Die "Haltelinie" bei den Beitragssätzen ist gesetzlich ist bis 2025 auf 20 Prozent und bis 2030 auf 22 Prozent festgelegt. Das wird – so die Vorausberechnungen der Bundesregierung – erreicht werden, da der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent erst ab 2027 angehoben werden muss und auch im Jahr 2036 mit 21,3 Prozent den Maximalwert von 22 Prozent unterschreitet. Aber in den Jahren danach werden die demografischen Belastungen wirksam. Betrachtet man den Alterungsprozess über die Zeit, dann lässt sich erkennen, dass es gerade die geburtenstarken Jahrgänge − grob gesprochen 1960 bis 1970 − sind ("Baby-Boomer"), die in den Jahren nach 2025 ins Rentenalter nachrücken. Im Ergebnis wird nicht nur die Zahl älterer Menschen bis 2040 stark zunehmen (und danach in etwa konstant bleiben). Von größerer Bedeutung ist, dass sich das Verhältnis der älteren Bevölkerung (65 Jahre und älter) zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 − 65 Jahre) erhöht: Der aus diesem Verhältnis errechnete sog. Altenquotient steigt nach den amtlichen Bevölkerungsvorausberechnungen von 36,9 Prozent im Jahr 2020 auf 47,8 Prozent im Jahr 2040 und auf 50,5 Prozent im Jahr 2070. Die demografischen Herausforderungen in den Jahren nach 2025 dürfen also nicht bagatellisiert werden.
Lässt sich das finanzieren, wenn darüber hinaus noch die ebenfalls aus der Alterung der Bevölkerung resultierenden Zusatzbelastungen in der Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind? Ob es so kommen wird oder gar kommen muss, ist allerdings keineswegs sicher. Dramatisierungen, die aus vermeintlich "objektiven" demografischen Daten abgeleitet werden, können auch dazu dienen, den Sozialstaat insgesamt für nicht mehr finanzierbar und zukunftsfähig zu bezeichnen und damit den Ausbau der privaten, kapitalmarktabhängigen Alterssicherung voranzutreiben.
Erforderlich ist eine abgewogene Analyse, die in Rechnung stellt, dass die Daten des Statistischen Bundesamtes nicht als "Prognosen" zu verstehen sind, sondern als Modellrechnungen. Schon die Annahmen in den zurückliegenden Bevölkerungsvorausberechnungen sind nicht eingetreten, wenn man sie mit der neuesten, der 15. Vorausberechnungen vergleicht. So fällt die Nettozuwanderung fällt deutlich höher aus. Und da die fernere Lebenserwartung keineswegs so stark ansteigt, wie dies in den vorherigen Vorausberechnungen angenommen wurde, erhöht sich auch die Zahl der Älteren nicht so stark. Im Ergebnis erreicht der Altenquotient im Jahr 2060 nicht den Wert von 63,1 (12. Vorausberechnung von 2009), sondern von 49,3 (15. Vorausberechnung von 2022).
Vor allem aber ist zu berücksichtigen, dass die Finanzierbarkeit der Rentenversicherung keineswegs ausschließlich von den demografischen Rahmendaten und Quotienten abhängt und sich die zukünftigen finanziellen Belastungen nicht allein aus der Gegenüberstellung von "älterer" Bevölkerung und Bevölkerung "im erwerbsfähigen Alter" ableiten lassen (vgl.
Die Vorausberechnungen des Bundesarbeitsministeriums berücksichtigen die Beschäftigungs- und Lohnentwicklung. Bei allerdings sehr vorsichtigen Annahmen über die Höhe und Entwicklung der Erwerbsbeteiligung (mittlere Beschäftigungs- und Lohnvariante) wird im Rentenversicherungsbericht 2022 der zur Finanzierung erforderliche Beitragssatz im Jahr 2036 auf 21,3 Prozent beziffert, und zwar für ein Sicherungsniveau von dann 44,9 Prozent. Für die Jahre danach werden im Rentenversicherungsbericht keine Berechnungen vorgelegt. Aber abzusehen ist, dass ein weiterer Anstieg unvermeidbar ist. Dies erst recht dann, wenn der errechnete Rückgang des Niveaus verhindert werden soll.
Die Finanzierungsbedingungen für ein nicht weiter absinkendes Rentenniveau erweisen sich damit ohne Zweifel als nicht einfach. Von Dramatik kann aber auch hier nicht gesprochen werden. Denn gleich mehrere Gründe geben Anlass zu einer differenzierten Bewertung, die eine Stabilisierung des Rentenniveaus als durchaus möglich und finanzierbar erkennen lässt.
Die Entwicklung vollzieht sich über einen Zeitraum von über 25 Jahren, sprunghafte Beitragssatzanstiege muss es also deshalb nicht geben. In dieser Zeit werden sich auch das Sozialprodukt und die Arbeitnehmereinkommen wohl deutlich erhöhen. Der Verteilungsspielraum wächst und trotz steigender Beitragssätze könnte es zu Reallohnsteigerungen kommen.
Bei den immer wieder thematisierten Lohnnebenkosten gilt der einfache Satz, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ein Teil der gesamten Arbeitskosten sind und dass von "überhöhten" Arbeitskosten nur dann gesprochen werden kann, wenn sie weit über der Produktivitätsentwicklung liegen. In den zurückliegenden Jahren war genau das nicht der Fall und es spricht wenig dafür, warum dies plötzlich anders werden sollte.
Die Berechnungen klammern Reformmaßnahmen aus, die seit Jahren diskutiert werden und die zu einer Dämpfung des Beitragssatzanstiegs führen können. Gemeint sind hier insbesondere die Forderungen nach einer sukzessiven Einbeziehung der Selbstständigen und aller geringfügig Beschäftigten in die Rentenversicherung. Modellberechnungen von Prognos
kommen zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen aufgrund der höheren Zahl der Beitragspflichtigen zu merklichen Mehreinnahmen führen und die Finanzierung einer Niveaustabilisierung deutlich erleichtern. Diese Entlastung wirkt bis auf längere Sicht, da erst sehr viel später die entsprechenden Mehrausgaben anfallen, so dass es gelingt, die Belastungen gerade in der Phase des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge zu begrenzen. Schließlich muss die Rolle des Bundes und der steuerfinanzierten Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung betont werden. Der Bund sollte seiner Verantwortung für die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gerecht werden und sich stärker an der Finanzierung beteiligen. Und auf jeden Fall sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Finanzierung der Mütterrente oder die Angleichung der Ost-Renten, aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden.
Vor allem aber ist nach den Alternativen zu fragen. Sollen verbreitete Altersarmut vermieden und der Lebensstandard in der Ruhestandsphase gesichert werden, dann müssen bei einem sinkenden Rentenniveau anderweitige Maßnahmen ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen. "Kostenlos" ist dies aber nicht zu haben. Die Auswirkungen des demografischen Wandels lassen sich nicht durch andere Finanzierungs- und Leistungssysteme umgehen. Auch die Finanzierung der privaten wie der betrieblichen Altersvorsorge führt zu Belastungen der aktiven Generation. So sind in den Modellrechnungen die Sparbeträge bei der Riester-Rente wie auch die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung mit Einkommensabzügen von derzeit jeweils 4 Prozent verbunden, die noch dazu nur die Arbeitnehmer:innen und nicht die Arbeitgeber belasten.
Soll die Alterssicherung mehr sein als nur die Abdeckung des Existenzminimums und zur Lebensstandardsicherung beitragen, dann muss unter den Bedingungen des demografischen Wandels die aktive Generation höhere Belastungen tragen − über welches Alterssicherungssystem und welches Finanzierungsverfahren auch immer. Auch der Ausbau der kapitalfundierten Systeme, wie er trotz aller negativen Erfahrungen mit der privaten Vorsorge von mancher Seite, unverändert gefordert wird, ändert daran nichts.