechtlich – ist die Einstufung der Befragten selbst. Eine dahin gehende Frage wird für gleichgeschlechtliche Paare seit 1996 gestellt. Ihre Beantwortung war den befragten Personen bis 2016 freigestellt, seit dem Berichtsjahr 2017 besteht Auskunftspflicht.
Der Bundestag verabschiedete im Juni 2017 den Gesetzentwurf "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es seither: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1. Oktober 2017 ist die Neueintragung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften können bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden.
In der Vergangenheit wurden Ehen und eingetragene Partnerschaften bereits weitgehend rechtlich gleichgestellt. So wurde beispielsweise 2005 das Unterhaltsrecht fast vollständig angeglichen, die Stiefkindadoption zugelassen und die Lebenspartnerinnen und -partner wurden in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen. Durch die "Ehe für alle" haben gleichgeschlechtliche Ehepaare jetzt auch das gleiche Recht, Kinder zu adoptieren, wie gemischtgeschlechtliche Ehepaare.
Bildungsstand
Auch die gleichgeschlechtlichen Paare verfügen häufig über ein ähnliches Bildungsniveau. Hier waren 64 % der Paare auf dem gleichen Bildungsstand. Im Vergleich zu den gemischtgeschlechtlichen Paaren fällt auf, dass bei den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften anteilig mehr Paare über eine hohe Bildung verfügen. So waren bei 24 % der gleichgeschlechtlichen Paare beide Partner hoch gebildet. Unter gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften traf dies nur auf 13 % der Paare zu.
Alter
Gleichgeschlechtliche Paare weisen einen etwas größeren Altersunterschied auf, als dies in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften der Fall ist. Während ein Großteil der gemischtgeschlechtlichen Paare keinen beziehungsweise nur einen geringen Altersunterschied bis zu drei Jahren aufwies, trennten gleichgeschlechtliche Paare in den meisten Fällen (84 %) vier Jahre und mehr. Dabei bestand bei 25 % der Paare ein Altersabstand von mehr als zehn Jahren. Bei den gemischtgeschlechtlichen Paaren war dieser Anteil mit 6 % wesentlich niedriger.
Alleinerziehende
Im Jahr 2019 lebten insgesamt 2,6 Millionen Menschen als alleinerziehende Mütter oder Väter, von denen 59 % minderjährige Kinder hatten. Die nachfolgenden Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf diese Gruppe: alleinerziehende Mütter und Väter, die mindestens ein im Haushalt lebendes, minderjähriges Kind betreuten. Zu den alleinerziehenden Elternteilen zählen im Mikrozensus alle Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner mit ledigen Kindern im Haushalt zusammenleben. Unerheblich ist dabei, wer im juristischen Sinn für das Kind sorgeberechtigt ist. Im Vordergrund steht der aktuelle und alltägliche Lebens- und Haushaltszusammenhang.
Alleinerziehen betrifft zum größten Teil Frauen. Im Jahr 2019 waren 1,3 Millionen Mütter und 185.000 Väter alleinerziehend. Damit war in knapp neun von zehn Fällen (88 %) der alleinerziehende Elternteil die Mutter. Am häufigsten werden Mütter und Väter mit minderjährigen Kindern infolge einer Scheidung zu Alleinerziehenden. Im Jahr 2019 waren 52 % dieser Frauen und 62 % dieser Männer geschieden oder noch verheiratet, lebten aber bereits getrennt von der Ehepartnerin beziehungsweise vom Ehepartner. Ledig waren 44 % der alleinerziehenden Mütter, verwitwet 4 %. Von den alleinerziehenden Vätern waren 28 % ledig. Allerdings waren sie mit 10 % doppelt so häufig verwitwet wie die alleinerziehenden Mütter.
Rund ein Drittel (31 %) der alleinerziehenden Väter betreute Kinder im Alter von 15 bis 17 Jahren. Alleinerziehende Mütter versorgten – relativ betrachtet – deutlich seltener Kinder dieses Alters (19 %). Sie waren häufiger für jüngere Kinder verantwortlich. So lebten bei 30 % der alleinerziehenden Mütter Kinder im Krippen- oder Vorschulalter von unter sechs Jahren. Nur 15 % der alleinerziehenden Väter betreuten Kinder dieser Altersgruppe.
Alleinstehende
Als Alleinstehende werden im Mikrozensus ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen bezeichnet, die ohne Lebenspartnerin oder -partner und ohne Kind in einem Privathaushalt wohnen. Diesen können sie sich jedoch mit anderen Menschen (zum Beispiel Geschwistern, befreundeten Personen, Arbeitskolleginnen oder -kollegen) teilen oder dort allein wohnen. Im Jahr 2019 war nahezu jede vierte Person (23 %) in Deutschland alleinstehend (18,7 Millionen). Seit 2009 ist die Zahl der Alleinstehenden um 9 % gestiegen.
Etwas mehr als die Hälfte (52 %) der Alleinstehenden 2019 waren Frauen, insgesamt rund 9,7 Millionen. Ihre Zahl ist seit 2009 um 5 % gestiegen, die Zahl der alleinstehenden Männer erhöhte sich um 14 %.
Unterschiede zwischen alleinstehenden Frauen und Männern zeigen sich unter anderem beim Familienstand. Im Jahr 2019 waren 38 % der alleinstehenden Frauen verwitwet, 38 % ledig, 20 % geschieden und 4 % verheiratet, aber getrennt lebend. Im Jahr 2009 waren alleinstehende Frauen noch häufiger verwitwet (42 %). Gestiegen ist damit der Anteil der Ledigen und der Geschiedenen an allen alleinstehenden Frauen. Bei den alleinstehenden Männern war die Reihenfolge eine andere: Hier überwogen 2019 deutlich mit 66 % die Ledigen, mit großem Abstand gefolgt von den Geschiedenen (17 %), den Verwitweten mit 10 % und den verheiratet Getrenntlebenden mit 7 %. Im Betrachtungszeitraum gab es bei den Männern nur geringfügige Veränderungen.
Von den Alleinstehenden des Jahres 2019 lebten 92 % allein in einem Einpersonenhaushalt. Die anderen lebten zusammen mit anderen Menschen unter einem Dach: Rund 5 % teilten sich den Haushalt mit Verwandten, beispielsweise der Schwester oder dem Bruder, und gegebenenfalls weiteren nicht verwandten Personen. Weitere 4 % wohnten in Haushalten mit ausschließlich nicht verwandten oder verschwägerten Haushaltsmitgliedern, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft von Studierenden.
Alleinlebende
Alleinlebende sind Alleinstehende, die allein in einem Einpersonenhaushalt wohnen und wirtschaften. Sie sind im Durchschnitt älter als Alleinstehende: So waren 2019 in Deutschland von den 17,1 Millionen Alleinlebenden 35 % älter als 65 Jahre. Bei den Alleinstehenden in Mehrpersonenhaushalten betrug dieser Anteil lediglich 24 %. Hingegen waren nur 8 % der Alleinlebenden jünger als 25 Jahre, bei den Alleinstehenden in Mehrpersonenhaushalten waren es 19 %.
Alleinlebende und Alleinstehende unterscheiden sich auch in anderen sozialstrukturellen Merkmalen. So waren Alleinstehende in Mehrpersonenhaushalten zu 60 % ledig und zu 19 % verwitwet, bei Alleinlebenden betrugen die entsprechenden Anteile 51 beziehungsweise 25 %. Der Frauenanteil bei den Alleinstehenden in Mehrpersonenhaushalten war mit 49 % etwas niedriger als bei den Alleinlebenden (52 %). Jüngere Frauen und Frauen mittleren Alters (25 bis 59 Jahre) lebten 2019 seltener allein als gleichaltrige Männer. So lag die Quote der Alleinlebenden bei Frauen dieser Altersgruppe mit 17 % deutlich unter der entsprechenden Quote für Männer (26 %).
Umgekehrt ist es in der Altersgruppe ab 60 Jahren: Frauen in dieser Altersgruppe lebten wesentlich häufiger allein als gleichaltrige Männer. Bei älteren Frauen steigt der Anteil der Alleinlebenden mit zunehmendem Alter rasch und stark an. Hier wirkt sich unter anderem die deutlich höhere Lebenserwartung von Frauen aus. Bei den Männern sinkt die Alleinlebendenquote bis zum 75. Lebensjahr und nimmt erst dann wieder zu.