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Versorgungslücken | Rentenpolitik | bpb.de

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Versorgungslücken Lebensstandardsicherung im Alter

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 4 Minuten zu lesen

Für die soziale Sicherheit im Alter ist entscheidend, ob die Rente so hoch ist, dass der in der Erwerbsphase erarbeitete Lebensstandard in etwa beibehalten werden kann.

Wohnung einer älteren Dame. Reicht in Zukunft das Alterseinkommen aus, um steigende Mieten, erforderliche Ersatzanschaffungen für größere Haushaltsgeräte oder Wohnungsrenovierungen finanzieren zu können? (© picture-alliance, JOKER)

Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente im Vergleich zum Arbeitseinkommen wird durch die Höhe des aktuellen Rentenwerts bestimmt. Um das als "Rentenniveau" definierte Verhältnis zwischen Renten und Arbeitnehmerentgelten und damit die Lohnersatzrate zu ermitteln, werden die durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte mit den Nettorenten, die sich aus 45 Entgeltpunkten errechnen, in Beziehung gesetzt (vgl. Interner Link: Rentenanpassung). Je höher das Rentenniveau, umso eher kann die im Erwerbsleben erreichte Einkommensposition auch im Alter beibehalten werden. Zugleich ist die Rentenversicherung durch das Prinzip der Dynamisierung geprägt: Der aktuelle Rentenwert wird jährlich automatisch nach Maßgabe der Einkommensentwicklung der Beschäftigten angepasst.

Mit der Höhe des aktuellen Rentenwerts wird zugleich eine Verbindung zur Frage nach der Lebensstandardsicherungsfunktion der Rente hergestellt. Allerdings ist weder genau definiert, wie lange das Arbeitsleben zum Erreichen des Ziels der Lebensstandardsicherung gedauert haben muss, noch besteht Einigkeit über das angemessene Niveau der Renten in Relation zum früheren Erwerbseinkommen. Letztlich handelt es sich um Bewertungsfragen. Aktuell gelten 45 Versicherungsjahre als Norm für ein „erfülltes“ Arbeitsleben, und von Lebensstandardsicherung wurde in den 1980er und 1990er Jahren gesprochen, wenn die Rente 70 Prozent des vergleichbaren Netto-Arbeitnehmereinkommens ausmacht (Netto-Rentenniveau nach Steuern)., was einem Nettoniveau vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht Eine Versorgungslücke von etwa 30 Prozent galt also als akzeptabel, sie musste entweder hingenommen werden oder durch ergänzende private und betriebliche Vorsorgeleistungen ausgeglichen werden.

Diese 70 Prozent-Marge gilt jedoch schon lange nicht mehr. Das Absinken des Rentenniveaus prägt die Situation der Rentenversicherung seit der Jahrtausendwende. Seitdem lässt sich eine schrittweise Abkopplung der jährlichen Erhöhung des aktuellen Rentenwerts von der Lohnentwicklung feststellen. Dies bedeutet nicht, dass die Renten in ihren absoluten Beträgen sinken (dies ist per Gesetz ausgeschlossen). Sie können durchaus weiter steigen – allerdings verlieren sie in der Relation zu den durchschnittlichen Löhnen an Wert . Das Ziel der Lebensstandardsicherung setzt seitdem zwingend zusätzliche Leistungen aus der privaten und/oder betrieblichen Vorsorge voraus. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung allein können das Ziel der Lebensstandardsicherung nicht mehr erreichen.

Die Entwicklung der statistischen Größe „Rentenniveau“ ist nicht mit dem individuellen Lohnersatz gleichzusetzen. Abgesichert wird die relative Einkommensposition im gesamten Versicherungsverlauf und nicht, wie bei der Beamtenversorgung, das Einkommen vor dem Berufsaustritt. In die Gesamtberechnung gehen damit sowohl niedrige Einkommenspositionen am Beginn des Berufslebens wie auch die in der Regel höhere Einkommenspositionen am Ende des Berufslebens ein. Die auf das letzte Einkommen bezogene „Lohnersatzrate“ kann deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn beispielsweise das Einkommen vor dem Renteneintritt recht hoch ist und die persönliche lebensdurchschnittliche Einkommensposition übersteigt, dann fällt die Lohnersatzrate geringer aus. Bei einem Absinken der relativen Einkommensposition am Ende des Berufslebens tritt das Gegenteil ein.

Entscheidend ist nun, ob und inwieweit das Ziel der Lebensstandardsicherung durch den Ausbau der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung erreicht wird bzw. erreicht werden kann. Grundlegende Voraussetzung dafür ist zunächst, dass alle Versicherten tatsächlich betrieblich und/oder privat ausreichend, frühzeitig und zugleich dauerhaft vorsorgen. Die empirischen Informationen dazu sind zwar spärlich, die wenigen vorliegenden empirischen Befunde lassen jedoch erkennen, dass dazu nur ein Teil der Beschäftigten in der Lage oder bereit ist, und zwar vorrangig jene, die sich im obersten Arbeitsmarkt- und Einkommenssegment verorten lassen (vgl. Interner Link: Betriebliche Altersversorgung; Interner Link: Private Vorsorge/"Riester-Rente").

Aber selbst dann, wenn man eine flächendeckende zusätzliche Absicherung unterstellen würde, zeigen die Modellberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2022, dass das Gesamtversorgungsniveau (gesetzliche Rente plus Riester-Rente) im Jahr 2036 mit 51,4 Prozent noch unterhalb des Rentenniveaus vor Steuern von 2000 (52,9 Prozent) liegt Bei dieser Berechnung bleibt unberücksichtigt, dass sich die Beiträge der Rentner:innen zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung (Zusatzbeiträge) absehbar deutlich erhöhen werden. Auch wird ausgeklammert, dass die Renten von Jahr zu Jahr und von Jahrgang zu Jahrgang stärker besteuert werden. Schwerer wiegt aber, dass diese Berechnung von Annahmen ausgeht, die vor dem Hintergrund der bisherigen Förderpraxis und der Realität auf den Finanzmärkten − vorsichtig formuliert − kaum realistisch sind:

  • Jährliche Verzinsung der Riester-Rente mit 4 Prozent

  • durchgängiger Altersvorsorgeaufwand von 4 Prozent (volle Sparleistung und Zulage)

  • Verwaltungskosten 10 Prozent der Beiträge

  • Anpassung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase entsprechend der GRV-Rente

Ausgewiesen im Rentenversicherungsbericht wird dabei ausschließlich das Gesamtversorgungsniveau vor Steuern im Jahr des Rentenzugangs, nicht aber für die Jahre der gesamten Rentenlaufzeit. Wenn aber unterstellt wird, dass die Riester-Rente analog zur GRV-Rente dynamisiert wird (was jedoch zweifelhaft ist, da es bei kapitalfundierten Renten keine festen Anpassungsregelungen gibt bzw. geben kann) und die GRV-Rente wiederum der Lohnentwicklung nur noch gebremst folgt, dann heißt dies, dass im Lauf der Bezugsjahre das Gesamtversorgungsniveau sinken muss.  

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.