Eine politische Maßnahme, um negativen Umweltauswirkungen durch den Verbrauch von Energie entgegenzuwirken, sind Energiesteuern. Sie verteuern die umweltschädlichen Aktivitäten und setzen somit Anreize zu umweltfreundlichem Verhalten (siehe auch Interner Link: Kapitel 13.2). In Deutschland umfassen die energiebezogenen Steuern die Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Emissionsberechtigungen sowie den Beitrag zum Erdölbevorratungsverband.
Die Energiesteuerlast verteilte sich 2018 in etwa zu gleichen Teilen auf Unternehmen (41 %) und private Haushalte (48 %). Ausländerinnen und Ausländer, die im Inland tanken und somit auch Energiesteuern zahlen, hatten zuletzt einen Anteil von 11 % an den gesamten energiebezogenen Steuern. Unternehmen hatten im Jahr 2018 rund 20,3 Milliarden Euro für Energiesteuern zu entrichten. Zwischen 2008 und 2018 wuchs ihre Steuerlast um durchschnittlich 1 % jährlich. Im Jahr 2011 gab es jedoch einen außergewöhnlichen Anstieg um 12 % durch die Einführung der Kernbrennstoffsteuer und der Luftverkehrsteuer. Die Kernbrennstoffsteuer wurde 2011 bis 2016 erhoben. Im Juni 2017 wurde sie nachträglich als verfassungswidrig eingestuft und zurückgezahlt.