Heraufsetzung der Altersgrenzen und Abschläge
Zunehmende Bedeutung für die Altersabsicherung von Frauen hat in der jüngeren Vergangenheit das Alter gewonnen, mit dem Versicherte ihre Rente erstmalig in Anspruch nehmen. Insbesondere im Hinblick auf die schrittweise Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre bleibt die große Bedeutung von Rentenabschlägen zu beachten (vgl.
Abschläge bei Altersrenten nach Geschlecht, West- und Ostdeutschland 2005 – 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de
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In den neuen Bundesländern nahmen 2022, freiwillig oder gezwungenermaßen, 26,3 Prozent der Männer und 42,4 Prozent der Frauen unter den Rentenneuzugängen mit Versichertenrenten Abschläge in Kauf und gingen vorzeitig in Rente. Dabei ist in Ostdeutschland nicht nur die Verbreitung von Rentenabschlägen besonders ausgeprägt, auch die Anzahl der Abschlagsmonate, nach der sich die Abschlagshöhe (mit je 0,3 Prozent pro Monat) bemisst, ist vor allem bei Frauen besonders hoch (vgl. Abbildung "Abschläge bei Altersrenten nach Geschlecht, West- und Ostdeutschland 2005 – 2022") Im Durchschnitt gehen Frauen in Ostdeutschland um 31,3 Monate vorgezogen in Rente. Unter den Männern sind es durchschnittlich 29,5 Monate. Hierdurch bedingt, vermindert sich der Betrag der monatlichen Versichertenrente um durchschnittlich 126 Euro (Frauen) bzw. 128 Euro (Männer).
In Westdeutschland nehmen etwa jede vierte Frau (24,0 Prozent) und jeder fünfte Mann (20,8 Prozent) des Rentenzugangs 2022 Rentenabschläge in Kauf. Die durchschnittliche Anzahl der Abschlagsmonate liegt bei durchschnittlich 29,2 (Frauen) bzw. 27,3 (Männer). Demzufolge mindert sich der Versichertenrentenzahlbetrag von westdeutschen Männern um etwa durchschnittlich 131 Euro, der westdeutschen Frauen um 92 Euro.
Absenkung des Rentenniveaus und Teilprivatisierung
Die bereits realisierten und in der Zukunft weiter zu erwartenden Rentenniveauabsenkungen erfordern für ein ausreichendes Alterseinkommen einen Ausbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche über die betrieblichen (zweite Alterssicherungssäule) oder privaten (dritte Säule) Vorsorgestrukturen.
Frauen haben jedoch wesentlich seltener − und wenn, dann niedrigere – Ansprüche an und Einkünfte aus betriebliche/n Alterssicherungssystemen. Dies ist zurückzuführen auf die branchenspezifischen und betrieblichen Unterschiede der jeweils wichtigsten Erwerbsbereiche von Männern und Frauen, auf die Wartezeitenregelungen in Betriebsrentensystemen, die fehlenden Elemente des sozialen Ausgleichs sowie die hohe Erwerbszentriertheit dieses Alterssicherungszweigs. Wenngleich Frauen die staatlich geförderte private Altersvorsorge bislang etwas häufiger nutzen als Männer, lässt sich dennoch feststellen, dass der Anteil jener mit voller staatlicher Förderzulage sowie voller Kinderzulage rückläufig ist. Es ist deshalb absehbar, dass die Rentenniveauabsenkungen der gesetzlichen Rentenversicherung von Frauen durch Anwartschaften der zweiten und dritten Säule nicht oder nur sehr begrenzt ausgeglichen werden können.
Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Mütterrente)
Für viele Jahre, bis 2014, erhielten Mütter, die ihr Kind/ihre Kinder vor 1992 geboren hatten, nur ein Kindererziehungsjahr je Kind angerechnet, währenddessen es für Geburten nach 1992 drei Jahre waren und sind. Dies ist schrittweise geändert worden. Aktuell werden pro Kind zwei Jahre und sechs Monate angerechnet. Aber immer bleibt noch die Lücke von einem halben Jahr.
Grundrente
Der ab 2022 ausgezahlte Grundrentenzuschlag stockt für langjährig Versicherte, die nur geringe Entgeltpunkte/Rentenpunkte erworben haben, die Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten auf (siehe: