Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente im Vergleich zum Arbeitseinkommen wird durch die Höhe des aktuellen Rentenwerts bestimmt. Um das als "Rentenniveau" definierte Verhältnis zwischen Renten und Arbeitnehmerentgelten und damit die Lohnersatzrate zu ermitteln, werden die durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte mit den Nettorenten, die sich aus 45 Entgeltpunkten errechnen, in Beziehung gesetzt (vgl.
Mit der Höhe des aktuellen Rentenwerts wird zugleich eine Verbindung zur Frage nach der Lebensstandardsicherungsfunktion der Rente hergestellt. Allerdings ist weder genau definiert, wie lange das Arbeitsleben zum Erreichen des Ziels der Lebensstandardsicherung gedauert haben muss, noch besteht Einigkeit über das angemessene Niveau der Renten in Relation zum früheren Erwerbseinkommen. Letztlich handelt es sich um Bewertungsfragen. Aktuell gelten 45 Versicherungsjahre als Norm für ein „erfülltes“ Arbeitsleben, und von Lebensstandardsicherung wurde in den 1980er und 1990er Jahren gesprochen, wenn die Rente 70 Prozent des vergleichbaren Netto-Arbeitnehmereinkommens ausmacht (Netto-Rentenniveau nach Steuern)., was einem Nettoniveau vor Steuern von etwa 53 Prozent entspricht
Diese 70 Prozent-Marge gilt jedoch schon lange nicht mehr. Das Absinken des Rentenniveaus prägt die Situation der Rentenversicherung seit der Jahrtausendwende. Seitdem lässt sich eine schrittweise Abkopplung der jährlichen Erhöhung des aktuellen Rentenwerts von der Lohnentwicklung feststellen. Dies bedeutet nicht, dass die Renten in ihren absoluten Beträgen sinken (dies ist per Gesetz ausgeschlossen). Sie können durchaus weiter steigen – allerdings verlieren sie in der Relation zu den durchschnittlichen Löhnen an Wert
Die Entwicklung der statistischen Größe „Rentenniveau“ ist nicht mit dem individuellen Lohnersatz gleichzusetzen. Abgesichert wird die relative Einkommensposition im gesamten Versicherungsverlauf und nicht, wie bei der Beamtenversorgung, das Einkommen vor dem Berufsaustritt. In die Gesamtberechnung gehen damit sowohl niedrige Einkommenspositionen am Beginn des Berufslebens wie auch die in der Regel höhere Einkommenspositionen am Ende des Berufslebens ein. Die auf das letzte Einkommen bezogene „Lohnersatzrate“ kann deshalb sehr unterschiedlich ausfallen. Wenn beispielsweise das Einkommen vor dem Renteneintritt recht hoch ist und die persönliche lebensdurchschnittliche Einkommensposition übersteigt, dann fällt die Lohnersatzrate geringer aus. Bei einem Absinken der relativen Einkommensposition am Ende des Berufslebens tritt das Gegenteil ein.
Entscheidend ist nun, ob und inwieweit das Ziel der Lebensstandardsicherung durch den Ausbau der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung erreicht wird bzw. erreicht werden kann. Grundlegende Voraussetzung dafür ist zunächst, dass alle Versicherten tatsächlich betrieblich und/oder privat ausreichend, frühzeitig und zugleich dauerhaft vorsorgen. Die empirischen Informationen dazu sind zwar spärlich, die wenigen vorliegenden empirischen Befunde lassen jedoch erkennen, dass dazu nur ein Teil der Beschäftigten in der Lage oder bereit ist, und zwar vorrangig jene, die sich im obersten Arbeitsmarkt- und Einkommenssegment verorten lassen (vgl.
Aber selbst dann, wenn man eine flächendeckende zusätzliche Absicherung unterstellen würde, zeigen die Modellberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2022, dass das Gesamtversorgungsniveau (gesetzliche Rente plus Riester-Rente) im Jahr 2036 mit 51,4 Prozent noch unterhalb des Rentenniveaus vor Steuern von 2000 (52,9 Prozent) liegt Bei dieser Berechnung bleibt unberücksichtigt, dass sich die Beiträge der Rentner:innen zur Pflegeversicherung und zur Krankenversicherung (Zusatzbeiträge) absehbar deutlich erhöhen werden. Auch wird ausgeklammert, dass die Renten von Jahr zu Jahr und von Jahrgang zu Jahrgang stärker besteuert werden. Schwerer wiegt aber, dass diese Berechnung von Annahmen ausgeht, die vor dem Hintergrund der bisherigen Förderpraxis und der Realität auf den Finanzmärkten − vorsichtig formuliert − kaum realistisch sind:
Jährliche Verzinsung der Riester-Rente mit 4 Prozent
durchgängiger Altersvorsorgeaufwand von 4 Prozent (volle Sparleistung und Zulage)
Verwaltungskosten 10 Prozent der Beiträge
Anpassung der Riester-Rente in der Auszahlungsphase entsprechend der GRV-Rente
Ausgewiesen im Rentenversicherungsbericht wird dabei ausschließlich das Gesamtversorgungsniveau vor Steuern im Jahr des Rentenzugangs, nicht aber für die Jahre der gesamten Rentenlaufzeit. Wenn aber unterstellt wird, dass die Riester-Rente analog zur GRV-Rente dynamisiert wird (was jedoch zweifelhaft ist, da es bei kapitalfundierten Renten keine festen Anpassungsregelungen gibt bzw. geben kann) und die GRV-Rente wiederum der Lohnentwicklung nur noch gebremst folgt, dann heißt dies, dass im Lauf der Bezugsjahre das Gesamtversorgungsniveau sinken muss.