Durch moderne digitale Informations- und Kommunikationsmittel wird ortsflexibles Arbeiten erleichtert und Beschäftigte haben tendenziell mehr Freiräume bei der Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben. Nicht immer ist das ortsflexible Arbeiten jedoch klar geregelt, was die Erfassung der Verbreitung des Arbeitens von zu Hause erschwert. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung (siehe Interner Link: Abschnitt 5.5.1, Info 1) erlaubt eine differenzierte Betrachtung von geregelter und ungeregelter Arbeit von zu Hause. Als geregelte Arbeit wird eine Vereinbarung zu Telearbeit oder Homeoffice verstanden (im Folgenden: Vereinbarung zu Telearbeit). Ungeregelte Arbeit von zu Hause erfolgt hingegen ohne eine solche Vereinbarung.
Insgesamt verfügten 16 % der Beschäftigten über eine Vereinbarung zu Telearbeit, etwa 29 % arbeiteten ohne eine Vereinbarung von zu Hause. Es fällt auf, dass Männer und Frauen etwa gleich häufig über eine Vereinbarung zu Telearbeit verfügten; 2017 hatten Männer noch häufiger Telearbeit vereinbart. Frauen arbeiteten etwas häufiger auch ohne eine Vereinbarung von zu Hause als Männer. Beschäftigte mit einem sehr hohen Anforderungsniveau vereinbarten deutlich häufiger Telearbeit und arbeiteten auch vergleichsweise häufiger ohne Vereinbarung von zu Hause als Beschäftigte mit niedrigerem Anforderungsniveau. Auch Beschäftigte mittleren Alters (30 – 49 Jahre) sowie mit jüngeren Kindern (0 – 6 Jahre) im Haushalt berichteten überdurchschnittlich oft, dass sie Telearbeit vereinbart hätten oder ohne Vereinbarung von zu Hause arbeiteten.