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Internationale Schutzbegleitung | Kriege und Konflikte | bpb.de

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Internationale Schutzbegleitung

Mieke Wolter

/ 7 Minuten zu lesen

Internationale unbewaffnete Teams begleiten Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten in Ländern, in denen diese bedroht, verfolgt und ermordet werden. Die internationale Begleitung stellt einen Schutz vor diesen Anfeindungen und Gefährdungen dar und eröffnet somit Handlungsspielräume für die Menschenrechtsarbeit vor Ort.

Am Internationalen Tag gegen Homophobie 2012 erinnerten Demonstranten in Tegucigalpa an den ermordeten Erick Martinez Avila, Journalist und Sprecher der Organisation für lesbische, schwule, transsexuelle und bisexuelle Menschen. (© picture-alliance/dpa, Gustavo Amador)

In innerstaatlichen Konflikten engagieren sich Aktivistinnen zivilgesellschaftlicher Organisationen, kritische Journalisten und Gewerkschafterinnen für die Einhaltung der Menschenrechte, setzen sich für die Meinungs- und Pressefreiheit ein, machen auf Ungerechtigkeiten aufmerksam, stärken benachteiligte und unterdrückte Gruppen (z.B. Frauen sowie Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden) und kämpfen für die Rechte der indigenen Bevölkerung, oftmals verbunden mit dem Schutz der Flüsse und Wälder, der Landrechte von Kleinbäuerinnen und -bauern. In ihrer Arbeit und ihrem Engagement stehen diese Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger (MRV) häufig den Interessen derjenigen im Weg, die von gesellschaftlicher Diskriminierung, Spaltung und Konflikten profitieren, weil die herrschenden Verhältnisse ihre Machtposition und ihren Besitz sichern. Deshalb sind die MRV vielerorts Opfer von Überwachung, Stigmatisierung, Kriminalisierung und Drohungen, um ihre Menschenrechtsarbeit zu stören und zu verhindern. In vielen Fällen werden die Drohungen in die Tat umgesetzt, und es kommt zu gewaltsamen Angriffen bis hin zum Mord.

Wie funktioniert internationale Schutzbegleitung?

Internationale Nichtregierungsorganisationen begleiten lokale Menschenrechtsorganisationen. In der Regel gehen der Entsendung von Begleiterinnen und Begleitern in ein Land Anfragen der lokalen Zivilgesellschaft sowie eine gründliche Analyse der Eignung der Methode der internationalen Schutzbegleitung in dem jeweiligen Land voraus. Wenn die betreffende Organisation zum ersten Mal eine Begleitung anfragt, wird zunächst eine umfassende Risiko- und Netzwerkanalyse unternommen.

Wenn die Parameter stimmen, kann die Begleitung der Organisation aufgenommen werden. Die Schutzbegleitung umfasst – je nach Bedarf und Bedrohungslage – die Anwesenheit bei Einzelereignissen, wie einer Demonstration oder Versammlung, oder für mehrere Tage oder Wochen. In einigen Fällen werden beispielsweise Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte zu Gerichtsprozessen oder Kleinbauernaktivistinnen und -aktivisten auf ihren Reisen zu Treffen mit Mitgliedern anderer Gemeinden begleitet. Der regelmäßige Besuch der begleiteten Organisationen in ihren Büros gehört ebenso dazu wie die dauerhafte Präsenz in Gemeinden und in Lagern von Geflüchteten. Für die aus dem Ausland kommenden Schutzbegleiterinnen und Schutzbegleiter werden zumeist Häuser angemietet, in denen sie gemeinsam arbeiten und leben.

Grundlage der internationalen Schutzbegleitung ist ein Konzept der Abschreckung. Potenzielle Angreifer sollen durch die Präsenz internationaler Begleiterinnen und Begleiter von Gewaltakten abgehalten werden. Durch deren Anwesenheit erhöht sich das Risiko für sie, entdeckt und politisch wie juristisch zur Verantwortung gezogen zu werden. Werden die begleiteten Personen angegriffen, kann dies zudem zu politischem und wirtschaftlichem Druck von Seiten der internationalen Gemeinschaft auf den verantwortlichen Staat führen. Regierungen wollen in der Regel vermeiden, für Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land von der internationalen Gemeinschaft kritisiert zu werden, insbesondere dann, wenn sie sich durch die Unterzeichnung internationaler Konventionen zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet haben.

In dem so gewonnenen Handlungsspielraum ist es den begleiteten MRV möglich, sich gewaltfrei für die Lösung des Konflikts und die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Somit stellt die Schutzbegleitung ein wirksames Instrument im Rahmen der friedlichen Konfliktbewältigung dar. Damit das Schutzkonzept erfolgreich etabliert werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Die "Androhung" politischer Konsequenzen bei Menschenrechtsverletzungen muss glaubwürdig sein.

  • Die begleitende Organisation muss über die Mittel und Kontakte zu international einflussreichen Bewegungen, Institutionen und Personen verfügen, um diese Glaubwürdigkeit auch tatsächlich aufbauen zu können.

  • Außerdem müssen die potenziellen Verursacher von Menschenrechtsverletzungen über den Sinn und das Vorhaben des Schutzkonzeptes und der damit verbundenen Begleitung informiert sein.

Dies erreichen die begleitenden Organisationen, indem sie die Grundsätze ihrer Arbeit und ihre Ziele in die breite Öffentlichkeit kommunizieren. Dazu gehören Gespräche mit Regierungseinrichtungen, mit der Polizei (ggf. mit dem Militär) sowie der Kontakt zu Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft und zu Medien. Die Entsendung internationaler Begleiterinnen und -begleiter erfolgt ausschließlich in Regionen, wo davon ausgegangen werden kann, dass internationale Aufmerksamkeit eine abschreckende Wirkung auf die potenziellen Angreifer hat.

Das von der Nichtregierungsorganisation peace brigades international (pbi) entwickelte Schutzkonzept wird mittlerweile von mehreren Organisationen angewandt, darunter von den Nonviolent Peace Forces (u.a. im Irak und auf den Philippinen), ACOGUATE (Guatemala), CAREA (Guatemala und Mexiko) und PROAH (Honduras).

Konkrete Praxis: peace brigades international

pbi wurde 1981 von Friedensaktivistinnen und -aktivisten aus vier Kontinenten in Kanada gegründet. Zu den Mitbegründern gehörten die World Peace Brigades for Nonviolent Action. Erste international zusammengesetzte Freiwilligenteams von pbi begannen 1983 ihre Arbeit. Die Teams waren über mehrere Jahre in Guatemala, El Salvador, Sri Lanka, Nordamerika, Kosovo, Haiti und der DR Kongo tätig. Derzeit begleitet pbi MRV in Kolumbien, Mexiko, Guatemala, Costa Rica und Honduras. Hinzu kommt die psychosoziale Begleitung von nicaraguanischen Aktivistinnen und Aktivisten im Exil. Darüber hinaus werden von pbi MRV und andere Aktivistinnen und Aktivisten in Kenia, Nepal und Indonesien beim Auf- und Ausbau eigener Kapazitäten unterstützt.

Die Einsätze der Freiwilligen werden von zahlreichen Gruppen in Europa, Kanada und den USA getragen, in denen sich viele hundert Ehrenamtliche engagieren. Diese Ländergruppen nehmen folgende Aufgaben wahr: Anwerbung, Vorbereitung und Begleitung von Freiwilligen, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Netzwerkbildung und politische Anwaltschaftsarbeit (Advocacy). Advocacy-Arbeit bedeutet, dass pbi über den Austausch mit unterschiedlichen politisch wirksamen Akteuren auf die Menschenrechtssituation in den Projektländern hinweist und so auf eine Politik im Sinne der Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte hinwirkt. Das internationale Koordinationsbüro von pbi hat seinen Sitz in Brüssel.

Die Schutzbegleitung vor Ort bedeutet konkret, dass international zusammengesetzte Teams in einer oder mehreren Städten des jeweiligen Projektlandes leben und arbeiten. Die Freiwilligen bleiben zumeist ein Jahr vor Ort. Ihr zeitlich versetzter Einsatz ermöglicht eine ständige Präsenz. Die kontinuierliche Weitergabe von Informationen wird durch das präzise und detailreiche Dokumentieren aller relevanter Begebenheiten und Vorfälle garantiert, die von den begleiteten Organisationen berichtet werden. Das auf diese Weise angesammelte fundierte Hintergrundwissen ist die Grundlage für ein im Kontakt mit nationalen Behörden sicheres und kompetentes Auftreten, bei dem pbi ihren Sorgen und Bedenken angesichts konkreter Vorfälle Ausdruck verleiht.

In regelmäßig erscheinenden Newslettern, Rundbriefen und Veröffentlichungen berichtet pbi über die Lage der Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort. Die Begleitung kann zudem auch die Weiterbildung in Workshops mit dem Ziel der Verbesserung der Begleitung und des Schutzes von Mitgliedern der Partnerorganisationen enthalten. Um nicht selbst zur Verschärfung der Konflikte beizutragen, gelten bei der Arbeit von pbi die Prinzipien der Nichteinmischung, der Überparteilichkeit sowie der weltanschaulichen und politischen Unabhängigkeit.

Beispiel Honduras

Mit dem Militärputsch in Honduras im Jahr 2009 hat sich die Sicherheitslage für MRV, insbesondere in den Bereichen Landrechte, Recht auf sexuelle Orientierung und Identität sowie Recht auf freie Meinungsäußerung Interner Link: spürbar verschlechtert. Von 2009 bis März 2020 wurden in Honduras mindestens 335 Personen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung (LGBTIQA+) getötet. Die nichttödlichen Übergriffe summieren sich auf viele Hundert pro Jahr. Über 300 Fälle liegen bei den Staatsanwaltschaften, ohne dass es bislang zu Prozessen oder Verurteilungen kam. Mehr als 90 % dieser Hassverbrechen blieben ungestraft.

pbi begleitet seit 2015 die lokale Organisation Arcoíris (spanisch: Regenbogen), die das Menschenrecht auf sexuelle Vielfalt schützt, indem sie Rechtsfälle und Prozesse im Zusammenhang mit diesen Menschenrechtsverletzungen begleiten, Veranstaltungen und Schulungen für Organisationen durchführt sowie regionale Kampagnen und Lobbyarbeit organisiert, um z.B. gerechtere Gesetze zu fördern. Angesichts täglich erlebter gesellschaftlicher Stigmatisierung, Ausgrenzung und Angriffen spielt die psycho-emotionale Begleitung durch pbi gerade bei dieser Personengruppe eine große Rolle.

Ein Beispiel für die Verteidigung der freien Meinungsäußerung ist die Arbeit der Journalistin Dina Meza, die seit 2014 von pbi begleitet wird. Sie ist Direktorin der Assoziation für Demokratie und Menschenrechte in Honduras (ASOPODEHU), Präsidentin von PEN Honduras und Korrespondentin für Reporter ohne Grenzen. 2013 gründete Dina Meza die Online-Zeitung "Pasos de Animal Grande", in der sie auf aktuelle Menschenrechtsverletzungen aufmerksam macht. Darüber hinaus verteidigt sie andere Journalisten und wortführende Aktivistinnen sozialer Bewegungen die wegen ihrer politischen Meinungen und Überzeugungen bedroht und verfolgt werden.

Auch das Honduranische Zentrum zur Förderung der Gemeindeentwicklung (CEHPRODEC), eine Organisation, die sich dem Schutz der Rechte bäuerlich-ländlicher Bevölkerungsgruppen verschrieben hat, wird seit Mai 2014 von pbi begleitet. CEHPRODEC bietet Unterstützung für die Durchführung von Infoveranstaltungen zu Energieprojekten und organisiert Befragungen der von den Projekten betroffenen Bevölkerung. Mithilfe der Ergebnisse konnte die Vergabe von Konzessionen an Bergbauunternehmen in zahlreichen Fällen verhindert werden. Auch bei diesen Versammlungen ist pbi als Beobachterin zugegen.

2016 erlangte der Bürgerrat der Volks- und Indigenenorganisationen von Honduras (COPINH) der Volksgruppe der Lenca, die sich für die Rechte der indigenen Bevölkerung in Honduras einsetzt, internationale Aufmerksamkeit, als ihre Koordinatorin Berta Cáceres ermordet wurde. Wenige Monate nach ihrer Ermordung nahm pbi die Begleitung der Organisation auf. Von da an war pbi bei nahezu allen Gerichtsverhandlungen gegen die Täter anwesend.

Ein weiteres Beispiel für die Verteidigung von Landrechten ist die 1985 gegründete Nationale Union der Landarbeiter (CNTC). Die CNTC setzt sich als Landwirtschafts- und Gewerkschaftsorganisation für die Verteilung von Land ein. Kleinbäuerliche Familien werden dabei unterstützt, Land zu bekommen, um damit ihre Lebensgrundlage zu sichern. Darüber hinaus führt die CTNC Forschungen durch und überwacht rechtsrelevante Verfahren, wie Landvermessungen, die Legalisierung von Landbesitz oder Räumungen. Das pbi-Projekt in Honduras begleitet seit Mai 2018 strafrechtlich verfolgte Mitglieder der CNTC, z.B. Kleinbäuerinnen und -bauern, landesweit bei Versammlungen und Gerichtsverhandlungen.

Weitere Inhalte

Mieke Wolter war während des Studiums der Sozial- und Politikwissenschaften u.a. für einen Europäischen Freiwilligendienst in Palästina und hat danach mehrere Jahre in der Begleitung geflüchteter Jugendlicher gearbeitet. Von 2019-2020 war sie als Freiwillige für pbi in Honduras. Derzeit arbeitet sie für pbi Deutschland als Projektreferentin für Honduras.