Umweltbezogene Steuern gehören zu den wirtschaftlichen Instrumenten in der Umweltpolitik und sollen, wie eingangs beschrieben, umweltschädliches Verhalten verhindern, bevor es entsteht (siehe auch Interner Link: Kapitel 13.1). Ob eine Steuer allgemein umweltbezogen ist oder nicht, orientiert sich dabei an der Besteuerungsgrundlage. Bezieht sich die Steuer auf eine Einheit, die nachweislich schädlich für die Umwelt ist – wie Luftemissionen – oder auf Energieerzeugnisse, ist sie umweltbezogen. Dabei sind die Beweggründe für das Einführen der Steuer und die Verwendung der Einnahmen unerheblich. Sie können Produzenten und Konsumenten dazu bewegen, ihre Umweltbelastung zu reduzieren und verantwortungsvoller mit den natürlichen Ressourcen umzugehen.
Die Höhe dieser Steuern ist insbesondere im Zusammenhang mit der Diskussion über den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente in der Umweltpolitik von Interesse.
Im Verlauf der Jahre 2008 bis 2018 ist das umweltbezogene Steueraufkommen um 8 % gestiegen. Ihr Anteil an den Steuereinnahmen insgesamt lag in diesem Zeitraum bei rund 8 %. Innerhalb der umweltbezogenen Steuern hatte die Energiesteuer 2018 – die beispielsweise auf Diesel- und Benzinkraftstoff erhoben wird – mit 68 % den höchsten Anteil, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer mit 15 % und der Stromsteuer mit 11 %.