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Was ist mit „Lebensstandardsicherung“ gemeint? | Rentenpolitik | bpb.de

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Umlage- versus Kapitaldeckungsverfahren Eine kurze Historie Pro und Contra Kapitalmarktfundierung und Demografie Risiken der kapitalmarktgedeckten Altersvorsorge Kapitalmarktfundierung und Finanzkrise Lebensstandardsicherung Was ist mit „Lebensstandardsicherung“ gemeint? Versorgungslücken Obligatorische betriebliche bzw. private Vorsorge? Stabilisierung des Rentenniveaus Finanzierbarkeit trotz demografischer Belastungen? Armutsfeste Renten Ansatzpunkte zur Vermeidung von Altersarmut Die neue Grundrente: Rentenzuschlag für langjährig Versicherte Reformen auf dem Arbeitsmarkt Mindestrenten als Alternative? Ausbau der Grundsicherung im Alter? Alterssicherung von Frauen Angleichung der Versicherungsrenten: Der Fortschritt als Schnecke Alterssicherungspolitik zulasten oder zugunsten der Frauen? Höhere eigenständige Renten von Frauen Erwerbstätigenversicherung: Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen? Absicherung von Selbstständigen Einbeziehung in die Rentenversicherung: Aber wie? Zukunft der Beamtenversorgung Alterssicherungssysteme in Europa Gestaltungsvarianten Alterssicherungssysteme im empirischen Vergleich Altersgrenzen und Alterserwerbstätigkeit Alterssicherungspolitik der EU Die EU: Wirtschaftsunion − aber keine Sozialunion Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rentensysteme Das europäische Semester Alterssicherung und grenzüberschreitende Beschäftigung Quiz Infografiken Grafiken zu Altersbilder und Lebenslagen von Älteren Grafiken zu Alterseinkommen und Altersarmut Gafiken zu Alterssicherung in Deutschland Grafiken zu Regelsysteme neben der Rentenversicherung Grafiken zu Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Grafiken zu Grundlagen der GRV Grafiken zu Leistungen der Rentenversicherung Grafiken zu Finanzierung Grafiken zu Rentenanpassung Grafiken zu Höhe und Verteilung der Renten in Westdeutschland Grafiken zu Renten in Ostdeutschland Grafiken zu Betriebliche Altersversorgung und Private Vorsorge Grafiken zu Altersgrenzen, Alterserwerbstätigkeit Grafiken zu Flexible Altersübergänge Grafiken zu Demografischer Wandel und Rentenfinanzierung Grafiken zu Rentenversicherung zwischen Krisen und Konjunkturen und Kapitaldeckungsverfahren Grafiken zu Alterssicherung von Frauen Grafiken zu Alterssicherungssysteme in Europa Weitere Grafiken Literaturverzeichnis Glossar Redaktion

Was ist mit „Lebensstandardsicherung“ gemeint? Lebensstandardsicherung im Alter

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 2 Minuten zu lesen

Das Ziel der Lebensstandardsicherung ist in aller Munde. Doch unklar ist, was damit genau gemeint wird. Welcher Abstand zum bisherigen Arbeitseinkommen ist angemessen?

Eine Mutter hilft ihrer Tochter bei den Hausaufgaben. Gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten wie die Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger verursachen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und somit auch Sicherungslücken in der Altersversorgung. (© picture-alliance, APA/picturedesk.com)

Durch die Zuspitzung der Reformdebatte auf das Thema "Altersarmut" kann der Eindruck entstehen, dass es bei der Ausgestaltung der öffentlichen Alterssicherung ausschließlich darauf ankommt, dass die Rente die Grundsicherungsschwelle übersteigt − selbst wenn dies nur wenige Euro wären.

Weitgehend unstrittig war aber bislang, dass die Aufgabe der sozialen Absicherung im Alter umfassender ist und dass die Armutsvermeidung lediglich ein Minimalziel darstellt. Die Rente soll ein Ersatz für das Erwerbseinkommen sein: Nach Aufgabe der Berufstätigkeit soll der im Laufe des Erwerbslebens erarbeitete und erreichte Lebensstandard weitgehend beibehalten werden können, um einen tiefen Einkommensabsturz nach dem Altersübergang zu verhindern. Es geht um Einkommenskontinuität im Lebensverlauf und um die Möglichkeit einer verlässlichen Lebensplanung auch und gerade für die sog. Mittelschicht der Gesellschaft, die zwar nicht vor der Gefahr steht, im Alter unmittelbar in Armut zu geraten, die aber befürchtet bzw. befürchten muss, infolge unzureichender Leistungen der Alterssicherung den gewohnten Lebensstandard und Lebensstil radikal einschränken zu müssen.

Die Fragen stellen sich ganz konkret: Lassen sich die steigenden Mieten einschließlich der Nebenkosten weiter tragen? Ist es möglich, auch weiterhin einen Urlaub zu machen? Können erforderliche Ersatzanschaffungen für größere Haushaltsgeräte oder Wohnungsrenovierungen finanziert werden? Reicht das Einkommen aus, um − gerade im fortgeschrittenen Alter − die wachsenden Ausgaben für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung bestreiten zu können?

Diese und andere Fragen nach der Lebensstandardsicherung stellen sich nicht nur zum Zeitpunkt des Übergangs vom Arbeitsleben in den Rentenbezug, sondern im Verlauf der gesamten Altersphase, die bis zu drei Jahrzehnte andauern kann. Entscheidend ist also neben der Einkommenshöhe im Rentenzugang vor allem die laufende Anpassung der Alterseinkommen, um deren preisbedingte Wertminderung zu vermeiden und die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu ermöglichen.

Allerdings ist es schwierig, das Ziel der Lebensstandardsicherung konkretisieren. Zwar geht es allgemein gesehen um eine als ausreichend bzw. angemessen angesehene Relation zwischen Erwerbseinkommen und Alterseinkommen. Aber was heißt das? Eine ganze Reihe von Fragen sind zu beantworten:

  • Geht es um Brutto- oder Nettogrößen?

  • Dient die Höhe des Verdienstes unmittelbar vor dem Altersübergang oder der Verdienste der letzten Jahre als Vergleichsmaßstab?

  • Wird auf die im Durchschnitt des gesamten Berufsverlaufs erreichte relative Position in der Hierarchie der Löhne abgestellt?

  • Spielt die Anzahl der Berufsjahre eine Rolle, begrenzt sich die Lebensstandardsicherung auf Personen, die ein langes Arbeitsleben hinter sich haben?

  • Mit wieviel Jahren gilt ein Arbeitsleben als „erfüllt“?

  • Wie groß darf der Abstand zum Vergleichseinkommen sein?

  • Wird nur auf die Leistungen eines Systems abgestellt oder auf kombinierte Leistungen aus mehreren Schichten?

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.