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Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (RV)
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Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) wird in erster Linie über Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse finanziert. Die Finanzierung basiert dabei auf dem sogenannten Umlageprinzip.
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Fakten
Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) wird in erster Linie über Beitragseinnahmen und Bundeszuschüsse finanziert. Die Finanzierung basiert dabei auf dem sogenannten Umlageprinzip. Im Kern bedeutet dies, dass die Einnahmen eines Jahres für die Ausgaben desselben Jahres verwendet werden. Die jeweils aktiv erwerbstätige Generation finanziert dabei sowohl über Beiträge als auch über Steuern die gesetzlichen Renten der älteren Generation. Die Renten der heute gesetzlich Versicherten werden wiederum von den künftigen Steuer- und Beitragszahlern finanziert. Die genaue Ausgestaltung dieses "Generationenvertrags" ist allerdings auch von gesellschaftlichen Entwicklungen abhängig, da es kein Recht auf eine bestimmte Rentenhöhe gibt, sondern lediglich Ansprüche auf eine relative Beteiligung erworben werden.
Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. In Westdeutschland haben sich die Einnahmen und Ausgaben zwischen 1970 und 1990 mehr als vervierfacht (plus 302,7 bzw. 312,2 Prozent). Und in Deutschland stiegen die Einnahmen von 1991 bis 2012 von 139,5 auf 260,5 Milliarden Euro (plus 86,8 Prozent); die Ausgaben erhöhten sich im selben Zeitraum von 133,7 auf 255,4 Milliarden Euro (plus 91,0 Prozent).
Von den Einnahmen in Höhe von 260,5 Milliarden Euro im Jahr 2012 entfielen 193,7 Milliarden Euro auf Beiträge und 65,6 Milliarden Euro auf die Zuschüsse des Bundes zur allgemeinen (60,0 Mrd. Euro) und knappschaftlichen Rentenversicherung (5,6 Mrd. Euro). Von den Beitragseinnahmen entfielen rund 90 Prozent auf Pflichtbeiträge. Die Beitragssätze lagen im Jahr 2012 in der allgemeinen Rentenversicherung bei 19,6 Prozent (2011: 19,9 Prozent / 2013: 18,9 Prozent) und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 26,0 Prozent (2011: 26,4 Prozent / 25,1 Prozent).
Der – entsprechend den gesetzlichen Vorschriften – an die allgemeine Rentenversicherung zu leistende allgemeine Bundeszuschuss lag im Jahr 2012 bei 39,9 Milliarden Euro. Der im Rahmen des Defizitausgleichs an die knappschaftliche Rentenversicherung zu zahlende Bundeszuschuss belief sich auf knapp 5,6 Milliarden Euro. Der zusätzliche Bundeszuschuss, dessen jährliches Volumen dem Steueraufkommen eines Mehrwertsteuerpunktes entspricht, betrug gut 9,8 Milliarden Euro. Weitere 10,3 Milliarden Euro flossen der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss zu.
Von den Ausgaben der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 255,4 Milliarden Euro im Jahr 2012 entfielen 229,2 Milliarden Euro auf die Rentenausgaben. Die Ausgaben für die Beiträge und Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) lagen im selben Jahr bei 16,2 Milliarden Euro. Die sogenannten Leistungen zur Teilhabe (darunter Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsleben) betrugen 5,7 Milliarden Euro. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten lagen 2012 bei 3,6 Milliarden Euro. Der Rest der Ausgaben entfiel auf Kindererziehungsleistungen, Beitragserstattungen und sonstige Ausgaben.
Im Jahr 2012 übertrafen in der allgemeinen Rentenversicherung die Einnahmen die Ausgaben um 5.097 Millionen Euro. Das Vermögen am Jahresende 2012 erhöhte sich auf rund 42,0 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres 2012 um 5.394 Millionen Euro auf 29,5 Milliarden Euro gestiegen – das entsprach 1,70 Monatsausgaben im Jahr 2012 (2010: 1,1 / 2005: 0,1 / 2000: 1,0). In der knappschaftlichen Rentenversicherung waren aufgrund der Ausgestaltung des Bundeszuschusses (Defizithaftung des Bundes) Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Das Vermögen blieb gegenüber dem Vorjahr mit 300 Millionen Euro nahezu unverändert.
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Der Beitragssatz bezieht sich auf den Bruttoverdienst. Im Jahr 2013 lag der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent (knappschaftliche Rentenversicherung: 25,1 Prozent). Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüber hinausgehendes Einkommen sind keine Beiträge zu zahlen. Im Jahr 2013 lag die Beitragsbemessungsgrenze in Westdeutschland bei 5.800 Euro und in Ostdeutschland bei 4.900 Euro pro Monat (knappschaftliche Rentenversicherung: 7.100 Euro / 6.050 Euro).
NachhaltigkeitsrücklageDer Bund leistet zu den Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung Zuschüsse (§ 213 SGB VI). Diese werden aus Steuergeldern aufgebracht. Mit den Zuschüssen werden versicherungsfremde Leistungen finanziert (darunter zum Beispiel Kriegsfolgelasten, Renten wegen Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten). In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Bund zusätzlich den Unterschiedsbetrag zwischen Einnahmen und Ausgaben (Defizithaftung nach § 215 SGB VI).
Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung halten eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage (früher "Schwankungsreserve"), der die Überschüsse zugeführt werden und aus der die Defizite zu decken sind. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Nachhaltigkeitsrücklage.
Tabelle: Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (RV)
In absoluten Zahlen, 1960 bis 2012
Einnahmen | darunter: | Ausgaben | darunter: | |||
Beiträge | Bundeszuschuss | zusätzliche Bundes-zuschüsse | Rentenausgaben* | |||
in Mio. Euro | ||||||
Westdeutschland | ||||||
1960 | 10.734 | 7.418 | 2.728 | – | 10.024 | 8.506 |
1965 | 17.105 | 12.118 | 4.127 | – | 16.139 | 13.319 |
1970 | 28.560 | 22.302 | 5.402 | – | 26.710 | 22.245 |
1975 | 51.417 | 39.889 | 9.596 | – | 51.670 | 41.158 |
1980 | 74.321 | 58.036 | 15.010 | – | 72.839 | 61.122 |
1985 | 90.169 | 71.787 | 17.155 | – | 89.449 | 78.333 |
1990 | 114.998 | 90.758 | 20.371 | – | 110.093 | 97.420 |
Deutschland | ||||||
1991 | 139.452 | 108.688 | 25.808 | – | 133.735 | 117.912 |
1995 | 179.303 | 139.921 | 37.470 | – | 184.380 | 162.625 |
2000 | 214.566 | 163.367 | 40.717 | 9.078 | 213.986 | 190.198 |
2001 | 220.317 | 164.694 | 41.165 | 12.177 | 220.282 | 195.776 |
2002 | 223.593 | 165.481 | 42.178 | 14.479 | 227.719 | 202.355 |
2003 | 231.882 | 169.425 | 43.894 | 17.280 | 233.871 | 207.749 |
2004 | 232.468 | 169.399 | 44.131 | 17.264 | 235.433 | 210.522 |
2005 | 231.687 | 168.954 | 44.319 | 17.324 | 235.616 | 211.861 |
2006 | 243.099 | 180.545 | 43.895 | 17.463 | 235.537 | 212.421 |
2007 | 238.289 | 174.726 | 44.353 | 17.864 | 237.106 | 213.649 |
2008 | 244.205 | 180.028 | 44.329 | 18.190 | 240.430 | 216.182 |
2009 | 246.044 | 181.572 | 44.686 | 18.680 | 245.833 | 220.841 |
2010 | 251.254 | 185.288 | 45.791 | 19.095 | 249.197 | 224.352 |
2011 | 255.771 | 189.850 | 45.334 | 19.241 | 251.045 | 225.411 |
2012 | 260.467 | 193.687 | 45.446 | 20.123 | 255.370 | 229.231 |
* von 1999 bis 2010 ohne gem. § 291c SGB VI vom Bund erstattete einigungsbedingte Leistungen
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de