Eine politische Maßnahme, um negativen Umweltauswirkungen durch den Verbrauch von Energie entgegenzuwirken, sind Energiesteuern. Sie verteuern die umweltschädlichen Aktivitäten und setzen somit Anreize zu umweltfreundlichem Verhalten (siehe auch
Die Energiesteuerlast verteilte sich 2018 in etwa zu gleichen Teilen auf Unternehmen (41 %) und private Haushalte (48 %). Ausländerinnen und Ausländer, die im Inland tanken und somit auch Energiesteuern zahlen, hatten zuletzt einen Anteil von 11 % an den gesamten energiebezogenen Steuern. Unternehmen hatten im Jahr 2018 rund 20,3 Milliarden Euro für Energiesteuern zu entrichten. Zwischen 2008 und 2018 wuchs ihre Steuerlast um durchschnittlich 1 % jährlich. Im Jahr 2011 gab es jedoch einen außergewöhnlichen Anstieg um 12 % durch die Einführung der Kernbrennstoffsteuer und der Luftverkehrsteuer. Die Kernbrennstoffsteuer wurde 2011 bis 2016 erhoben. Im Juni 2017 wurde sie nachträglich als verfassungswidrig eingestuft und zurückgezahlt.