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Wie das BAMF den Umgang mit Rückkehrenden koordiniert Interview mit Florian Endres, Leiter der Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Redaktion Infodienst Radikalisierungsprävention

/ 6 Minuten zu lesen

Kehren Menschen aus den ehemaligen Gebieten des sogenannten Islamischen Staates nach Deutschland zurück, sind verschiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure involviert. Das BAMF hat in sieben Bundesländern Koordinationsstellen geschaffen, deren Aufgabe es ist, den gesamten Prozess im Blick zu behalten und die Zusammenarbeit der Behörden abzustimmen, wie Florian Endres im Interview erläutert.

Florian Endres (© BAMF/roul BAMF)

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Infodienst Radikalisierungsprävention: Das BAMF fördert ein Programm zum Umgang mit Rückkehrenden aus den ehemaligen Gebieten des sogenannten Islamischen Staates. Was ist das Ziel dieses Programms?

Florian Endres: Bei einer Rückkehr gilt es, den gesamten Prozess möglichst umfassend im Blick zu behalten. Dafür haben wir die Stellen der sogenannten Rückkehrkoordinierenden geschaffen. Wir hatten über Jahre hinweg in der Deradikalisierungslandschaft – sowohl behördlich als auch zivilgesellschaftlich – den Wunsch wahrgenommen, dass es für Rückkehrerinnen und Rückkehrer eine koordinierende Stelle braucht. Und dies haben wir jetzt zusammen mit dem Bundesinnenministerium umgesetzt.

Zuerst stimmen die Rückkehrkoordinierenden die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ab, und zwar frühzeitig und umfassend. Kehren Personen zum Beispiel aus Syrien oder dem Irak nach Deutschland zurück, müssen sie relativ schnell in die entsprechenden kommunalen Strukturen eingebunden werden – von Jugendamt bis hin zu Schulen, Arbeitsagenturen und so weiter.

Die Rückkehrkoordinierenden behalten diese Abstimmung zwischen den Behörden auch langfristig im Blick. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Reintegrations- und Deradikalisierungsmaßnahmen nehmen sie Kontakt zu staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Strukturen auf, die einen Ausstiegsprozess unterstützen können.

Bei diesem Programm werden also auch zivilgesellschaftliche Träger gefördert. Wie genau funktioniert da die Zusammenarbeit?

Endres: In erster Linie werden staatliche Strukturen gefördert. Bei der weiteren Betreuung der Rückkehrenden spielen jedoch auch zivilgesellschaftliche Akteure wie Vereine und Beratungsstellen eine Rolle, gerade im Kontext der Deradikalisierung. Für uns war es wichtig, deren Arbeit an staatliche Strukturen anzudocken, um behördenübergreifend möglichst zielgerichtet zu arbeiten.

Daher sind die Rückkehrkoordinierenden jeweils in ihren Bundesländern bei der Landeskoordinierungsstelle für Deradikalisierung angesiedelt um sicherzustellen, dass auch mögliche Deradikalisierungsmaßnahmen umfassend mitgedacht und geprüft werden, wenn eine Person nach Deutschland zurückkehrt.

Mit welchen konkreten Maßnahmen arbeitet das Programm?

Endres: Bei den Koordinierungsstellen laufen alle Fäden zusammen. Sie sind je nach Bundesland die zentrale Ansprechstelle für andere Behörden. Wenn zum Beispiel eine Rückführung ansteht, werden wir über das Generalkonsulat oder das Auswärtige Amt informiert und leiten in Abstimmung mit den jeweiligen Bundes- und Landesbehörden weitere Maßnahmen ein.

Der Landeskoordinator bereitet die nächsten Schritte vor Ort vor und bindet die kommunalen Strukturen ein.

Wenn beispielsweise eine Familie in ihren Landkreis oder ihre Stadt zurückkehrt, braucht sie in der Regel Hilfe bei Behördengängen, Kontaktaufnahme zu Jugendhilfeeinrichtungen oder Betreuungsangeboten. Die Rückkehrerinnen und Rückkehrer werden dann auch langfristig betreut und es wird beobachtet, ob und wie sich diese Personen integrieren.

Gibt es bei den betroffenen Personen eine Risikobewertung, zum Beispiel in Form einer Akte, in der steht, wie hoch Sie die Gefahr einschätzen, die von einer bestimmten Person ausgeht?

Endres: Eine Einschätzung wird durch das Bundeskriminalamt vorgenommen, die Risikobewertung findet im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehr-Zentrum statt. Beim Thema Rückkehr-Koordination sind wir natürlich auch beteiligt.

Das war auch ein Grund dafür, auf behördliche Strukturen zu setzen, um bei Fragen der Sicherheit und Terrorismusbekämpfung direkte Kommunikationswege zu haben. Viele unserer Rückkehrkoordinierenden arbeiten ohnehin sehr eng mit den Sicherheitsbehörden zusammen, weil sie selbst beim Landeskriminalamt oder im Innenministerium des Landes angedockt sind.

Treten denn auch Familien von zum Beispiel radikalisierten IS-Kämpfern an sie heran und bitten um Hilfe?

Endres: Es ist ganz häufig so, dass Personen, die sich im Ausland aufhalten, versuchen, über ihre Angehörigen hier in Deutschland mit unseren Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen. Das stellen wir seit Jahren fest – und jetzt, seitdem der sogenannte Islamische Staat nicht mehr existiert, ist das noch öfter der Fall. Die Angehörigen in Deutschland sind in den letzten Monaten vermehrt mit der Bitte um Hilfe an unsere Beratungsstellen herangetreten. Damit haben wir bereits einen Fuß für eine mögliche Deradikalisierung in der Tür. Wenn wir Kontakt zu der Familie haben, ist es durchaus leichter, den Rückkehrenden direkt Deradikalisierungs- und Betreuungsangebote zu machen.

Für welchen Zeitraum ist die Förderung für das Programm angesetzt?

Endres: Das Programm ist Anfang 2019 angelaufen, im Herbst 2019 waren alle Rückkehrkoordinierenden vor Ort. Es wird auf jeden Fall noch 2020 laufen, über eine Weiterführung 2021 wird noch entschieden.

Das Programm wird jetzt in sieben Bundesländern durchgeführt. Warum wurde es nicht in den anderen Bundesländern auf den Weg gebracht?

Endres: Es wurde insbesondere darauf geachtet, aus welchen Bundesländern die meisten Menschen ausgereist sind, wo also der Bedarf am größten ist – und das ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Bremen der Fall.

Es könnten jedoch bei Bedarf noch Koordinierungsstellen in weiteren Bundesländern hinzukommen, wo es entsprechende Ausreisezahlen gibt oder in denen eine salafistische Szene aktiv ist.

Um wie viele Personen müssen Sie sich kümmern, und wie sind die Prognosen für die weitere Entwicklung bei der Zahl der Rückkehrenden?

Endres: Die Frage, wie viele Personen künftig zurückkehren könnten, wird oft gestellt, lässt sich aber kaum beantworten. Es ist schwer einschätzen, da viele unterschiedliche Faktoren bei einer Rückkehr eine Rolle spielen, wie auch die geopolitischen Entwicklungen.

Dem Bundeskriminalamt sind derzeit knapp 120 Personen bekannt, die möglicherweise nach Deutschland zurückkehren könnten. Diese Personen befinden sich zurzeit in Lagern oder in Haft; dazu kommt noch eine gewisse Anzahl an Kindern.

Es gibt aber sicherlich auch diejenigen, die völlig desillusioniert sind und nur noch nach Deutschland zurückkehren wollen.

Wie viele Personen sind aktuell in dem Programm registriert?

Endres: Noch sind es wenige Einzelfälle, die in den vergangenen Wochen angelaufen sind; erste Personen wurden nach Deutschland zurückgeholt. Bei den allermeisten davon sind die Koordinierungsstellen involviert.

Bearbeiten die Koordinationsstellen auch Fälle von Personen, die sich in Strafverfahren befinden oder gegen die Haftbefehle vorliegen?

Endres: Im Prinzip werden alle Sachverhalte, die die Rückehrenden betreffen, durch die Koordinatoren bearbeitet. Wenn jedoch in Deutschland ein Haftbefehl vollstreckt und die Person inhaftiert wird, sind die Rückkehrkoordinierenden zunächst weniger involviert.

Aber natürlich gilt es auch da im Sinne einer ganzheitlichen Terrorismusbekämpfung zu überlegen: Sind Deradikalisierungsansätze möglich, und wenn ja, mit wem und wie? Es gibt entsprechende Programme, die in Haftanstalten laufen und die Arbeit vor Ort aufnehmen.

Und wie sieht es mit Minderjährigen aus, mit Kindern, die aus Syrien oder dem Irak zurückkommen? Sind sie auch Teil des Programms?

Endres: Genau. Gerade um Personen, die sich nicht im Strafverfahren befinden – und dazu gehören insbesondere Kinder und Jugendliche – kümmern sich aktuell unsere Rückkehrkoordinierenden. Die Abstimmung unter anderem mit Jugendämtern und anderen beteiligten Akteuren wie Schulen ist derzeit ein großer Aufgabenbereich der Koordinierenden.

Es gibt auch Fälle, bei denen die Kinder getrennt von den Familien leben und dann von Jugendämtern betreut werden müssen.

Endres: Ja, hauptsächlich werden diese Kinder durch Regelstrukturen, wie Jugendämter, Schulen et cetera, betreut. Die Koordinierenden nehmen aber natürlich auch in diesen Fällen Kontakt zu den unterschiedlichen Stellen auf und vernetzen diese untereinander.

Dabei geht es beispielsweise darum sicherzustellen, dass ein Jugendamt bei dem jeweiligen Landeskriminalamt einen Ansprechpartner hat. Es ist eine wesentliche Aufgabe, diese Kommunikationswege herzustellen und den gegenseitigen Austausch zu fördern. Im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Reintegration muss kontinuierlich analysiert werden: Wie läuft es vor Ort? Wie entwickeln sich die Kinder? Liegen Traumata vor? Braucht das Jugendamt Unterstützung von einer Landesbehörde? Da kann ein Koordinator die eine oder andere Tür öffnen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Lewis Gropp am 11. November 2019.

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