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Angleichung der Versicherungsrenten: Der Fortschritt als Schnecke | Rentenpolitik | bpb.de

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Angleichung der Versicherungsrenten: Der Fortschritt als Schnecke Ausbau der Alterssicherung von Frauen

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 2 Minuten zu lesen

Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Versichertenrenten von Männern und Frauen ist in den letzten Jahren gesunken. Eine Angleichung ist noch lange nicht in Sicht. Vor allem die anhaltenden Entlohnungsunterschiede zwischen Männern verhindern dies. Hinzu kommt, dass immer mehr Frauen eine Teilzeitarbeit ausüben.

Garten-Schnirkelschnecke auf der Blüte eines Rainfarns. Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Versichertenrenten von Männern und Frauen ist in den letzten Jahren gesunken, eine Angleichung ist jedoch noch lange nicht in Sicht. (© picture-alliance, blickwinkel)

Frauenerwerbstätigenquoten in West- und Ostdeutschland 1991 und 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Die deutsche Gesellschaft ist durch einen anhaltenden sozialen Wandel geprägt, der sich vor allem in einer Veränderung der Geschlechterrollen sowie der privaten Lebensformen niederschlägt. Die Trends sind bekannt: Steigende Erwerbstätigkeit und Bildungsbeteiligung von Frauen und deren Wunsch nach einer unabhängigen und eigenständigen Lebensführung auf der einen Seite − niedrige Geburtenziffern, späte Heirat, gestiegenen Scheidungszahlen und Tendenzen zur Wiederheirat sowie zu nicht-ehelichen Lebensformen auf der anderen Seite. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht sich von Kohorte zu Kohorte und die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen werden kürzer und seltener. Die noch unmittelbar nach der Wiedervereinigung unterschiedlichen Erwerbstätigenquoten der Frauen in West- und Ostdeutschland haben sich weitgehend eingeebnet (vgl. Abbildung "Frauenerwerbstätigenquoten in West- und Ostdeutschland 1991 und 2022"). Die lebenslange sog. "Nur-Familienhausfrau" ist auch in den alten Bundesländern zu einer seltenen Ausnahme geworden.

Deshalb ist zu erwarten, dass die nachfolgenden Frauengenerationen im Durchschnitt längere Versicherungsverläufe aufweisen, auch begünstigt durch die additive Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten, und die in den Rentenbezug nachrückenden Jahrgänge jeweils durchschnittlich höhere Renten erhalten werden. Allerdings: Eine Anpassung an die Männerrenten ist nicht in Sicht. Denn für berufstätige Frauen hat sich an der traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung nur wenig verändert, nach wie vor beteiligen sich die Männer lediglich nachrangig an der Haus-, Pflege- und Erziehungsarbeit. Die Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen und Müttern in Deutschland (und hier vornehmlich in den alten Bundesländern) beruht zu großen Teilen auf Teilzeitarbeit, um über diesen Weg Familie und Beruf zu vereinbaren.

Zwischen 1991 und 2022 ist die Frauenerwerbstätigenquote in den alten Bundesländern von 54,3 Prozent auf 72,8 Prozent angestiegen, dies aber weit überwiegend durch Teilzeitbeschäftigung. Das Arbeitsvolumen von Frauen (Produkt aus Beschäftigtenzahl und durchschnittlicher Jahresarbeitszeit) ist deshalb kaum gestiegen. Es ist also zu einer Umverteilung von Arbeitsverhältnissen innerhalb der Frauen gekommen: In früheren Jahren waren weniger Frauen, diese aber mit durchschnittlich längeren Arbeitszeiten erwerbstätig, heute sind die Arbeitszeiten innerhalb der Gruppe der Frauen sehr unterschiedlich und im Durchschnitt kürzer.

Die Teilzeitbeschäftigung von Frauen umfasst 2022 nahezu die Hälfte der abhängig beschäftigten Frauen (vgl. Abbildung "Teilzeitquote insgesamt und nach Geschlecht 1991 – 2022").

Wöchentliche Arbeitsstunden von Frauen nach Größenklassen 2005 – 2021 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Entsprechend rücklaufend entwickeln sich die durchschnittlichen Arbeitszeiten. Der Anteil der Frauen, die weniger als 32 Stunden in der Woche arbeiten, ist zwischen 2005 und 2021 von 45,5 Prozent auf 46,1 Prozent gestiegen. 2021 arbeiteten 36 Prozent weniger als 30 Stunden: (vgl. Abbildung "Wöchentliche Arbeitsstunden von Frauen nach Größenklassen 2005 – 2021").

Dazu trägt auch die Ausweitung der Minijobs bei (vgl. Abbildung "Geringfügig Beschäftigte nach Haupt- und Nebenbeschäftigung 2003 – 2022").

Geringfügig Beschäftigte nach Haupt- und Nebenbeschäftigung 2003 – 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Diese Trends sind auch eine Folge der immer noch unzureichenden Kinderbetreuungsangebote – vor allem für Kleinkinder. Zugleich werden im Steuer- und Sozialrecht monetäre Anreize gesetzt, dass (Ehe)Frauen auf dem Arbeitsmarkt eine "Zuverdienerinnenrolle" einnehmen. Zu nennen sind vor allem die Auswirkungen des Ehegattensteuersplittings, der kostenfreien Mitversicherung in der Krankenversicherung sowie der Beitrags- und Steuerfreiheit der Minijobs.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.