Die Höhe der Altersgrenzen in den Alterssicherungssystemen ist eine zentrale Stellgröße hinsichtlich der Finanzierung der Ausgaben. Das gilt für die Regelaltersgrenzen wie auch für die vorgezogenen Altersgrenzen. Denn angesichts der steigenden Lebenserwartung erhöht sich bei gegebenen Altersgrenzen die Bezugsdauer der Renten mit einem entsprechenden Anstieg der Ausgaben.
Insofern gibt es in jedem Land der EU seit Jahren eine intensive und in der Regel kontroverse Debatte über die Frage, ob und inwieweit es auf kürzere, mittlere und längere Sicht zu einer Anhebung der Altersgrenzen kommen soll und wird.
Der Überblick über die Altersgrenzen in den Mitgliedsstaaten zeigt (vgl. die folgende Tabelle "Gesetzliches Renteneintrittsalter"), dass es hinsichtlich des aktuellen Rechtsstandes und der angestrebten Entwicklung kein einheitliches Bild gibt. Charakteristisch ist vielmehr nicht nur die Vielgestaltigkeit der jeweiligen Alterssicherungssysteme, sondern auch die Höhe und Struktur der gesetzlichen Regelaltersgrenzen.
Gesetzliches Renteneintrittsalter in den Ländern der EU – 2017 bis über 2020 hinaus
Lesehilfe: 65+10 (2029) = 65 Jahre und 10 Monate ab 2029
| Mitgliedstaat | 2017 | 2020 | Nach 2020 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Männer | Frauen | Männer | Frauen | Männer | Frauen | |
| Belgien | 65 | 65 | 67 (2030) | |||
| Bulgarien | 64 | 61 | 64+3 | 61+6 | 65 (2037) + LE1 | |
| Tschechische Republik | 63 | 58+4 - 62+42 | 63+8 | 60+2 - 63+82 | 65 (2037) | |
| Dänemark | 65 | 66 | 67 (2022) + LE1 | |||
| Deutschland | 63+4 - 65+63 | 63+10 - 65+93 | 65-67 (2031)3 | |||
| Estland | 63 | 63+9 | 65 (2026) | |||
| Irland | 66 | 66 | 68 (2028) | |||
| Griechenland | 62 - 67+5 | 62 - 67+5 | + LE1 | |||
| Spanien | 65 - 65+43 | 65 - 65+103 | 65 - 673 (2027) | |||
| Frankreich | 62 - 65+43 | 62 - 66+23 | 62 - 673 (2022) | |||
| Kroatien | 60 - 65 | 60 - 61+6 | 60 - 65 | 60 - 62+6 | 60 - 67 (2038) | |
| Italien | 66+7 | 65+7 - 66+73 | + LE1 | ≥67 (2021) + LE1 | ||
| Zypern | 65 | 65 | + LE1 | |||
| Lettland | 63 | 63+9 | 65 (2025) | |||
| Litauen | 63+4 | 61+8 | 64 | 63 | 65 (2026) | |
| Luxemburg | 65 | 65 | 65 | |||
| Ungarn | 63+5 | 64+5 | 65 (2022) | |||
| Malta | 62 | 63 | 65 (2027) | |||
| Niederlande | 65+9 | 66+8 | 67 (2021) + LE1 | |||
| Österreich | 65 | 60 | 65 | 60 | 65 (2033) | |
| Polen | 66+1 | 61+1 | 65 | 60 | 65 | 60 |
| Portugal | 65 - 66+33 | + LE1 | + LE1 | |||
| Rumänien | 65 | 60+6 | 65 | 61 | 65 | 63 (2030) |
| Slowenien | 60 - 653 | 60 - 653 | 60 - 653 | |||
| Slowakische Republik | 62+76 Tage | 59 - 62+76 Tage | + LE1 | + LE1 | ||
| Finnland | 63 - 684 | 63+9 - 684 | 65 - 704 (2017) + LE1 | |||
| Schweden | 61 - 674 | 61 - 674 | 61 - 674 | |||
| Vereinigtes Königreich | 65 | 63+5 | 66 | 68 (2046) + LE1 | ||
Quelle: EU-Kommission (2018), Pension Adequacy Report 2018, S. 126f.
Noch komplizierter wird es, wenn in die Analyse die vorgezogenen Altersgrenzen sowie die Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen einbezogen werden. Vorgezogene Altersgrenzen können sich dabei nach dem Geschlecht richten (besondere Frauenaltersgrenzen), nach der Dauer der Erwerbstätigkeit bzw. der Zahl der Versicherungsjahre oder nach der "Schwere" der körperlichen und psychischen Belastungen im Verlauf der Erwerbstätigkeit. Geläufig ist auch, dass sich die Altersgrenzen nach Berufs- und Statusgruppen (z.B. Fischer, Bergleute, Öffentlicher Dienst) oder nach den Sicherungssystemen unterscheiden. Zu berücksichtigen ist außerdem, ob vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen (in welcher Höhe) belegt sind und/oder ob ein über die Regelaltersgrenze hinausgeschobener Rentenbeginn durch Zuschläge attraktiv gemacht wird.
Eine besondere Form des Übergangs vom Erwerbsleben in den Rentenbezug stellt schließlich die Möglichkeit dar, bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erwerbsfähigkeit grundlegend mindert, eine vom Lebensalter unabhängige Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erhalten.
Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren in ausgewählten EU-Staaten 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de
- Als PDF herunterladen (594.8kB)
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Diese Unterschiede zwischen den Ländern haben vielfältige Ursachen: Zu berücksichtigen sind insbesondere historische und kulturelle Hintergründe, politische Faktoren, die ökonomische Leistungsfähigkeit und die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt bleibt zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung zwischen den Ländern Europas deutlich variiert. Sie liegt in West-Europa im Schnitt um etwa 5 Jahre höher als in Mittel- und Osteuropa (vgl. die Abbildung "Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren in ausgewählten EU-Staaten, 2022"). Dennoch lassen sich einige Grundtendenzen identifizieren bzw. Schlussfolgerungen ziehen:
In vielen Ländern kommt es zu einer schrittweisen Heraufsetzung der Regelaltersgrenzen auch über die 65 Jahre hinaus, dies insbesondere in Nord- und Westeuropa.
Gleichwohl halten (bislang) auch einige Länder an der bisherigen Regelaltersgrenze (in der Regel 65 Jahre) fest oder sehen erst für die Zukunft die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren vor.
Die zwischen Männern und Frauen abweichenden Altersgrenzen werden weitgehend eingeebnet.
Die jeweiligen Regelaltersgrenzen geben allerdings keine unmittelbare Auskunft über die Frage, ab wann die Beschäftigten tatsächlich aus dem Arbeitsleben ausscheiden und eine (womöglich vorgezogene) Rente beziehen. Die Annahme, dass der Übergang zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit und dem Rentenbezug weitgehend bruchlos erfolgt, lässt sich nicht halten. Vielmehr klaffen zwischen dem Bezugsalter einer Altersrente und dem Berufsaustrittsalter Lücken auf, die sich statistisch als Phasen der Arbeitslosigkeit oder Nicht-Erwerbstätigkeit erfassen lassen und sich in den Quoten der altersspezifischen Erwerbsbeteiligung (Erwerbstätigenquoten) niederschlagen.
Die Ursachen dafür sind vielfältig. Ein vor dem Altersrentenbezug erfolgter Berufsausstieg kann vor allem Folge sein von:
Erwerbsminderung und Krankheit,
Arbeitslosigkeit,
einem Rückzug in die Familie (dies trifft vor allem für Frauen zu) bzw. in die Schattenwirtschaft.
Insofern sind bei einem europäischen Vergleich von Altersgrenzen auch immer die Daten über das Ausmaß, die Entwicklung und die Struktur der Alterserwerbstätigkeit zu beachten.