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Infodienst Radikalisierungsprävention: Warum haben Sie sich dafür entschieden, eine Sonderausgabe des Journal Exit Deutschland (JEX) zum Thema Rückkehrerinnen und Rückkehrer zu veröffentlichen?
Julia Berczyk und Claudia Dantschke: Die Beratungsstelle HAYAT betreut zahlreiche Familien, deren Angehörige sich momentan im Irak oder bei den Kurden im Norden Syriens in Gefangenschaft befinden. Sie bangen und hoffen um ihre Kinder und Enkel. Wir haben die Notwendigkeit gesehen, auf die Situation der deutschen Staatsangehörigen, vor allem der betroffenen Kinder, aufmerksam zu machen.
Was soll mit ihnen geschehen? Und was passiert, wenn sie zurückkehren? Die Kinder sind in doppelter Hinsicht Opfer: Zum einen wurden sie von ihren Eltern, ohne zu wissen was geschieht, in ein Kriegsgebiet gebracht oder dort geboren. Zum anderen sind sie mit einem menschenverachtenden System konfrontiert worden. Das Wohl dieser Kinder ist deshalb besonders gefährdet.
Was wird aus diesen Kindern und was muss unternommen werden, um sie wieder in Deutschland zu integrieren? Kann das Gleiche ihren Eltern gelingen, die auch aus dem Krieg zurückkehren werden und wollen sie das überhaupt? Unter welchen Voraussetzungen kann es gelingen? Ist Deutschland überhaupt ausreichend darauf vorbereitet? Wir wollten in unserem Artikel speziell auf diese Fragestellungen eingehen und auch an die Verantwortung der Bundesrepublik appellieren, sich diesem Thema in seiner Komplexität zu stellen.
Dabei ergeben sich Fragen nach den Herausforderungen, den Bedürfnissen, den Möglichkeiten, aber auch und vor allem nach den Zuständigkeiten. Es bedarf dafür durchdachter Konzepte und Perspektiven, um eine Distanzierung von islamistischem Extremismus und Terrorismus zu unterstützen und eine Reintegration zu ermöglichen. Das Regelsystem ist darauf weder ausreichend vorbereitet noch ausgestattet. Daher braucht es eine Zusammenarbeit von Angehörigen, Zivilgesellschaft und staatlichen Institutionen. Genauso wichtig ist, dass solche Distanzierungskonzepte nachhaltig gestaltet werden. Sind sie es nicht, kann dies zu Rückfällen oder der Radikalisierung der Kinder führen.
In der Öffentlichkeit und in der Fachdiskussion ist die Gefahr durch Rückkehrerinnen und Rückkehrer ein großes Thema – auch in Ihrem Beitrag geht es darum. Welche Erkenntnisse haben Sie dazu?
Julia Berczyk und Claudia Dantschke: Unsere Erfahrung zeigt, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer eine Gefahr darstellen können; sie müssen es aber nicht. Hier gilt es immer den individuellen Fall zu betrachten. So unterschiedlich wie die Gründe für eine Ausreise sind, so unterschiedlich können die Erfahrungen vor Ort, die Einstellungsmuster und die Bewertungen des Erlebten bei einer Rückkehr sein. Einige haben mit dem Islamismus gebrochen, nicht aber mit der Religion Islam, andere entfernen sich komplett von der Religion als Weltanschauung. Es gibt Personen, die weiterhin hoch ideologisiert sind, andere haben sich eher distanziert. Wieder andere sind desillusioniert oder traumatisiert und sehnen sich nach einem gewaltfreien, normalen Alltag. Dieses Bild zeigt, wie differenziert das Spektrum ist, wenn über das erwartete und reale Gefährdungspotenzial gesprochen wird.
Selbst in den Fachdiskussionen rund um Gefahrenbewertungen werden wichtige Faktoren häufig nicht ausreichend erfasst. Dazu gehören der Radikalitätsgrad, die Tiefenmotivationen der Personen, ihre religiösen, politischen und biografisch-lebensweltlichen Intentionen und Verstrickungen, ihr Vorleben in oft "normalen" Familien und dann in extremistischen und terroristischen Einheiten, ihr missionarischer Fanatismus und ihre ideologische Standhaftigkeit. Außerdem ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Personen, die gezielt ins Ausland gereist sind, um sich für einen Terroranschlag ausbilden zu lassen und solchen, die beispielsweise aus altruistischer Motivation ausgereist sind, um die 'ummah' zu verteidigen oder nach ihrer Ansicht ein "perfektes islamisches" Leben zu führen. Pauschalisierungen und grobe Zeichnungen helfen nicht bei einer realistischen Gefahrenbewertung.
Aktuell kehren kaum die harten militanten Kämpfer zurück. Es sind jetzt gerade Frauen und Kinder, die in den Camps der syrischen Kurden festsitzen und deren Schicksal offen ist. Sie hoffen häufig darauf, wieder nach Deutschland kommen zu können. Die meisten Kinder sind im Baby- und Kleinkindalter. Das heißt jedoch nicht, dass sie nicht der menschenverachtenden Lebensweise und Ideologie des "Islamischen Staates" (IS) oder der al-Qaida-Verbände ausgesetzt waren und davon geprägt wurden – deshalb ist es umso wichtiger, sich dieser Kinder anzunehmen. Seit fast einem Jahr leben diese Kinder mit ihren Müttern in abgetrennten Sicherheitsbereichen großer Flüchtlingscamps im Norden Syriens unter schlechten medizinischen und hygienischen Bedingungen. Je länger der Aufenthalt in den Camps ohne eine konkrete Rückkehr-Perspektive andauert, desto größer wird die Gefahr, dass ihre Mütter beginnen, die Zeit im "Kalifat" des "IS" zu romantisieren oder aus Perspektivlosigkeit zu resignieren.
Wenn nichts getan wird, läuft die deutsche Gesellschaft Gefahr, dass sie nach einer berechtigten Rückkehr wieder in der radikalen Szene und ihrer ideologisierten Lebensweise Halt suchen und ihre Kinder entsprechend erziehen. Das ist keine gute Ausgangsbasis für erfolgreiche Distanzierungs- und Reintegrationsbemühungen.
Auch die möglichen Gefahren durch Kinder, die im "Kalifat” waren, werden diskutiert. Aus welchem Grund könnten diese Kinder eine Gefahr darstellen?
Julia Berczyk und Claudia Dantschke: Kinder können Täter werden. Das zeigt die Geschichte nach allen Kriegen und militanten Konflikten. Aber die Opferperspektive muss hier unbedingt Vorrang haben. Das wird von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN), dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ebenso gesehen. Als Paradigma ist es Teil der Vertragswerke dieser Organisationen. Wenn es um Ansätze zur Verhinderung einer extremistischen Radikalisierung geht, müssen alle Maßnahmen ethisch von diesem Paradigma getragen sein.
Es wird immer wieder die Frage nach dem quantitativen Potenzial gefährdeter und vielleicht potenziell gefährlicher Kinder und Jugendlicher gestellt: Schätzungen zufolge sind circa 300 deutsche Kinder und Jugendliche zumeist mit ihren Eltern in Richtung Syrien/Irak ausgereist oder wurden dort geboren. Etwa 50 Prozent der Kinder sind im Kampfgebiet geboren und damit weniger als drei Jahre alt.
Die Frage, ob und in welchem Maß von den Rückkehrer-Kindern eine Gefahr ausgeht, muss in jedem Fall individuell betrachtet werden. Zugleich geht es auch um eine Fürsorge für die Entwicklung der Kinder, welche durch die Ausreise der Eltern oder die Geburt und das Aufwachsen in einem totalitären System, wie dem des "IS", beeinträchtigt wurde. In Syrien beziehungsweise im Irak war die freie Entwicklung der Kinder vor Ort oft gestört, zum Beispiel durch eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung sowie durch belastende Erfahrungen von Gewalt, Trennung oder Verlust von Angehörigen. Im "Kalifat" wurden sie zum Teil systematisch rekrutiert, indoktriniert oder waren bewusst Gewalterfahrungen ausgesetzt. Mit Blick auf ihre Rückkehr nach Deutschland geht es deshalb um ihre Lebens- und Integrationschancen in einem demokratischen System.
Die Kinder können zahlreiche seelische wie auch körperliche Schäden erlitten haben und nicht allen ist es gelungen, hinreichend Resilienz gegenüber derartigen Einflüssen auszubilden. Das Erleben von Krieg und Terror kann sich auch auf die psychische Verfassung von Kindern auswirken und mit einer Vielzahl von Problemen einhergehen, wie beispielsweise Traumatisierung, Schlaflosigkeit, posttraumatischen Belastungssymptomen, Angststörungen, Depressionen, Entwicklungsauffälligkeiten oder Sprach- und Lernstörungen. Die Kinder sind von daher in jedem Fall auf unseren Schutz angewiesen und zwar auf lange Sicht. Bislang kennen diese Kinder nur Krieg und Leid. Wir sollten dafür sorgen, dass sie in ein "ganz normales" Leben finden wie alle anderen Kinder auch. Dafür muss ihnen und den Rückkehrer-Eltern eine wissende und helfende Begleitung bereitgestellt werden.
Die Gefahren, die von islamistisch radikalisierten Kindern und Jugendlichen ausgehen oder für diese bestehen, betreffen im Übrigen nicht nur Minderjährige, die aus den dschihadistischen Kampfgebieten in Syrien und im Irak nach Deutschland zurückkehren, sondern auch Kinder und Jugendliche, die in einem islamistisch radikalisierten Umfeld in Deutschland aufwachsen.
In der Diskussion über den Umgang mit "salafistisch erzogenen Kindern” werden Eingriffsmöglichkeiten diskutiert. Unter welchen Umständen könnte bei einer salafistischen Erziehung Kindeswohlgefährdung vorliegen?
Julia Berczyk und Claudia Dantschke: Das System 'Familie' ist grundsätzlich vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen geschützt und steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es bleibt demnach den Eltern selbst überlassen, welche Religion und Weltanschauung sie ihren Kindern vermitteln wollen. Das Recht der Eltern auf Personensorge stößt allerdings an seine Grenzen, sobald das Wohl des Kindes als verfassungsmäßiges Recht durch die Vernachlässigung der Förderungs- und Schutzverpflichtungen als gefährdet gilt.
Eine Gefährdung des Kindeswohls umfasst dabei Situationen, in denen eine erhebliche Schädigung für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes mit hoher Sicherheit zu erwarten ist. Eine Kindeswohlgefährdung ist generell schwer nachzuweisen. Gewisse Erziehungspraktiken können eine Schädigung herbeiführen, müssen dies aber nicht zwangsweise. Daher ist häufig das Kriterium 'mit hoher Sicherheit' nicht erfüllt. Zudem bezieht sich die Definition von Kindeswohl nicht auf Situationen, die in der Vergangenheit liegen, sondern darauf, ob eine Kindeswohlgefährdung aktuell vorliegt oder in der Zukunft befürchtet wird. (Siehe dazu auch den Beitrag "
Es muss nachgewiesen werden, dass sich aufgrund der aktuellen Situation und Erziehung eine Schädigung für das seelische, geistige und körperliche Wohl eines Kindes ergibt. Im Fall von Kindern von Rückkehrerinnen und Rückkehrern kann daher nicht grundsätzlich von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen werden. Denn das Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld beziehungsweise eine politische oder religiöse Einflussnahme der Erziehungsberechtigten ist bislang kein ausreichendes Kriterium, um eine Kindeswohlgefährdung zu attestieren oder gar den Eltern ihr Kind zu entziehen. Es können sich allerdings sogenannte "Prüffälle" ergeben, etwa bei Vorliegen "klassischer Vernachlässigungen" und nachweisbarer Konditionierung zu ideologisiertem Gewalthandeln oder bei Gewalt gegen Kinder aus einer islamistischen Intention heraus.
Im Raum steht immer wieder die Frage, inwieweit Gesetzesänderungen und eine Ausweitung des Begriffs der Kindeswohlgefährdung nötig sind. Dabei geht es nicht nur um das Wohl von Rückkehrer-Kindern, sondern um das Wohl aller Kinder extremistischer Eltern. Bei Kindern rechtsextremer Eltern wird offensichtlich, dass das Familien- und Jugendhilferecht solche Fälle zu wenig berücksichtigt. Weder im Gesetz noch in der Rechtspraxis. Dies verdeutlicht, dass die Frage der Kindeswohlgefährdung nicht einfach beantwortet werden kann und weiterer, gezielter Analyse bedarf.
Im speziellen Fall der Rückkehrer-Kinder schlagen wir deshalb vor, dass sie ein automatischer "Prüffall" für das Jugendamt werden. Denn Eltern, die sich bewusst dafür entschieden haben, ihre Kinder in einem totalitären System, wie es das "Kalifat" des "IS" war, haben damit das Wohl ihrer Kinder bereits gefährdet. Sie haben zugestimmt, ihre Kindern nach salafistisch-dschihadistischen Grundsätzen großzuziehen und sie bewusst dem Krieg, dem möglichen Tod oder dem Leben als Waisen ausgesetzt. Wenn sie nach Deutschland zurückkehren, sollte das Jugendamt aufgrund dieser generellen Annahme einer früheren Kindeswohlgefährdung prüfen, ob das Wohl der Kinder gegenwärtig in Gefahr ist. Damit bekäme das Jugendamt Zugang zu dieser Rückkehrer-Familie, könnte die aktuelle Situation der Kinder genauer analysieren und eventuell notwendige Hilfsmaßnahmen in die Wege leiten. Wichtig dabei: Der Kindesentzug kann nur die ultima ratio sein.
Zusammenfassend: Was ist aus Ihrer Sicht (vor allem) wichtig im Umgang mit zurückkehrenden Familien und Kindern?
Julia Berczyk und Claudia Dantschke: Zunächst einmal muss für die Rückkehr der deutschen Staatsangehörigen gesorgt werden. Da es derzeit keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien gibt, erhalten die Frauen und Kinder in den Camps der nordsyrischen Kurden keinerlei konsularische Betreuung und sind auf sich allein gestellt. Hier ist das Auswärtige Amt gefordert, eine Lösung zu finden.
Die Kurden sind mit den vielen ausländischen Gefangenen völlig überfordert und appellieren zu Recht an die Herkunftsländer, ihre Staatsbürgerinnen und -bürger zurückzuführen. Derzeit ist jedoch noch unklar, wie dies geschehen soll. Mehr als Absichtserklärungen der Bundesrepublik, die eigenen Staatsbürgerinnen und -bürger zurückzuführen, gibt es bisher nicht. Aus heutiger Sicht werden wohl viele Frauen und Kinder den zweiten Winter in den Camps verbringen müssen, wo es an warmer Kleidung, Medizin und Lebensmitteln fehlt. Ein humanitärer Bedarf, der besonders den Kindern versagt wird.
Bei einer Rückkehr bedarf es eines koordinierten Vorgehens eines qualitativen, effizienten und funktionalen Hilfs- und Unterstützungsnetzwerkes. Derzeit werden sowohl auf Bundes- als auch auf verschiedenen Landesebenen Ideen für den Umgang mit Frauen und Kindern verfolgt. Auch wenn die Sicherheitsbehörden für die Gefahrenanalyse verantwortlich sind, so können sie nicht in jedem Fall die Verantwortung für die zurückgekehrten Familien übernehmen. Sehr viele Frauen werden straffrei bleiben, denn Beten, Kochen, Kindererziehung und Teilnahme am Alltagsleben im Herrschaftsgebiet des "IS" reichen rechtlich nicht aus, um jemanden wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich verfolgen zu können. Dazu ist der Nachweis konkreter Unterstützungshandlungen notwendig.
Bei einer Rückkehr werden deshalb vor allem interaktive Netzwerke verschiedenster Akteure wie Jugendämter, Psycholog/-innen, zivile Beratungsstellen und andere Fachexpert/-innen mit festen Verantwortungsstrukturen von Nöten sein. Das Phänomen der Kindeswohlgefährdung im Kontext islamistischer Familienstrukturen muss systemisch und multiprofessionell bearbeitet werden, wobei nicht nur die Sicherheitsperspektive im Vordergrund stehen darf. Wichtig ist vor allem eine dem Kindeswohl zuträgliche Herangehensweise, die es erlaubt, Kindern und Jugendlichen bedarfsgerechte und individuelle Hilfestellungen anzubieten.
Wir schlagen dafür einen Kompetenzträger, eine Art Task Force, vor, die neben der Expertise zu salafistisch-dschihadistischen Radikalisierungsprozessen und entsprechenden Distanzierungs- und Ausstiegsansätzen auch über Kompetenzen in den Bereichen Kinderschutz und Trauma verfügt. Wichtig ist ein spezielles Case-Management. Anzusiedeln wäre die Task Force bei Fachberatungsstellen in den Schwerpunktregionen. Aufgabe der Task Force wäre es, den zum Hilfsnetzwerk gehörenden Akteuren fachkompetente Unterstützung zu leisten.
In einem ersten Schritt müssten in diesem Netzwerk eine Sachstandserhebung und Bedarfsanalyse erfolgen. Es müssten die gesundheitliche Situation, psychische Verfassung, Entwicklungs- und Bildungsstand, Radikalisierungsgrad sowie weitere Faktoren bewertet werden. Dabei sollten externe Expert/-innen, wie Kinder- und Jugendpsycholog/-innen, zu Rate gezogen werden. Mit der Fallanalyse erfolgt dann die Umsetzung der als notwendig erachteten Hilfemaßnahmen. Das können Hilfen zur Erziehung sein, Unterstützung beim Finden einer geeigneten Psychotherapie, bei der Wohnungs-, Arbeits- oder Ausbildungssuche, bei der Unterbringung der Kinder in einer Kita, aber auch biographische Arbeit und Tataufarbeitung. Entscheidend ist, dass dieses Netzwerk fachkompetent und durch eine Leitung gut koordiniert wird und nachhaltig angelegt ist.
Nur diese komplexe, spezialisierte und einzelfallorientierte Herangehensweise, die lokal verortet ist und aus einem Netzwerk unterschiedlichster Experten besteht, kann den konkreten Bedürfnissen gerecht werden und langfristig nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft mehr Sicherheit garantieren.
Zum PDF-Download der Sonderausgabe des Journal EXIT-Deutschland: Externer Link: Zurück aus dem "Kalifat".
Interview-PartnerinJulia Berczyk
studierte 'Migration and Ethnic Studies' sowie 'European Studies' an der Universität Amsterdam (UvA). Seit 2014 ist sie als Fallbetreuerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Externer Link: Beratungsstelle Hayat für die ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH tätig. Zudem ist sie Doktorandin an der Externer Link: Universität Amsterdam im Programmbereich 'Challenges to Democratic Representation' am Institut für Politikwissenschaften.
Interview-PartnerinClaudia Dantschke
leitet seit Juli 2010 die "Arbeitsstelle Islamismus und Ultranationalismus" (AStIU) in der Externer Link: ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH Berlin und seit Sommer 2011 leitet sie die Externer Link: Initiative HAYAT-Deutschland. Sie studierte Arabistik an der Universität Leipzig und arbeitete als freie Journalistin zu den Themenschwerpunkten Migration, Islam und Islamismus. Von 2002 bis 2007 führte sie Kommunalstudien zur Erhebung und Begegnung demokratiegefährdender Phänomene (Islamismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus) in den Berliner Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte-Tiergarten-Wedding durch.
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