16.4.2014
Rentenzugang nach Rentenarten (RV)
Von den 1,2 Millionen Rentenzugängen im Jahr 2012 entfielen 68,9 Prozent auf Versichertenrenten und 31,1 Prozent auf Renten wegen Todes.
Fakten
Die lange Zeit stetig und in den letzten Jahren nur noch schwach wachsende Zahl der insgesamt gezahlten Renten (Rentenbestand) verdeckt die Dynamik, die sich aus den massenhaften Rentenzugängen und -wegfällen ergibt. Allein im Jahr 2012 lag die Zahl der Rentenzugänge in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) bei 1,20 Millionen und die der Rentenwegfälle bei 1,28 Millionen. Und auch diese Werte schwanken erheblich im Zeitverlauf. So ist die Zahl der jährlichen Rentenzugänge in Westdeutschland zwischen 1960 (661.646) und 1974 (1.070.340) tendenziell gestiegen, um dann bis 1979 auf 865.348 zu fallen. Nach Steigerungen in den Folgejahren erreichte die Zahl der Rentenzugänge in Westdeutschland 1995 ihren bisherigen Höchststand (1.207.333), seitdem ist sie erneut rückläufig. 2012 wurden sogar weniger als eine Million Rentenzugänge registriert (994.158) – so wenig wie zuletzt Ende der 1980er-Jahre. In Ostdeutschland reduzierte sich die Zahl der Rentenzugänge zwischen 2000 und 2012 von 292.859 auf 210.007.Von den 1,20 Millionen Rentenzugängen im Jahr 2012 entfielen 68,9 Prozent auf Versichertenrenten und 31,1 Prozent auf Renten wegen Todes (insgesamt 374.715 Witwer- und Witwenrenten, Halb- und Vollwaisenrente sowie Erziehungsrenten). Bei 78,5 Prozent der 829.450 Versichertenrenten handelte es sich um Altersrenten (650.767) und 21,5 Prozent waren Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (178.683).
Mit einem Anteil von 42,5 Prozent war die Regelaltersrente die häufigste Altersrente (276.633). Es folgten die Altersrenten für langjährig Versicherte (17,4 Prozent), die Altersrenten für Frauen (17,3 Prozent), für schwerbehinderte Menschen (11,7 Prozent) sowie die Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit (9,2 Prozent). Die 12.306 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte hatten lediglich einen Anteil von 1,9 Prozent an allen Altersrenten. 85,7 Prozent der 178.683 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit waren Renten wegen voller Erwerbsminderung, 13,0 Prozent waren Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. 0,9 Prozent entfielen auf Renten an Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres und 0,4 Prozent auf Renten an Bergleute wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit.
Von den 374.715 Zugängen an Renten wegen Todes waren 66,3 Prozent Witwen- und 16,6 Prozent Witwerrenten, 16,4 Prozent entfielen auf Halbwaisenrenten und 0,3 Prozent auf Vollwaisenrenten. 0,4 Prozent waren Erziehungsrenten.
Die Rentenzugänge bei den Versichertenrenten verteilten sich im Jahr 2012 insgesamt gleichmäßig auf Männer und Frauen (50,5 bzw. 49,5 Prozent). Bei einer Betrachtung der einzelnen Rentenarten variieren die Anteile jedoch zum Teil erheblich. Abseits der Rentenzugänge, bei denen entweder der Anteil der Männer oder der der Frauen bei 100 Prozent lag, war der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/Altersteilzeitarbeit am größten (Männeranteil: 87,0 Prozent). Darauf folgten die Altersrenten für besonders langjährig Versicherte (Männeranteil: 85,8 Prozent), die Renten an Bergleute wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit (85,7 Prozent) sowie die Renten für langjährig Versicherte (80,7 Prozent). Bei den 374.715 Zugängen von Renten wegen Todes lag hingegen erneut der Frauenanteil deutlich über dem der Männer. Dies liegt daran, dass im Jahr 2012 den 248.619 Witwenrenten lediglich 62.315 Witwerrenten gegenüberstanden.
Datenquelle
Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.deBegriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Die Regelaltersrente erhält, wer die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren (60 Monate) erfüllt hat. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 – beginnend mit dem Jahrgang 1947 – schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Für bestimmte Personen bleibt es wegen eines besonderen Vertrauensschutzes bei 65 Jahren (§§ 35, 235 SGB VI).Vorzeitig, also vor Erreichen der Regelaltersgrenze, erhält die Altersrente für langjährig Versicherte, wer das 63. Lebensjahr (in Ausnahmefällen das 62. Lebensjahr) vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate) erfüllt hat (§§ 36, 236 SGB VI).
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde im Zusammenhang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre eingeführt. Ist die Wartezeit von 45 Jahren (540 Monate) erfüllt, kann diese Rente abschlagsfrei nach Vollendung des 65. Lebensjahres (§ 38 SGB VI) in Anspruch genommen werden. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden die meisten Pflichtbeiträge, aber auch Berücksichtigungszeiten wegen Pflege oder Kindererziehung angerechnet.
Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gibt es frühestens mit 60 Jahren (ab Geburtsjahrgang 1952 schrittweise Anhebung auf 62 Jahre), wenn die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist. Für bestimmte Personen bleibt es aufgrund eines besonderen Vertrauensschutzes beim 60. Lebensjahr (§§ 40, 238 SGB VI).
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) vorzeitig frühestens mit 60 Jahren (ab Geburtsjahrgang 1952 schrittweise Anhebung auf 62 Jahre). Abschlagsfrei kann diese Rente derzeit mit 63 Jahren (ab Geburtsjahrgang 1952 schrittweise Anhebung auf 65 Jahre) beansprucht werden. Voraussetzung ist die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (420 Monate). Für bestimmte Personen bleibt es wegen eines besonderen Vertrauensschutzes bei den bisherigen Altersgrenzen (§§ 37, 236a SGB VI). Vor 1951 Geborene können diese Altersrente auch erhalten, wenn anstelle der Schwerbehinderung "nur" Berufs¬ oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt (nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht).
Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhält vorzeitig frühestens mit 63 Jahren, wer vor 1952 geboren und im Zeitpunkt des Rentenbeginns arbeitslos ist, außerdem nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war, in den letzten zehn Jahren für acht Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat (§ 237 SGB VI).
Die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit erhält vorzeitig frühestens mit 63 Jahren, wer vor 1952 geboren ist, 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG) zurückgelegt hat, sofern er in den letzten zehn Jahren für acht Jahre (96 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat (§ 237 SGB VI).
Die Altersrente für Frauen kann vorzeitig frühestens mit 60 Jahren gezahlt werden, wenn die Versicherte vor 1952 geboren ist, nach Vollendung des 40. Lebensjahres über zehn Jahre (also für mindestens 121 Monate) Pflichtbeiträge gezahlt, die Berufstätigkeit aufgegeben oder eingeschränkt und die Wartezeit von 15 Jahren (180 Monate) erfüllt hat (§ 237a SGB VI).
Kinder erhalten nach dem Tod eines Elternteils bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres Waisenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat (§ 48 SGB VI). Bei Schul- oder Berufsausbildung, Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beziehungsweise eines Bundesfreiwilligendienstes oder bei schwerer Behinderung ist die Zahlung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.
Anspruch auf Erziehungsrente haben Versicherte, wenn die Ehe geschieden, ihr geschiedener Ehepartner gestorben ist und sie ein eigenes oder ein Kind des geschiedenen Ehepartners erziehen. Weitere Voraussetzungen sind, dass sie nicht wieder geheiratet, keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet und bis zum Tod des geschiedenen Ehepartners die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Ehe muss grundsätzlich nach dem 30. Juni 1977 geschieden sein (§ 47 SGB VI).
Tabelle: Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)
In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012Rentenzugang | Anteile, in Prozent | |
insgesamt | 1.204.165 | 100,0 |
davon: | ||
Versichertenrenten | 829.450 | 68,9 |
davon: | ||
Renten wegen Alters | 650.767 | 54,0 |
davon: | ||
Regelaltersrenten | 276.633 | 23,0 |
Altersrenten für besonders langjährig Versicherte | 12.306 | 1,0 |
Altersrenten für langjährig Versicherte | 113.053 | 9,4 |
Altersrenten für schwerbehinderte Menschen | 76.201 | 6,3 |
Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeitarbeit | 60.158 | 5,0 |
Altersrenten für Frauen | 112.350 | 9,3 |
Altersrenten für langjährig unter Tage Beschäftigte | 66 | 0,01 |
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit | 178.683 | 14,8 |
davon: | ||
wegen teilweiser Erwerbsminderung | 23.203 | 1,9 |
wegen voller Erwerbsminderung | 153.151 | 12,7 |
an Bergleute wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit | 707 | 0,1 |
an Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres | 1.622 | 0,1 |
Renten wegen Todes | 374.715 | 31,1 |
davon: | ||
Witwenrenten | 248.619 | 20,6 |
Witwerrenten | 62.315 | 5,2 |
Halbwaisenrenten | 61.270 | 5,1 |
Vollwaisenrenten | 1.128 | 0,1 |
Erziehungsrenten | 1.383 | 0,1 |
* gesetzliche Rentenversicherung / hier ohne Knappschaftsausgleichsleistungen, reine KLG-Leistungen, Nullrenten und ohne Renten nach Art. 2 RÜG.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
Tabelle: Rentenzugang (RV*)
In absoluten Zahlen, 1960 bis 2012Deutschland | Westdeutschland | Ostdeutschland | Versichertenrenten** | Renten wegen Todes** | |
1960 | – | 661.646 | – | 427.754 | 233.892 |
1965 | – | 780.546 | – | 504.274 | 276.272 |
1970 | – | 906.485 | – | 608.054 | 298.431 |
1975 | – | 1.014.046 | – | 691.712 | 322.334 |
1980 | – | 932.521 | – | 635.280 | 297.241 |
1985 | – | 905.199 | – | 609.620 | 295.579 |
1990 | – | 1.031.199 | – | 740.639 | 290.560 |
1993 | 1.519.641 | 1.162.460 | 357.181*** | 1.059.361 | 460.280 |
1995 | 1.742.471 | 1.207.333 | 535.138 | 1.295.249 | 447.222 |
2000 | 1.469.661 | 1.176.802 | 292.859 | 1.092.603 | 377.058 |
2001 | 1.384.441 | 1.124.756 | 259.685 | 1.019.221 | 365.220 |
2002 | 1.323.886 | 1.081.355 | 242.531 | 947.891 | 375.995 |
2003 | 1.409.737 | 1.154.512 | 255.225 | 1.001.170 | 408.567 |
2004 | 1.363.233 | 1.112.857 | 250.376 | 977.861 | 385.372 |
2005 | 1.312.124 | 1.072.882 | 239.242 | 937.227 | 374.897 |
2006 | 1.300.352 | 1.088.294 | 212.058 | 916.708 | 383.644 |
2007 | 1.241.647 | 1.020.440 | 221.207 | 865.976 | 375.671 |
2008 | 1.247.447 | 1.026.328 | 221.119 | 873.249 | 374.198 |
2009 | 1.247.364 | 1.027.784 | 219.580 | 869.985 | 377.379 |
2010 | 1.236.702 | 1.013.726 | 222.976 | 856.224 | 380.478 |
2011 | 1.255.878 | 1.034.321 | 221.557 | 878.991 | 376.887 |
2012 | 1.204.165 | 994.158 | 210.007 | 829.450 | 374.715 |
* gesetzliche Rentenversicherung
** bis 1990 Westdeutschland, ab 1993 Deutschland
*** einschließlich der im Jahr 1992 aufgrund technischer Probleme nicht bewilligten Rentenanträge
Quelle: Deutsche Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de