Arbeitslosengeldempfänger nach Anspruchshöhe
Dadurch, dass in erster Linie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt den Leistungsanspruch bestimmt, fällt die Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes sehr unterschiedlich aus. So erhielten beispielsweise von den Arbeitslosengeldempfängern im Dezember 2012 29,4 Prozent, rund 260.000 Personen, weniger als 600 Euro.
Fakten
Das Arbeitslosengeld ist eine beitragsfinanzierte und in der Dauer befristete Lohnersatzleistung. Arbeitslose Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG), wenn sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn die arbeitslose Person in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden hat. Befristet bis zum 31.12.2014 besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die arbeitslose Person in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hat (siehe "Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen").Dadurch, dass in erster Linie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt den Leistungsanspruch bestimmt, fällt die Höhe des bezogenen Arbeitslosengeldes sehr unterschiedlich aus. So erhielten beispielsweise von den 884.843 Arbeitslosengeldempfängern im Dezember 2012 29,4 Prozent, rund 260.000 Personen, weniger als 600 Euro. Bei genau einem Viertel der ALG-Empfänger lag das Arbeitslosengeld zwischen 600 und unter 800 Euro. Knapp jeder fünfte ALG-Empfänger (19,0 Prozent) bezog zwischen 800 und unter 1.000 Euro, gut jeder zehnte (11,5 Prozent) zwischen 1.000 und unter 1.200 Euro. Lediglich 5,3 Prozent aller ALG-Empfänger – 46.615 Personen – erhielten ein Arbeitslosengeld von monatlich 1.600 Euro oder mehr.
Bei einer Unterteilung der Anspruchsberechtigten in Altersgruppen und einem Vergleich der jeweiligen Anspruchshöhen ist ein Verteilungsmerkmal besonders auffällig: Je jünger die Anspruchsberechtigten sind, desto niedriger ist die durchschnittliche Anspruchshöhe. Während die monatliche Anspruchshöhe im Dezember 2012 bei den 20- bis unter 25-jährigen ALG-Empfängern bei durchschnittlich 588,09 Euro lag, bezogen die 60-jährigen und älteren ALG-Empfänger 984,84 Euro. Die Anspruchshöhe der 35- bis unter 40-Jährigen lag mit 853,06 Euro leicht über der durchschnittlichen monatlichen Anspruchshöhe aller ALG-Empfänger (830,33 Euro). Entsprechend lag die Anspruchshöhe bei 73,8 Prozent der unter 30-Jährigen bei unter 800 Euro. Bei den ALG-Empfängern, die 60 Jahre oder älter waren, lag dieser Wert bei lediglich 38,3 Prozent.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung und dem Lebensalter. Bezogen auf die Regelanwartschaftszeit besteht nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 12 Monaten 6 Monate lang ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach 16, 20 beziehungsweise 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung steigt die Anspruchsdauer auf 8, 10 beziehungsweise 12 Monate. Während vor Vollendung des 50. Lebensjahres maximal 12 Monate Arbeitslosengeld bezogen werden können, erhöht sich bei den über 50-, 55- beziehungsweise 58-Jährigen die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld auf 15, 18 beziehungsweise 24 Monate – vorausgesetzt, dass in den letzten fünf Jahren 30, 36 beziehungsweise 48 Monate lang eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag.
Im Dezember 2012 endete für 150.633 Personen der Bezug von Arbeitslosengeld. Bei 23,3 Prozent dieser Abgänge lag die zurückgelegte Bezugsdauer bei weniger als einem Monat. 17,3 Prozent hatten einen bis unter zwei Monate ALG erhalten, 12,2 Prozent zwei bis unter drei Monate. Drei bis unter sechs Monate beziehungsweise sechs Monate bis unter ein Jahr bezogen 23,4 beziehungsweise 19,0 Prozent aller Abgänge ALG. Schließlich lag bei 4,8 Prozent die zurückgelegte Bezugsdauer bei einem Jahr oder länger – darunter 21 Personen, die zwei Jahre oder länger ALG bezogen haben (0,014 Prozent).
Auch bei der Bezugsdauer gibt es große Unterschiede zwischen den Altersgruppen: Je jünger die Gruppe der Abgänge, desto kürzer ist die durchschnittlich zurückgelegte Bezugsdauer. Diese betrug beispielsweise im Dezember 2012 bei den 20- bis unter 25-Jährigen 91,8 Tage, bei den 45- bis unter 50-Jährigen 119,8 Tage und bei den 55- bis unter 60-Jährigen 171,9 Tage. Die Personen, die 65 Jahre oder älter waren, hatten sogar 438,6 Tage ALG erhalten. Insgesamt lag die durchschnittliche Bezugsdauer bei den Abgängen im Dezember 2012 bei 131,4 Tagen.
Datenquelle
Bundesagentur für Arbeit (BA): Leistungen nach dem SGB III, Arbeitsmarkt 2011Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist das vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielte Bruttoarbeitsentgelt maßgeblich. Daraus errechnet sich nach pauschaliertem Abzug der gewöhnlich bei Arbeitnehmern anfallenden gesetzlichen Abzüge – Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag – das pauschalierte Nettoentgelt oder Leistungsentgelt. Daneben sind die Steuerklasse, Kinder und Nebeneinkommen von Bedeutung. Haben Arbeitslosengeldempfänger mindestens ein Kind (im Sinne des Einkommensteuergesetzes), beträgt ihr Arbeitslosengeld 67 Prozent des vorherigen pauschalierten Nettoarbeitsentgelts, ansonsten 60 Prozent. Weitere Informationen zur "Höhe des Arbeitslosengeldes" erhalten Sie hier...Weitere Informationen zum Thema "Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld/Kurze Anwartschaftszeit" erhalten Sie hier...
Weitere Informationen zur "Anspruchsdauer" erhalten Sie hier...
Tabelle: Arbeitslosengeldempfänger (SGB III) nach Anspruchshöhe
Nach Altersgruppen in absoluten Zahlen, Dezember 2012*Anspruchshöhe von ... Euro bis unter ... Euro |
< 20 Jahre | 20 bis < 30 Jahre |
30 bis < 40 Jahre |
40 bis < 50 Jahre |
50 bis < 60 Jahre |
60 Jahre und älter |
insgesamt** |
bis unter 200 | 707 | 5.303 | 721 | 1.021 | 1.725 | 790 | 10.267 |
200 bis 400 | 2.719 | 27.360 | 11.364 | 13.094 | 16.491 | 6.726 | 77.754 |
400 bis 600 | 1.408 | 45.063 | 32.064 | 34.135 | 42.121 | 17.569 | 172.360 |
600 bis 800 | 1.018 | 59.560 | 46.307 | 43.839 | 46.720 | 24.056 | 221.500 |
800 bis 1.000 | 370 | 35.865 | 35.146 | 35.884 | 36.901 | 23.978 | 168.144 |
1.000 bis 1.200 | 13 | 9.985 | 21.067 | 24.137 | 25.811 | 20.719 | 101.732 |
1.200 bis 1.400 | - | 2.929 | 11.146 | 13.790 | 14.472 | 13.151 | 55.641 |
1.400 bis 1.600 | - | 974 | 5.583 | 7.751 | 8.598 | 7.923 | 30.830 |
1.600 bis 1.800 | - | 382 | 3.523 | 6.274 | 6.866 | 5.699 | 22.762 |
1.800 bis 2.000 | - | - | 1.043 | 2.819 | 3.037 | 3.120 | 10.066 |
2.000 und mehr | - | 18 | 895 | 3.472 | 4.732 | 4.670 | 13.787 |
* einschließlich Empfänger im Ausland
** aus Gründen des Datenschutzes sind Abweichungen möglich
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Leistungen nach dem SGB III