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Zukunft der Beamtenversorgung Erwerbstätigenversicherung: Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen?

Gerhard Bäcker

/ 3 Minuten zu lesen

Dass die Leistungen der Beamtenversorgung in mehrfacher Hinsicht besser sind als die der Rentenversicherung widerspricht Gerechtigkeitsvorstellungen. Zudem müssen Bund, Länder und Kommunen in den nächsten Jahren mit einem erheblichen Anstieg der Versorgungsausgaben rechnen. Das spricht für die Einbeziehung der Beamten in die GRV.

Polizeibeamte begleiten eine Demonstration. Die Leistungen der Beamtenversorgung sind in mehrfacher Hinsicht besser als die der Rentenversicherung. (© picture-alliance, Noah Wedel)

Bei den Beamt:innen besteht kein Absicherungs- und erst recht kein Armutsproblem. Die zwei grundlegenden Ziele einer Alterssicherung, nämlich Armutsvermeidung und Lebensstandardsicherung werden bei der Beamtenversorgung voll und ganz erreicht (vgl. Interner Link: Beamtenversorgung). Im Vergleich zur Rentenversicherung sind die Leistungen der Beamtenversorgung in mehrfacher Hinsicht besser. Da die Pensionen steuerfinanziert sind, fallen zudem die Nettoeinkommen höher aus als bei versicherungs- und beitragspflichtigen Beschäftigten mit einer vergleichbaren Tätigkeit und Qualifikation. In der der Diskussion steht deshalb seit vielen Jahren, wie sich diese Besserstellung begründen lässt und warum nicht auch Beamt:innen Pflichtmitglieder der GRV werden sollten. Durch deren Einbeziehung könnte erreicht werden, dass sich Beamt:innen an der (Beitrags-)Finanzierung der Alterssicherung beteiligen und sich nicht länger den Anforderungen des sozialen Ausgleichs entziehen.

Offensichtlich ist auch, dass Bund, Länder und Kommunen schon derzeit erhebliche Mittel für die Finanzierung der Beamtenversorgung bereitstellen müssen. Und für die Zukunft lässt sich ein stark steigender Finanzaufwand für die Beamtenversorgung voraussagen. Dies ist insbesondere auf die in den 1970er Jahren erfolgten vielen Neueinstellungen vor allem in den Ländern und mit Schwerpunkten im gehobenen und höheren Dienst zurückzuführen. Diese Beamtinnen und Beamten werden in den nächsten Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden, während sich auf der anderen Seite der Personalbestand im öffentlichen Dienst über viele Jahre hinweg rückläufig entwickelt hat. Das Verhältnis zwischen „aktiven“ und „inaktiven“ Beamt:innen verschlechtert sich. Ein immer größer werdender Teil der Steuereinnahmen muss daher für die Finanzierung von Ruhegehältern und Hinterbliebenengeld ausgegeben werden.

Aber auch bei dieser Forderung gibt es durchaus erhebliche Umsetzungsprobleme.

  • Bund, Länder und Kommunen müssten dann auch Arbeitgeberbeiträge zahlen, es würde kurz- und mittelfristig zu Mehrausgaben kommen.

  • Damit die Nettoeinkommen der Beamt:innen trotz der Arbeitnehmerbeitragspflicht gleich bleiben, müssten die Bruttobezüge entsprechend angehoben werden. Die Mehrausgaben in den Haushalten der Gebietskörperschaften würden sich erhöhen.

  • Die späteren Renten der Beamt:innen würden nach den Regelungen der Rentenversicherung berechnet und niedriger ausfallen als die bisherigen Versorgungsbezüge. Deswegen müsste für diesen Personenkreis auch die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gelten, um sicherzustellen, dass die Alterseinkünfte der Beamt:innen nicht niedriger ausfallen als die der Angestellten im öffentlichen Dienst (gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung) (Interner Link: Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst).

  • Da die Pensionen bei den vorhandenen Versorgungsempfängern nicht einfach gekürzt werden können, sind Besitzstandsregelungen zwingend geboten. Und bei den versorgungsnahen Jahrgängen bedarf es Übergangsregelungen. Einfacher hingegen wäre es, die Versicherungspflicht erst bei einem Neueintritt in ein Beamtenverhältnis beginnen zu lassen.

Betrachtet man die Forderung nach einer Erwerbstätigenversicherung unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit der Alterssicherung unter schwierigen demografischen Bedingungen, dann errechnet sich langfristig keine Entlastung. Denn den Mehreinnahmen durch zusätzliche Beitragszahler:innen stehen langfristig auch entsprechende Mehrausgaben der Rentenversicherung gegenüber. Kurz- und mittelfristig allerdings, und dies gerade in der Phase des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge, würden sich Mehreinnahmen ergeben, die die Finanzierung des Alterungsschubs erleichtern könnten.

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Gerhard Bäcker, Prof. Dr., geboren 1947 in Wülfrath ist Senior Professor im Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Bis zur Emeritierung Inhaber des Lehrstuhls "Soziologie des Sozialstaates" in der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen. Forschungsschwerpunkte: Theorie und Empirie des Wohlfahrtsstaates in Deutschland und im internationalen Vergleich, Ökonomische Grundlagen und Finanzierung des Sozialstaates, Systeme der sozialen Sicherung, insbesondere Alterssicherung, Arbeitsmarkt und Arbeitsmarktpolitik, Lebenslagen- und Armutsforschung.