Verschiebung der Altersstruktur
Demografischer Wandel und Rentenfinanzierung
Gerhard BäckerErnst Kistler
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Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Gesamtbevölkerung leicht abnimmt. Entscheidend ist hierbei aber, dass sich die Altersstruktur stark verschiebt.
Entscheidender als die Gesamtentwicklung der Bevölkerungszahl (in einem sehr dicht besiedelten Land) ist hingegen die Verschiebung der Altersstruktur: Die Zahl der älteren Menschen (65 Jahre und mehr) wird erheblich steigen, von 18,4 Mio. im Jahr 2021 auf etwa 21,5 Mio. im Jahr 2070 (vgl. Abbildung "Entwicklung von Bevölkerung und Altersstruktur 1960 - 2070").
Dies bedeutet, dass der Anteil der 65-Jährigen und älteren an der Gesamtbevölkerung sich dadurch deutlich von 22,1 Prozent (2020) auf 27,5 Prozent (2070) erhöht (obwohl die zuwandernde Bevölkerung im Schnitt deutlich jünger ist). Allerdings: Ob die 65- bis 70-Jährigen im Jahre 2060 wirklich noch als "alt" gelten oder ob im Zuge der ansteigenden Lebenserwartung und auch eventuell steigender Alterserwerbstätigkeit die Grenze dann ab 70 Jahren gesetzt wird, bleibt zu problematisieren. Bei einer Grenzziehung ab 70 Jahren im Jahr 2060 würde natürlich der Altenanteil an der Bevölkerung entsprechend niedriger ausfallen.
Betrachtet man den Alterungsprozess über die Zeit, dann lässt sich erkennen, dass es gerade die geburtenstarken Jahrgänge sind ("Baby-Boomer"), die in den nächsten Jahren ins Rentenalter nachrücken (vgl. Abbildung "Alterung der geburtenstarken Jahrgänge im Verlauf der Jahre 2022 - 2070").
Altenquotient, Jugendquotient, Gesamtquotient
Bezieht man die Zahl der Älteren nicht auf die Gesamtbevölkerung, sondern auf die Bevölkerung im mittleren Lebensalter, das sind die Personen, die als erwerbsfähig gelten, errechnet sich ein so genannter Altenquotient. In der Regel wird dieser Quotient als Verhältnis der Zahl der über 65-Jährigen zur Zahl der Personen im Erwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren berechnet.
Früher sprach man – weniger korrekt, aber plastischer – auch vom Altenlastquotienten. Der Altenquotient kann natürlich auch auf andere Weise abgegrenzt werden (z. B. 15-60, 18-65 usw. als Nenner des Bruches). An den Trends ändert sich dadurch wenig, wohl aber an der Höhe der Quotienten.
Der Altenquotient spielt für die Frage nach der Finanzierbarkeit der Alterssicherung allgemein und der Rentenversicherung im Besonderen eine zentrale Rolle. Er wird in der öffentlichen Debatte über die Finanzierbarkeit der Renten als Indikator und Beleg für die entstehenden – häufig als nicht mehr tragbar angesehenen – Belastungen der ökonomisch aktiven Altersgruppe verwendet. Der Altenquotient ist in der hier verwendeten Abgrenzung (65-Jährige und ältere auf 100 Personen im Erwerbsalter zwischen 20 und 65 Jahren) von 19,3 im Jahr 1960 auf 36,9 im Jahr 2020 gestiegen (vgl. Abbildung Demografische Quotienten: "Alten-, Jugend- und Gesamtquotient 1960-2070").
Bis zum Jahr 2070 wird nach der Variante 15 des Statistischen Bundesamtes ein Anstieg auf 50,5 erwartet. Bildlich gesprochen müssen dann zwei Personen im Erwerbsalter zwei Rentner:innen "schultern". Führt dies nicht zu enormen Abzügen vom verfügbaren Einkommen der Jüngeren? Sind die Jüngeren noch bereit für die Alten zu zahlen, ohne sicher zu gehen, selbst noch eine ausreichende Absicherung im Alter zu erreichen? Müssen nicht die Ansprüche der Älteren begrenzt und das Umlageverfahren durch eine stärkere Eigenvorsorge ersetzt werden, um die Probleme der Zukunft zu lösen? Die hinter diesen Fragen stehende Argumentation ist einfach und zugleich eingängig, und sie dient als Beleg für die Absenkung des Rentenniveaus, für eine weitere Anhebung des Regelrentenalters oder für einen Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge. Sie ist aber zu vereinfachend und zu dramatisierend, weil die Finanzierbarkeit der Alterssicherung keineswegs allein von der Entwicklung dieser Verhältniszahlen abhängt.
Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.
Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.