Mehr als noch die Finanzkrise hat die Corona-Pandemie zu erheblichen ökonomischen, sozialen und zu allererst gesundheitlichen und gesundheitspolitischen Problemen geführt. Auf der einen Seite ist das BIP stark eingebrochen, so 2020 um minus 3,4 %. Auf der anderen Seite hat die Politik auf die Krise reagiert und durch vielfältige Maßnahmen dafür gesorgt, die soziale und finanzielle Lage der Bevölkerung wie auch die Situation der krisenbetroffenen Unternehmen und Betriebe zu stabilisieren. Die sozialen Maßnahmen haben sich vor allem auf die Anwendung und Ausweitung von sozialpolitischen Leistungen bezogen, so temporäre Entlastungen von Familien und Niedrigeinkommensbeziehern im Rahmen der Sozialschutzpakete (u.a. Kinderbonus, Kinderkrankengeld, Grundsicherung).
20.8 Beschäftigte in Kurzarbeit 1989 – 2022 (bpb) Lizenz: cc by-nc-nd/4.0/deed.de
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Eine zentrale Bedeutung kommt hier der massiven Ausweitung der Kurzarbeit und der entsprechenden Zahlung von Kurzarbeitergeld zu. Rund 3 Mio. Beschäftigte waren im Jahr 2020 von Kurzarbeit betroffen, 2012 waren es 1,9 Mio. Noch nie zuvor ist dieses Instrument so stark eingesetzt worden (vgl. Abbildung Beschäftigte in Kurzarbeit 1989-2022). Die betroffenen Beschäftigten erhalten als Kurzarbeitergeld 60 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoentgelts. Haben sie mindestens ein Kind, sind es 67 Prozent. Durch das Sozialschutz-Paket wurde das Kurzarbeitergeld erhöht: Ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 77 Prozent bei mindestens einem Kind). Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt es 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (beziehungsweise 87 Prozent).
Diese Maßnahmen haben zu erheblichen Mehrausgaben vor allem der Bundesagentur für Arbeit, aber auch der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und der Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden geführt. Insgesamt weisen die Sozialleistungen im Jahr 2021 einen Zuwachs von 7,1 % aus. Deren Finanzierung erfolgte und erfolgt durch eine enorme Ausweitung der staatlichen Neuverschuldung und nicht durch Beitrags- und/oder Steuererhöhungen. So hat der Bund die Defizite der BA übernommen (die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld haben zu einer Verdoppelung der Ausgaben der Arbeitslosenversicherung gegenüber dem Vorjahr geführt), Zuschüsse an die Krankenversicherung (hier insbesondere für die Krankenhäuser) geleistet und die Sozialschutzpakete finanziert.
Diese Reaktionen der Politik haben zugleich entscheidend zu einer Abschwächung der wirtschaftlichen Krise beigetragen: Die Kaufkraft der Bevölkerung wurde stabilisiert und ein dramatischer Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden. Ohne diese Gegenreaktionen wäre der Einbruch des BIP noch stärker ausgefallen und die Finanzierung von hoher Arbeitslosigkeit hätte zu noch höheren Ausgaben geführt.
Das Sozialleistungssystem hat sich damit erneut als ein Krisen- und Konjunkturstabilisator erwiesen. Dazu trägt ganz entscheidend das Anpassungsverfahren der der Renten bei. Denn die jährliche Rentenerhöhung nach der Rentenanpassungsformel folgt der Lohnentwicklung nur zeitlich verzögert. Dieser time-lag von gut einem Jahr bedeutet, dass Schwankungen in der Nachfrage der privaten Haushalte eingeebnet werden.
Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben
Durch die massive Ausweitung von Kurzarbeit konnte ein Anschwellen der Arbeitslosenzahlen vermieden werden. Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Allerdings wirkt sich die Kurzarbeit auf die Höhe der Rentenbeiträge aus – und damit auch auf die Höhe der späteren Rente. Wie stark dieser Effekt ist, hängt von Dauer und Umfang der Kurzarbeit ab. Für das Bruttoentgelt, das Betroffene während der Kurzarbeit mit regulärer Arbeit verdienen, ändert sich nichts. Für diesen Teil des Einkommens zahlen Beschäftigte und die Arbeitgeber jeweils die Hälfte des normalen Rentenbeitrags. Aber auch für die ausgefallene Arbeit, für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird, werden Rentenbeiträge erhoben – und zwar für 80 Prozent des ausgefallenen Beitrags. Nur für die restlichen 20 Prozent des Verdienstausfalls sind keine Rentenbeiträge fällig. Selbst bei Kurzarbeit Null werden so immer noch 80 Prozent der Beiträge gezahlt. Die Mindereinnahmen der Rentenversicherung fallen deshalb überschaubar aus und der Effekt auf die spätere Rente bleibt gering.
Die Rentenbeiträge auf den ausgefallenen Lohn zahlt der Arbeitgeber alleine. Dies geschieht automatisch und muss nicht extra von den Beschäftigten beantragt werden. Zur Entlastung der Arbeitgeber wurde eine befristete Sonderregelung eingeführt: Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, zwischenzeitlich sogar zu 100 Prozent. Dies bedeutet für die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung (nicht aber für die Arbeitslosenversicherung bzw. für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit), dass die Minderungen vergleichsweise schwach ausgefallen sind. Die Rentenausgaben hingegen haben sich regulär entwickelt, die Rentenanpassungen haben sich entsprechend der Anpassungsformel an der Lohnentwicklung orientiert. So gab es 2020 eine Erhöhung um 3,45 Prozent (West) bzw. 4,2 Prozent (Ost). 2021 allerdings gab es eine „Nullrunde“, die Renten wurden nicht erhöht. Denn die Bruttolöhne der Beschäftigten waren 2020 erstmalig gesunken. Entsprechend hätten auch die Renten sinken müssen. Durch die gesetzliche Rentengarantie ist dies verhindert worden. Schon 2022 kam es wieder zu einer Erhöhung: 5,35 Prozent (West) bzw. 6,12 Prozent (Ost). Und im Dezember 2022 erhielten auch alle Rentner:innen die (steuerfinanzierte) Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.