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Islamismus, Radikalisierung und Prävention in Ostdeutschland | Infodienst Radikalisierungsprävention | bpb.de

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Islamismus, Radikalisierung und Prävention in Ostdeutschland

Hans Goldenbaum Caspar Schliephack

/ 18 Minuten zu lesen

Radikalisierungsprozesse haben vielfältige Ursachen, bestimmt von individuellen, gesellschaftlichen, lokalen und sozialräumlichen Faktoren. Während Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei rechtsextremer Radikalisierung umfassend erforscht sind, wurde Islamismus lange nicht räumlich differenziert betrachtet – und gerade die „neuen“ Bundesländer blieben unter dem Radar. Für den Infodienst analysieren Hans Goldenbaum und Caspar Schliephack die Besonderheiten der ostdeutschen Situation und leiten Handlungsbedarfe und Präventionsansätze ab.

Das Gebäude im Hintergrund ähnelt einer Moschee, ist aber tatsächlich ein preußisches Dampfmaschinenhaus in Potsdam. Im Unterschied zu Westdeutschland gibt es in Ostdeutschland tatsächlich kaum Moscheen oder Gebetsräume. (© Stephan Schulz/Picture Alliance)

In Bezug auf Gewaltkriminalität, politische Einstellungen oder rechtsextreme Radikalisierung wurden in den letzten Jahrzehnten historisch, sozio-ökonomisch und politisch begründete Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland erforscht und diskutiert. In Bezug auf islamistische Radikalisierung hat sich an der „Blackbox Ostdeutschland“ jedoch wenig geändert: Noch immer gehen Ansätze zur Islamismusprävention auf Projekte in Berlin und den westdeutschen Bundesländern zurück, werden Fachdebatten „weitgehend von westdeutschen Akteur*innen dominiert und beziehen sich vor allem auf westdeutsche Verhältnisse, Strukturen und Befindlichkeiten“ (Abushi/Goldenbaum 2021: 68; Schliephack 2024).

Risiko- und Schutzfaktoren im Hinblick auf Radikalisierung

Die Forschung zeigt, dass Radikalisierung durch individuelle und kontextuelle Faktoren beeinflusst wird (Wolfowicz et al. 2020). Risikofaktoren, die die kognitive Öffnung für extremistische Ideologien, aber auch eine Bereitschaft zum extremistisch motivierten Handeln wahrscheinlicher werden lassen, umfassen insbesondere problematische Erziehungsstile, Armut, individuelle, vor allem aber auch kollektive Diskriminierungserfahrungen (vgl. dazu Goede/Butt 2023) und Intergruppenkonflikte. Schutzfaktoren sind elterliche Zugewandtheit, schulischer Erfolg und Freundschaften außerhalb der eigenen Gruppe. Radikalisierung ist also auch „Resultat ungünstiger Entwicklungsprozesse“ und damit „im Kern als Ergebnis einer problematischen Sozialentwicklung zu begreifen“ (Beelmann 2019; 197). Auch der soziale Raum kann einen Radikalisierungsprozess beeinflussen. Studien zeigen, dass das Leben in benachteiligten Stadtteilen soziale Probleme verstärken kann: Hohe „Kriminalitätsbelastung führt zu Anpassungsverhalten, aber auch Bildungschancen werden eingeschränkt“ (Kurtenbach et al. 2024: 9; vgl. Behn et al. 2022). Hier kann zum einen das Streben marginalisierter junger Menschen nach Anerkennung und Status im Sinne von Andersons „Code of the Streets“ beobachtet werden, es können also Repräsentations- und Handlungslogiken delinquenter Straßenkulturen attraktiv sein (Stewart/Simons 2010). Auch provokative Selbstinszenierungen, die auf islamistische (gerade auch salafistische oder militant-dschihadistische) Narrative und Identitätsangebote mit entsprechenden Selbstinszenierungsmöglichkeiten zurückgreifen, sind in diesem Zusammenhang relevant (vgl. Leimbach/Walter 2024, zum „street jihadi spectrum“ Sandberg et al. 2024).

Junge Muslim:innen im Osten – Risikofaktoren im spezifischen Kontext

Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, die Prävalenz dieser Faktoren in Ostdeutschland zu prüfen, um Rückschlüsse auf Gefahren der Radikalisierung und Präventionsansätze für die spezifische Situation ziehen zu können. Der Blick auf verschiedene Daten und die Erfahrungen der Fach- und Beratungsstellen im Osten zeigt dabei überraschend deutlich, dass bundesweit eine der Gruppen mit der höchsten Prävalenz von Risikofaktoren und der geringsten Prävalenz von Schutzfaktoren junge muslimische Menschen in Ostdeutschland sind, welche überwiegend in Familien mit Fluchtbiografie aufwachsen. Entsprechend ließe die im Folgenden nachgezeichnete auffällige Belastungssituation auch erhöhte Werte extremistischer Radikalisierung unter jungen muslimischen Menschen in Ostdeutschland erwarten, auf kognitiver wie auf Handlungsebene:

Die Armutsgefährdungsquote liegt in der gesamten Bundesrepublik für Menschen ohne Migrationshintergrund bei 12 Prozent, für Menschen mit Migrationshintergrund und Ausländer:innen zwischen 28 und 35 Prozent. In Ostdeutschland sind alle Bevölkerungsgruppen sehr viel stärker armutsgefährdet als im Rest der Bundesrepublik. In den Jahren nach der Fluchtmigration um 2015 lag für Menschen aus Syrien und Afghanistan, die die Mehrheit der muslimischen Communities der ostdeutschen Bundesländer ausmachen, die Armutsgefährdungsquote respektive bei 74 und 64 Prozent (Statistische Ämter des Bundes und der Länder/Mikrozensus; Giesecke et al 2017). Dabei weist die ethnische Segregation in ostdeutschen Städten wie Dresden, Chemnitz, Erfurt, Gera, Dessau, Schwerin, Magdeburg und Halle wie auch im ostdeutschen Durchschnitt im Bundesvergleich die höchsten Segregationswerte auf. Ethnische Segregation ist dabei immer überlagert mit sozialer Segregation, d. h. überwiegend im Rahmen von Flucht zugewanderte Personen ballen sich in Sozialräumen mit ohnehin hohem Problemdruck, sogenannten Plattenbauvierteln (Helbig 2023: 47ff.; vgl. Bernt/Volkmann 2023). Das ist eine Folge von Marktdynamiken und der „Kosten der Unterkunft“-Regelungen der Jobcenter, die für Leistungsempfänger:innen – nahezu alle Geflüchteten befinden sich zum Abschluss des Aufenthaltsverfahrens zumindest kurzfristig in der Zuständigkeit der Jobcenter – verbindlich vorgeben, zu welchen Konditionen Wohnungen angemietet werden können. Verstärkt wird der Trend durch Diskriminierung bei der Wohnungssuche auf dem freien Markt.

Der kriminologisch relevante Faktor der schulischen Situation wird ebenfalls von dieser sozialräumlichen Segregationsdynamik beeinflusst. In Halle etwa beträgt der Ausländeranteil in Grundschulklassen in bestimmten Gegenden über 75 Prozent, in anderen unter 5 Prozent. Ausländer:innen (alle nicht deutschen Staatsbürger:innen im Sinne der amtlichen Definition), aber auch Deutsche mit Migrationshintergrund erreichen in Deutschland aufgrund individueller und struktureller Benachteiligungen grundsätzlich niedrigere Bildungsabschlüsse als Deutsche ohne Migrationshintergrund. So verlassen bundesweit etwa 6 Prozent der Deutschen ohne Schulabschluss die Schule, unter Ausländer:innen sind es 18 Prozent (Statistisches Bundesamt/Statista 2025). Schaut man nach Ostdeutschland, ist die Lage deutlich gravierender – in Sachsen-Anhalt verließen im Schuljahr 2022/23 ganze 39 Prozent der ausländischen Schüler:innen die Schule ohne Abschluss (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2023: 11-15). Zusätzlich kommt es häufiger zu problematischem Verhalten von Lehrkräften. Diese schreiben beispielsweise Konflikte oder Gewaltverhalten unter muslimischen Schüler:innen häufig unzutreffend einem „kulturellen“ islamischen Hintergrund zu (Schliephack/Yaldiz 2021: 46), was diese ihres tatsächlichen Kerns und den Möglichkeiten der pädagogischen Bearbeitung beraubt. Auch stigmatisierende Äußerungen oder diskriminierendes Verhalten gegenüber tatsächlich oder vermeintlich ausländischen oder migrantischen, vor allem muslimischen Schüler:innen wurden von Beratungsstellen in Ostdeutschland immer wieder wahrgenommen – etwa die gesetzlich unzulässige Aufforderung an Mädchen mit Kopftuch, am Sportunterricht ohne (Sport-)Hijab teilzunehmen.

Auch mit Blick auf die familiäre Situation der Mehrheit junger Muslim:innen in Ostdeutschland – die überwiegend eine eigene familiäre Migrations-, zumeist Fluchtbiografie aus dem Mittleren und Nahen Osten haben – fallen eher Risikofaktoren als Schutzfaktoren ins Auge. So sind viele Familien in der Ankommenssituation überfordert, bei Eltern und Kindern treten psychische Belastungen und Störungsbilder überproportional häufig auf (vgl. dazu Niedermaier et al. 2020). Eltern sind oft durch herausfordernde Interaktionen mit Ausländerbehörden und Jobcentern beschäftigt; das durch die Migration meist fragmentierte Familiensystem wird teilweise dysfunktional. So kommt es überdurchschnittlich häufig zu elterlicher Hilflosigkeit, auch da kaum Ressourcen zur Erfüllung der an sich selbst sowie von Behörden und Gesellschaft an sie gestellten Erwartungen vorhanden sind (vgl. Pleyer 2003; Böker et al. 2020; Zimmermann et al. 2020).

Auch in Bezug auf Diskriminierungserfahrungen ist die Lage in den ostdeutschen Bundesländern verschärft. Befragte in Ostdeutschland berichten „durchweg häufiger von persönlichen Diskriminierungserfahrungen als Migrant:innen aus Westdeutschland“ (Wetzels et al. 2022: 20). Die Einstellungsforschung verweist auf eine signifikant erhöhte Abwertungsbereitschaft der Mehrheitsgesellschaft, „ausländerfeindliche“ Einstellungen sind bei fast 30 Prozent der Menschen im Osten verbreitet – im Gegensatz zu knapp 13 Prozent in Westdeutschland (vgl. Decker et al. 2023). Insbesondere muslimische Menschen stehen hier im Fokus: Im Jahr 2024 waren 43 Prozent der Ostdeutschen der Meinung, dass „Muslimen […] die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden“ sollte, was im Westen „nur“ knapp ein Drittel der Bevölkerung so sahen (Decker et al. 2024: 67).

Mit 70 bis 80 Prozent Konfessionslosen sind in Ostdeutschland zudem im Bundes- wie im internationalen Vergleich besonders viele Menschen nicht religiös. Muslim:innen treffen hier auf nicht religiöse, teils antireligiöse Umwelten. Das ist besonders relevant, da „gerade die Mobilisierung kollektiver Abgrenzung über Identitäten ein guter Ansatzpunkt rechter Identitätspolitik“ ist, insbesondere wenn sie sich gegen religiöse Gemeinschaften richtet, die von der Eigengruppe als signifikant anders identifiziert werden können (Pickel 2020: 3 u. 8f.). Muslimisches Leben ist insbesondere in Ostdeutschland nicht normal und bleibt „Ausnahme“ (Schmidt/Schröder 2021).

Neben durch Alltagsrassismus erfahrenen Diskriminierungen und Abwertungen ist auch das unmittelbare Bedrohungserleben von jungen Muslim:innen in Ostdeutschland signifikant höher, da in höherem Maße Übergriffe drohen – eine Studie im Jahr 2019 kam zum Ergebnis, dass die Chance, Opfer eines rassistischen Übergriffes zu werden, im Ost-West-Vergleich zehnfach erhöht war. Die Landkreise mit den meisten Angriffen waren Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen, Uckermark in Brandenburg und Saalekreis in Sachsen-Anhalt. Von bundesweit 118 Landkreisen, in denen keine Übergriffe auf Asylsuchende stattfanden, lagen nur vier im Osten (Entorf/Lange 2019: 27-30).

Gerade muslimisch gelesene Menschen werden in der ostdeutschen Bevölkerung besonders oft als realistische und symbolische Bedrohung wahrgenommen, als gefährlich in Bezug auf die eigene Sicherheit wie die eigene „Kultur“, beeinflusst auch von Stigmata und Verdachtslogiken in politischen und medialen Diskursen (vgl. Pickel 2020). Ablesbar ist dies etwa daran, dass nur knapp 6 Prozent der Befragten in Ostdeutschland angeben, islamistische Aktivitäten im eigenen Lebensumfeld beobachtet zu haben (Westen: 9 Prozent), sich aber mehr als 23 Prozent durch islamistische Gewalt subjektiv bedroht fühlen (Westen: 14 Prozent; Wetzels et al. 2022: 30). Dreht man die Perspektive um, ist festzustellen, dass für junge muslimische Menschen in Ostdeutschland die Mehrheitsgesellschaft, die Gruppe der „Nicht-Muslim:innen“ o. ä. wiederum auch und ungleich objektiver als Bedrohung erscheinen kann. Rechtsextremes Demonstrationsgeschehen, antimuslimisch motivierte Angriffe auf Personen oder etwa Moscheen oder auch Mikroaggressionen in einem feindseligen Klima können Polarisierungsdynamiken auslösen oder verstärken, die als Katalysator für extremistische Einstellungen und Handlungsorientierungen in beiden Gruppen wirken können (vgl. Langner/Jungmann 2024).

Radikalisierung im ostdeutschen Kontext – ein Paradox?

Auf Basis der Ergebnisse systematischer Reviews und Metaanalysen (Lösel et al. 2018; Wolfowicz et al. 2020; Ellis et al. 2021) sowie aktueller Radikalisierungsmodelle (Beelmann 2019; ders. 2020) wären daher für die hier fokussierte Gruppe der jungen Muslim:innen mit Fluchtbiografie signifikant stärkere Radikalisierungsdynamiken und ein höheres Maß an Extremismus sowohl in Bezug auf die kognitive als auch auf die Handlungsebene zu erwarten. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass islamistische Radikalisierung unter jungen Muslim:innen in Ostdeutschland derzeit stärker verbreitet ist als im Westen, im Gegenteil. Sicherheitsbehörden und Beratungsstellen melden hier proportional niedrigere Zahlen. Dieses scheinbare Paradox wirft wichtige Fragen für Forschung und Prävention auf: Welche Faktoren verhindern eine stärkere islamistische Radikalisierung in Ostdeutschland trotz hoher Belastung der potentiell radikalisierungsgefährdeten Personen?

Zum einen könnte es daran liegen, dass extremistische Akteur:innen und analoge ideologische Angebote in Ostdeutschland (z. B. Ansprachen, Treffen o. ä.) weit weniger präsent sind. Zudem fehlt eine zweite oder dritte Generation von Migrant:innen, die im Westen und international häufig eine größere Rolle im Zusammenhang mit Radikalisierung spielen. Beide Faktoren verweisen damit einerseits auf Chancen für die Prävention und andererseits auf zukünftig drohende Radikalisierungsdynamiken, sollte die Lage (Marginalisierung, Polarisierungsdynamiken, Bedrohungslage für muslimische und muslimisch gelesene Menschen in Ostdeutschland) unverändert bleiben.

Islamistische Akteur:innen in Ostdeutschland

Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftliche Präventionsakteure haben in den vergangenen zehn Jahren einen niedrigschwelligen, für die Region aber signifikanten und kontinuierlichen Anstieg islamistischer Aktivitäten in Ostdeutschland festgestellt. Die Zahlen der Verfassungsschutzbehörden deuten diesen Wandel an: Während beispielsweise in Sachsen-Anhalt 2014 nur „Einzelpersonen“ ohne feste Strukturen registriert wurden, stieg die Zahl innerhalb von zehn Jahren auf 105 Salafist:innen, eine mittlere zweistellige Zahl von Anhängern der missionarischen „Tablighi Jama‘at“-Bewegung (vgl. zu dieser Pieri 2021) sowie 17 Muslimbruderschafts-Akteur:innen (Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt 2016: 107 u. 113; dies. 2024: 244 u. 256ff.). In Brandenburg stieg die Zahl islamistischer Extremist:innen in diesem Zeitraum von 40 Personen im Jahr 2014 auf 220 im Jahr 2023 an, darunter 80 Mitglieder der „Islamistischen Nordkaukasischen Szene“ – eine Sammelkategorie für islamistische Personen mit biografischen Bezügen insbesondere in den Nordkaukasus (Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg 2016: 151 u. 158; dies. 2024: 154).

Da es bis dato keine Studien zu islamistischen Einstellungen in Ostdeutschland gibt (vgl. nur für junge Menschen und nicht repräsentativ Farren et al. 2023), bleibt die Anzahl der Personen, die islamistischen Ideologien anhängen, unbestimmt. Gleiches gilt letztlich auch für die Ebene zentraler islamistischer Akteure (z. B. Prediger oder Netzwerke), da diese in Ostdeutschland häufig außerhalb formaler Organisationsstrukturen agieren, Ressourcen in anderen Bundesländern, insbesondere in Berlin, Hamburg und Niedersachsen nutzen und häufig, wie etwa die Akteure der „Islamistisch Nordkaukasischen Szene“, im Verborgenen agieren.

Behördliche Zahlen sind vor allem ein Indikator für die Wahrnehmung islamistischer Aktivitäten durch die Sicherheitsbehörden. Die tatsächlichen Zahlen dürften – ähnlich wie im Rechtsextremismus – höher liegen. Zugleich sind die Kriterien, nach denen Personen dem islamistischen Spektrum zugeordnet werden, oft nicht transparent. Ein Nachvollzug von Zahlen – in Ostdeutschland gibt es zusammengenommen laut Verfassungsschutzbehörden insgesamt rund 1.400 islamistische Extremist:innen, darunter 800 Salafist:innen – oder Bewertungen ist für Forschende und nicht-staatliche Präventionsakteure daher oft nicht möglich.

Die Bandbreite derjenigen, die den Akteur:innen in der Präventions-, Beratungs- und Ausstiegsarbeit begegnen oder in anekdotischen Erwähnungen von Kolleg:innen oder in der Medienberichterstattung über Ermittlungen durch Behörden und Gerichtsurteilen auftauchen, ist derweil groß. Sie reicht von Jugendlichen, die Verschwörungserzählungen oder einzelne islamistische Narrative unreflektiert übernehmen, über Personen mit gefestigten islamistischen Einstellungen bis hin zu gewaltbereiten Extremisten, die in Kampfhandlungen im Ausland involviert waren oder in Deutschland Anschläge planten. Eine prominente Rolle spielen hier gerade salafistische Bezüge, die aber im Gegensatz zur westdeutschen Situation mehrheitlich gleichzeitig noch fremdsprachige und oft Bezüge auf Herkunfts- bzw. Auslandskontexte sind.

Insgesamt vier Vereine wurden in den neuen Bundesländern zuletzt von den Sicherheitsbehörden als islamistische Infrastruktur benannt: in Sachsen der Verein „Islamische Gemeinde in Sachsen – Al-Rahman-Moschee in Leipzig e. V.“, das „Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum Dresden e. V.“ und der „Al Amal – Interkultureller Verein e. V.“ in Dresden sowie in Brandenburg der im Jahr 2024 verbotene Verein „Islamisches Zentrum Fürstenwalde al-Salam e. V.“.

Im Unterschied zu Westdeutschland gibt es in Ostdeutschland tatsächlich kaum Moscheen oder Gebetsräume, die von islamistischen Strukturen gegründet oder dominiert werden. Die älteren Moscheegemeinden in ostdeutschen Städten waren ethnisch und national heterogen, da sich Muslim:innen aufgrund ihrer geringen Zahl dort unabhängig von Herkunftsländern organisierten. Dieses Muster gilt weiterhin für neu entstandene Gebetsräume insbesondere in Mittelstädten und kleineren Orten, auch wenn diese ebenso wie die älteren etablierten Gemeinden mehrheitlich von arabischen Muslim:innen mit Fluchtbiografie besucht werden. In manchen Städten existierende kleinere salafistische Personenzusammenschlüsse treffen sich meist in Privaträumen bzw. treffen sich in Moscheeräumen, ohne auf die Vereine und Gemeinden zentralen Einfluss gewinnen zu können.

Islamistische Aktivitäten in Moscheegemeinden

Muslimische Gemeinden in Ostdeutschland wurden in den vergangenen Jahren mehrheitlich von Erwerbslosen und Geringverdienenden besucht und verfügen damit nicht über belastbare Finanzierungsmodelle. Zudem sind sie von öffentlicher Förderung auch nicht-religiöser, etwa bildnerischer oder sozialer Tätigkeiten, weitgehend ausgeschlossen. Die ehrenamtlich geführten Vereine und Initiativen sehen sich daher mit Blick auf die Mietkosten und die Gewinnung theologisch ausgebildeter Imame oder Lehrpersonen mit immensen Herausforderungen konfrontiert. Diese Schwäche wird in einigen Fällen durch islamistische Akteure, die über keine lokale Verwurzelung oder Anhänger:innenschaft in den örtlichen muslimischen Communities verfügen, für Versuche der Einflussnahme genutzt, etwa Prediger aus einschlägig bekannten salafistischen Strukturen in Berlin oder Akteure anderer Strömungen.

Ein Beispiel hierfür war der von Behörden der Muslimbruderschaft zugerechnete Verein „Sächsische Begegnungsstätte“, der ab 2016 in mehreren ostdeutschen Bundesländern Ableger gründete, dann jedoch seine Aktivitäten aufgrund stark negativer öffentlicher Thematisierung offiziell einstellte und die Standorte an lokal gegründete Vereine übergab. Tatsächlich war es auch Kadern der Muslimbruderschaft nicht unbedingt möglich, nachhaltig ideologisch Einfluss auf lokale Muslim:innen zu nehmen, die vor allem pragmatisch nach einem Ort für das Pflichtgebet suchen. Lokale Communities und einzelne Besucher:innen von Moscheen haben grundsätzlich eigene Interessen, Handlungslogiken und entsprechende Resilienz, was nicht durch stereotype Annahmen einer top-down-„Indoktrinierung“ ausgeblendet werden sollte.

Dies ist auch im Zusammenhang mit den Besuchs- und Predigttätigkeiten von Akteuren der transnationalen Missionierungsbewegung Tablighi Jama’at relevant, deren Anhänger auch in ostdeutschen Bundesländern aktiv sind und die sporadisch in einigen Orten in Moscheeräumlichkeiten schlafen, kochen oder Gesprächskreise abhalten. Ihr performativer Eifer wird dabei, so die Erfahrung aus Gesprächen in verschiedenen Bundesländern, von manchen Gemeindeakteur:innen und -besucher:innen als respektabel und unterhaltsam, von anderen als befremdlich angesehen und von den meisten ignoriert. Als „Geschwister“ sieht man sich vielerorts in der Pflicht, sie gastfreundlich aufzunehmen und erkennt vielleicht auch ihre Bemühungen um einzelne Gemeindemitglieder im Sinne der anzustrebenden Frömmigkeitspraxis an, in einzelnen Fällen konvertieren sie junge Nicht-Muslime – insgesamt bleiben ihr Einfluss und ihre Wirkung in den meisten Gemeinden und insbesondere auf junge Menschen aber gering.

Die vom bundesweit vernetzten salafistischen Akteur Hassan Dabbagh autoritär geführte Moschee „Al-Rahman“ in Leipzig, in der die salafistische Ideologie Predigt- und Unterrichtsinhalte und das allgemeine „Klima“ bestimmt, ist damit eine Besonderheit (Zmerli 2021; Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen 2025). Als erste und größte Moschee stellte sie über viele Jahre das einzige Angebot für Leipziger Muslim:innen dar, die die Freitagspredigt besuchen, am Unterricht teilnehmen oder religiöse Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollten. Dies ermöglichte Dabbagh einen überproportionalen Einfluss auf die Community. Mit eigenen attraktiven Jugend-, bspw. Fußballangeboten, wurde zudem gezielt in Beziehungsarbeit investiert.

Die langfristige Wirkung der von Dabbagh charismatisch vertretenen salafistischen Narrative ist nicht zu unterschätzen: Sie können ingroup-outgroup-Dynamiken, Auf- und Abwertungsnarrative und das Ausüben von sozialem Druck forcieren. Gleichzeitig ist auch hier klar und im Vergleich mit vergleichbaren westdeutschen Settings besonders, dass die Mehrheit der etwa 1.000 regelmäßigen Besucher:innen der Moschee kein extremistisches Weltbild hat: Es gibt regelmäßige Besucher:innen, die sein autoritäres Agieren oder seine Inhalte kritisieren; auch gibt es Personen mit zu salafistischen Kernideologemen konträren Einstellungen, die Dabbagh als Imam wertschätzen (vgl. Kneitschel 2015); und einige kommen schlicht aufgrund eines Mangels an Alternativen (Zmerli 2021). Vergleichbares gilt auch etwa für eine Moschee in Erfurt, in der Dabbagh und andere salafistische Akteure in jüngster Zeit versuchen, Einfluss auszuüben.

Regionale Relevanz nordkaukasischer Islamist:innen

Islamistische Akteur:innen mit Bezügen zum Kaukasus stellen aus mehreren Gründen sowohl für zivilgesellschaftliche als auch für staatliche Akteur:innen in Ostdeutschland auf verschiedenen Ebenen eine erhebliche Herausforderung dar.

Zwar existieren derzeit keine formalen Strukturen im Sinne von Vereinen oder Verbänden, jedoch sind Personen in verschiedenen Orten vor allem in Brandenburg aktiv – in weitestgehend abgeschotteten Personenzusammenschlüssen, in Räumlichkeiten anderer Interessensgemeinschaften oder in Gebetsräumen muslimischer Gemeinden, die sie ohne deren Wissen mitnutzen. Die ostdeutschen Sicherheitsbehörden ordnen insgesamt mehr als 200 Personen der sogenannten „Islamistisch-Nordkaukasischen Szene“ (INS) zu, deren Mitglieder an transnationale Netzwerke nordkaukasischer Islamisten angebunden sind und Bezüge zu unterschiedlichen islamistischen und auch terroristischen Organisationen wie dem „Kaukasus-Emirat“ oder dem „Islamischen Staat“ aufweisen. Insbesondere mit Blick auf die in Deutschland heranwachsende Generation von Deutsch-Tschetschen:innen existieren mehrere Radikalisierungstreiber, die in kaum einer anderen Gruppe in dieser Form vorkommen. Nicht selten etwa existieren innerhalb der Elterngeneration der in Deutschland lebenden tschetschenischen Familien sowohl schwere Traumatisierungen auf Grund eigener Kriegserfahrungen als auch biografische Anknüpfungspunkte zu Teilmengen dieser Szene, da während der beiden russischen Kriege in Tschetschenien islamistische Akteure zunehmend den Ton in einem großen Teil der tschetschenischen Fraktionen angaben und sie in der Folge ihren ideologischen Einfluss ausbauen konnten.

Die Mitglieder der INS sind Teil einer marginalisierten tschetschenischen Community, die allein in Brandenburg deutlich mehr als 10.000 Personen umfasst und mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert ist. Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen sorgen dafür, dass die meisten Familien – russische Staatsbürger:innen – über viele Jahre „geduldet“ und in Angst vor Abschiebung leben, zudem zu Bildung und Arbeitsmarkt nur eingeschränkt Zugang haben, was die gesellschaftliche Integration dieser Gruppe enorm behindert (Fachstelle Islam 2019: 4–5). Zur Unsicherheit und dem allgemeinen Gefühl mangelnder Unterstützung kommen weitere alarmierende Umstände hinzu: So wird über Versuche der Einflussnahme durch staatliche Stellen in Russland beziehungsweise Tschetschenien berichtet, die auf verschiedenen Ebenen stattfinden (Schliephack/Yaldiz 2021: 53; Ashab/Schliephack 2024). Erschwerend kommt hinzu, dass die tschetschenische Community in medialen und politischen Diskursen und auch etwa durch Lehrkräfte oder Behördenmitarbeitende häufig stigmatisiert wird und als „verdächtig“ gilt, sei es mit Blick auf mögliche Bezüge in die Organisierte Kriminalität oder zum Islamismus. Das verstärkt in vielen Fällen Rückzugstendenzen und Selbst-Ethnisierung junger Menschen und birgt damit sowohl die Gefahr einer kognitiven Öffnung für islamistische Identitätsangebote, als auch für Anwerbungsversuche krimineller Gruppierungen, die gezielt junge Nordkaukasier ansprechen.

Insbesondere tschetschenische islamistische Influencer haben in den vergangenen zehn Jahren ihren Einfluss auf Jugendliche und Heranwachsende dieser marginalisierten und stark in sich zurückgezogenen Diaspora stetig ausgebaut. Viele von ihnen können dem Salafismus zugeordnet werden. Ihre Kanäle, die mit ihren Online-Formaten oftmals hunderttausende meist junge Menschen erreichen, erfreuten sich in den letzten Jahren auch hier zunehmender Beliebtheit, wie in Forschung und Beratung immer wieder festgestellt wird (vgl. Schliephack 2023). Zumeist im Zuge eines jugendtypischen Mischkonsums werden hier extremistische Inhalte etwa salafistischer Influencer durchaus gemeinsam mit popkulturellen, herkunftslandbezogenen oder etwa (Kampf-)Sportinhalten rezipiert.

Digitale Räume als Gefährdung junger ostdeutscher Muslim:innen

Auch in Ostdeutschland kommen junge Menschen über das Internet in Kontakt mit unterschiedlichsten islamistischen Inhalten. Der Zugang zur digitalen Welt ermöglicht es islamistischen Akteur:innen auch an Orten Narrative und Identitätsangebote zur Verfügung zu stellen, in denen keine realweltlichen islamistischen Strukturen existieren, so dass sie mit ihren Angeboten auch in ländliche Räume vordringen können. Besonders an Orten, an denen es kaum analoge Angebote gibt, welche die Bedürfnisse der Zielgruppe etwa zu den Themen Identität, Gemeinschaft, Religion, aber auch Unterhaltung abdecken und wo öffentliche Räume teils als verschlossen oder feindselig wahrgenommen werden, können entsprechende Online-Angebote potenziell eine besondere Wirkmacht entfalten. Auch mehrere zum „IS“ ausgereiste Frauen in Ostdeutschland stammten aus ländlichen Gebieten und waren zunächst vor allem durch digitale Kommunikation beeinflusst worden.

Beratungsstellen aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt berichten von immer jüngeren Klient:innen, teils im Kindesalter, gerade in ländlichen Regionen, die etwa über Online-Kontakte bei einer „Konversion“ angeleitet werden und dabei nicht etwa Zugang zu fundierten religiösen Inhalten und religiöser Bildung erhalten, sondern deren Identitätssuche vielmehr direkt in salafistische oder gar dschihadistische Kreise führt. In einigen Fällen wurden junge Frauen und Mädchen über die Sozialen Medien, aber auch in Chat-Foren gezielt angeschrieben, was letztlich zu Online-Eheschließungen der konvertierten Mädchen und jungen Frauen mit Männern führte, zu denen Kontakt nur über das Internet bestand. Kontakt zu muslimischen Gemeinden hatten diese nicht, so dass sie als „religiöse Analphabetinnen“ anfällig für Manipulation waren. Das oft sehr junge Alter der Mädchen sowie das fehlende Wissen über religiöse und kulturelle Normen gepaart mit der Geheimhaltung vor der eigenen Familie birgt indes Risiken, die neben einer potenziellen Radikalisierung andere Bereiche betreffen können, etwa im Bereich der Kindeswohlgefährdung bis hin zu sexuellem Missbrauch.

Auch wurden in den ostdeutschen Beratungsstellen in den letzten Jahren mehrfach Fälle bekannt, in denen teilweise minderjährige Personen zur Ausreise in Kampfgebiete aufgerufen wurden. Zudem gab es allein in Brandenburg zuletzt drei Fälle, in denen Minderjährige mutmaßlich Anschläge geplant hatten (vgl. Land Brandenburg 2024).

Eine Besonderheit für Ostdeutschland ist dabei die herausragende Rolle fremdsprachiger extremistischer Inhalte. Diese Inhalte können einerseits über offizielle Medien und Social Media-Kanäle aus den jeweiligen Herkunftsländern verbreitet werden, etwa in Form von staatlicher Propaganda, Propaganda von extremistischen Gruppen und Milizen oder Verschwörungserzählungen (Ashab/Schliephack 2022). Andererseits wirken einige hier aktive islamistische und insbesondere salafistische Prediger ausschließlich auf ihrer jeweiligen Herkunftssprache und thematisieren dabei selbst eher herkunftslandbezogene Inhalte. Neben Arabisch sind hier auch Tschetschenisch und Dari sowie Paschtu als relevant anzusehen. Der deutschsprachige einheimische Salafismus mit seinen an eine spezifische Zielgruppe (muslimische Migrant:innen ab der zweiten oder dritten Generation) gerichteten Diskursen ist für junge Menschen in Ostdeutschland derzeit noch wenig attraktiv und spielt daher eine periphere Rolle. Bei hier geborenen und sozialisierten Kindern und Jugendlichen deuten allerdings erste Erfahrungen der Beratungsstellen auf einen anderen Trend hin, da in dieser Zielgruppe auch vermehrt Inhalte deutschsprachiger Prediger oder Gruppierungen konsumiert werden.

Generationalität und Radikalisierung – Gefahr und Chance

Die Radikalisierungsforschung bietet Hinweise darauf, dass islamistische Radikalisierungsprozesse vor allem bei Nachkommen muslimischer Migrant:innen in der zweiten oder dritten Generation zu beobachten sind, die kaum Bezüge zum Herkunftsland der Eltern haben und im Einwanderungsland aufwachsen, dort jedoch in einem rassistischen othering häufig als Andere und Fremde wahrgenommen und angesprochen werden – was zu gefühlter Entwurzelung, Identitätskrisen und massiven Anerkennungsproblemen führt (vgl. Karabegović/Metodieva 2025). Das Thema Generationalität findet daher seit Längerem Beachtung (vgl. Bakker 2006: 48; Özbek 2011; Özdaglar 2007). Formen individueller wie auch kollektiver Diskriminierung werden dann besonders relevant und führen zu besonders großem Leidensdruck, wenn sich Personen im Sinne Aladin El Mafaalanis (2019) an den Tisch der Mehrheitsgesellschaft setzen wollen. Re-Ethnisierung und extremistische Identitäts- und Handlungsangebote werden daher für junge Menschen der zweiten und dritten Generation besonders attraktiv (vgl. Uslucan et al. 2023). Daraus lassen sich zwei Thesen ableiten: Zum einen besteht jetzt noch die Möglichkeit, durch nachhaltige strukturelle Eingriffe in den oben genannten Belastungsbereichen wie soziale Inklusion, Bildung und Diskriminierung sowie die Unterstützung der Professionalisierung der Bildungsarbeit islamischer Gemeinden die Risikofaktoren zu reduzieren (vgl. dazu auch Schmidt 2018). Zum anderen ist, sollte das ausbleiben, in den nächsten Jahrzehnten eine starke Radikalisierungsdynamik zu erwarten.

Handlungsempfehlungen für die Prävention und Intervention

Die beschriebenen Trends erfordern unterschiedliche Maßnahmen – einerseits struktureller Natur:

  • Sozialpolitisch und bildungspolitisch müssen gerade in Ostdeutschland konkrete Schritte ergriffen werden, um soziale und ethnische Segregationsdynamiken abzuschwächen und Nachteile durch erhöhten Ressourceneinsatz auszugleichen, um somit der Marginalisierung migrantischer, mehrheitlich muslimischer Communities entgegenzuwirken.

  • Von bildnerischen und sozialpädagogischen Angeboten nicht oder unterdurchschnittlich erreichte junge Menschen müssen mit zielgruppenspezifischen Angeboten besser erreicht werden, um Anerkennungserfahrungen und produktive Auseinandersetzungen mit Identität in einer migrationsunerfahrenen und gegenüber Migration und Religion teils feindseligen Umwelt zu ermöglichen.

  • Die Professionalisierung und Angebotsgestaltung der in Ostdeutschland besonders prekären islamischen Gemeinden muss, etwa durch Förderung von Qualifizierungs- und Ausbildungsangeboten für Imame und muslimische Seelsorger, von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren unterstützt werden. Teilweise müssen die Gemeindeakteure auch erst zu Teilhabe befähigt werden, etwa durch Beratungen zu Vereinsrecht und Fördermöglichkeiten. Hierbei kann die Reflexion kontraproduktiver gegenseitiger Verdachtslogiken in Politik und Verwaltung für den vertrauensvollen Dialog und die Verstetigung der Kooperation mit religiösen Selbstorganisationen hilfreich sein.

  • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Fachkräften, insbesondere in Schulen, zu Herkunftskontexten, psychosozialen Aspekten von Flucht und Migration, Religiosität und Religion als Ressource sowie Diskriminierungssensibilität sollten flächendeckend und verbindlich angeboten werden, um handlungsorientiert Sachwissen und Kompetenzen zu vermitteln.

…und zum anderen spezifisch mit Blick auf den Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention:

  • Zivilgesellschaftlich getragene bis dato meist prekäre Fach- und Beratungsstellen sollten mit ausreichend Personal mit phänomenspezifischer Expertise interdisziplinär und multiprofessionell aufgestellt und durch Verstetigung und Institutionalisierung der Finanzierung abgesichert und gestärkt werden, wobei ihre Expertise auch in Regelstrukturen übertragen werden muss. Auch die Distanzierungsarbeit sollte gestärkt und dabei auch auf zielgruppenspezifische Zugänge – etwa zu arabischen oder, wie in Brandenburg, zu tschetschenischen Akteur:innen – gesetzt werden, etwa durch die Einstellung mehrsprachiger ebenso wie muslimischer Mitarbeitender.

  • Das Monitoring und die Auswertung von extremistischen Online-Welten mit fremdsprachigen Inhalten muss verstärkt und die Kommunikation relevanter Ergebnisse in Regelstrukturen sichergestellt werden.

  • Ein Austausch zwischen behördlichen Akteuren und nicht-behördlicher fachwissenschaftlicher wie fachberaterischer Expertise ist anzuregen, bei dem die jeweilige, auch gesetzlich definierte Rolle geklärt ist und auf Augenhöhe unterschiedliche Aufgabenbereiche und unterschiedliche Expertise anerkannt werden.

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Erstmalig von Akteur:innen der Islamismusprävention diskutiert wurde die Spezifik der „neuen“ Bundesländer 2019 auf der Tagung „Diesseits des Djihads. Radikalisierungsprävention in politischer Bildung und Sozialer Arbeit“ der Bundeszentrale für politische Bildung (Goldenbaum/Hahne/Mehmedoğlu 2019).

Weitere Inhalte

Hans Goldenbaum ist Sozial- und Islamwissenschaftler. Ab 2017 baute er die Beratungsstellen im Bereich der Gewalt- und Radikalisierungsprävention in Sachsen-Anhalt auf, mit den Schwerpunkten Islamismus, herkunftsbezogene Gewaltkonflikte und Polarisierungsdynamiken. Er ist Bereichsleiter Delinquenz und Resilienz an der Halleschen Jugendwerkstatt gGmbH und leitet dort u.a. die Fach- und Beratungsstelle Gewalt- und Radikalisierungsprävention im Land Sachsen-Anhalt SALAM und die Fachstelle Relex im Fachzentrum Radikalisierungsprävention in Justiz und Straffälligenhilfe Sachsen-Anhalt.

Caspar Schliephack ist Islamwissenschaftler. Seit 2018 arbeitet er als Berater in der Fachstelle Islam im Land Brandenburg. Seine Arbeitsschwerpunkte sind muslimisches Leben, nordkaukasische Gemeinschaften und Islamismusprävention sowie die Gemeinwesenberatung zu diesen Themen.