Ist die demografische Belastung noch zu schultern, wenn immer weniger Menschen im erwerbstätigen Alter immer mehr Menschen im Rentenalter finanzieren müssen? Diese Frage erscheint einleuchtend, ist jedoch eindeutig zu kurz gegriffen. Denn die demografischen Verschiebungen sind weder der einzige noch der wichtigste Faktor für die Finanzierung des Sozialstaates allgemein und der Alterssicherungssysteme im Besonderen. Zu berücksichtigen ist zunächst, dass sich die zukünftigen finanziellen Belastungen der nachrückenden Generation nicht allein aus der Gegenüberstellung von "älterer" Bevölkerung und Bevölkerung "im erwerbsfähigen Alter" ableiten lassen. Der Blickwinkel ist zu erweitern: Es geht um die Relation von "Aktiven" zu "Inaktiven" insgesamt, d.h. um das Problem, welcher Anteil der Wertschöpfung auf all jene Personen übertragen werden muss, die über kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügen.
Dieser Aspekt, dass die Jungen (Kinder und Jugendliche) genauso wie die Alten von dem erwirtschafteten Produkt mit unterhalten werden müssen, war für die Vergangenheit von erheblicher Bedeutung. Da sich allerdings der Jugendquotient nach der Vorausberechnung nur noch schwach nach unten entwickelt und nahezu stagniert, ist insofern die zukünftige Entlastung begrenzt. Bei der Interpretation von Gesamtquotienten ist zudem zu bedenken, dass zwar Alten- und Jugendquotient gemeinsam zu beachten sind, dass aber Umschichtungen zwischen Jugend- und Alterslasten nicht automatisch erfolgen. Während nämlich der Unterhalt älterer Menschen nahezu vollständig von den steuer- und beitragsfinanzierten Sicherungsinstitutionen getragen wird, muss der individuelle Unterhalt der Kinder und Jugendlichen zu einem großen Teil privat, d. h. von den Eltern bestritten werden. Eine umstandslose Umschichtung ist allein deswegen nicht möglich, weil durch Steuer- bzw. Beitragsabzüge alle Erwerbstätigen betroffen sind und die Empfänger:innen anonym sind, während die individuellen Ausgaben für Kinder von ihren Eltern finanziert werden.
Erwerbstätige und Nicht-Erwerbstätige
Der Blick auf die Kinder und Jugendlichen weist aber darauf hin, dass es nicht nur die Älteren sind, die als nicht mehr Erwerbstätige Übertragungen von den Jüngeren erhalten. Es ist vielmehr so, dass auch unter den Personen im Erwerbsalter nur ein Teil überhaupt erwerbstätig ist und ein Erwerbseinkommen bezieht. Das Erwerbseinkommen wiederum ist die Grundlage für die Zahlung von Steuern oder Beiträgen zur Finanzierung der sozialen Sicherung allgemein und den Alterssicherungssystemen im Speziellen oder auch für private Übertragungen. Zu denken ist etwa an Hausfrauen, die durch ihre Arbeit unbestreitbar einen wichtigen Beitrag zum Wohlstand leisten, aber nicht im Sinne der offiziellen Ökonomie bzw. der Rentenbeiträge, die direkt vom Lohn aus abhängiger Beschäftigung abgeleitet werden. Genau genommen müssten derartige Betrachtungen auch um die meisten Selbstständigen und die Beamt:innen bereinigt werden.
Deshalb haben die Erwerbstätigenzahlen und -quoten eine entscheidende Bedeutung. Die Zahl der Erwerbstätigen muss ins Verhältnis zur Bevölkerung insgesamt und zu den Nicht-Erwerbstätigen gesetzt werden. Hinsichtlich der Besetzungsstärke der "aktiven" Generation kommt es also nicht auf die Zahl der Erwerbsfähigen, sondern auf die Zahl der tatsächlich Erwerbstätigen an. Für die Frage nach der Belastung der Rentenversicherung ist insofern der Altenquotient ungeeignet; aussagefähiger sind der Rentenfallquotient (Verhältnis zwischen der Anzahl der zu zahlenden Renten und der Anzahl der beitragszahlenden Versicherten) oder präziser noch das Verhältnis von „Äquivalenzbeitragszahler“ zu „Äquivalenzrentner“. Diese Quotienten reflektieren die zukünftige Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung schon um einiges genauer und ihr Anstieg fällt umso weniger stark aus, je deutlicher sich die Erwerbstätigenquote nach oben entwickelt.
Rentnerquotient: Äquivalenzbeitragszahler und Äquivalenzrentner
Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler wird ermittelt, indem die Summe der Beiträge aller versicherungspflichtig Beschäftigten, der geringfügig Beschäftigten und der Bezieher:innen von Arbeitslosengeld durch den auf das Durchschnittsentgelt der Versicherten entfallenden Beitrag zur allgemeinen Rentenversicherung dividiert wird. Die Ermittlung der Anzahl der Äquivalenzrentner erfolgt durch Division des Gesamtrentenvolumens durch eine Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten. Das spiegelt das Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern wider.
Wenn es dazu kommt, dass sich die Frauenerwerbstätigenquote weiter erhöht und die Zahl der Arbeitslosen abgebaut wird, nimmt die Entwicklung der Erwerbstätigen einen anderen Verlauf als die Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Es verbessert sich im Übrigen dabei nicht nur die Einnahmebasis der Rentenversicherung, zugleich vermindern sich auch arbeitsmarktbedingte Ausgaben, insbesondere im Bereich des SGB III und SGB II.
Insofern ist die zukünftige Entwicklung der Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Demografische Berechnungen müssen also mit Prognosen über die Entwicklung von Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit kombiniert werden. Auf demografische Vorausberechnungen reduzierte Aussagen geben notwendigerweise ein einseitig verkürztes und damit falsches Bild über die Zukunft.