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Altersgrenzen und Alterserwerbstätigkeit | Rentenpolitik | bpb.de

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Altersgrenzen und Alterserwerbstätigkeit Alterssicherungssysteme in Europa

Gerhard Bäcker Ernst Kistler

/ 5 Minuten zu lesen

Unterschiede zwischen den europäischen Ländern zeigen sich nicht nur hinsichtlich der Konstruktionsprinzipien und Leistungen der Alterssicherungssysteme, sondern auch hinsichtlich des Rentenalters: Bis zu welchem Alter wird gearbeitet, ab wann besteht der Anspruch auf eine Altersrente?

Rentner spielen vor dem Palast in der schwedischen Hauptstadt Stockholm Boule. (© picture-alliance/dpa)

Die Höhe der Altersgrenzen in den Alterssicherungssystemen ist eine zentrale Stellgröße hinsichtlich der Finanzierung der Ausgaben. Das gilt für die Regelaltersgrenzen wie auch für die vorgezogenen Altersgrenzen. Denn angesichts der steigenden Lebenserwartung erhöht sich bei gegebenen Altersgrenzen die Bezugsdauer der Renten mit einem entsprechenden Anstieg der Ausgaben.

Insofern gibt es in jedem Land der EU seit Jahren eine intensive und in der Regel kontroverse Debatte über die Frage, ob und inwieweit es auf kürzere, mittlere und längere Sicht zu einer Anhebung der Altersgrenzen kommen soll und wird.

Der Überblick über die Altersgrenzen in den Mitgliedsstaaten zeigt (vgl. die folgende Tabelle "Gesetzliches Renteneintrittsalter"), dass es hinsichtlich des aktuellen Rechtsstandes und der angestrebten Entwicklung kein einheitliches Bild gibt. Charakteristisch ist vielmehr nicht nur die Vielgestaltigkeit der jeweiligen Alterssicherungssysteme, sondern auch die Höhe und Struktur der gesetzlichen Regelaltersgrenzen.

Gesetzliches Renteneintrittsalter in den Ländern der EU – 2017 bis über 2020 hinaus

Lesehilfe: 65+10 (2029) = 65 Jahre und 10 Monate ab 2029

1LE: angepasst an die Entwicklung der Lebenserwartung
2Abhängig von der Anzahl der erzogenen Kinder
3Abhängig von Beitragszeiten und Beschäftigungssektor
4Flexibles Renteneintrittsalter bei unterschiedlicher Rentenhöhe
Die Tabelle berücksichtigt keine Auswirkungen von Reformen nach dem 1. Juli 2017.
Mitgliedstaat20172020Nach 2020
MännerFrauenMännerFrauenMännerFrauen
Belgien656567 (2030)
Bulgarien646164+361+665 (2037) + LE1
Tschechische Republik6358+4 - 62+4263+860+2 - 63+8265 (2037)
Dänemark656667 (2022) + LE1
Deutschland63+4 - 65+6363+10 - 65+9365-67 (2031)3
Estland6363+965 (2026)
Irland666668 (2028)
Griechenland62 - 67+562 - 67+5+ LE1
Spanien65 - 65+4365 - 65+10365 - 673 (2027)
Frankreich62 - 65+4362 - 66+2362 - 673 (2022)
Kroatien60 - 6560 - 61+660 - 6560 - 62+660 - 67 (2038)
Italien66+765+7 - 66+73+ LE1≥67 (2021) + LE1
Zypern6565+ LE1
Lettland6363+965 (2025)
Litauen63+461+8646365 (2026)
Luxemburg656565
Ungarn63+564+565 (2022)
Malta626365 (2027)
Niederlande65+966+867 (2021) + LE1
Österreich6560656065 (2033)
Polen66+161+165606560
Portugal65 - 66+33+ LE1+ LE1
Rumänien6560+665616563 (2030)
Slowenien60 - 65360 - 65360 - 653
Slowakische Republik62+76 Tage59 - 62+76 Tage+ LE1+ LE1
Finnland63 - 68463+9 - 68465 - 704 (2017) + LE1
Schweden61 - 67461 - 67461 - 674
Vereinigtes Königreich6563+56668 (2046) + LE1

Quelle: EU-Kommission (2018), Pension Adequacy Report 2018, S. 126f.

Noch komplizierter wird es, wenn in die Analyse die vorgezogenen Altersgrenzen sowie die Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen einbezogen werden. Vorgezogene Altersgrenzen können sich dabei nach dem Geschlecht richten (besondere Frauenaltersgrenzen), nach der Dauer der Erwerbstätigkeit bzw. der Zahl der Versicherungsjahre oder nach der "Schwere" der körperlichen und psychischen Belastungen im Verlauf der Erwerbstätigkeit. Geläufig ist auch, dass sich die Altersgrenzen nach Berufs- und Statusgruppen (z.B. Fischer, Bergleute, Öffentlicher Dienst) oder nach den Sicherungssystemen unterscheiden. Zu berücksichtigen ist außerdem, ob vorgezogene Altersrenten mit Abschlägen (in welcher Höhe) belegt sind und/oder ob ein über die Regelaltersgrenze hinausgeschobener Rentenbeginn durch Zuschläge attraktiv gemacht wird.

Eine besondere Form des Übergangs vom Erwerbsleben in den Rentenbezug stellt schließlich die Möglichkeit dar, bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erwerbsfähigkeit grundlegend mindert, eine vom Lebensalter unabhängige Rente wegen Erwerbsminderung bzw. wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu erhalten.

Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren in ausgewählten EU-Staaten 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de

Diese Unterschiede zwischen den Ländern haben vielfältige Ursachen: Zu berücksichtigen sind insbesondere historische und kulturelle Hintergründe, politische Faktoren, die ökonomische Leistungsfähigkeit und die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt bleibt zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung zwischen den Ländern Europas deutlich variiert. Sie liegt in West-Europa im Schnitt um etwa 5 Jahre höher als in Mittel- und Osteuropa (vgl. die Abbildung "Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren in ausgewählten EU-Staaten, 2022"). Dennoch lassen sich einige Grundtendenzen identifizieren bzw. Schlussfolgerungen ziehen:

  • In vielen Ländern kommt es zu einer schrittweisen Heraufsetzung der Regelaltersgrenzen auch über die 65 Jahre hinaus, dies insbesondere in Nord- und Westeuropa.

  • Gleichwohl halten (bislang) auch einige Länder an der bisherigen Regelaltersgrenze (in der Regel 65 Jahre) fest oder sehen erst für die Zukunft die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren vor.

  • Die zwischen Männern und Frauen abweichenden Altersgrenzen werden weitgehend eingeebnet.

Die jeweiligen Regelaltersgrenzen geben allerdings keine unmittelbare Auskunft über die Frage, ab wann die Beschäftigten tatsächlich aus dem Arbeitsleben ausscheiden und eine (womöglich vorgezogene) Rente beziehen. Die Annahme, dass der Übergang zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit und dem Rentenbezug weitgehend bruchlos erfolgt, lässt sich nicht halten. Vielmehr klaffen zwischen dem Bezugsalter einer Altersrente und dem Berufsaustrittsalter Lücken auf, die sich statistisch als Phasen der Arbeitslosigkeit oder Nicht-Erwerbstätigkeit erfassen lassen und sich in den Quoten der altersspezifischen Erwerbsbeteiligung (Erwerbstätigenquoten) niederschlagen.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Ein vor dem Altersrentenbezug erfolgter Berufsausstieg kann vor allem Folge sein von:

  • Erwerbsminderung und Krankheit,

  • Arbeitslosigkeit,

  • einem Rückzug in die Familie (dies trifft vor allem für Frauen zu) bzw. in die Schattenwirtschaft.

Insofern sind bei einem europäischen Vergleich von Altersgrenzen auch immer die Daten über das Ausmaß, die Entwicklung und die Struktur der Alterserwerbstätigkeit zu beachten.

Die Unterschiede sind groß, wenn die Erwerbsbeteiligung in den Altersjahren 60 bis 65 und 65 bis 70 analysiert wird (vgl. die Abbildungen "Erwerbsbeteiligung im Alter 60-65"; "Erwerbsbeteiligung von Frauen im Alter 60-65" und "Erwerbsbeteiligung im Alter 65-70"):

  • In der Altersgruppe 60 − 65 liegt Schweden mit einer Quote von 69,8 Prozent an der Spitze, Luxemburg mit einer Quote von 1,7 Prozent am Ende der Skala. Deutschland belegt mit einer Erwerbsbeteiligung von 64,4 Prozent den vierten Platz der EU-Staaten. Ganz wesentlich hängen diese Unterschiede davon ab, wie hoch der Anteil der Frauen im höheren Alter ist, die berufstätig sind. In Estland, Lettland, Schweden, Finnland und auch Deutschland sind es 60 Prozent und mehr, − aber in Polen, Österreich und Rumänien sind es nur knapp 20 Prozent. Das Schlusslicht bildet Luxemburg mit einer Frauenerwerbstätigenquote im Alter 60 bis 65 Jahre von lediglich 14,7 Prozent.

  • Auch in der Altersgruppe 65 − 70 Jahre, also jenseits der klassischen Altersgrenze von 65 Jahren, ist in einigen Ländern ein großer Anteil der Älteren noch beruflich aktiv: Wieder nehmen Estland, Lettland, Litauen und Schweden die vorderen Plätze ein. Dafür kann es allerdings ganz unterschiedliche Gründe geben: Die Erwerbstätigkeit auch über 65 Jahre hinaus und neben dem Bezug einer Altersrente kann auf der einen Seite Folge einer über 65 Jahre hinausreichenden Altersgrenze sein, auf der anderen Seite kann es sein, dass die Älteren aufgrund einer unzureichenden Höhe der Rente gezwungen sind, noch ein Nebeneinkommen zu erzielen. Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Nebenerwerbstätigkeit bzw. oder der herausgeschobene Bezug einer Rente auch dem Wunsch nach einer Teilhabe am aktiven Leben entsprechen (vgl. dazu Zuverdienst im Alter)

Bei den hier ausgewiesenen Erwerbstätigenquoten wird nicht nach der Art der Erwerbstätigkeit und auch nicht nach dem Stundenumfang unterschieden. Wie wir wissen, ist die traditionelle Gleichsetzung von Erwerbstätigkeit und Vollzeitarbeit aber nicht zu halten. Gerade die hohe und steigende Erwerbsbeteiligung von (auch älteren) Frauen ist maßgeblich mit der Ausweitung von Teilzeitarbeit verbunden.

Insofern ist bei Ländervergleichen zu differenzieren:

  • Beruht die Alterserwerbstätigkeit vermehrt auf einer Teilzeittätigkeit?

  • Um welche Form von Teilzeitarbeit handelt es sich, um vollzeitnahe Teilzeitarbeit oder um Teilzeitarbeit im geringfügigen Stundenumfang?

Arbeitslosigkeit im Alter

Niedrige Alterserwerbstätigenquoten können schließlich auch eine Folge von Arbeitslosigkeit sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ältere über längere Zeit hinweg arbeitslos bleiben, ein beruflicher Wiedereinstieg nicht gelingt und vorgezogene Altersgrenzen in Anspruch genommen werden müssen. In welchem Maße es dazu kommt, hängt zum einen von der allgemeinen Arbeitsmarktlage und der Verteilung des Arbeitslosigkeitszugangs und -verbleibs auf die unterschiedlichen Alters- und Beschäftigtengruppen ab, zum anderen aber auch von der länderspezifischen Ausgestaltung der Arbeitslosenunterstützung (Versicherungsleistungen, Grundsicherung) sowie von der Ausrichtung der Arbeitsmarktpolitik.

Auch bei den Arbeitslosenquoten der 60- bis 65-Jährigen zeigen sich gravierende Unterschiede zwischen den Ländern der Europäischen Union; die sehr hohe Betroffenheit der Älteren in den südlichen Ländern (Spanien: 13,4 Prozent; Griechenland: 11,1 Prozent) und die günstige Situation in den von der Krise nicht betroffenen Ländern (Deutschland 3,1 Prozent; Tschechien: 2,4 Prozent) sind Ausdruck eines ökonomisch und sozial zerrissenen Europas (vgl. Abbildung "Arbeitslosigkeit im Alter 55-65 in den EU-Mitgliedsstaaten 2021").

Weitere Inhalte

Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.

Ernst Kistler, Prof. Dr., geboren 1952 in Windach/Ammersee, verstorben 2021, war Direktor des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie, INIFES gGmbH in Stadtbergen bei Augsburg. Forschungsschwerpunkte: Sozial- und Arbeitsmarktberichterstattung, Demografie, Sozialpolitik, Armutsforschung.