Die Rentenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren: Was in einem Monat an Ausgaben entsteht, (weit überwiegend für die Zahlung der laufenden Renten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten), muss im selben Monat an Einnahmen zufließen. Die Einnahmen setzen sich dabei aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und aus den steuerfinanzierten Zuschüssen des Bundes zusammen (vgl.
Die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben
Finanzierungsprobleme entstehen jeweils dann, wenn die Ausgaben und die Einnahmen nicht nur kurzfristig voneinander abweichen. Da wir in einer Welt steigenden Einkommens leben, geht es dabei um die Abweichung der Zuwächse: Woran liegt es, wenn der Zuwachs der Ausgaben und der Zuwachs der Einnahmen über das ganze Jahr hinweg unterschiedlich ausfallen? Dieser Blick auf die Steigerungsraten bedeutet allerdings nicht, dass es sich hierbei um reale Zuwächse handelt. Denn als Folge des gleichzeitigen Anstiegs des Preisniveaus fallen die realen, d.h. preisbereinigten Erhöhungen weit geringer aus und können sogar negativ sein.
Entwicklung der Rücklagen der Gesetzlichen Rentenversicherung* 1990 - 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de
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Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die über einen eigenständigen Haushalt abgewickelt wird, äußert sich ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben unmittelbar und sichtbar im Abbau oder Zuwachs der Rücklagen (vgl. Abbildung "Entwicklung der Rücklagen der Gesetzlichen Rentenversicherung 1990 - 2022").
Bei den anderen Regelalterssicherungssystemen werden die Finanzierungsprobleme hingegen nicht gleichermaßen unmittelbar sichtbar. Die Beamtenversorgung beispielsweise ist in die allgemeinen Haushalte der Gebietskörperschaften eingebettet und wird über Steuern finanziert. Steigen hier die Ausgaben überproportional an, muss der Mehraufwand durch Kürzungen bei den anderen öffentlichen Leistungen oder durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden. Im Unterschied zu Beitragssatzerhöhungen lassen sich Steuererhöhungen aber nicht einzelnen Ausgaben zurechnen.
Eine Störung des Gleichgewichts von Einnahmen und Ausgaben in der GRV kann mehrere Ursachen haben, denn auf die Finanzlage der GRV wirken Faktoren ein, die sowohl die Einnahmen wie die Ausgaben betreffen. Dies lässt sich vereinfachend systematisieren:
Die Rentenausgaben in einem Jahr errechnen sich aus
der Zahl der Rentner:innen bzw. der Zahl der Renten und
der durchschnittlichen Höhe der Rente.
Die Beitragseinnahmen errechnen sich – bei gegebenem Beitragssatz und gegebener Höhe des Bundeszuschusses (!) – aus
der Zahl der versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigten und
der durchschnittlichen Höhe des versicherungspflichtigen Bruttoentgelts (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze!).
Diese Faktoren sollen näher erläutert werden:
1. Zahl der Renten
Die Zahl der Renten ist abhängig von
den demografischen Bedingungen (Größenordnung, Altersstruktur und Lebenserwartung der Bevölkerung),
dem Anteil der Rentenberechtigten an der Bevölkerung und
den Altersgrenzen, dem durchschnittlichen Rentenzugangsalter und der durchschnittlichen Rentenbezugsdauer.
2. Durchschnittliche Rentenhöhe
Die durchschnittliche Rentenhöhe ist abhängig von
der Höhe der jeweiligen individuellen Renten – nach Maßgabe der Rentenformel – und
der jährlichen Erhöhung aller Renten – nach Maßgabe der Rentenanpassungsformel.
3. Zahl der versicherungspflichtig Beschäftigten
Die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten ist abhängig von
demografischen Bedingungen (Größenordnung, Altersstruktur und Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung),
der Zahl der tatsächlich Erwerbstätigen (also ohne Arbeitslose und Nicht-Erwerbstätige) und
dem Anteil der versicherungspflichtig Beschäftigten an den Erwerbstätigen.
4. Durchschnittliche Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts
Das durchschnittliche Bruttoentgelt ist abhängig von
dem durchschnittlichen Lohn-/Gehaltssatz der beitragspflichtig Beschäftigten je Stunde,
der durchschnittlichen Arbeitszeit je Beschäftigten und
der durchschnittlichen Erhöhung der Arbeitsentgelte im jeweiligen Jahr.
Arbeitnehmereinkommen und Rentenhöhe
Betrachtet man die Faktoren (2) und (4), dann spielen vor allem die Zuwächse gegenüber dem Vorjahr eine entscheidende Rolle: Es kommt also auf das Verhältnis der jährlichen Anpassung der Renten und der jährlichen Erhöhung der beitragspflichtigen Entgelte an.
Das Prinzip einer gleichgerichteten Steigerung von Arbeitnehmereinkommen und Renten ist der Kern der sogenannten dynamischen Rente. Deren Ziel ist es, den erreichten Lebensstandard im Alter zu sichern und die Rentner:innen automatisch an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung der aktiven Generation teilhaben zu lassen. Fallen hingegen die Rentenanpassungen stärker aus als die Zuwächse bei den Arbeitnehmereinkommen belastet dies die Finanzlage. Im umgekehrten Fall, wenn die Rentenanpassung hinter der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zurückbleibt, führt dies zu einer Entlastung auf der Ausgabenseite der Rentenversicherung.
Geht man von dem Ideal einer gleichgerichteten Entwicklung von Rentenanpassung und Lohnerhöhungen aus, gilt die Aussage: "Für die Rentenfinanzen spielt die funktionelle Einkommensverteilung allerdings nur eine untergeordnete Rolle, weil nicht nur die Einnahmen, sondern anpassungsbedingt auch die Ausgaben von der Lohnentwicklung abhängen. Überproportional steigende Kapitaleinkommen alleine erschweren die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht. Hierzu kommt es jedoch dann, wenn der Rückgang der Lohnquote auf einer veränderten Zusammensetzung der Erwerbspersonen zugunsten nicht Rentenversicherter beruht"
Diese Kopplung der dynamischen Rente an die Lohnentwicklung weist jedoch immer eine Zeitverzögerung auf. Denn die Maßgrößen basieren auf den Ergebnissen der Statistik, die die konkrete Lohnentwicklung in einem Jahr naturgemäß erst zu Beginn des Folgejahres verlässlich feststellen kann. Die jeweils zur Mitte eines Jahres in Kraft tretenden Rentenanpassungen beziehen sich also auf die durchschnittlichen Lohnsteigerungen im Vorjahr gegenüber dem Vorvorjahr. Ein Beispiel: Die Rentenanpassung im Jahr 2022 nimmt Bezug auf die durchschnittliche Höhe der Löhne im Jahr 2021 gegenüber dem Durchschnittswert im Jahr 2020 – immer festgemacht an den nominalen Werten.
Daraus folgt, dass bei einer schwachen Lohnentwicklung, die über Jahre hinweg niedrige oder sogar keine Zuwachsraten aufweist, die Ausgaben schneller als die Einnahmen steigen. In einer ökonomischen Krise und in Zeiten eines wirtschaftlichen wie politischen Drucks auf das Lohnniveau kommt es deshalb zu Einnahmeproblemen im Verhältnis zu den Ausgaben, da deren Zuwächse sich noch an den höheren Werten der Vorjahre orientieren. Dies war im Verlauf der Jahre nach der Jahrtausendwende der Fall. Die Abbildung "Entwicklung der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssumme je beschäftigten Arbeitnehmer" bezieht sich dabei auf die Entwicklung der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltssumme je Arbeiternehmer:in (brutto), die aber in etwa der Entwicklung der versicherungspflichtigen Entgelte entspricht.