Durch die Zuspitzung der Reformdebatte auf das Thema "Altersarmut" kann der Eindruck entstehen, dass es bei der Ausgestaltung der öffentlichen Alterssicherung ausschließlich darauf ankommt, dass die Rente die Grundsicherungsschwelle übersteigt − selbst wenn dies nur wenige Euro wären.
Weitgehend unstrittig war aber bislang, dass die Aufgabe der sozialen Absicherung im Alter umfassender ist und dass die Armutsvermeidung lediglich ein Minimalziel darstellt. Die Rente soll ein Ersatz für das Erwerbseinkommen sein: Nach Aufgabe der Berufstätigkeit soll der im Laufe des Erwerbslebens erarbeitete und erreichte Lebensstandard weitgehend beibehalten werden können, um einen tiefen Einkommensabsturz nach dem Altersübergang zu verhindern. Es geht um Einkommenskontinuität im Lebensverlauf und um die Möglichkeit einer verlässlichen Lebensplanung auch und gerade für die sog. Mittelschicht der Gesellschaft, die zwar nicht vor der Gefahr steht, im Alter unmittelbar in Armut zu geraten, die aber befürchtet bzw. befürchten muss, infolge unzureichender Leistungen der Alterssicherung den gewohnten Lebensstandard und Lebensstil radikal einschränken zu müssen.
Die Fragen stellen sich ganz konkret: Lassen sich die steigenden Mieten einschließlich der Nebenkosten weiter tragen? Ist es möglich, auch weiterhin einen Urlaub zu machen? Können erforderliche Ersatzanschaffungen für größere Haushaltsgeräte oder Wohnungsrenovierungen finanziert werden? Reicht das Einkommen aus, um − gerade im fortgeschrittenen Alter − die wachsenden Ausgaben für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung bestreiten zu können?
Diese und andere Fragen nach der Lebensstandardsicherung stellen sich nicht nur zum Zeitpunkt des Übergangs vom Arbeitsleben in den Rentenbezug, sondern im Verlauf der gesamten Altersphase, die bis zu drei Jahrzehnte andauern kann. Entscheidend ist also neben der Einkommenshöhe im Rentenzugang vor allem die laufende Anpassung der Alterseinkommen, um deren preisbedingte Wertminderung zu vermeiden und die Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu ermöglichen.
Allerdings ist es schwierig, das Ziel der Lebensstandardsicherung konkretisieren. Zwar geht es allgemein gesehen um eine als ausreichend bzw. angemessen angesehene Relation zwischen Erwerbseinkommen und Alterseinkommen. Aber was heißt das? Eine ganze Reihe von Fragen sind zu beantworten:
Geht es um Brutto- oder Nettogrößen?
Dient die Höhe des Verdienstes unmittelbar vor dem Altersübergang oder der Verdienste der letzten Jahre als Vergleichsmaßstab?
Wird auf die im Durchschnitt des gesamten Berufsverlaufs erreichte relative Position in der Hierarchie der Löhne abgestellt?
Spielt die Anzahl der Berufsjahre eine Rolle, begrenzt sich die Lebensstandardsicherung auf Personen, die ein langes Arbeitsleben hinter sich haben?
Mit wieviel Jahren gilt ein Arbeitsleben als „erfüllt“?
Wie groß darf der Abstand zum Vergleichseinkommen sein?
Wird nur auf die Leistungen eines Systems abgestellt oder auf kombinierte Leistungen aus mehreren Schichten?