Fakten
Die öffentlichen Haushalte in Deutschland gaben im Jahr 2019 – bereinigt um Zahlungen der öffentlichen Haushalte untereinander – für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben 1.497 Milliarden Euro aus. Die höchsten Ausgaben (nicht bereinigt) entfielen auf den Bereich der Sozialversicherung mit 680 Milliarden Euro, gefolgt von den Ländern (417 Mrd. Euro), dem Bund (397 Mrd. Euro) sowie den Gemeinden und Gemeindeverbänden (277 Mrd. Euro). Die EU-Anteile lagen bei 30 Milliarden Euro.Das notwendige Geld zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten die öffentlichen Haushalte aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Erlösen aus dem Verkauf von Vermögen oder – wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken – über Kredite. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen der öffentlichen Haushalte (ohne Kredite) im Jahr 2019 auf 1.543 Milliarden Euro.
Zwischen 1950 und 2019 sind sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen der öffentlichen Haushalte kontinuierlich gestiegen. Allein zwischen 2000 und 2019 erhöhten sich die Ausgaben bzw. Einnahmen um 55,9 bzw. 57,5 Prozent. In fast allen Jahren seit 1950 übertrafen die Ausgaben der öffentlichen Haushalte die Einnahmen. Die hieraus resultierenden Finanzierungsdefizite wurden vor allem über eine Ausweitung der Verschuldung finanziert. Der Schuldenstand stieg dementsprechend von 9,6 Milliarden Euro im Jahr 1950 auf 538 Milliarden Euro im Jahr 1990 (Westdeutschland). Am 31. Dezember 2009 lagen die Kreditmarktschulden der öffentlichen Haushalte bei 1.694 Milliarden Euro – gegenüber dem Jahr 1991 entspricht das einer Erhöhung des Schuldenstandes um rund 183 Prozent (Deutschland). Nicht zuletzt durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 stiegen die Schulden im Jahr 2010 sprunghaft an und lagen erstmals bei mehr als zwei Billionen Euro. 2012 erreichte die Verschuldung mit 2.068 Milliarden Euro ihren bisher höchsten Stand.
Entgegen dieser jahrzehntelangen Entwicklung war die Verschuldung zwischen 2012 und 2019 insgesamt rückläufig und lag 2019 bei 1.899 Milliarden Euro. Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sank der öffentliche Schuldenstand in diesem Zeitraum von 81,1 auf 59,8 Prozent. Jedoch werden aufgrund der COVID-19-Pandemie die öffentlichen Einnahmen im Jahr 2020 sinken und die öffentlichen Ausgaben steigen. Entsprechend wurde ein Nachtragshaushalt beschlossen, der eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 218,5 Milliarden Euro vorsieht (Stand: 17.06.2020). Zum Vergleich: In der Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 betrug die Nettokreditaufnahme in den Jahren 2009 bzw. 2010 knapp 90 bzw. 64,0 Milliarden Euro.
Dem zu erwartenden Finanzierungsdefizit im Jahr 2020 sind Finanzierungsüberschüsse vorangegangen: 2014 und 2015 lagen die Einnahmen der öffentlichen Haushalte das erste Mal seit den 1950er-Jahren in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über den Ausgaben (8,1 bzw. 29,1 Mrd. Euro). 2019 wurde zum sechsten Mal in Folge ein Finanzierungsüberschuss erzielt (45,2 Mrd. Euro) – 2017 wurde mit 61,9 Milliarden Euro sogar ein neuer Spitzenwert erreicht. Hingegen gab es in den Jahren 1991 bis 2006 nur in einem einzigen Jahr einen Finanzierungsüberschuss. Das Jahr 2000 (plus 18,6 Mrd. Euro) stellt zudem einen Sonderfall dar, da der Bund einmalige Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen in Höhe von 50,8 Milliarden Euro erzielte. Im Jahr 2007 lag der Finanzierungsüberschuss der öffentlichen Haushalte bei 9,0 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 wiesen die öffentlichen Haushalte jedoch erneut ein Finanzierungsdefizit von 4,2 Milliarden Euro aus, das im Jahr 2009 – vor allem bedingt durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise – auf 101,7 Milliarden Euro stieg. Dies ist das bislang höchste Finanzierungsdefizit der öffentlichen Haushalte. 2010 folgte mit einem Minus von 75,0 Milliarden Euro das bisher zweithöchste Finanzierungsdefizit. 2012 und 2013 waren die Defizite mit 11,0 bzw. 7,2 Milliarden Euro wieder deutlich niedriger.
Werden die Ausgaben der öffentlichen Haushalte in Relation zum Bruttoinlandsprodukt gesetzt, ergibt sich die sogenannte Staatsquote (Ausgaben des Staates in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen). Die Staatsquote stieg zwischen 1991 und 1996 von 46,4 auf 48,9 Prozent. Insgesamt war die Staatsquote in den Folgejahren rückläufig und erreichte in den Jahren 2007 und 2008 mit 42,8 bzw. 43,6 Prozent die niedrigsten Werte seit 1990. 2009 und 2010 erhöhte sich die Staatsquote sprunghaft auf 47,6 bzw. 47,3 Prozent. 2011 lag die Staatsquote bei 44,7 Prozent, 2016 bis 2018 jeweils bei 43,9 Prozent.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern: Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte, Vierteljährliche Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts, Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts; Bundesministerium der Finanzen (BMF): Entwicklung der StaatsquoteBegriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Informationen zum Schuldenstand europäischer Staaten erhalten Sie hier...Die öffentlichen Haushalte umfassen den Bund, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Sozialversicherung, die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die kommunalen Zweckverbände sowie Sondervermögen des Bundes und der Länder. Die EU-Anteile sind die aus Deutschland direkt an die EU abgeführten Einnahmen (Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU, Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel der EU, Zölle, Abschöpfungen) sowie die Marktordnungsausgaben der EU an Inländer. Je nach Erhebung sind die öffentlichen Haushalte unterschiedlich abgegrenzt.
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen (Wertschöpfung), soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP ist gegenwärtig das wichtigste gesamtwirtschaftliche Produktionsmaß.
Die Nettokreditaufnahme entspricht der Differenz von Schuldenaufnahme und Schuldentilgung am Kreditmarkt.
Entwicklung der öffentlichen Finanzen
In absoluten Zahlen, 1950 bis 2019
Bereinigte Einnahmen 1 |
Bereinigte Ausgaben 1 |
Finanzierungs- saldo 2 |
Nettokredit- aufnahme / -tilgung 3 |
Schulden- stand 4 |
|
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in Mio. Euro | |||||
2019 | 1.542.690 | 1.497.437 | 45.182 | 12.494 | 1.899.168 |
2018 | 1.482.112 | 1.428.512 | 53.639 | -18.162 | 1.914.050 |
2017 | 1.429.711 | 1.367.850 | 61.897 | -17.814 | 1.967.265 |
2016 | 1.351.851 | 1.326.142 | 25.797 | -13.171 | 2.006.813 |
2015 | 1.301.816 | 1.272.757 | 29.149 | -11.026 | 2.020.704 |
2014 | 1.244.589 | 1.236.659 | 8.080 | -6.781 | 2.043.918 |
2013 | 1.201.058 | 1.208.297 | -7.179 | 21.102 | 2.043.344 |
2012 | 1.163.357 | 1.174.449 | -11.031 | 20.961 | 2.068.289 |
2011 | 1.103.862 | 1.110.165 | -6.418 | 24.467 | 2.025.438 |
2010 | 1.030.908 | 1.105.876 | -74.989 | 63.955 | 2.011.677 |
2009 | 1.011.429 | 1.113.124 | -101.714 | 89.739 | 1.694.368 |
2008 | 1.051.605 | 1.055.965 | -4.213 | 20.477 | 1.577.881 |
2007 | 1.026.688 | 1.017.532 | 8.954 | 14.946 | 1.552.371 |
2006 | 990.134 | 1.004.943 | -14.705 | 39.309 | 1.545.364 |
2005 | 946.460 | 1.002.244 | -55.787 | 53.325 | 1.489.853 |
2000 | 979.322 | 960.788 | 18.552 | 19.763 | 1.210.918 |
1995 | 889.492 | 950.523 | -60.931 | 48.970 | 1.018.767 |
1990 | 557.977 | 585.228 | -27.147 | 37.120 | 538.334 |
1985 | 444.788 | 463.807 | -18.871 | 20.738 | 388.436 |
1980 | 352.796 | 379.188 | -26.505 | 27.659 | 238.897 |
1975 | 235.558 | 269.574 | -33.961 | 27.731 | 130.008 |
1970 | 96.279 | 100.382 | -4.081 | 3.222 | 64.210 |
1965 | 66.625 | 71.878 | -5.253 | 4.003 | 44.697 |
1955 | 27.506 | 26.196 | 1.314 | 690 | 21.357 |
1950 | 13.520 | 14.388 | -868 | 310 | 9.574 |
2019 5 | Einnahmen | Ausgaben |
---|---|---|
in Mio. Euro | ||
Bund | 411.795 | 397.003 |
EU-Anteile | 29.924 | 29.924 |
Länder | 433.913 | 417.203 |
Gemeinden/ Gemeindeverbände |
282.352 | 276.726 |
Sozialversicherung | 688.055 | 679.929 |
1 bis einschließlich 1990: Früheres Bundesgebiet. 1950 Bundesgebiet ohne Berlin. Bis einschließlich 1959 ohne Saarland. Ab 1974 erweiterter Berichtskreis. Ab 1998 ohne Krankenhäuser und Hochschulkliniken mit kaufmännischem Rechnungswesen und ohne Zusatzversorgungskassen der Sozialversicherung. Ab 2012 vierteljährliche Kassenstatistik (Kern- und Extrahaushalte, 2012: ohne kommunale Zweckverbände); aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise sind die Ergebnisse mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar.
2 Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen einschließlich haushaltstechnischer Verrechnungen (- = Finanzierungsdefizit, + = Finanzierungsüberschuss); nicht identisch mit dem Finanzierungssaldo des Staates der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
3 negatives Vorzeichen = Nettotilgung.
4 jeweils zum 31.12.; ab 2006 einschließlich ausgewählter öffentlicher Extrahaushalte; ab 2010 einschließlich aller Extrahaushalte. Bis 2009 Kreditmarktschulden einschließlich Kassenkredite; ab 2010 Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich: Wertpapierschulden, Kredite und Kassenkredite.
5 Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik (Kern- und Extrahaushalte), nicht addierbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern: Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte, Vierteljährliche Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts, Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts