Bei den aktuellen Reformüberlegungen steht die Aufgabe im Mittelpunkt, die Selbstständigen in die Rentenversicherung einzubeziehen. Eine Regelung auf einen Schlag kann es allerdings nicht geben, weil eine Fülle von offenen Fragen und Problemen gelöst werden muss:
Sind auch jene Selbstständigen zu erfassen, die in wenigen Jahren das Ruhestandsalter erreichen und für die es sich deshalb nicht mehr „lohnt“, Beiträge zu entrichten? Welche Übergangsregelungen muss es geben?
Soll sich die Versicherungspflicht auch auf jene Gruppen beziehen, die bereits gut abgesichert sind (so vor allem in den Versorgungswerken für freie Berufe)? Sollen also die Versorgungswerke weiter bestehen bleiben oder aber langfristig aufgelöst werden?
Soll es für Selbstständige eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Pflichtversicherung in der GRV oder einer Pflicht zu einer alternativen privaten Absicherung (opting-out System), die das gleiche Sicherungsniveau gewährleistet? Können aber bei privaten Systemen das Sicherungsspektrum der GRV (Hinterbliebenenversorgung, Erwerbsminderungsrenten, Rehabilitation) und das gleiche Leistungsniveau (Rentenberechnung und Rentenanpassung) überhaupt erreicht werden?
Müsste diese Option dann nicht auch allen Beschäftigten zustehen? Wie lässt sich vermeiden, dass es zu einer Art Risikoselektion („Rosinenpickerei“) kommt, die der Rentenversicherung die schlechten Risiken zuweist?
Was bedeutet es für die verbreiteten hybriden Beschäftigungsverhältnisse, wenn sich abhängige und selbstständige Tätigkeiten vermischen, lassen sich Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen der GRV und privaten Vorsorgeformen vermeiden?
Müssen die Selbstständigen, die ja keinen Arbeitgeber haben, den vollen Rentenversicherungsbeitrag alleine zahlen?“
Sollen auch jene Selbstständigen einbezogen werden, die neben einer abhängigen Beschäftigung eine kleine Tätigkeit auf Honorar- oder Werkvertragsbasis ausüben?
Wie lassen sich die Einkommen aus Tätigkeiten auf Dienstleistungs-Plattformen, die z.T. ja weit über die nationalen Grenzen hinausreichen, erfassen und welche Einkommen dienen als Bezugsgröße für die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen? Müssen und können die Plattform-Betreiber als eine Art Arbeitgeber sozial- und arbeitsrechtlich verpflichtet werden?
Diese Liste macht deutlich, dass Übergangs- und Stufenregelungen unumgänglich sind. Gleichwohl muss darauf geachtet werden, dass Selbstständige nicht auf Kosten der bisherigen Beitragszahler bessergestellt werden. Damit würde die Akzeptanz der Rentenversicherung gefährdet. Geschäftsmodelle der Selbstständigkeit, die in ihrem ökonomischen Ertrag noch nicht einmal ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern und die soziale Absicherung der Lebensrisiken zu finanzieren, können in einer Marktwirtschaft nicht dauerhaft überlebensfähig sein und sollten deshalb nicht durch sozialpolitische Vergünstigungen (bei der Beitragszahlung, den Bezugsvoraussetzungen und auch bei den Leistungen) subventioniert werden. Rentenpolitik